Rund ein Drittel der Agrarflächen ist bereits in der Hand von überregional aktiven Investoren. Das ist besorgniserregend, aber kein Geheimnis, sondern das geht aus den Untersuchungen hervor. Ich würde vermuten, dass es in Brandenburg noch dramatischer ist.
Ich glaube auch, dass Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass, während der Kauf von landwirtschaftlichen Flächen behördlich genehmigt werden muss, der Anteilskauf wechselt. Das ist das gravierende Problem. Wenn ganze Unternehmen ausgehöhlt und übernommen werden, kriegen wir das gar nicht mit. Da liegt der Hase im Pfeffer, wenn man das so sagen darf, da müssen wir handeln. Aber das geht nicht mit einem Schnellschuss. Ich bin dankbar, Frau Karlowski, dass Sie das mehr oder weniger als einen wichtigen Prüfauftrag ansehen. Wir müssen hier sauber arbeiten und wir müssen die verfassungsrechtlichen Bedenken und auch die Bedenken der Justizministerien dabei dringend beachten. Dringend! Das wird nicht in einem Schnellverfahren möglich sein. Das muss wirklich sauber abgearbeitet werden. Ich gehe davon aus, dass wir alles daransetzen, dass wir gegensteuern müssen und dass wir außerlandwirtschaftlichen Finanzjongleuren, die sich mittlerweile auf dieses Geschäft konzentriert haben, das Handwerk legen müssen. Auch darüber will ich hier ein klares Bekenntnis abgeben. Wir arbeiten daran.
Aber ich muss schon die Frage aufwerfen dürfen, ob die Vorgehensweise tatsächlich mit den Forderungen geltend gemacht werden kann. Ein Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt spiegelt nicht ganz die Situation wider, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben. Ich glaube auch, dass wir eine andere Positionierung der berufsständischen Interessenvertretung hier haben, als das, was in Sachsen-Anhalt stattgefunden hat. Und ich glaube, dass es richtig ist …
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Lassen Sie uns doch im Ausschuss darüber diskutieren!)
Ja, wir werden darüber diskutieren und wir müssen auch darüber diskutieren. Aber eins ist klar: dass wir an dieser Initiative seit Monaten arbeiten und – ich denke, das habe ich deutlich gemacht – natürlich den Konsens brauchen. Wir brauchen, wenn wir einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, nicht von sieben Abgeordneten die Zustimmung,
weil dieses Gesetz dazu führen wird, dass es erhebliche Veränderungen in der Diskussion im ländlichen Raum gibt. Und wir müssen auch bedenken, dass es hier um landwirtschaftliche Betriebe geht.
Ich will an dieser Stelle nur eins sagen, wenn man das nimmt, was sie angepasst haben: Die Freigrenze in Sachsen-Anhalt war nämlich 2.000 Hektar, die haben sie dann verändert auf 500 Hektar. Da müssen Sie dann auch zur Kenntnis nehmen, dass etwa 1.000 Betriebe von 4.700 Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben von dieser Freigrenze in Mecklenburg-Vorpommern be- troffen wären.
Ein nicht ganz unwesentliches Thema dabei: Sie müssen dann auch wissen, bei diesen 1.000 Betrieben, den Haupt- erwerbsbetrieben – die Nebenerwerbsbetriebe wird das in der Form im Wesentlichen nicht treffen – bewirtschaften wir heute in Mecklenburg-Vorpommern 940.000 Hektar. Das heißt, das sind die Betriebsstrukturen, die Sie praktisch an den Pranger stellen wollen, die mehr oder weniger um die 70/80 Prozent der Flächenbewirtschaftung dieses Landes ausmachen.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir greifen ja nicht in bestehende Besitzverhältnisse ein.)
… Sie haben im Übrigen nur die Agrargenossenschaften im Blick. Dieses Gesetz soll ausschließlich für die Genossenschaften gelten. Ich habe nichts von den sonstigen juristischen Personen gesehen.
Wenn wir uns überlegen, wir haben es mit etwa knapp 1.000 juristischen Personen zu tun, dann klammern Sie eine ganz große Gruppe, die GmbH & Co. KGs, die Aktiengesellschaften, vollkommen aus.
Das wäre auch aus verfassungsrechtlicher Sicht ein Riesenproblem, wenn man diesen Bereich nicht mit aufnimmt.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Für die Genossenschaften haben wir besondere Ausnahmen formuliert.)
Insofern glaube ich auch, dass man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erkennen muss. Die Möglichkeit, Grund und Boden zu erwerben, wenn diese in der Gesellschaft zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, ist durch den Bundesgerichtshof unterlegt. Das ist eine hochkomplexe Rechtsmaterie, mit der wir uns hier befassen, und das will wirklich gut unterlegt sein. Wenn dieser Gesetzentwurf in diesem Hause tatsächlich so beschlossen wird, prophezeie ich Ihnen, dass es einen Aufschrei, eine Entrüstung gibt. Dem Ziel, breit gestreute Eigentumsentwicklung zu begleiten, würde dieses Gesetz nicht entsprechen. Insofern hat der Duktus dieses Gesetzes, warum er nicht in den Landtag eingebracht worden ist, genau dieses aufgenommen.
Ich will an dieser Stelle eins auch noch mal betonen: Wir haben eine hochspannende Agrarministerkonferenz
absolviert, die aus meiner Sicht in die Geschichte der deutschen Landwirtschaft eingehen wird. Auch da haben solche Gesichtspunkte eine Rolle gespielt. Und ich bitte wirklich sehr darum, dass wir auch in Anbetracht der besonderen Situation, in der sich die Landwirtschaft zurzeit befindet, in einer der schwersten Krisen nach der deutschen Einheit, jetzt nicht anfangen und das Kind mit dem Bade ausschütten, sondern sehr wohl abgewogene länderübergreifende Lösungen brauchen.
Es hilft uns überhaupt nichts, wenn Sachsen-Anhalt oder Brandenburg Alleingänge machen oder wir einen Alleingang machen, wir nicht zu einem Konsens kommen
und damit gegebenenfalls vorm Bundesverfassungsgericht oder vorm Bundesverwaltungsgericht landen. Hierzu habe ich im Übrigen ausdrücklich auf der Ebene der Landgesellschaften Gutachten in Auftrag gegeben und die sind auch erstellt worden. Auch hier gebe ich zur Kenntnis, dass wir in der Zukunft hoffentlich Lösungen erarbeiten können.
Das heißt unterm Strich, da bitte ich um Verständnis: Es gibt noch viele, viele Rechtsfragen, die offen sind und die einer Klärung bedürfen, bevor man einen Gesetzentwurf dem Parlament übergeben kann. Es reicht nicht aus, den Gesetzentwurf eines Landes einfach so zu übernehmen, ihn ein Stückchen anzupassen und dann vielleicht ein bisschen durch die grüne Brille, weil es genehm ist, in die öffentliche Debatte zu stellen, nein, hier geht es um die Änderung eines landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrsgesetzes. Die steuerliche Problematik haben Sie angesprochen. Das ist ein schwieriges, rechtspolitisch äußerst brisantes Vorhaben. Unser Haus vermag es deshalb nicht, verbunden mit den verfassungs-, aber auch mit den gesellschaftsrelevanten Fragen, ohne das Justizministerium auf Bund- und Länderebene ein solches Gesetz hier einfach durchzuwinken.
Insofern, glaube ich, ist es richtig, wenn sich die regierenden Parteien darauf verständigen – und daran werde ich auch alles setzen, daran arbeiten wir –, dass wir uns hinsichtlich der agrarpolitischen Ziele einig sind, dass wir uns auf das verfassungsrechtlich und gesellschaftlich Machbare beschränken und dass Interessenvertretungen – das ist selbstverständlich der Bauernverband, das ist aber auch die AbL, auch das können wir vereinbaren, das sind der Genossenschaftsverband oder der Raiffeisenverband – mit entsprechenden Regelungen einem solchen Vorhaben zustimmen müssen, um damit eine breite Zustimmung in die Zukunft hineinzurichten.
Ich sage auch noch mal, wir werden bis dahin an Lösungsansätzen und Konzepten arbeiten, wie die Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dieses auch aufgerufen hat, mit dem Ziel, untergesetzliche Lösungen zu finden. Da sind wir uns im Übrigen einig, dass wir preisdämpfende und bodenmarktdämpfende Maßnahmen wollen. Dabei sollen die Regelungen für Geschäftsteilverkäufe getroffen werden. Wir wollen aber auch Transparenz im Bodenmarkt und wir wollen damit den Spekulationen entgegenwirken. Insofern hoffe ich, dass ich Ihnen habe klarmachen können, dass dieses Thema eines der weiteren Zukunftsaufgaben sein wird und wir uns diesem Thema seit Jahren – seit Jahren! – gewidmet haben. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es bereits gehört, für eine ernsthafte Befassung hätte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Gesetzentwurf schon Mitte des vergangenen Jahres in den Landtag einbringen sollen.
Nur so wäre die Verabschiedung eines mit weitreichenden Eingriffen ins Eigentum verbundenen und durch die Betroffenen bisher zumindest mehrheitlich abgelehnten Gesetzes rechtskonform möglich gewesen.
Bereits im März des vergangenen Jahres – wir haben es schon gehört – hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ ihren Bericht zum landwirtschaftlichen Bodenmarkt abgegeben. Zeitgleich hat die CDU-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt ein Agrarstrukturgesetz in den Landtag eingebracht, das letztendlich seitens des Bauernverbandes, des Genossenschaftsverbandes Sachsen-Anhalt und der nicht organisierten Landwirte abgelehnt wurde.
Vor dem Hintergrund, dass ein Agrarstrukturgesetz in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum eingreift, ist dieses Scheitern in Sachsen-Anhalt durchaus nachvollziehbar. Im Übrigen hat auch meine Fraktion gegenüber Herrn Aeikens rechtzeitig verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Allerdings sitzt der Urheber – da bin ich etwas weiter zurückgegangen – des von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfes nicht in Sachsen-Anhalt oder Sachsen, es wurde vielmehr in weiten Teilen deutlich von Baden-Württemberg abgeschrieben. Dort heißt es das „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur“ und stammt aus dem Jahr 2009.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir sehen die Preisentwicklung am Bodenmarkt mit großer Sorge. Wenn seitens der Landwirte die steigenden Bodenpreise kritisiert werden, so bleibt doch festzuhalten, dass sowohl die BVVG als auch die Landgesellschaft in den zurückliegenden Jahren mit an der Preisschraube gedreht haben. Gleichzeitig sind es aber auch Landwirte und nicht nur außerlandwirtschaftliche Investoren, die Bodenpreise außerhalb jeglicher betriebswirtschaftlichen Deckungsmöglichkeiten zahlen.
Der vorliegende Gesetzentwurf zielt nun vornehmlich darauf ab, den Erwerb von Gesellschaftsanteilen zu kontrollieren und einzuschränken. Es trifft also die größeren Unternehmen wie Personengesellschaften oder juristische Personen. Mit einer solchen Regelung käme es zu einer Benachteiligung dieser Unternehmensform, die Zweifel an der Rechtskonformität einer derartigen Regelung aufkommen lassen. Zudem zeigt gerade die jüngste Krise der Landwirtschaft, dass zahlreiche Unternehmen ohne die Einbindung außerlandwirtschaftlichen Kapitals in ihrer Existenz gefährdet sind. So ist es doch schon seit Jahren gängige Praxis, dass sich Anwälte, Zahnärzte oder andere zahlungskräftige Akteure in landwirtschaftliche Unternehmen einkaufen. Das ist grundsätzlich zulässig, ich will aber auch die Risiken einer zunehmenden Dominanz derartiger Geschäftsmodelle nicht kleinreden.
Allerdings würde ein Agrarstrukturgesetz, wie es vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nunmehr vorgelegt wird, die unternehmerische Freiheit der Landwirtschaftsbetriebe stark einschränken und gegebenenfalls zur Verschärfung der aktuellen Existenzprobleme beitragen. Gleichzeitig würde der Gesetzentwurf zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und möglicherweise einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten führen. Allein durch die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe in dem Gesetzentwurf wird die schwierige Rechtslage deutlich und öffnet Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor. Und ich sage Ihnen schon heute, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg, Geschäftsanteile zu übertragen. Wer aber ernsthaft
annimmt, dass ein solch anspruchsvolles Gesetzgebungsverfahren innerhalb von zweieinhalb Monaten durch den Landtag gebracht werden kann, der hat in den letzten fünf Jahren offensichtlich nichts dazugelernt.
Meine Fraktion sieht weitere staatliche Vorgaben zur Agrarstrukturentwicklung kritisch. Unser Weg ist vorrangig das konsequente Ausschöpfen der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Störung der Agrarstrukturentwicklung. Wir sehen das von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Agrarstrukturgesetz als Einschränkung des unternehmerischen Handelns und als unverhältnismäßige Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Eigentums an. Aus diesem Grunde werden wir diesen Gesetzentwurf nicht mittragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.