Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer (Erste Lesung) – Drucksache 6/5297 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Sport Lorenz Caffier. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die vergangenen Monate haben auf brutale Art und Weise vor Augen geführt, es gibt eine ganz reelle Terrorgefahr in Europa. Der islamistische Terror ist eine große Bedrohung für das freiheitliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Diese Entwicklung resultiert aber auch maßgeblich aus den Fehlern der Vergangenheit. In vielen europäischen Städten wurde es zugelassen, dass sich Parallelgesellschaften bilden konnten. In manchen Stadtteilen, wie zum Beispiel in Brüssel Molenbeek, scheint der Staat komplett die Kontrolle verloren zu haben. Sie sind zu Brutstätten für Islamisten und andere Kriminelle geworden. Aus diesen fatalen Entwicklungen müssen wir die richtigen Lehren ziehen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Auf der einen Seite müssen wir die Integration, insbesondere von Muslimen, dramatisch verbessern und auf der anderen Seite müssen wir den Staat stärken. Er muss uns besser schützen. Er muss die Gegner von

Freiheit und Demokratie konsequent aufspüren, jagen und bekämpfen – keine Toleranz für Extremisten und Terroristen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Nach wie vor glauben viele Träumer in diesem Land, dass Islamisten allein mit einer Gefährderansprache zur Räson gebracht werden können. Ich glaube das nicht, sie legen uns dieses Vorgehen eher als Schwäche aus und werden sich erst recht ermutigt fühlen. Darauf werden wir uns nicht einlassen. Ich möchte einen wehrhaften Staat, der seinen Feinden die Stirn bietet und unsere Freiheit und unsere Art zu leben schützt. Ein Kernpunkt dabei ist und bleibt eine zielgerichtete, eine intelligente Überwachung.

Ich freue mich, dass sich die GRÜNEN bei diesem Thema, wie auch schon in der Flüchtlingsfrage, so langsam, aber sicher der Realität stellen. Die „Ostsee-Zeitung“ zitierte den Kollegen Saalfeld Anfang April mit den Worten, ich zitiere: „Es ist dringend geboten, die bekannten IS-Rückkehrer im Land gut zu beobachten.“ Zitatende. Lieber Herr Saalfeld, ich gehe mal davon aus, dass Sie damit nicht meinen, dass sich hier ein Polizist im Gebüsch vor dem Haus eines IS-Rückkehrers versteckt.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie machen das alles mit Fernüberwachung.)

Wenn dem so ist, dann sind wir uns einig, dass wir eine im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umfassende Überwachung dieser potenziellen Terroristen vornehmen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich freue mich auf Ihre Unterstützung, wenn es beim nächsten Mal dann wieder um die Verstärkung für bestimmte Aufgaben innerhalb der Landespolizei oder des Verfassungsschutzes geht.

Im Übrigen wurden durch Überwachungsmaßnahmen schon mehrere Anschläge, auch in Deutschland, vereitelt. Das wird bei der Diskussion immer wieder gern vergessen. Darüber hinaus helfen uns die Maßnahmen, Verbrechen und Anschläge aufzuklären. Deswegen ist die Überwachung im öffentlichen Raum auch so wichtig: an Bahnhöfen, auf Marktplätzen oder in Einkaufspassagen. Vor wenigen Jahren war die Diskussion kaum zugelassen, aber mittlerweile erkennen immer mehr Politiker, dass wir uns einen Sonderweg in Deutschland nicht erlauben können. Ja, eine Videoaufzeichnung schreckt einen Selbstmordattentäter nicht ab, aber sie hilft vielleicht, Hintermänner oder Komplizen aufzuspüren und damit weitere Anschläge zu verhindern. Auf diese Möglichkeiten dürfen wir nicht verzichten, meine Damen und Herren.

Wir alle erleben es selbst mit, unser Leben wird immer digitaler. Filmstream, Onlinebanking, Internetshopping, Newspaper – ohne World Wide Web geht schon lange nichts mehr. Dieser modernen Kommunikationsmittel bedienen sich natürlich auch Terroristen und andere Schwerverbrecher. Wenn wir ihnen erfolgreich das Handwerk legen wollen, müssen wir deren Aktionen im Internet verfolgen. Das ist natürlich ein immenser Aufwand. Die Datenflut wächst und wächst und niemand weiß, wohin die Reise noch gehen wird. Außerdem sind die verschiedenen Verschlüsselungstechniken zu einer

großen Herausforderung für die Sicherheitsbehörden geworden. Wir alle haben kürzlich den Konflikt zwischen FBI und Apple erlebt, der in Amerika stattfand. Um trotzdem mit der Entwicklung im Internet Schritt halten zu können, bündeln die Länder dort, wo es möglich ist, ihre Kräfte.

Möglich ist das zum Beispiel in einem gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrum für Norddeutschland. Besonders die kleineren Länder profitieren dabei von der modernen Technik und von gemeinsamen Dienstleistungen. Außerdem entsteht ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch zwischen den Kooperationspartnern. Darüber hinaus lassen sich Änderungen schneller und besser durchführen. Wenn also die rechtlichen Vorgaben irgendwann in der Zukunft geändert werden und dadurch Hard- und Software angepasst werden müssen, dann müssen wir nur an einem Standort planen, beschaffen und umsetzen. Wir benötigen für den Betrieb am gemeinsamen Standort viel weniger Personal. Das ist deswegen sehr wichtig, weil es schon schwer genug ist, die nötigen IT-Experten für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Bei Google, Microsoft oder SAP werden schließlich ganz andere Gehälter gezahlt, da können wir nicht mithalten. Ein norddeutsches Rechen- und Dienstleistungszentrum mindert jedoch das Problem des Fachkräftemangels spürbar.

Alles in allem sind die Vorteile dieser gemeinsamen Einrichtung offenkundig. Es spricht wirklich nichts gegen dieses Vorhaben. Aus mir unerklärlichen Gründen zögerte Hamburg mit der Vertragsunterzeichnung. Zum Glück konnten die Hanseaten aber umgestimmt werden, womit nun alle norddeutschen Länder an Bord sind. Der Standort des Rechen- und Dienstleistungszentrums wird übrigens Hannover sein. Er wird vom LKA Niedersachsen betrieben werden. Bis 2020 fallen für Mecklenburg-Vorpommern Kosten in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro für die Einrichtung an. Würden wir alles in Eigenregie machen, müssten wir hingegen 3,8 Millionen Euro aufwenden. Wir sparen also unterm Strich auch noch eine Menge Geld und bekommen trotzdem Zugriff auf moderne Technik und Dienstleistungen. Besser geht es nicht.

Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend betonen, dass all das nicht zum Selbstzweck passiert. Es geht nicht darum, technische Spielzeuge anzuschaffen und dann die Schlafzimmer der Republik auszuspähen. Wir machen das, um die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Land zu gewährleisten und Bedrohungen abzuwehren.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Kein Beamter hat Zeit oder Lust, mit den technischen Möglichkeiten seine Nachbarschaft auszuforschen. Alle Mitarbeiter, egal, ob in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg oder Schleswig-Holstein, sind an Recht und Gesetz gebunden und handeln auch danach. Sollte also wieder irgendjemand mit haltlosen Unterstellungen operieren wollen, weise ich die vorsorglich zurück.

Im Übrigen werden durch den Staatsvertrag weder neue Befugnisse der Polizei geschaffen noch bestehende Befugnisse erweitert. Da jedoch der Regelungsgehalt des Staatsvertrages das Budgetrecht des Landtages und damit einen Gegenstand der Gesetzgebung betrifft, bedarf der Staatsvertrag gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der

Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes. Den entsprechenden Gesetzentwurf lege ich hiermit vor und bitte das Parlament um Zustimmung. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Danke schön.

Herr Minister, gestatten Sie ausnahmsweise, dass der Kollege Saalfeld eine Nachfrage stellt?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Also eigentlich ist das bei der Einbringung …)

Frau Präsidentin, Sie haben die Hoheit des Hauses. Die Geschäftsordnung sagt an und für sich etwas anderes aus. Ich sage immer – schon in meiner Zeit als Geschäftsführer –, wenn Sie einmal ein Fass aufmachen, kriegen Sie es später nicht zu. Aber ich habe ja kein Recht auf Belehrung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da muss ich dem Minister mal zustimmen.)

Nein, ich will das erklären. Die Geschäftsordnung sagt dazu gar nichts aus.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau! Genau! Es ist so. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht hat es sich auch geändert?!)

Deshalb lasse ich das jetzt ausnahmsweise einmal zu. Sie haben die Freiheit zu sagen, Sie möchten nicht darauf antworten, Herr Minister.

Herr Saalfeld, Sie haben die Möglichkeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Minister!

Wenn die norddeutschen Küstenländer die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung vornehmen, sehen Sie dann die Notwendigkeit, auch die entsprechenden Gesetze zu harmonisieren und anzupassen, oder glauben Sie, dass Sie technisch sicherstellen können, dass für jede einzelne Gesetzeslage in diesem gemeinsamen Zentrum mit dem gemeinsamen Personal hier eine klare Trennung der Kompetenzen vorgenommen werden kann?

Ich beantworte Ihre Frage mal andersherum: Wir haben alle gemeinsam darauf zu achten, auch hier in unserem Land, dass die für uns geltenden Bestimmungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auch im Rahmen der TKÜ, in einem solchen gemeinsamen Zentrum eins zu eins eingehalten werden. Wenn es aus irgendwelchen Gründen oder aus technischen Gründen, die ich jetzt nicht in jedem Fall übersehen kann, notwendig ist, Anpassungen durchzuführen, dann müssen die selbstverständlich auch hier im Parlament stattfinden, weil sie ohne eine genaue rechtliche Regelung in dem Bereich nicht arbeiten können. Es ist zwingend notwendig, auch im Sinne der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass man eine klare Rechtslage hat.

Vielen Dank.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5297 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Bei Gegenstimmen und einer Enthaltung der NPD ist der Überweisungsvorschlag damit angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen in MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/5305.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Hochgeschwindig- keitsnetzen in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/5305 –

Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Wippermann. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze in Mecklenburg-Vorpommern dient der Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie der Europäischen Union, die Mitte 2014 in Kraft getreten ist. Mit dieser europäischen Norm sollen insbesondere die Ziele der Digitalen Agenda für Europa verwirklicht werden. Darunter fällt vor allem die Versorgung aller Europäer mit einer Internetzugangsgeschwindigkeit von mindestens 30 Megabit je Sekunde beziehungsweise 100 Megabit je Sekunde für mindestens 50 Prozent aller Europäer bis zum Jahre 2020.

Das Europäische Parlament und der Rat waren sich einig, diese Zielsetzung könne besser erreicht werden, wenn die im Rahmen des für den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen erfolgenden Hoch- und Tiefbaukosten gesenkt würden. Diese Aufgaben würden bis zu 80 Prozent des jeweiligen Netzausbauprojektes einnehmen. Die Richtlinie trifft daher unter anderem Re- gelungen zur Koordinierung von Bauarbeiten, zur Mit- nutzung bestehender Infrastrukturen und zur Mitverlegung von Breitbandinfrastrukturen aus Anlass bestimmter Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Durch effiziente Verknüpfung sollen Kosten gesenkt und räumliche Kapazitäten für mögliche zukünftige Maßnahmen geschaffen werden.

Den Großteil der Vorgaben setzt der Bund in seiner Zuständigkeit für das Telekommunikationsrecht um. Im Rahmen des DigiNetz-Gesetzes des Bundes, das sich derzeit im Bundesratsverfahren befindet, sollen die meisten dieser Vorgaben in das Telekommunikationsgesetz eingefügt werden. In zwei Punkten hat der Bund eine Zuständigkeit der Länder angenommen. Das ist einer

seits Artikel 7 Absatz 3 und andererseits der Artikel 8. Artikel 7 Absatz 3 der Kostensenkungsrichtlinie dient der Verfahrensbeschleunigung, indem für die Entscheidung über Bauanträge für Breitbandinfrastruktur grundsätzlich eine Viermonatsfrist vorgesehen wird. Diese Norm hat nicht Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf gefunden.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Nach wie vor setzt sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für eine Umsetzung durch den Bund ein. Der hier vorliegende Entwurf des DigiNetz-Gesetzes M-V betrifft ausschließlich den Artikel 8 der Kostensenkungsrichtlinie und somit die Ausstattungspflicht für bestimmte Gebäudearten mit hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen. Das heißt, bei Neuerrichtung beziehungsweise bei umfangreicher Renovierung bestimmter Gebäudearten wird eine Ausstattungspflicht mit mehr Rohren festgeschrieben. Damit geht Mecklenburg-Vorpommern einen Schritt in die richtige Richtung: FTTH- statt FTTB-Anschlüsse. FTTH ist Fibre to the Home, also bis in die Wohnung hinein, statt althergebracht FTTB, Fibre to the Building, also bis an das Haus heran.

Zwar setzt sich auch hier die Landesregierung im Bundesratsverfahren für eine bundeseinheitliche Lösung ein, jedoch wird das Risiko einer letztendlichen Nichtumsetzung durch den Bund höher eingeschätzt als bei Artikel 7 Absatz 3. Die Rechtsauffassungen der Bundesländer gehen hierzu auseinander, auch wenn die Mehrheit den Bund für zuständig hält. Zudem würde der Breitbandausbau bei einer Nichtumsetzung von Artikel 8 weiter unnötig verteuert. Die Glasfaserverkabelung oder eine Verlegung von Leerrohren im Gebäude stellt eine geringfügige Mehrinvestition dar, mit der später eine teure, nachträgliche Aufrüstung vermieden werden kann.

Die Nichtumsetzung des Gesetzes birgt also die Gefahr, den zeitnahen und kostensenkenden Zugang zu digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen in MecklenburgVorpommern zu erschweren. Um den Eingriff in das Eigentumsrecht so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Umsetzung der Richtlinie durch den vorliegenden Gesetzentwurf eins zu eins. So ist die Ausrüstungspflicht für Gebäude am Standort des Endnutzers von Telekommunikationsdiensten beschränkt. Danach sind etwa Scheunen oder reine Lagerhallen nicht von den Regelungen betroffen. Zudem sieht der Entwurf Ausnahmen für bestimmte Gebäudearten vor, bei denen eine Ausstattungspflicht unverhältnismäßig wäre, zum Beispiel Einfamilienhäuser, denkmalgeschützte Gebäude oder Ferienhäuser.

Zuletzt sieht der Entwurf eine Verordnungsermächtigung für weitere Ausnahmen vor. So kann zeitnah reagiert werden, wenn sich die Unverhältnismäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Ausstattungspflicht für weitere Gebäudekategorien herausstellen sollten. Die Fraktionen von SPD und CDU sind sich einig, dass ein BundLänder-Kompetenzgerangel an dieser Stelle nur schädlich sein kann und einen kostengünstigen Ausbau von Breitband in Mecklenburg-Vorpommern unnötig verzögern würde. Die Kostensenkungsrichtlinie war bis zum 01.01.2016 umzusetzen und soll ab dem 01.07.2016 angewendet werden. Die Regelungen, um die es hier

geht, gelten für Gebäude, für die ab dem 31.12.2016 eine Baugenehmigung beantragt wurde. Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes könnte diese Vorgabe also noch rechtzeitig umgesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen moderne, intelligente und leistungsstarke Hochgeschwindigkeitsnetze. Der dafür notwendige Breitbandausbau kostet viel Geld. Mit unserem Gesetz werden wir die Prozesse optimieren und effizienter gestalten. Auch diese vermeintlich kleineren Maßnahmen werden dazu beitragen können, neben Kosteneinsparungen vor allem den Ausbau bis in die Wohnungen der Nutzerinnen und Nutzer schneller voranzubringen. Ich bitte Sie, stimmen Sie für die Überweisung in die beratenden Ausschüsse! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.