Das heißt also, das Ziel – und es geht wie gesagt nicht um das bisschen CO2-Einsparung von den 20 oder 50 oder wie vielen Fahrzeugen, sondern es geht um die Außenwirkung – ist komplett verfehlt. In der Überarbeitung dieses „Aktionsplans Klimaschutz“ müsste doch drinstehen: Dringend erforderlich ist die Veröffentlichung und Bewerbung der hervorragenden Klimaschutzrichtlinie für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen der Landesregierung. Dazu steht selbstverständlich nichts drin.
Und so könnten wir jetzt einzelne Maßnahmen durchgehen, wo so ein bisschen angepasst wurde an das, was zurzeit sowieso im Land läuft. Es ist eine interessante Geschichte, wenn man sich mal informieren will, was im Land so läuft. Aber konkrete Handlungsanweisungen, was die Landesregierung verändern sollte, stehen da nicht drin.
Dann will ich noch auf ein paar Argumente der Debatte eingehen. Ich glaube, für die Wirkung – wir hatten ja auch eine ähnliche Sache vorgeschlagen – gehört Klimaschutz in die Landesverfassung. Das wissen Sie als Jurist. Wenn ich verschiedene Belange abwäge und zunehmend bestimmte Belange rechtlich gefasst sind, andere aber eher im Nebulösen bleiben, weil sie noch nicht mal irgendwo stehen, dann ist klar, wie ein Gericht entscheiden muss, weil es einfach sagt: Sorry, ihr habt da mal über Klimaschutz geredet, aber wo steht es denn, bitte schön? Einen Aktionsplan habt ihr, aber hier stehen Gesetze dem gegenüber. Die widersprechen eurem Anliegen. Ihr wollt mehr regenerative Energien machen, ihr müsst Flugsicherheit beachten, ihr müsst Artenschutz beachten – alles ganz wichtige Themen. Aber demgegenüber muss in der Abwägung auch das Thema Klimaschutz stehen, und dazu brauchen wir es in Gesetzesform an einer Stelle.
Warum keine Sanktionen? Weil wir sagen, es gibt ein breites Engagement in den Kommunen und wir brauchen dieses Engagement auch. Wenn wir sie sozusagen durch die Kulissen schieben müssen, dann wird da nichts draus. Und wir wollen im ersten Schritt ganz klar dieses Engagement von Landesebene aus absichern und sagen, wenn ihr Klimaschutzmanager einstellt, dann ist das definitiv eine Aufgabe, die wir zu den Pflichtaufgaben zählen. Wir werden euch nicht, wenn ihr keinen ausgeglichenen Haushaltsplan habt, reinschreiben: Sorry, das sind freiwillige Ausgaben, da könnt ihr wirklich mal sparen, das ist eine überflüssige Ausgabe.
Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen, dass wir das klar unterstützen und die Eigeninitiative der Kommunen vor Ort damit befördern. Das gilt auch für den Anschluss- und Benutzungszwang. Ich habe mir natürlich die Kommunalverfassung herausgesucht und da steht drin: „Die Gemeinde kann für die Grundstücke ihres Ge
biets durch Satzung den Anschluss an die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Straßenreinigung, Einrichtungen zur Versorgung mit Fernwärme und ähnliche dem öffentlichen Wohl dienende Einrichtungen (An- schlusszwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen und der öffentlichen Schlachthöfe (Benutzungszwang) vorschreiben, wenn ein dringendes öffentliches Bedürfnis dafür besteht.“
Ist Klimaschutz ein dringendes öffentliches Bedürfnis? Ich sehe das zwar politisch ganz klar so, aber es gibt keinen rechtlichen Hinweis darauf. Das klare Bedürfnis ist die Daseinsvorsorge. Das wird dann sicherlich angeführt. Aber dort, wo es nicht greift, kann der Anschluss- und Benutzungszwang für das erklärte Ziel unseres Gesetzes kippen, weil die Gegenseite sagt, ihr macht es doch nur, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Und hier steht ausdrücklich drin, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung begründet nicht diesen Anschluss- und Benutzungszwang.
Deswegen, wenn wir es wollen und dieses Mittel den Kommunen weiterhin an die Hand geben wollen, brauchen wir aufgrund der fortgeschrittenen Initiativen auch der Gegner des Anschluss- und Benutzungszwanges dringend eine Klarstellung, dass für uns der Klimaschutz dazugehört. Wenn wir das in die Kommunalverfassung hineinschreiben, wäre dazu ein großer Beitrag geleistet.
Ich würde mir wünschen, dass wir uns intensiv in den Ausschüssen damit befassen. Wir können gerne über realistische Ziele reden, aber wozu wir dringend mal kommen sollten, sind Ziele, die uns fordern, und nicht Ziele, wo wir sagen können, na ja, denen laufen wir eher ein Stück weit hinterher, denn eigentlich werden wir immer nur vorgeführt, weil andere machen es noch besser und wir können sagen, wir waren äußerst realistisch, aber wir haben auch niemandem geschadet mit den Zielen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe, in der nächsten Legislaturperiode geht es wirklich weiter mit diesem Gesetz. Auf Wiedersehen!
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Auf Wiedersehen!)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5194 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es jemanden, der sich enthält? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der GRÜNEN, der NPD
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir unterbrechen jetzt die Sitzung für circa 30 Minuten, und ich berufe den Ältestenrat ein.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Mecklenburg-Vorpommern – Spitzenposition des ökologischen Landbaus in Deutschland weiter ausbauen, auf Drucksache 6/5193.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Mecklenburg-Vorpommern – Spitzenposition des ökologischen Landbaus in Deutschland weiter ausbauen – Drucksache 6/5193 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Agrarminister Till Backhaus betont bei jeder Gelegenheit, dass Mecklenburg-Vorpommern das schönste deutsche Bundesland ist.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Das stimmt. – Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD: Wo er recht hat, hat er recht.)
Was für die einen ein Running Gag ist, ist für die anderen inzwischen ein Markenzeichen geworden – ein Markenzeichen dafür, dass unser Land vor allem mit seinen landschaftlichen Reizen punkten kann.
Zu den landschaftlichen Reizen gehört natürlich auch, dass die Nutzung der Natur im Einklang mit der einzigartigen Natur erfolgen muss. Vor diesem Hintergrund war es richtig, dass vor zehn Jahren das Landwirtschafts- und das Umweltministerium zusammengeführt wurden. Und es gab damals Menschen, die gesagt haben, ein so profilierter Landwirtschaftsminister, der jetzt noch den Umweltschutz dazubekommt – ob das wohl gut gehen würde?! Meine Damen und Herren, Till Backhaus hat gezeigt, dass sich diese Befürchtungen nicht bewahrheitet haben. Mehr noch, Mecklenburg-Vorpommern hat sich sowohl in ökologischer als auch in ökonomischer Hinsicht gut entwickelt.
Es ist wichtig, denn das Markenzeichen „Mecklenburg-Vor- pommern ist das schönste deutsche Bundesland“, das der
Minister ausgibt, ist ein Markenzeichen, das uns Urlauber ins Land bringt und das immer mehr dazu führt, dass Menschen zu uns kommen, die hier in Mecklenburg-Vorpom- mern leben wollen. Das ist aber auch ein Markenzeichen, das als Anspruch uns gegenüber, also der Politik gegenüber, zu verstehen ist. Heute stehen mehr als ein Drittel des Landes nach europäischem Recht unter einem Schutzstatus, um die Vielfalt der Arten und der besonderen Lebensräume zu erhalten. Dazu passt natürlich die Bewirtschaftung, der ökologische Landbau.
Unser Land steht heute im Bereich des ökologischen Landbaus bundesweit auf einem Spitzenplatz. Lediglich Brandenburg hat im Verhältnis zur Acker- und Grünlandausstattung mehr Fläche, die ökologisch bewirtschaftet wird. Bei uns sind das gut neun Prozent der Landesfläche, in Brandenburg sind es zehn Prozent, also ein Prozent mehr. Wenn wir uns dagegen den Bundesschnitt angucken: Im Bundesschnitt sind es gut sechs Prozent. Wie gesagt: wir neun Prozent, im Bundesdurchschnitt sechs Prozent.
Mitte letzten Jahres gab es bei uns im Land mehr als 1.000 Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die nach ökologischen Grundsätzen wirtschafteten. Auf mehr als 122.000 Hektar arbeiten landwirtschaftliche Betriebe nach den Regeln des Ökolandbaus. Das, meine Damen und Herren, ist ein Riesenerfolg. Aber Erfolge sind immer nur eine Zwischenstation. Wir wollen besser werden! Besser werden heißt bei uns, marktgerecht wachsen und nicht die Einführung von Ökozwangsquoten. Richtig ist, dass wir in den letzten Jahren eine wachsende Nachfrage nach ökologisch produzierten Lebensmitteln haben. Ebenso richtig ist, dass die Kunden, die ökologische Lebensmittel nachfragen, zunehmend preisbewusst sind. Die Folge ist, dass wir auch ökologisch produzierte Importwaren in deutschen Regalen finden.
Die Frage ist zu stellen: Was sind die Ursachen dafür, dass andere günstiger produzieren können als wir? Richtig ist, dass in anderen Ländern die Lohnstückkosten geringer sind und geringer sein können als in Deutschland. Das allein taugt als Begründung aber nicht, denn Lohnkosten sind nur ein Parameter, nicht der alleinige. Zudem kann es nicht Ziel sein, über den Lohn zu konkurrieren. Deutschland hatte immer nur dann die Nase vorn, wenn wir durch Qualität und Innovation überzeugen konnten.
Eine weitere Größe sind die Acker- und Grünlandkosten. Wir wissen, dass diese Kosten in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Ein Preistreiber, darüber haben wir hier schon mehrfach diskutiert, ist die bundeseigene BVVG – ein Umstand, wie gesagt, den wir hier mehrfach bemängelt haben. Ich will das als Beispiel auch mal ausführen, was das bedeutet: Lagen die Pachtkosten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2013 im Schnitt bei 184 Euro je Hektar, so lagen sie bei den BVVG-Flächen bei 318 Euro, also im Schnitt bei 184, bei der BVVG bei 318 Euro je Hektar, um 72 Prozent höher.
Zudem, meine Damen und Herren, gibt es bei uns strenge Auflagen für den Ökolandbau. Diese Auflagen kommen nicht nur vom Staat, sondern auch von den Ökoverbänden. Und richtig ist, dass es in Deutschland sehr strenge Kontrollen gibt. Letzteres ist wichtig, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhalten. Denn wenn bei uns Unregelmäßigkeiten öffentlich werden, liegt es nicht daran, dass so viel geschummelt wird, sondern daran, dass der, der versucht zu
schummeln, bei uns auffliegt. Nur so kann gewährleistet bleiben, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Bioprodukten das Vertrauen behalten.
Meine Damen und Herren, wir wollen mit unserem Antrag bekräftigen, dass auch der Landtag hinter dem Landesprogramm „Öko-Kompetenz Mecklenburg-Vorpommern 2020“ steht. Verschiedene Akteure sind in unserem Land bemüht, eine stärkere Vernetzung der heimischen Landwirtschaft mit der Ernährungswirtschaft, der Gastronomie und dem Umweltschutz hinzubekommen. Hier wollen wir, dass stärker koordiniert wird, und das brauchen wir. Manchmal reichen schon kleine Aktivitäten aus, beispielsweise, dass die Hofladenbesitzer sich vernetzen, dass Gaststättenbetreiber, die regionale Produkte anbieten wollen, und Produzenten, die diese Produkte anbieten, sich kennenlernen, dass ein regionales Marketing aufgebaut wird und vieles, vieles mehr.
Und richtig ist auch, dass wir den ökologischen Landbau stärker in die berufliche Bildung mit einbinden wollen. In einem Gespräch mit einem Landwirt erzählte dieser mir, dass er sich nicht in der Lage sehen würde, auf ökologische Wirtschaftsweise umzustellen, schlicht und einfach, weil ihm das Know-how fehlen würde. Wir haben hier tolle Beratungsangebote, beispielsweise von der LMS. Wir müssen, glaube ich, aber noch besser werden und weitere Beratungen anbieten. Zudem ist es notwendig, immer auch zu schauen, ob die Förderung noch marktgerecht gestaltet ist.
Meine Damen und Herren, auch Öko muss sich lohnen. Alles in allem wollen wir einen Weg beschreiten hin zu mehr Öko in Mecklenburg-Vorpommern, einen Weg hin zu mehr Wertschöpfung in den ländlichen Regionen und einen Weg hin zu mehr nachhaltigem Wachstum. – Besten Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank für diesen Antrag, gerade auch in diesem Jahr vor dem Hintergrund der Agrarministerkonferenz, aber insbesondere der Diskussion, die wir gestern geführt haben, wie es eigentlich der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen geht. Insofern bin ich wirklich sehr froh und dankbar, dass ich heute einige Ausführungen zum ökologischen Landbau in diesem Land, in unserem schönsten Bundesland der Welt, machen darf.
Ja, es ist immer schön, wenn man eine starke und einheitliche Fraktion im Nacken hat, das ist so. Und wenn man dann auch noch befreundete Landwirte in diesem Raum sitzen hat,