Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Ob es Ihnen gefällt, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD und CDU, ob es Ihnen nun gefällt oder nicht –

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

das waren die Ergebnisse des Prozesses der Beratungen im Bildungsausschuss. Da müssen Sie nun durch.

(Gelächter bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

In seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 – auch wenn es hart ist zu hören – hat der Bildungsausschuss seine Beratungen zum Gesetzentwurf abgeschlossen.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Der mitberatende Innenausschuss hatte dem Bildungsausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Marc Reinhardt, CDU)

Herr Butzki, Sie dürfen gleich nach vorne kommen und hier Ihre Meinung darlegen. Jetzt hören Sie erst mal mir zu!

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Och!)

Die Koalitionsfraktionen und DIE LINKE haben im Gesetzentwurf keinen Änderungsbedarf gesehen und lediglich einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, der vom Bildungsausschuss mehrheitlich angenommen wurde.

(Torsten Renz, CDU: Was heißt „lediglich“? „Lediglich“ ist eine Wertung.)

Damit hat der Bildungsausschuss mehrheitlich beschlossen, dass die Landesregierung vom Landtag aufgefordert werden soll, nach Vorlage und Prüfung der von den kreisfreien Städten zu erfassenden Daten zur Schülerbeförderung eine weitere Änderung des Schulgesetzes einzuleiten, um alle Schülerinnen und Schüler Mecklenburg-Vorpommerns hinsichtlich der Beförderungsansprüche einander gleichzustellen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Darüber hinaus soll die Landesregierung vom Landtag aufgefordert werden zu prüfen, ob etwaige Ungerechtigkeiten in der Regulierung des Schullastenausgleichs entweder durch eine pauschalierte Regelung zum Schullastenausgleich, durch eine entsprechende schulgesetzliche Anpassung oder im Finanzausgleichsgesetz ab- gestellt und abgemildert werden können. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte demgegenüber einen Änderungsbedarf im Gesetzentwurf gesehen und eine Änderung zu Artikel 1 beantragt, die abgelehnt wurde.

(Egbert Liskow, CDU: Zu Recht.)

Die Ziffern 1 und 2 in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung sind vom Bildungsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, CDU und DIE LINKE, gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD angenommen worden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bildungsausschuss mit Mehrheitsbeschluss, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Berger.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Butzki für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte zu dieser Schulgesetzänderung eigentlich gar nicht allzu viel sagen,

(Beifall Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut.)

weil im Prinzip schon alles gesagt worden ist. Aber die tendenziöse Berichterstattung unserer Ausschussvorsitzenden muss ich als Mitglied der SPD-Fraktion wirklich aufs Schärfste zurückweisen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Es sind Bewertungen vorgenommen worden, wenn ein Wort „lediglich“ dort vorkommt, die Ihnen als Ausschussvorsitzende nicht zustehen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und dann erwarte ich auch von der Ausschussvorsitzenden, dass sie die Mehrheitsmeinungen des Prozesses wiedergibt und nicht die Anhörung darstellt, zumal die Anzuhörenden das Rechtsgutachten nicht kannten und deswegen natürlich nur ihre Wünsche äußerten.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen durch die Klarstellung im Gesetz ganz klar die Regelung für die kreisfreien Städte und die ehemaligen kreisfreien Städte – die praktizierte Schulwahlfreiheit an Mehrfachstandorten – aufrechterhalten. Wir können also im Prinzip sagen, ohne diese rechtliche Klarstellung müsste die bisher praktizierte Schulwahlfreiheit im Primarbereich in den ehemaligen Kreisstädten schulaufsichtlich eingeschränkt werden. Wir wollen mit dieser Schulgesetzänderung ganz einfach den jetzigen Status quo erhalten. Die einzelnen Veränderungen sind bereits dargestellt, ich will darauf gar nicht weiter eingehen.

Was würde denn passieren, wenn wir die Gesetzesänderung nicht vornehmen? Ohne diese Änderung im Schulgesetz müssten zum kommenden Schuljahr verbindliche Schuleinzugsgebiete im Primarbereich eingeführt werden. Den Aufschrei bei allen am Thema Schulen Beteiligten möchte ich nicht unbedingt hören wollen. Mit dem bisher praktizierten Verfahren gewährleisten wir auch weiterhin, dass die kleinen Grundschulen auf dem Lande erhalten bleiben. Den Aufschrei bei allen am Thema Schulen Beteiligten hätte ich in dieser Hinsicht hören wollen. Wir wollen immer noch nach der Devise „kurze Beine, kurze Wege“ handeln, und wir wollen dort nicht unnötige lange Schulwege organisieren.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Berger?

Nein. Frau Berger kann sich nachher in ihrem Beitrag dazu äußern, ich habe dazu jetzt keine Lust.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE haben diese Schulgesetzänderung gemeinsam eingebracht, weil wir keine Unsicherheiten und unnötigen Diskussionen bei Schulträgern, Eltern und Schülern wollten.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Das Verfahren rechtlich abzusichern, war unumgänglich und sorgt jetzt für Klarheit. Unklar bleibt für mich allerdings, warum sich die GRÜNEN gegen sachorientierte Lösungen entscheiden. Auch nach der Rede von Frau Berger kann ich diese Frage nicht beantworten. Es kann ja nicht daran liegen, dass sich die GRÜNEN Unsicherheiten und Unruhe an den Schulen herbeiwünschen.

Die Verantwortlichen der beiden kreisfreien Städte – das muss ich noch mal ganz deutlich sagen – fordere ich auf, ebenfalls Schuleinzugsgebiete festzulegen. Nur so können wir das Problem der Erstattung der Schülerfahrtkosten regeln. Da ist jeder Träger, da sind die Landkreise und auch die Städte Schwerin und Rostock gefordert. Ich sage aber auch sehr deutlich, das muss jeder verantwortliche Träger alleine schaffen. Und es ist zu schaffen. Die Landkreise schaffen es ja auch.

Ein anderes Problem tauchte jetzt bei der Diskussion auf, und zwar, dass bei der Fusionierung von Regionalen Schulen und Gymnasien zu Kooperativen Gesamtschulen in einigen Landkreisen keine Verträge zum Schullastenausgleich beschlossen werden.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Richtig.)

Schulträger von Regionalen Schulen werden dadurch doppelt belastet. Zum einen müssen sie selbst ihre eigenen Regionalen Schulen finanzieren und zum anderen müssen sie über die Kreisumlage die Kooperativen Gesamtschulen mitfinanzieren. Um dieses Problem zu lösen, haben die drei Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE die Landesregierung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert zu prüfen, ob etwaige Ungerechtigkeiten in der Regulierung des Schullastenausgleichs entweder durch eine pauschale Regelung zum Schullastenausgleich, durch eine entsprechende schulgesetzliche Anpassung oder im FAG abgestellt oder abgemildert werden können. Stimmen Sie der Gesetzesänderung zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU und Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Butzki.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Oldenburg für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Wir sind auf dem Weg!“ –

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Auf einem guten Weg!)

dieser immer wiederkehrende Spruch der Koalition hat heute tatsächlich mal seine Berechtigung.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Deshalb macht sich meine Fraktion mit auf diesen Weg und unterstützt die Schulgesetzänderung.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Geht doch!)