Protokoll der Sitzung vom 18.12.2015

… Der Bundesrat wird die Bestrebungen der Kommission begleiten, Risiken zu verringern, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bankensektor zu gewährleisten und die Verbindung zwischen Banken und Staatsanleihen lösen zu wollen. … Im Einzelnen kann eine falsche Nachsteuerung der Probleme diese verstärken oder neu schaffen:

Die Verringerung von Risiken etwa durch den Abbau

nationaler Besonderheiten darf das bewährte DreiSäulen-System des deutschen Bankwesens nicht in Frage stellen.“ Ende des Zitats.

Weiterhin bekräftigt der Bundesrat, dass die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen dem Verhältnismäßigkeitsmotiv Rechnung tragen muss. Gleiche Wettbewerbsbedingungen bestehen nach Auffassung des Bundesrates darin, dass Chancengleichheit zwischen kleinen und mittleren Banken einerseits und international tätigen Großbanken andererseits hergestellt wird. Dazu bedarf es differenzierter Regelungen statt einer starren Regelung für alle. Durch Unterlegung von Staatsanleihen mit Eigenkapital können die engen Verflechtungen zwischen Banken und Staaten aufgelöst werden. Allerdings kann ein übereiltes Vorgehen wiederum andere Probleme wie zum Beispiel eine Kreditklemme für Staaten herbeiführen oder der erschwerte Absatz von Staatsanleihen könnte die Staatskrise weiterhin verschärfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie feststellen können, gibt es noch viele Schwierigkeiten auf dem Weg zur Europäischen Bankenunion zu überwinden. Mit unserem Antrag wollen wir die Regierung bitten und auch auffordern, weiterhin auf allen Ebenen ihren Einfluss geltend zu machen, dass Deutschlands Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Sparerinnen und Sparer von Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht für weitere Risiken großer und weltweit agierender Banken haften müssen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag und auch Ihnen von meiner Seite frohe Weihnachten, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Ich dachte, für DIE LINKE. Das ist Chefsache.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich in diesen besinnlichen Stunden mit etwas Positivem anfangen.

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Heinz Müller, SPD)

Ich verzeichne eine gewisse Unruhe bei den Koalitionsfraktionen.

(Zuruf von Stefanie Drese, SPD – Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Ich will wirklich mit etwas Positivem anfangen, weil in diesem Antrag – das sehe ich etwas anders, als Herr Brie

das hier gerade vorgetragen hat – stecken ja durchaus Ansätze, die wir auch unterstützen und die wir als positiv empfinden.

Herr Gundlack hat auf den Parlamentarischen Abend der Volks- und Raiffeisenbanken hingewiesen. Ich erinnere mich an die Parlamentarischen Abende der Sparkassen und wir waren uns, glaube ich, alle sehr einig darin – auch darauf hat Herr Brie gerade Bezug genommen –, das Dreisäulensystem, insbesondere mit den beiden Säulen Genossenschaftsbanken und Sparkassen, wollen wir gemeinschaftlich erhalten. Es muss, in welcher Form auch immer, bei europäischen Harmonisierungen mit dem Ziel – da unterstütze ich ausdrücklich das, was Sie gesagt haben, Herr Brie – einer gemeinsamen Europäischen Wirtschafts- und Bankenunion ausdrücklich darauf geachtet werden, dass ein funktionierendes, ein gut funktionierendes System auch erhalten bleibt. Meiner Auffassung nach sollten sich andere nationale Staaten, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, möglicherweise eher darauf orientieren, als dass wir dieses System aufgeben.

Vor dem Hintergrund hat insbesondere der Punkt II c) seine absolute Berechtigung. Ich will mal erinnern an die Situation in Mecklenburg-Vorpommern, die liegt gut zehn Jahre zurück, wo ja dokumentiert werden konnte, dass das Sicherungssystem funktioniert. Eine Sparkasse, es war die Sparkasse Stralsund, war aufgrund von finanziellem, vielleicht finanzpolitischem Missmanagement in die Schieflage geraten, und selbstverständlich war es in keiner Sekunde in irgendeiner Form – massive Wertberichtigungen waren notwendig und so weiter – erforderlich oder gab es Risiken für die Einleger, für die Sparer et cetera, das Sicherungssystem stand. Letztendlich ist es übergegangen, das wissen wir alle, in die Sparkasse Vorpommern, die heute sehr stabil am Markt agiert. Das ist ein klassisches positives Beispiel, dass das Sicherungssystem auf der Ebene funktioniert.

Ich will auch den zweiten Punkt benennen, das ist Punkt II a), Umsetzung der „beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung einer Bankenunion“, da stimme ich uneingeschränkt und absolut positiv zu. Dann kommt aber, und das führt uns dazu, bei der differenzierten Betrachtung des Antrags uns mal genau anzugucken, was steht denn eigentlich in dem Punkt II b), und ich will ihn hier noch mal zitieren: „Pläne über eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung weiterhin abgelehnt werden“. Da steht nicht, abgelehnt werden, bis bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sondern da steht „weiterhin abgelehnt werden“, als Absolutum.

Und dem stimmen wir in der Tat, sehr geehrte Damen und Herren, nicht zu, weil wir das Ziel einer Bankenunion, das Ziel einer Wirtschaftsunion ausdrücklich befürworten und weil ich daran erinnern will, dass selbst der Ende September präsentierte Vorschlag der Europäischen Kommission auch in seinen Stufen letztendlich Möglichkeiten zur Entwicklung offenlässt. Es sind nämlich drei Stufen definiert worden. Die erste Stufe ist ein europäisches Sicherungssystem nach nationalem Sicherungssystem, die zweite Stufe ist in einer zweiten zeitlichen Schiene die gemeinsame Sicherung und erst die dritte Stufe ist dann tatsächlich die Sicherung auf Ebene eines europäischen Systems ab 2024. Das ist der Hintergrund.

Ich glaube, dass man, wenn man den europäischen Gedanken will, nicht absolut sagen darf, wir wollen dem

eine Absage erteilen. Das erweckt übrigens auch einen völlig falschen Eindruck. Das erweckt den Eindruck, als könne man, wenn man das tun wollte, verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger hier in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern in Haftung genommen werden. Selbstverständlich werden sie in Haftung genommen. Das haben wir bei der Griechenlandkrise doch sehr direkt erlebt. Das erleben wir über die Frage, wie springt die EZB ein, wie springen die europäischen Sicherungssysteme ein. Die Griechenlandkrise hat deutlich gezeigt, selbstverständlich haften wir als Bürger und Bürgerinnen dafür, wenn Banken oder ganze Staaten insolvent gehen oder der Insolvenzgefahr unterliegen.

Ich will an dieser Stelle auch noch mal sagen – und das hat gar nichts mit diesem Antrag zu tun –, die Frage, ob man das vermeiden kann, die muss an einer ganz anderen Stelle beantwortet werden. Da geht es doch in allererster Linie darum, ob die großen Banken eines Nationalstaats mit ihren Risiken wirklich eng verknüpft sind mit der Solvenz eines entsprechenden Nationalstaats – das ist das zentrale Problem in Griechenland – oder ob man etwa solche Schritte macht, wie beispielsweise die Höhe, die Größenordnungen der politischen Risiken zu begrenzen, indem man zum Beispiel hergeht und sagt, wir begrenzen die Staatsanleihen einmal in bestimmten Banken auf eine Obergrenze. Das sind die Diskussionen, die geführt werden müssen.

Die Risiken, die letztendlich mit dem gemeinsamen Sicherungssystem – die grüne Position an der Stelle ist ein Rückversicherungssystem, also EU nach nationaler Sicherung – entstehen, werden Sie nicht dadurch aufheben, dass Sie hier einen Vorschlag machen, in dem Sie die Harmonisierung auf europäischer Ebene, die gemeinsame Sicherung in dem Selbstverständnis, dass wir ein gemeinsamer Wirtschafts- und Finanzraum sind, weiterhin so rigoros ablehnen.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Ja, da werben wir sehr für eine differenzierte Position. Vor dem Hintergrund, angesichts der positiven Aspekte, die der Antrag ausdrücklich auch enthält, werden wir uns gleich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Eifler von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal stimmt es mich doch etwas traurig oder enttäuscht, dass die Fraktion DIE LINKE diesen Antrag generell ablehnt und seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Enthaltung angekündigt worden ist.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verändern Sie den Punkt II b) !)

Auf diesen Aspekt noch mal eingehend, den Sie genannt haben, diese generelle Verweigerung ist ja nicht gegeben. Der Antrag stellt darauf ab, dass zunächst die Nationalstaaten dafür zu sorgen haben, dass die Einlagensicherungssysteme in den 28 Nationalstaaten der Europäischen Union eingeführt werden, und zum gegenwärtigen

Zeitpunkt haben etwa 14 europäische Staaten das eingeführt. Die Ausrichtung ist natürlich dahin gehend, wenn dieser Zeitpunkt eingetreten ist, dass die Nationalstaaten – die Ministerin ist ja auch darauf eingegangen – ihre Hausaufgaben gemacht haben,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht aber nicht im Antrag, Herr Eifler. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

und so versteht sich das aber auch aus der Begründung heraus,

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

aber deswegen gehe ich noch mal darauf ein, Herr Suhr, um dafür zu werben, dass Sie dem Antrag unter dem Aspekt vielleicht zustimmen können.

Ähnliches auf den Beitrag von Herrn Brie: Der gesamteuropäische Gedanke ist gar nicht infrage gestellt, das ist auch richtig, aber Solidarität – das ist also auch das, was ich eben gerade gesagt habe – ist keine Einbahnstraße. Und wenn wir Einlagensicherungssysteme national zunächst erst aufbauen wollen, um dann europäisch das zu bringen, was auch sinnvoll ist, müssen aber zunächst die Hausaufgaben auf der nationalen Ebene gemacht werden. Das ist eigentlich der Schwerpunkt, auf den wir uns konzentrieren müssen. Wir können also nicht von unseren Banken verlangen, die nationale Sicherheit zu gewähren und darüber hinaus Aufwendungen zu bringen, um Banken in Nationalstaaten, die ihr eigenes Sicherungssystem nicht aufgebaut haben, dann auch noch mit zu begleiten und die Einlagen mit abzusichern.

Verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch mal auf das bisher Gesagte eingehen. In unseren Augen ist es von Grund auf falsch, ein gemeinschaftliches EUModell vorzuschlagen, wo doch noch nicht in jedem EULand eine funktionierende nationale Einlagensicherung umgesetzt ist. Die beschlossenen EU-Vorgaben und die daraus entstehenden Pflichten sollten erst einmal erfüllt sein, bevor man weitere Schritte in Angriff nimmt, sonst würden die Risiken einzelner Länder lediglich auf alle Mitglieder abgewälzt.

In diesem Zusammenhang ist auch das Bekenntnis für die Genossenschaftsbanken und Sparkassen so wichtig. Alle Vorredner sind eingegangen auf die besondere Stellung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken in unserem Land, in Deutschland, und das gilt es einfach zu berücksichtigen und zu würdigen. Das ist in allen Redebeiträgen vor mir auch schon gesagt worden. Das will ich einfach noch mal bekräftigen, denn gerade sie sind ein Garant für die Stabilität des deutschen Bankensystems. Sie haben eigene, gut ausgestattete Einlagensicherungssysteme, sie haften im Verbund füreinander. Deshalb wäre es doch falsch, genau diese Stabilität zu gefährden und auf dem Rücken dieser Banken eine europäische Einlagensicherung voranzutreiben.

Herr Suhr, Sie sind darauf eingegangen, die Situation in Stralsund haben Sie geschildert. Genau dieser Verbund, in dem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind, hat funktioniert und hat auch Wirkung gezeigt im Sinne der Einlagen der Bürger, der Kleinsparer, die insbesondere ihre Konten überwiegend bei den Banken, bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken führen.

Es ist in meinen Augen den Bürgern nur schwer vermittelbar, wenn wir ihnen sagen, dass wir in Deutschland vorbildlich arbeiten, indem wir die Einlagensicherungsrichtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt haben und eine deutsche Bank seltener in schwieriges Fahrwasser geraten kann, wobei gleichzeitig in anderen Ländern die Regelungen nur unzureichend umgesetzt sind und das Risiko für eine Schieflage dort wesentlich höher ist. Eine gemeinsame Haftung bei gleichzeitig unterschiedlichen Voraussetzungen entspricht nicht meiner Auffassung eines Europas mit gleichberechtigten Partnern, sondern setzt Fehlanreize für nationale Alleingänge. Damit würde man der europäischen Integration einen Bärendienst erweisen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Bundesfinanzminister Schäuble hat für die Bundesregierung klar gesagt, dass sie im Notfall auch vor Gericht ziehen würden. Wie bei der Einbringung von meinem Kollegen ausgeführt, haben auch die Koalitionsfraktionen im Bundestag klar Stellung bezogen. Ich bin davon überzeugt, es würde diesem Land gut zu Gesicht stehen, wenn wir diese Position entsprechend flankieren.

(Beifall Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Daher noch mal mein Appell an die demokratische Opposition: Stimmen Sie unserem Antrag zu! MecklenburgVorpommern hat in der Vergangenheit im hohen Maße und in vielfältiger Weise von der Mitgliedschaft in der Europäischen Union profitiert. Dabei war es für uns stets selbstverständlich, dass wir die Werte, die unser Europa zusammenhalten, respektieren. Dazu gehört jedoch auch, wer bestimmte Rechte hat und von einem Mitglied in der EU profitiert, hat auch bestimmte Pflichten. So ist das nun mal.

Im Hinblick auf eine verantwortungsbewusste Finanz- politik in Europa bedeutet dies, dass die europäischen Partner das umzusetzen haben, was die europäischen Gremien beschlossen haben. Erst dann sollten weitergehende Schritte beraten werden. Hierzu, meine Damen und Herren, darf ich mit Erlaubnis der Präsidentin den „Fokus“ 49/2005 zitieren. Auf einer Beratung der Frankfurter Banker hat einer der Kollegen gesagt: „Der will schon am Dach bauen, bevor er das Fundament legt.“ Und ich glaube, da liegt sehr viel drin, wenn aus Sicht der Banker das angesprochen wird. In meinen Augen sollte die Europäische Union ihre Anstrengungen darauf verwenden, die Vollendung der Wirtschaftsunion voranzutreiben.

Und jetzt, Herr Brie, komme ich noch mal auf die Wirtschaftsunion zu sprechen, weil das neben der Sicherung der Bankeneinlagerung natürlich diese Prämisse ist. Eine funktionierende Wirtschaft ist die Voraussetzung für alle funktionierenden Systeme. Wenn das nicht funktioniert, dann brauchen wir uns über Sozialleistungen und über Bankensicherung nicht zu unterhalten. Deshalb ist hier der Schwerpunkt auch auf die Wirtschaftsunion gelegt und dass wir nicht in eine Transferunion abdriften. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werbe ich für diesen Antrag und für Ihre Zustimmung.

Auch ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start, einen gesunden Start, einen erfolgreichen Start in das Jahr 2016 wünschen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber bescheiden, ne?)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/4847. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/4847 mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Rückführung des Landesjugendamtes Mecklenburg-Vorpommern an das Landesamt für Gesundheit und Soziales MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/4852.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Rückführung des Landesjugendamtes Mecklenburg-Vorpommern an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/4852 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.