Protokoll der Sitzung vom 18.12.2015

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben den Antrag nicht verstanden.)

Die müssen davon leben können. Sorry, das ist so.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Das ist das Erste.

Das Zweite ist, Sie haben sich rumgedrückt um eine Größenordnung. Sie fordern von uns, konkrete Größenordnungen zu nennen. Sie haben sich rumgedrückt um eine Größenordnung im Flächenbezug. Sie haben,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer drückt sich hier um Obergrenzen herum?)

Sie haben in einer ganz frühen Debatte in diesem Landtag mal die Zahl 1,7 Großvieheinheiten genannt. Sie weigern sich jetzt, eine zu nennen. Ich bin aber verwundert, weil Sie das alles sehr relativiert darstellen. Denn in Ihrem Antrag steht: „Der Landtag stellt fest: Das Maß von zwei Großvieheinheiten je Hektar gilt im Rahmen der guten fachlichen Praxis als Standard.“ Das wollen Sie festschreiben lassen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist wissenschaftlich.)

Da müsste ich eigentlich davon ausgehen, dass die GRÜNEN genau diese Größenordnung für vernünftig und angemessen halten. All das haben Sie nicht beantwortet und deswegen ist das für mich alles ziemlich unausgegoren, was Sie hier gebracht haben. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nicht so unausgegoren wie Ihr Beschlussvorschlag!)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 24 a).

Der Agrarausschuss empfiehlt in der Ziffer I seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3893 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/4879 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist hierzu eine getrennte Abstimmung beantragt worden.

Ich lasse daher zunächst über die Ziffer II Nummer 1 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich lasse nun über die Ziffer II Nummer 2.1 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 2.1 der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich lasse nun abstimmen über die Ziffer II Nummer 2.2 der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen

wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 2.2 der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Ich lasse nun über die Ziffer II Nummer 2.3 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 2.3 der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/4879 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 24 b).

Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4859 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4859 mit den Stim- men von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD abge- lehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Landtages – Antrag auf Genehmigung der Erhebung der Klage bei einem Disziplinargericht, Drucksache 6/4901.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Erhebung der Klage bei einem Disziplinargericht – Drucksache 6/4901 –

Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag ohne Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/4901 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/4901 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen weder fristgerecht noch zeitgemäß noch zukunftstauglich“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen weder fristgerecht noch zeitgemäß noch zukunftstauglich

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben es vernommen, wir haben heute eine Aussprache mit dem Thema „Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen weder fristgerecht noch zeitgemäß noch zukunftstauglich“. Ich möchte kurz einführen, warum ich der Meinung bin, dass das so ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zielvereinbarungen sind nicht fristgemäß, denn laut Gesetz hätten sie vor sechs Monaten vorliegen müssen. Sie können sich sicherlich erinnern, dass im März, und zwar am 11.03., der Landtag einer Fristverlängerung zugestimmt hat, die laut Begründung und Debatte drei Monate betragen sollte. Dann aber hätten die Zielvereinbarungen eben nicht vor sechs Monaten vorliegen müssen, sondern vor drei Monaten. Wie wir in der Landespressekonferenz an diesem Dienstag erfahren haben, sind sie jetzt wohl endverhandelt und gehen noch Weihnachten zur Unterschrift an die Hochschulen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, also auch unter Zugrundelegung der Fristverlängerung sind wir drei Monate zu spät und ich finde das unverantwortlich, weil – das habe ich mit einer Kleinen Anfrage herausgefunden – man mit 76 Personalstellen bis kurz vor Weihnachten nicht wusste, wie es am 1. Januar 2016 mit ihnen weitergeht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe aus der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE erfahren, warum das Bildungsministerium dennoch der Meinung ist, dass sie fristgemäß die Zielvereinbarungen erarbeitet hätten. Diese Begründungen lassen einen aufhorchen und erstaunen und, wenn es nicht so traurig wäre, auch lachen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Begründung ist, der Landtag hätte ja drei Monate zugestanden. Hätte er drei Monate genehmigt an Verlängerung, dann hätte man die Eckwerte drei Monate später abgegeben und dann hätte die Fristverlängerung noch mal gewirkt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja eine Kettenreaktion.)

Dann kommen die drei Monate Frist, also nach Eckwerten müssen ja nach drei Monaten die Zielvereinbarungen vorgelegt werden, und dann gilt sozusagen die Fristverlängerung noch mal. Also werden noch mal drei Monate draufgelegt und dann sind wir bei den sechs Monaten, sodass wir jetzt am Ende des Jahres wären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ich Ihnen das bildlich vor Augen führen kann, was das für eine absurde Begründung ist, habe ich das mal mit einem Beispiel belegt. Sie müssen sich vorstellen, das ist so wie bei Lohnverhandlungen. Wenn man 2.000 Euro bekommt und man verhandelt 100 Euro mehr, dann würde Herr Brodkorb im ersten Monat sagen, gut, ich bekomme

2.100 Euro, im zweiten Monat würde er sagen, wieso, ich habe doch 100 Euro mehr verhandelt, jetzt kriege ich hier nur 2.100, es müssen doch 2.200 sein. Und im dritten Monat legt er noch mal 100 Euro drauf, weil er ja 100 Euro mehr vereinbart hat, also kommen auf 2.200 Euro noch mal 100 Euro drauf.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine sehr billige Ausrede. Die Zielvereinbarungen sind nicht fristgemäß, das ist einfach so. Und das Schlimme ist, egal, wie wir uns einigen, ob sie nun fristgemäß sind oder nicht, es wurden 76 Personalstellen bis kurz vor Schluss, also bis zu Weihnachten vertröstet mit ihrer Zukunftsaussicht, wie sie an unseren Hochschulen weiter beschäftigt werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin auch der Meinung, dass die Zielvereinbarungen nicht zeitgemäß sind, und ich möchte das an einigen Punkten begründen. Einerseits fehlt es den Zielvereinbarungen an belastbaren Vereinbarungen zur Zurückdrängung von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Wir haben uns im Landtag mehrfach damit beschäftigt. Nun schauen wir in diese Zielvereinbarungen hinein und finden interessanterweise nur ganz kryptische Erklärungen, wonach in den Dienstvereinbarungen der Hochschulen in Zukunft Regelungen getroffen werden sollen, die einer Prekarisierung der Verträge und der Anstellungsverhältnisse entgegenwirken sollen. Und da hat die Universität Rostock in einer Stellungnahme zurückgeschrieben, das, was Sie von uns verlangen, haben wir bereits erfüllt, und zwar mit der Überarbeitung Ihrer Dienstvereinbarung vom 06.04.2015. Damit haben wir den einmaligen Fall, dass wir in einer Zielvereinbarung eine Forderung des Bildungsministeriums stehen haben, die die Hochschulen schon längst erfüllt haben oder zumindest die Universität Rostock schon längst erfüllt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da muss man sich natürlich fragen, ob sich das noch lohnt. Und man muss sich fragen, ob es zielführend ist, denn Sie wissen ja, trotz der Dienstvereinbarungen gibt es prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Das heißt, das, was dort angelegt worden ist, hilft nicht wirklich weiter und wir müssen uns ernsthaft noch mal darüber Gedanken machen, wie wir dem hohen Prekarisierungsstand an den Hochschulen anheimkommen, wie wir dem begegnen können.

Vielleicht haben Sie vor 15 Stunden diesen Artikel bei „Spiegel-Online“ gelesen, der jetzt ganz frisch eingestellt wurde zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Da konnte man entnehmen, dass mehr als die Hälfte aller promovierenden Mitarbeiter an den Hochschulen derzeit einen Vertrag haben von nicht mal einem Jahr Laufzeit. Ich denke, das ist nicht in Ordnung. Und auch das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz – wir kennen es ja nun – wird an dieser Situation nichts wirklich substanziell ändern. Sie können das auch dem entsprechenden Artikel bei „Spiegel-Online“ entnehmen, ich will das jetzt hier nicht weiter ausbreiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir halten also fest: Zielvereinbarungen sind nicht fristgemäß, sie sind nicht zeitgemäß. Ich möchte noch einige Punkte ergänzen, warum sie nicht zeitgemäß sind, neben der fehlenden Bekämpfung der Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse. Zum Beispiel gibt es auch keine festen Vereinbarungen zur Zurückdrängung der Unterbezahlung von Lehrbeauftragten. Auch das fehlt. Ich finde es nicht. Es

gibt keinen eigenständigen Punkt zu den Herausforderungen der vermehrten, auch nach Mecklenburg-Vor- pommern kommenden Flüchtlinge und Asylbewerber. Es gibt zwar diese 100.000 Euro und Deutsch als Fremdsprache soll gestärkt werden, aber wie das erfolgen soll, wird nicht genauer ausgeführt. Aber das kann es ja nun nicht sein. Es ist eine große Herausforderung. Die Zielvereinbarungen legen die Hochschulentwicklung der nächsten fünf Jahre fest. Also hätte ich schon erwartet, dass ein so wichtiger Punkt bei allen Hochschulen angesprochen wird. Auch das fehlt. Deswegen sind die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen nicht zeitgemäß.

Und zuletzt sind sie nicht zeitgemäß, weil sie dem üblichen demokratischen Prozedere nicht entsprechen. Obwohl sich der Minister so viel Zeit bei der Erarbeitung der Zielvereinbarungen genommen hat, hatten die demokratischen Gremien an den Hochschulen kaum Zeit und Möglichkeit, sich mit den Entwürfen der Zielvereinbarungen auseinanderzusetzen.

(Zuruf von David Petereit, NPD)

Und ich bin der Meinung, am Anfang des 21. Jahrhunderts könnte man im Sinne einer gut funktionierenden Demokratie und Partizipation darauf achten als Bildungsminister, dass die Hochschulen genügend Zeit haben, sich mit den Entwürfen auseinanderzusetzen, das sind der AStA und der StuRa, dass sich auch der Senat oder das Konzil damit auseinandersetzen können, insbesondere dann, wenn man sich als Bildungsminister selbst ganz viel Zeit genommen hat.

(Zuruf von David Petereit, NPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bleibt also der dritte Punkt, nicht fristgemäß, nicht zeitgemäß, und wir sind der Meinung, die Zielvereinbarungen sind auch nicht zukunftstauglich. Hier möchte ich auf das Problem der Lehramtsausbildung eingehen. Das hat uns ja diese Woche schon beschäftigt in den Medien. Das Bildungsministerium hat mit den Zielvereinbarungen gleichzeitig auch eine Lehrerbedarfsprognose mit untergeschoben, nein, sie sind dazu verpflichtet, diese entsprechend zu entwickeln, aber sie hat das sinnvollerweise gleich mit den Zielvereinbarungen verknüpft. Und das ist auch richtig so. Aber diese Lehrerbedarfsprognose steht nicht nur auf tönernen Füßen, sie ist unrealistisch. Warum ist sie unrealistisch?