Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen moderne, intelligente und leistungsstarke Hochgeschwindigkeitsnetze. Der dafür notwendige Breitbandausbau kostet viel Geld. Mit unserem Gesetz werden wir die Prozesse optimieren und effizienter gestalten. Auch diese vermeintlich kleineren Maßnahmen werden dazu beitragen können, neben Kosteneinsparungen vor allem den Ausbau bis in die Wohnungen der Nutzerinnen und Nutzer schneller voranzubringen. Ich bitte Sie, stimmen Sie für die Überweisung in die beratenden Ausschüsse! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/5305 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpom- mern, das Agrarstrukturgesetz M-V, Drucksache 6/5309.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern (Agrarstrukturgesetz M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/5309 –

Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits in der Aussprache zum Thema Agrarstruktur hat unsere Bündnisgrünen-Fraktion deutlich gemacht, dass Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Bodenmarktpolitik neue gesetzgeberisch verankerte Rahmenbedingungen braucht, dass wir ein Agrarstrukturgesetz brauchen.

In der am 11. Dezember 2015 veröffentlichten Studie des Thünen-Instituts zieht Andreas Tietz ein deutliches Fazit zum Einfluss von überregional aktiven Investoren in Agrarunternehmen. Dieses Phänomen sei in ostdeutschen Agrarunternehmen häufig zu finden, in Mecklenburg

Vorpommern sogar besonders häufig. Da bei Anteilskäufen an Agrarunternehmen keine Genehmigungen entsprechend des Grundstückverkehrsgesetzes stattfinden, ist in Ostdeutschland ein besonderer Handlungsbedarf gegeben, denn nach Auffassung des Thünen-Instituts kann das Grundstücksverkehrsgesetz in Ostdeutschland seinen Zweck nur teilweise erfüllen.

Laut dieser Studie des Thünen-Instituts ist in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil von Kapitaleigentümern, die nicht vor Ort wohnen, im Ländervergleich am allerhöchsten. In den beiden in Mecklenburg-Vorpommern untersuchten Landkreisen – das waren die Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Rügen – werden 34 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche, die im Besitz von juristischen Personen sind, in Mehrheitseigentum von nicht ortsansässigen Personen bewirtschaftet. Als besonders besorgniserregend ist zu beurteilen, dass mehr als die Hälfte dieser Flächen im Besitz von Investoren ist, die außerhalb der Landwirtschaft ihre Wirtschaftstätigkeit ausüben. Der Flächenerwerb oder die Anteilsübernahme an einer GmbH, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft dient ihnen als Kapitalanlage in der Hoffnung auf Spekulationsgewinne.

Die von den Agrarministern der Länder eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ kommt zu vergleichbaren Schlussfolgerungen und stellt fest, dass dem, Zitat, „teilweise drastischen Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen, den Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren, der Ausbildung von Holdingstrukturen in der Landwirtschaft sowie der Nachfrage landwirtschaftlicher Flächen zur nichtlandwirtschaftlicher Nutzung“, Zitatende, mithilfe von Gesetzen adäquat zu begegnen sei und dass diese Regelungsmöglichkeit in Länderhoheit liegt über eine Zusammenfassung der Grundstücksverkehrsgesetze, Landverpachtungsgesetze und des Reichssiedlungsgesetzes zu einem Gesetz. Das war die Empfehlung der Mehrheit der Länder in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Meine Damen und Herren, auf der Basis dieser Studie des gerade in Ausschnitten zitierten Berichtes und der Diskussion in zwei ostdeutschen Bundesländern, nämlich Sachsen und Sachsen-Anhalt, fußt der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, neben der klaren Länderzuständigkeit gibt es beim Anteilserwerb allerdings noch eine Restzuständigkeit des Bundes durch die Festsetzungen des Grunderwerbssteuergesetzes. Zu diesem Problemfeld haben die Agrarminister von MecklenburgVorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt Vorschläge an den Bundesfinanzminister gerichtet, um unter anderem eine Absenkung der Schwelle für die Besteuerung des Anteilserwerbs an landwirtschaftlichen Unternehmen zu erreichen. Die derzeitige Situation sieht nämlich erst dann eine Besteuerung des Anteilerwerbs vor, wenn mehr als 95 Prozent der Anteile erworben werden. Unterhalb dieser Schwelle bleibt der Erwerb frei von Grunderwerbssteuer. So gehen dem Staat bei gleichem Preis – ich lasse das Beispiel jetzt mal weg – Steuereinnahmen in Höhe von 420.000 bis 780.000 Euro verloren.

Die Bundesregierung sagt auf die Fragen des Abgeordneten Ostendorff von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag, keinerlei Kenntnisse darüber zu haben, wie viele Share Deals mit welchen steuerlichen Auswirkungen abgeschlossen wurden. Diese Daten benötigt sie

aber, um dieser Art des versteckten Land Grabbing einen Riegel vorzuschieben. Hier müssen die gesetzlichen Grundlagen dringend geändert und angepasst werden, und hier müssen Bund und Länder besser zusammenarbeiten. Besonders angesprochen sind die neuen Bundesländer, also auch Mecklenburg-Vorpom- mern, da hier die Flächenkonzentration kolossal hoch ist. Notwendig sind in diesem Zusammenhang die Absenkung dieser 95-Prozent-Schwelle für die Besteuerung des Anteilserwerbs, die Einführung einer Genehmigungspflicht auch für den Anteilserwerb an landwirtschaftlichen Unternehmen und die Einführung von strukturpolitischen Kriterien für die Genehmigung von Bodenverkäufen. So weit die Bundesebene und die

Schnittstelle zwischen Bund und Land.

Unser Gesetzentwurf benennt nun mehrere Steuerungsgrößen in den Teilen Grundstücksverkehr, Landverpachtungen und zu den Beteiligungen und fordert eine regelmäßige Berichterstattung zur Agrarstruktur. So würde der Grundstücksverkehr unter Regelungsvorbehalt gestellt, um die agrarstrukturell nachteilige Verteilung von Grund und Boden zu verhindern. Unter Genehmigungsvorbehalt fielen zum Beispiel solche Fälle, wo ein grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert des Grundstücks besteht oder wenn eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens durch den Kauf eintreten würde.

Auch im Bereich der Landverpachtungen kann mithilfe des Gesetzes eingeschritten werden, wenn die Verpachtungen sozialen oder ökologischen Kriterien zur Verbesserung der Agrarstruktur widersprechen. Der Erwerb von Beteiligungen an landwirtschaftlichen Unternehmen wird dann zustimmungsbedürftig, wenn mit dem Erwerb ein bestimmender Einfluss auf das Unternehmen entsteht. Außerdem schreibt der Gesetzentwurf einen „LandesAgrarstrukturbericht“ vor, wodurch der Landtag alle vier Jahre erfahren würde, wie viel genehmigungspflichtige und wie viel genehmigungsfreie Geschäfte es gab und welche Gründe es für die Versagung, Beanstandung oder Einschränkung der Genehmigung gab. Er enthalte auch eine Einschätzung der Stärken und Schwächen, Möglichkeiten und Gefahren für die agrarstrukturelle Entwicklung und vieles Weitere mehr.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind überzeugt, die Landwirtschaft von Mecklenburg-Vorpommern braucht ein Agrarstrukturgesetz für das nachhaltige Überleben der ansässigen Betriebe, für ein Einfrieren der fatalen Preisspirale auf dem Bodenmarkt und für mehr Chancengleichheit auf dem Bodenmarkt. Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen diskutieren. Ich beantrage eine Überweisung in den Agrarausschuss als federführenden Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Boden und Bodenpolitik“ oder „Strukturpolitik“ zieht sich ja wie ein roter Faden durch den Prozess dieses Hohen Hauses. Seit 25 Jahren haben wir uns immer wieder mit den Fragen beschäftigt: Ist gerecht mit der Verteilung von Grund und Boden und damit mit erheblichen Vermögenswerten in der Vergangenheit umgegangen worden, ja oder nein? Welche Probleme ergeben sich daraus? Ich persönlich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass eines der kardinalen Probleme und einer der Fehler der deutschen Einheit darin besteht, den wertvollen Grund und Boden, der im Volkseigentum gestanden hat, mit Gewalt zu privatisieren und ihn damit zu einem Spekulationsobjekt zu machen.

(Beifall Thomas Krüger, SPD)

Die Folgen spüren wir jetzt.

Ich habe im Übrigen in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, Einfluss zu nehmen. Wenn Sie sich die Koalitionsvereinbarungen der letzten Jahre anschauen, da war insbesondere die Frage, wie mit der Verteilung von Grund und Boden im Zusammenhang mit strukturpolitischen Entscheidungen zugunsten der Länder umzugehen ist. Ich habe auch in den Debatten immer wieder gesagt, es ist ein Fehler, den Grund und Boden als rein fiskalisches Verkaufsobjekt anzusehen.

Wir haben an der einen oder anderen Stelle selbstverständlich Verbesserungen herbeigeführt, das ist so. Im Übrigen hat das auch unter Rot-Grün stattgefunden. Und ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass wir im Jahr 2009 bereits in den Erlassen an die Ämter für Landwirtschaft und heute StÄLU Hinweise gegeben haben. Und wer sich daran erinnert, 2009 hatten wir es mit der Finanz- und Wirtschaftskrise zu tun, wo im Übrigen schon deutlich wurde, dass Anleger, die außerlandwirtschaftliches Vermögen in Sicherheit bringen wollen, neben der Börse insbesondere auch den Bodenmarkt als ein Zukunftsgeschäft angesehen haben. Bereits damals haben wir reagiert, insbesondere auf Fallkonstellationen, von denen Sie hier gesprochen haben, und haben dies unseren Ämtern an die Hand gegeben mit der Bitte, sehr genau darauf zu achten, dass im Vordergrund die landwirtschaftliche Primärproduktion steht und damit auch derjenige, der Grund und Boden erwirbt, landwirtschaftlichen Grundaussagen entsprechen muss. Ich will darauf nur hingewiesen haben, damit hier nicht wieder versucht wird, irgendwelche Legenden aufzubauen.

Insofern ist es richtig, Frau Dr. Karlowski, die Vereinbarung der Koalition auf Berliner Ebene, an der ich mitwirken durfte, hat dazu geführt, dass es endlich diese Studie gegeben hat, ob es in Deutschland zu einer ungerechten Bodenverteilung gekommen ist. Leider haben einzelne Länder nicht daran teilgenommen, wie Sie das auch angedeutet haben. Ich will das noch mal unterstreichen: Brandenburg hat an dieser Studie nicht mitgewirkt, was ich ausdrücklich bedauere.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf der anderen Seite wissen Sie auch sehr genau – das habe ich in diesem Hohen Hause mehrfach angedeutet –, dass wir in einer Arbeitsgruppe mit Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg seit andert

halb Jahren auf dem Weg sind zu prüfen, ob der Gesetzentwurf, den Sachsen-Anhalt vorgelegt hat, überhaupt mehrheitsfähig sein könnte, um damit in Deutschland etwas zu bewegen. Im Übrigen stehe ich selber in sehr engem Kontakt mit Niedersachsen oder auch mit BadenWürttemberg. Wer dort die Verantwortung in dem Res- sort trägt, wissen Sie. Ich bin gespannt, ob und inwieweit denn Frau Professor Dr. Dalbert, die ja voraussichtlich die neue Ministerin sein wird, sich des Themas annimmt.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da bin ich ganz zuversichtlich.)

Ich nehme zur Kenntnis, dass, wenn man sich ihre Vita anschaut, sie ihre wissenschaftliche Arbeit sehr stark auf Gerechtigkeitsfragen ausgerichtet hat. Da bin ich hochgradig gespannt. Dieses Gesetz hat – und das wissen Sie auch sehr genau – in Sachsen-Anhalt keine Mehrheit gefunden, es hat tatsächlich nicht das Licht des Landtages erreicht, weil es von den berufsständischen Interessenvertretungen abgelehnt worden ist. Das habe ich auch schon in diesem Hohen Hause gesagt. Und nicht nur von der Berufsinteressenvertretung ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt worden, sondern auch vom Genossenschaftsverband und von verschiedenen anderen Institutionen. Ich betone das ausdrücklich.

Ich hoffe, dass Sie Ihren Gesetzentwurf sehr genau geprüft haben. Es gibt hier doch erhebliche, ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bei dem Gesetzentwurf, den Sie ja im Wesentlichen aus Brandenburg übernommen haben, ihn angepasst …

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dazu ist ja dann auch das Verfahren da. – Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, abgepinselt ist er schon. Sie haben es ja noch verschärft, wenn man sich das in Ruhe anschaut. Ich habe da eine Synopse vorliegen, glauben Sie mir das. Und die Grundlage ist der Gesetzentwurf oder auch das, was wir in unserem erlassen haben.

Insofern ist für mich noch mal eins als Grundvoraussetzung von entscheidender Bedeutung: Der Boden ist eine nicht vermehrbare Hauptproduktionsnotwendigkeit in der Landwirtschaft. Mein Ziel war, ist und bleibt es, breit gestreutes Eigentum an Grund und Boden zu gewährleisten.

Ich will es, an Ihre Adresse gerichtet, ausdrücklich betonen und sagen: Auch die GRÜNEN haben auf Bundesebene daran mitgewirkt, dass unter anderem zum Beispiel die nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümer in den Besitz von Grund und Boden gekommen sind, die heute diese Flächen bereits wieder an kapitalstarke Unternehmerinnen und Unternehmer außerlandwirtschaftlichen Vermögens veräußern. Da müssen Sie sich an die Nase fassen, ob Sie nicht auch an diesen Prozessen mitgewirkt haben. Wir als Sozialdemokraten haben das seinerzeit ausdrücklich abgelehnt. Sie haben daran mitgewirkt.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht doch jetzt nicht um Sie persönlich, es geht doch darum, die Situation hier in Mecklenburg-Vorpommern jetzt zu verändern.)

Auf der anderen Seite ist es so, dass die Pacht im Übrigen auch eine bedeutende Einnahmequelle für ein breit

gestreutes Eigentum darstellt – auch das will ich an dieser Stelle unterstreichen – und damit für die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Auch wenn das möglichst in breit gestreutem Eigentum bleibt, stellt es eine Einnahmequelle im ländlichen Raum dar. Insofern wünsche ich mir sehr, dass man Eigentumsbewusstsein prägt und weiterentwickelt. Und wir wissen, hoffentlich gemeinsam, auch in der Stadt Stralsund, Herr Suhr, wenn Sie sich da …

(Unruhe bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hoffe, Herr Suhr, dass Sie das auch im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf – das ist natürlich ziemlich einsichtig, dass jetzt auf den letzten Metern in dieser Legislaturperiode ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist – erklären.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie sich dem Thema sehr stark widmen wollen, und ich bin gespannt, wie Sie das auch der Klientel im ländlichen Raum, außerhalb der Stadt Stralsund oder der größeren Städte, erklären wollen.

Insofern möchte ich noch mal ausdrücklich betonen, an der Position des Abschlussberichtes der Bund-LänderArbeitsgruppe „Bodenmarkt“, an deren Entstehung ich im Übrigen maßgeblich mitgewirkt habe, ändert sich nichts. Die Richtigkeit der Empfehlung, welche diese Arbeitsgruppe ausgesprochen hat, wird von mir überhaupt nicht angezweifelt, sondern ich habe das auf den Weg gebracht. Erst im Februar habe ich hier auch ausdrücklich davor gewarnt, dass der Boden weiter zum Spekulationsobjekt wird und wir zur Kenntnis nehmen, dass das zunimmt.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rund ein Drittel der Agrarflächen ist bereits in der Hand von überregional aktiven Investoren. Das ist besorgniserregend, aber kein Geheimnis, sondern das geht aus den Untersuchungen hervor. Ich würde vermuten, dass es in Brandenburg noch dramatischer ist.