Protokoll der Sitzung vom 10.03.2016

setzung, 2050. Ich bin der Meinung, wir müssen über Zwischenschritte diskutieren, eine Klimaschutzzielsetzung für 2030 möglicherweise, auch für Mecklenburg-Vorpom- mern, denn es wird nur in Schritten geschehen können.

Was ich allerdings für solch eine Zielsetzung erwarte, ist, dass sie zwar anspruchsvoll ist, allerdings auch nachvollziehbar transparent, und sie muss realistisch sein. Insofern mein Kritikpunkt am Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Eine durchschnittliche Pro-Kopf-Emission in Mecklenburg-Vorpommern von vier Tonnen, das mag, Herr Jaeger hat es erläutert, vielleicht noch für Rostock ohne Steinkohlekraftwerk machbar sein, ist aber aus meiner Sicht – wir haben ja nur noch vier Jahre, fünf Jahre – für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt nicht zu erreichen, denn das wäre ja eine Halbierung der jetzigen CO2-Emission von fast elf Millionen auf fünf oder sechs Millionen. Und da mag der „Aktionsplan Klimaschutz“ – ich komme noch dazu – noch so gut sein, ich glaube, das würde nicht dazu führen, und ein Klimaschutzgesetz im Übrigen auch nicht. Also mir geht es hier ganz klar auch um realistische Ziele.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen aber nicht nur eine kritische Überprüfung unserer eigenen Zielsetzung, sondern wir brauchen natürlich auch konkrete landespolitische Maßnahmen, mit denen man diese Ziele erreichen kann. Ganz klar, dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Neun oder zehn andere Länder gehen inzwischen den Weg über Klimaschutzgesetze, wir gehen den Weg über den „Aktionsplan Klimaschutz“. Diese zwei Möglichkeiten gibt es. Beide Wege haben Vor- und Nachteile.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir in der SPD – ich selbst war daran beteiligt – im Jahre 2010, also vor dieser Legislaturperiode, als es üblicherweise um das Regierungsprogramm der SPD ging, für diese Legislaturperiode natürlich auch diese Frage diskutiert haben: Wollen wir uns für den Zeitraum 2011 bis 2016 das Ziel setzen, ein Klimaschutzgesetz zu schaffen? Wir haben es 2010 verneint und ich bin der Meinung, das war eine richtige Entscheidung, ich stehe auch dazu. Wir haben uns ganz bewusst für dieses Instrument „Aktionsplan Klimaschutz“ entschieden und sehen uns dabei durchaus bestätigt, auch durch die Beratung in der letzten Energieausschusssitzung am 2. März, wo wir noch mal überzeugend dargelegt bekommen haben, wie wir, auch praktisch belegt, in 7 Aktionsbereichen, 18 Aktionsfeldern und mit 86 Einzelmaßnahmen, wenn ich es richtig überblickt habe, wirklich gute Ergebnisse bisher erreicht haben und gute Voraussetzungen haben für die weiteren Herausforderungen des Klimaschutzes.

Ob es letztendlich reichen wird, meine Damen und Herren, wird im Übrigen nicht nur von Einzelinstrumenten abhängen, sondern nach meiner Meinung geht es auch um die Frage: Gelingt es uns, den Vierklang von vier wichtigen Säulen, vier wichtige Voraussetzungen von erfolgreichem Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern praktisch umzusetzen?

Was meine ich damit? Es geht nicht nur um Einzelmaßnahmen. Man braucht ein Gesamtkonzept, das nach meiner Meinung aus vier Säulen bestehen muss.

Erste Säule: der schnellstmögliche Ausbau der erneuerbaren Energien

Zweite Säule: Energieeffizienz

Dritte Säule: Verkehrswende, schnellstmöglicher Ausbau der E-Mobilität

Und viertens: eine Wärmewende mit der schnellstmöglichen Ablösung der fossilen Energieträger durch die erneuerbaren

Diese vier Säulen gehören zusammen und diese vier Säulen sind die Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz. Und egal, ob man es über den „Aktionsplan Klimaschutz“ macht oder über ein Klimagesetz, dieser Vierklang muss die Grundlage sein für die Bundespolitik und für europäische Politik, wenn wir weltweit die Klimaschutzziele von Paris erreichen wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden als SPD heute den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Auf der nächsten Sitzung.)

weil wir zurzeit – ich betone: zurzeit – noch keine Notwendigkeit für ein Klimaschutzgesetz für MecklenburgVorpommern sehen. Ob es zukünftig notwendig sein wird, das wird zu einem anderen Zeitpunkt zu beraten und zu entscheiden sein. – Insofern bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Borchert.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwar ist noch nicht zweifelsfrei nach wissenschaftlichen Kriterien bewiesen, dass ein Klimawandel stattfindet und dieser durch menschliche Aktivitäten – oder „anthropogen“, wie es im Gesetzentwurf heißt – verursacht wird. Wenn das Ganze ein rein akademisches Problem wäre, könnte man auch noch weiter sorglos forschen. Das einzige Problem, das die entsprechenden Wissenschaftler hätten, wäre, dass ihnen jemand anders mit den Forschungsergebnissen zuvorkommt. Allerdings befinden wir uns mitten in der realen Menschheits- und auch Erdgeschichte und da müssen hinreichende Wahrscheinlichkeiten ausreichen, um aktiv zu werden.

Das ist schon bei einer möglichen Erdklimaerwärmung von 2 Grad der Fall. Hier dürfte es noch Gewinner und Verlierer geben, wobei wir aber nicht sagen können, auf welcher Seite sich dann Deutschland finden wird. Bei 4 Grad wird es keine Gewinner mehr geben, sondern höchstens noch ein paar überlebende Zivilisationsinseln hier und da. Und bei 6 Grad – das halten seriöse Wissenschaftler auch für möglich, dass es bis 2100 zu einer Erwärmung von 6 Grad kommen könnte –, da könnte dann der australische Autor Clive Hamilton mit den Thesen, die er in seinem Buch „Requiem for a Species“ dargelegt hat, recht haben, das könnte sogar zum Aussterben der Menschheit führen oder zumindest zu einer Rückreise ins Neolithikum oder Mesolithikum.

Um sich gegen ein solches Schicksal zu wappnen, bringt es aber nichts, wenn Deutschland wie in der Einwanderungspolitik vorprescht, sich untragbare Lasten aufbür

det, während sich andere Länder vornehm zurückhalten. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist die Rede von Klimazielen, Emissionsreduzierung, Förderung der erneuerbaren Energien und auch langfristigen, jahrzehntelangen Selbstverpflichtungen, aber es ist nicht die Rede von den Auswirkungen, die diese Maßnahmen auf Industrie und Wirtschaft haben.

Wenn Deutschland die eigenen produzierenden Betriebe und auch die eigenen Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke in viel höherem Maße mit Klimaschutzvorschriften belastet, als andere dies tun, schwächen wir unsere ökonomische Kraft, ohne dass dies dem Klimaschutz zugutekommt, denn was wir nicht emittieren, das machen dann andere.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Wie viel wir machen, hängt daher auch immer davon ab, was konkurrierende Volkswirtschaften auf sich nehmen.

(Udo Pastörs, NPD: Tja!)

Das lässt sich aber nicht voraussagen, schon gar nicht auf Jahrzehnte. Deshalb darf sich Deutschland auch nicht auf Jahrzehnte selbst binden, wie es dieser Gesetzentwurf vorsieht. Das heißt, weil wir nicht wissen können, was die anderen mitmachen, müssen wir uns offenhalten, dass wir uns auch nicht mehr belasten, als das die anderen tun. Es hängt von Verhandlungen ab.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Und wenn die anderen sagen, das interessiert uns alles nicht, uns geht es nur um unser Wirtschaftswachstum, wir emittieren, bis das Klima umkippt, dann können wir uns da zwar raushalten und die Musterknaben spielen, dann werden wir aber die negativen Folgen des Klimawandels genauso erleben wie die anderen, nur dass vorher unsere Wirtschaft zusammenkracht.

Das heißt, diesem Gesetzentwurf stimmen wir nicht zu. Wir sind zwar keine Klimaleugner – das kann man auf unser Sündenregister noch nicht schreiben, wir sehen die Gefahren durchaus –, man muss es aber auch alles realistisch anpacken.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Jaeger für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die grundsätzliche Frage steht doch: Ist das Thema Klimaschutz wirklich ein existenzielles Problem für die Menschheit oder ist es das praktisch nicht? Und ich glaube, wenn wir uns draußen in der Lobby dazu bei einem Glas Rotwein zusammensetzen würden, kämen andere Ergebnisse heraus als jetzt hier am Mikro.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Durch den Rotwein.)

Ich glaube ernsthaft, dass es ein existenzielles Problem ist, und das hat auch der Vertrag von Paris vorausgesetzt. Wer dieser Erkenntnis folgt, weiß, wir haben jetzt noch 10 oder 15 Jahre, dann ist das Thema durch.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Wer allerdings glaubt, das ist alles noch nicht wissenschaftlich bis ins Letzte erwiesen, es könnte auch noch ganz anders kommen und es könnte ja die Wirtschaft negativ betroffen sein,

(Udo Pastörs, NPD: Könnte!)

der wird sozusagen sagen: Leute, lehnt euch zurück, wartet die Wahl in den USA ab! Wenn Donald Trump gewählt wird, könnt ihr eh alles vergessen. Der räumt in eine ganz andere Richtung alles ab. Dann brauchen wir eigentlich nur noch Dämme höher zu bauen, Zäune höher zu bauen, damit die Menschen, die vor den Klimaveränderungen fliehen, unser Land nicht erreichen.

(Udo Pastörs, NPD: So wird es kommen.)

Dann ist sozusagen ausgegeben, jeder macht seins.

Genau das wollen wir nicht. Und wir glauben, dass die deutsche Wirtschaft von dem Thema „Klimaschutz und Energiewende“ profitiert. Die Zahlen, die wir sozusagen als Exportnation hinlegen, geben uns eindeutig recht. Die Theorie der Amerikaner – vor allen Dingen von Donald Trump – ist ja, niedrige Energiepreise würden zu einem massiven Wirtschaftswachstum führen. Das Gegenteil ist richtig. Hohe Energiepreise bedeuten, ich muss mehr Intelligenz reinstecken in bessere, effizientere Motoren. Und das gibt uns definitiv einen Vorteil weltweit.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wie gesagt, unsere Exportzahlen geben uns definitiv recht.

Das Thema „Aktionsplan Klimaschutz“: Herr Seidel, ausdrücklich noch mal Dank dafür, dass Sie das vorgelegt haben, aber in Ihrem eigenen Aktionsplan stand drin, dass jährlich die Ergebnisse vorzulegen sind. Das haben Sie gleich am Anfang der Legislaturperiode eingefordert. Da hat damals noch Volker Schlotmann die Entbürokratisierung ausgerufen und erklärt, das sei totaler Quatsch, man müsse so etwas nicht jährlich vorlegen. Jetzt haben wir das Jahr 2016 – ich glaube, wir haben das Argument ziemlich zu Anfang des Jahres 2012 gebracht –, jetzt wird die Überarbeitung vorgelegt. Und wenn Sie wissen, wann Sie den ersten Plan vorgelegt haben, jetzt kriegen wir die Überarbeitung, dann ist deutlich zu viel Zeit vergangen.

In diesem Plan, um ein Beispiel zu nennen, steht etwas zum CO2-Verbrauch der Dienstfahrzeuge der Landesregierung. Nun brauchen wir uns nicht darüber zu streiten, welche Auswirkungen der CO2-Verbrauch von Fahrzeugen der Landesregierung auf das Weltklima hat – nichts, null Komma frag mich nicht. Aber die Idee – deswegen steht es auch im Plan drin – ist die Vorbildwirkung auf andere, die sich Dienstfahrzeuge beschaffen, die das Gefühl haben, kann ich nicht auch einen Tick zulegen, wenn die Landesregierung es vormacht, ich kann trotzdem noch seriös wirken, muss nicht mit einem kleinen Fiat Panda vorfahren,

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

habe aber trotzdem was fürs Klima getan.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Können wir auch gerne machen, aber wie gesagt, da gibt es Vorbehalte, egal.

Jedenfalls steht das Ziel ausdrücklich im „Aktionsplan Klimaschutz“ drin. Jetzt ist es überarbeitet worden und siehe da, es ist nach wie vor drin. Aber die Ziele, die sich die Landesregierung gibt – wir hatten es hier heiß diskutiert und Heinz Müller hat da eine Tabelle hochgehalten und gesagt, Herr Jaeger, das ist sozusagen alles erledigt, wir haben das geleistet –, die finden Sie nirgendwo im Internet. Die können Sie nicht finden. Das ist eine interne Richtlinie von der Beschaffungsstelle, die handelt danach, aber das wird nicht verraten.

Das heißt also, das Ziel – und es geht wie gesagt nicht um das bisschen CO2-Einsparung von den 20 oder 50 oder wie vielen Fahrzeugen, sondern es geht um die Außenwirkung – ist komplett verfehlt. In der Überarbeitung dieses „Aktionsplans Klimaschutz“ müsste doch drinstehen: Dringend erforderlich ist die Veröffentlichung und Bewerbung der hervorragenden Klimaschutzrichtlinie für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen der Landesregierung. Dazu steht selbstverständlich nichts drin.