Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr gut.)

Danke, Frau Schlupp.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Professor Dr. Tack von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist vieles gesagt, vieles ist auch richtig. Ich beginne mal mit einem geschichtlichen Zitat aus dem Jahr 1775, also vor 241 Jahren: Jean-Jacques Rousseau hat den Menschen damals Folgendes ins Stammbuch geschrieben: „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen, ,dies ist mein‘, und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft.“

(Peter Ritter, DIE LINKE: Welch Leid wäre der Menschheit erspart geblieben!)

„Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ‚Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.‘“

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern, in Ostdeutschland und im gesamten Bundesgebiet ist im Umbruch.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Längst hat der landwirtschaftliche Boden den Charakter einer Allmende, also des Gemeineigentums verloren. Öffentlich wird nunmehr die Frage diskutiert: Welche Landwirtschaft wollen wir? In allen Lebensbereichen bestimmen immer mehr intelligente Technologien die Lebens- und Arbeitswelt. Auch in der Landwirtschaft sind Smart Farming und Agrar 4.0 längst Realität. Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion steht die Art und Weise, wie wir heute unsere Lebensmittel produzieren, ich als Technologe würde sagen, die sogenannte Prozesstechnologie. Die Steigerung der Effizienz und der Produktivität in der Landwirtschaft, die auf Mengenwachstum setzt, trifft auf eine zunehmende Skepsis der Verbraucher.

Wir stellen uns folgende Fragen: Müssen wir uns in Zukunft vom Bild des Bauernhofs verabschieden? Wird sich

die Agrarstruktur so wandeln, dass nur noch die großen und starken Strukturen überleben? Gilt tatsächlich „Wachse oder weiche“? Was wollen wir? Diese und ähnliche Fragestellungen spielten in diesem Haus bereits vielfach eine Rolle. Ich habe an keiner Stelle von keiner der hier vertretenen Fraktionen vernommen, dass die derzeitige Agrarstrukturentwicklung ausschließlich als positiv betrachtet wird.

In allen Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion finden Konzentrationsprozesse statt, begünstigt durch die Marktwirtschaft und das gesellschaftliche System. Wenn wir den Blick über unseren deutschen Tellerrand heben, ist dieser Trend weltweit sichtbar. Land Grabbing in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Osteuropa ist ein deutlicher Ausdruck dafür. Seit 2008 – das ist von meinen Vorrednern schon genannt worden – lässt sich weltweit ein Run auf Ackerflächen beobachten, auch und gerade im Zusammenhang mit der Finanzkrise. Immer mehr außerlandwirtschaftliche Investoren haben den Boden längst als Investitions- und Spekulationsobjekt – darüber haben wir vielfach an dieser Stelle gesprochen – entdeckt. Sie kaufen Agrarflächen, sie kaufen ganze Betriebe oder steigen in Agrargesellschaften, ich sage jetzt ganz bewusst, in Agrargesellschaften und Genossenschaften ein. Dieses gilt, der Minister hat es gesagt, leider auch für Mecklenburg-Vorpommern.

Um solchen Tendenzen entgegenzuwirken, gibt es verschiedene bundesgesetzliche Regelungen, die alle eine gesunde und überlebensfähige Agrarstruktur als Ziel haben. Zu nennen sind in erster Linie das Grundstücks- verkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Über alles ist schon mehrfach in diesem Hause diskutiert worden, aber all diese Gesetze haben sich in den letzten Jahren als stumpfes Schwert erwiesen. Die Zeit ist reif für eine soziale und ökologische Regelung des Bodenmarktes. Nicht nur das Grundstücksverkehrsgesetz genügt nicht mehr der gewachsenen Hoheitspflicht des Staates, die Sicherung fairer Boden- und Pachtpreise ist ebenso wichtig wie die GAP-Maßnahmen, denn durch Zins- und Pachtzahlungen fließen in großem Umfang Gelder aus der Landwirtschaft ab. So landen schließlich auch die Subventionen ganz oder teilweise in den Händen von Banken, außerlandwirtschaftlichen Investoren und privaten Grundeigentümern, die nichts, aber auch gar nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich sage eindeutig: Der Boden verschleißt bei fachgerechter Bewirtschaftung und gleichbleibenden Umweltbedingungen nicht. Sein Gebrauchswert als Produktionsmittel, als das wichtigste Produktionsmittel in der Landwirtschaft überhaupt, ist somit ewig. Damit kann der Boden als ewige Kapitalanlage dienen. Genau das ruft, besonders in Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrisen, eine außerlandwirtschaftliche Nachfrage nach Boden als Kapitalanlage hervor. Boden wird – das ist er heute schon – zum Spekulationsobjekt.

All das sind Gründe, warum auch aus Sicht der LINKEN der Staat in das Geschäft mit landwirtschaftlichem Boden eingreifen sollte, ja, ich sage, eingreifen muss. Wir LINKEN sind für eine breite Streuung des Eigentums am Boden. Da stimmen wir mit dem Minister überein. Wir LINKEN setzen uns für wettbewerbsfähige Landwirtschaftsbetriebe ein, die auf möglichst eigenem Boden zu fairen Erzeugerpreisen und guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten qualitativ hochwertige Lebensmittel produ

zieren. Wir wollen eine Produktion vorrangig für den einheimischen Markt. Wir wollen weg von der einseitigen Ausrichtung auf den Export. Wir unterstützen deshalb sowohl den Bauernhof als auch die Genossenschaften und die anderen Agrargesellschaften.

Die Agrargenossenschaft bietet die Möglichkeit, gemeinsam Verantwortung für die Flächenbewirtschaftung und für die Menschen zu übernehmen. Darüber hinaus haben Genossenschaften den Vorteil, dass geregelte Arbeits- und Urlaubszeiten sowie Krankheitsvertretungen die Last von den Schultern des einzelnen Landwirts nehmen und diese auf viele Schultern verteilen. Sie sind ein Zusammenschluss von Landeigentümern, von Landwirten sowie bäuerlichen Familien mit dem Ziel, gemeinsam Land zu bewirtschaften, tierische Veredelung – das ist mir besonders wichtig – zu betreiben, das gemeinschaftliche Vermögen zu wahren und zu mehren sowie für die damit verbundenen Menschen und Dörfer eine soziale Zukunft zu sichern.

Die Agrargenossenschaften haben sich wider viel Unken in Ostdeutschland erfolgreich als zukunftsfähiges Modell für landwirtschaftliche Kooperationen und als Mehrfamilienbetriebe entwickelt. Trotzdem, das sage ich jetzt ganz bewusst, muss man auch hier genau hinschauen, denn wenn sich eine Agrargenossenschaft benimmt wie eine flächenstarke, auf den Weltmarkt fixierte GmbH – ich meine hier die KTG zum Beispiel –, ausgeräumte Landschaften hinterlässt und großflächige, nicht umweltgerechte Landwirtschaft betreibt,

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dann ist das für die Verbreitung des Genossenschaftsgedankens sicherlich alles andere als förderlich.

Von daher muss jede Agrargenossenschaft genau bewertet werden. Kriterien wären für mich: Was leistet der Betrieb? Was leistet die Genossenschaft für den Menschen? Was leistet sie für die Umwelt und was leistet sie für die Agrarproduktion? Muss auch das Genossenschaftsrecht geändert werden, um den Genossenschaftsgedanken wieder zu beflügeln? Braucht es ein ganz anderes gesellschaftliches Wirtschaftsdenken, um den Genossenschaften eine Chance zu geben?

Es gibt viele, viele Fragen, die die Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Räume betreffen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz im landwirtschaftlichen Bodenrecht – das sind die drei Gesetze, die hier angesprochen worden sind – an die Bundesländer über. Sie können vom Bundesrecht abweichen, wenn sie das wollen. Genau das tat das Land Baden-Württemberg – ich habe jetzt das Land Baden-Württemberg genannt, weil dieser Entwurf tatsächlich daher kam – durch Erlass eines Agrarstrukturverbesserungsgesetzes.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt uns heute einen Gesetzentwurf zur Agrarstruktur vor, der genau das auf Länderebene regeln will, ohne ins Detail zu gehen. Das haben vor mir viele andere getan. Viele der darin vorgesehenen Regelungen finden die Zustimmung meiner Fraktion. Aus diesem Grunde werden wir für die Überweisung dieses Gesetzes in den Agrarausschuss, aber auch in den Europa- und Rechtsausschuss stimmen. Ich kann die Koalitionsfraktionen nur auffordern:

Tun Sie es uns gleich! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Krüger von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die GRÜNEN haben uns hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dessen Hilfe wir die Agrarstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern künftig durch staatliche Mittel mit steuern können. Das ist ein ernstes und wichtiges Thema. Ich glaube, die Debatte heute hat gezeigt, dass es ein Thema ist, bei dem bei allen demokratischen Parteien ein großer Konsens herrscht, nämlich dass wir etwas tun müssen, um insbesondere die Kapitalanleger – sagen wir mal ganz vorsichtig – zurückdrängen zu können. Kapitalanleger haben in der Regel das Ziel, eine wertsichere Anlage zu suchen, bis andere Investments mehr Sicherheit und mehr Gewinn bringen. Es geht Kapitalanlegern also nicht darum, eine nachhaltige Bewirtschaftung des Ackers zu machen, es geht um die Kapitalanlage, es geht um die Kapitalsicherung und es geht letztendlich um Gewinnmaximierung.

Meine Damen und Herren, ich glaube, das wichtigste Instrument – es gibt ja drei Gesetze, die das regeln –, das wichtigste Instrument ist das Grundstücksverkehrsgesetz. Das bestimmt, dass der örtliche Kauf von Landwirtschaftsflächen behördlich genehmigt werden muss. Das ist, wenn man das draußen erzählt, für viele eine Überraschung, aber das ist so. Der Staat hat hier ein Vorkaufsrecht. Ziele sind eine breite Eigentumsstreuung, ein funktionierender Wettbewerb auf dem regionalen Bodenmarkt und die Stärkung der ländlichen Regionen. Dem darf das nicht zuwiderlaufen.

Ein Problem gibt es dabei. Den Erwerb von Gesellschafteranteilen an landwirtschaftlichen Betrieben zum Beispiel regelt das Grundstücksverkehrsgesetz nicht. Und das ist der Versuch, den die GRÜNEN unter anderem hier machen, diesen Punkt zu regeln. Es gibt ja eine ganze Reihe von Regelungen, die sie da drin haben. Es ist ein Punkt, den auch wir als wichtig erachten. Am Ende muss rauskommen, dass der Staat handlungsfähig ist und dass die Politik das Primat des Handelns bestimmt. Auch auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sich daher seit Längerem schon eine BundLänder-Arbeitsgruppe mit genau dieser Problematik. Das Problem, was ich nur dabei sehe, ist, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt.

Ich habe mich mal auf die Suche gemacht und habe dazu einen Brief des Bundesjustizministeriums gefunden. Aus diesem Brief möchte ich zitieren, das ist ein Schreiben vom 22. Juni 2015, Zitat: „Ein gravierender, wohl nicht mehr von einer Ländergesetzgebungskompetenz umfasster Eingriff in das bestehende Zivil- und Gesellschaftsrecht wäre, wenn die gewollte Genehmigungspflicht zur echten Wirksamkeitsvoraussetzung einer Anteilsübertragung gemacht werden würde.“ Das ist die Einschätzung des Bundesjustizministeriums, meine Damen und Herren. Da gibt es noch weitere Ausführungen, insbesondere was die Betroffenheit von Genossenschaften betrifft – also viele offene Fragen.

Für mich, meine Damen und Herren, ich will es so offen sagen, ist das ein rechtlich fragwürdiger Schnellschuss, den die GRÜNEN hier vorgelegt haben. Wir wollen Regelungen, die verfassungsrechtlich Bestand haben. Diese müssen solide erarbeitet sein und diese sind, wie bereits erwähnt, Gegenstand einer Arbeitsgruppe auf Bundesebene, an der die Länder entsprechend beteiligt sind. Daran werden wir in der nächsten Legislaturperiode weiterarbeiten. Da bin ich der festen Überzeugung, weil ich hier auch vernommen habe, dass alle Fraktionen im demokratischen Bereich gesagt haben, dass ihnen dieses Thema wichtig ist.

Ihr Gesetz, meine Damen und Herren, wäre, wenn wir es so, wie es momentan ist, verabschieden würden, für mich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Richter und Anwälte. Unabhängig von den verfassungsrechtlichen Bedenken will ich anhand von einigen Beispielen, aber auch inhaltlich auf Ihr Gesetz eingehen und deutlich machen, dass wir hier im politischen Bereich durchaus Unterschiede haben. Der Paragraf 8 beispielsweise, 8 (5), ich zitiere: „Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Genossenschaften hat in den Fällen keine agrarstrukturell nachteilige Wirkung, wenn die Größe des Grunderwerbs in einem günstigen Verhältnis zur Zahl der Mitglieder der Genossenschaft steht...“

Da stellen sich mir doch die Fragen: Was ist ein günstiges Verhältnis zur Zahl der Mitglieder einer Genossenschaft? Wer bestimmt das? Machen Sie das, Frau Dr. Karlowski oder Herr Suhr oder Ihre Fraktion? Oder beschäftigen sich damit in Zukunft Richter und Anwälte? Das sind Fragen.

(Heino Schütt, CDU: Das haben wir vor 40 Jahren schon mal geübt.)

Dann der Paragraf 12, „Voraussetzungen des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts“, ich zitiere wieder im Absatz 2: „Das Vorkaufsrecht kann durch das Siedlungsunternehmen auch dann ausgeübt werden, wenn kein Landwirt bereit ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben.“ Zitatende. Dann übernehmen wir also den Acker zu den Bedingungen, zu denen kein anderer bereit ist, den Acker zu übernehmen.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Frage ist ja zu stellen, was wir denn damit machen. Denn wenn der Acker verpachtbar wäre, gibt es einen Käufer. Der verpachtet ihn, refinanziert und hat einen Gewinn. Das heißt, wir können es wahrscheinlich nicht verpachten, wir übernehmen also Land. Und was machen wir damit? Vielleicht gehen Sie in Ihrer Rede mal darauf ein, das wäre für mich interessant. Wo kommen die Mittel her? Wie refinanzieren wir das? Fragen über Fragen.

Kommen wir zum Paragrafen 21. Ich zitiere: „Voraussetzung und Dauer des Wiederkaufsrechts.“ Und, meine Damen und Herren, ich bitte darauf zu achten, dass es immer durch ein „oder“ getrennt ist, also optional ist. „Voraussetzung und Dauer des Wiederkaufsrechts … Das Siedlungsunternehmen hat ein Wiederkaufsrecht für die von ihm begründete Ansiedlerstelle, wenn der Ansiedler sie ganz oder teilweise veräußert oder aufgibt oder wenn er sie nicht dauernd bewohnt oder bewirtschaftet. § 13 Abs. 1 gilt entsprechend.“ Zitatende.

Die Bedingungen sind also grundsätzlich mit einem „oder“, mit einer Option verbunden. Damit gilt jede der hier aufgeführten Bedingungen auch einzeln. Ich greife mal eine Bedingung heraus und zitiere den Absatz noch mal mit dieser einen Bedingung, dann wird es deutlicher: „Das Siedlungsunternehmen hat ein Wiederkaufsrecht für die von ihm begründete Ansiedlerstelle, wenn der Ansiedler sie … nicht“ dauerhaft „bewohnt“. Jetzt schreiben wir dem Landwirt also vor, dass er auf dieser Siedlungsstelle wohnen muss. Er darf nicht ins Dorf ziehen, darf nicht in die Stadt ziehen und von da aus bewirtschafteten, er muss …

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, Frau Dr. Karlowski, ich zitiere Ihren Gesetzentwurf. Wenn Sie da Schwierigkeiten haben, kommen Sie nachher vor und reden mal darüber. Ich sage Ihnen, Liberalität ist ein hohes Gut. Sozialdemokraten und das Neue Forum haben 1989 dafür gekämpft, dass wir Liberalität in diesem Land haben. Und ich möchte Landwirten nicht vorschreiben, wo genau sie zu wohnen haben. Für mich ist diese Regelung völlig inakzeptabel.

Lassen Sie mich auf den Paragrafen 8 Absatz 3 eingehen. Hier haben die GRÜNEN aus meiner Sicht deutlich gemacht, worum es ihnen wirklich geht: die Zerschlagung der Strukturen unserer Landwirtschaft, so, wie sie jetzt sind. Anderswo, meine Damen und Herren, läuft ein Strukturwandel hin zu größeren Strukturen. Die GRÜNEN wollen die Rolle rückwärts machen.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Die können nicht mal eine Vorwärtsrolle.)

Ich gehe mal auf den Paragrafen 8 ein, wann wir ein Vorkaufsrecht ausüben können. Ich zitiere den Paragrafen 8 Absatz 3: „Eine marktbeherrschende Stellung liegt in der Regel vor, wenn mehr als 50“ Prozent „der landwirtschaftlich genutzten Fläche einer Stadt oder Gemeinde im Eigentum des Erwerbers ist.“

Was heißt denn das? Da mögen wir ein bisschen Statistik machen. 753 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpom- mern, 1,34 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, das kann man überschlagen, da kommt man auf rund 1.780 Hektar pro Gemeinde. Das heißt, dass im Schnitt ein Betrieb mit weniger als 900 Hektar künftig als marktbeherrschend gilt. Da wissen wir, dass es ja auch deutlich kleinere Gemeinden gibt als der Durchschnitt, sie also mit weit weniger als 900 Hektar auch schon marktbeherrschend sind.

Ich habe mal in meinen Wahlkreis geguckt und habe mir die Gemeinde Duckow herausgesucht. Da wäre ein Betrieb schon mit 700 Hektar nach Ansicht der GRÜNEN ein marktbeherrschender Betrieb und hätte Schwierigkeiten, beispielsweise noch 50 Hektar Grünland zuzukaufen, weil er ja schon eine marktbeherrschende Stellung hat.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, Frau Dr. Karlowski, aber Sie sagen, Sie definieren, was eine marktbeherrschende Stellung ist, und Sie formulieren die Option, dass man ihm das damit untersagen kann. Ich glaube, wohin es gehen soll, ist schon deutlich geworden.

(Egbert Liskow, CDU: Die GRÜNEN sollten das zurückziehen.)