Protokoll der Sitzung vom 22.04.2016

Betten sind demnach grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Im Gegenteil, es werden bei der Förderung saisonverlängernder Maßnahmen, zum Beispiel von Wellnesseinrichtungen, die zugehörigen Betten sogar explizit aus der Förderung herausgerechnet. Aber das haben Herr Glawe und meine Vorredner ausgeführt, deswegen spare ich mir weitere Ausführungen.

Setzen wir also die wohlwollende Annahme, dass die GRÜNEN die Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage zur Kenntnis genommen haben, voraus, dann ist die in dem Landtagsantrag suggerierte Bettenförderung zumindest bewusst irreführend, wahrscheinlich ideologisch orientiert.

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Und dass die GRÜNEN ihr wirtschaftspolitisches Informationsdefizit

(Egbert Liskow, CDU: Grüne Betten.)

mit einer Kleinen Anfrage zu beheben versuchen, begrüßen wir außerordentlich. Das ist überhaupt keine Frage, deswegen macht man das ja. Dass sich der Landtag trotz der Beantwortung solcher Anfragen mit der mangelnden wirtschaftspolitischen Auffassungsgabe der GRÜNEN befassen muss, ist hingegen bedauerlich. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie reden ganz schön dummes Zeug, Herr Waldmüller.)

Das Wort hat noch einmal der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zuruf aus dem Plenum: Ziehen Sie zurück!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Lieber Kollege Waldmüller, ich melde mich trotz der mangelnden wirtschaftspolitischen Auffassungsgabe noch einmal. Das habe ich jetzt nicht so ganz ernst genommen.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das kann man ja auch nicht.)

Aber ich will an der Stelle – auch weil Herr Holter die Frage aufgeworfen hat, der Antrag wird nicht verstanden – den Hintergrund schildern. In der Tat, darauf hat Herr Waldmüller richtigerweise hingewiesen, haben wir mit der Kleinen Anfrage – und das geht zurück auf Gespräche, die auf Rügen entstanden sind – definiert, wie denn die Förderpolitik des Landes aussieht. Da hat mich überrascht, dass Hotel-Großprojekte – wir reden ja nicht von kleineren Vorhaben – in der Größenordnung von mehr als tausend Betten, in der Größenordnung der Fördersumme von mehr als 23 Millionen Euro zumindest geprüft werden, offensichtlich teilweise schon bewilligt sind.

Uns hat an dieser Stelle gewundert, aus welchem Grund zumindest an drei Standorten mitten in den touristischen Hotspots noch Förderungen ausgesprochen werden. Denn wir sind in der Tat der Auffassung – und das ist eine Frage, die kann man gern wirtschaftspolitisch hin und her diskutieren –, dass in einem so weit entwickelten touristischen Bereich sich ein solches Vorhaben auch selbst tragen muss. Das ist eine Frage der Regularien des Marktes. Herr Glawe hat richtigerweise darauf hingewiesen – Sie haben aus der Anfrage zitiert oder haben auf einen Aspekt hingewiesen –, der Markt greift ja schon. Sie haben vorhin davon gesprochen, dass wir teilweise sogar Bettenkapazitäten abbauen oder sie abgebaut werden. Das sind ganz normale Marktmechanismen. Ich sage an dieser Stelle, wenn wir über Förderpolitik reden, wenn wir über die touristischen Hotspots in diesem Land reden, dann können wir das den Regularien des Marktes überlassen, es sei denn, es gibt gute und nachvollziehbare Gründe, warum man noch über Strukturförderungen – in der Dimension, ich wiederhole noch mal, wir reden über 23 Millionen Euro – reden muss.

Ich finde es in dieser Debatte schon bezeichnend, dass keiner der wirtschaftspolitischen Sprecher aus den Regierungsfraktionen und auch der Minister ein Wort darüber verloren haben, warum in Prora, Ahlbeck und Waren besondere strukturelle Voraussetzungen oder Gründe vorhanden sind, warum man in einer derartigen Größenordnung in die Hotelförderung einsteigen muss. Das ist konkret, lieber Kollege Holter, an Standorten orientiert – genau deshalb der Antrag. Das ist der Hintergrund, den wir haben.

Ich will zu der Anmerkung über Lohme etwas sagen, weil Herr Glawe das explizit angesprochen hat. Es trifft jetzt nicht ein Hotel, aber es trifft ein Vorhaben mit einem sogenannten Wellness und Medical Care Center in der Größenordnung von 400 Betten, das dort zusätzlich geschaffen werden soll. Wenn Sie sich das mal anschauen, in der planungsrechtlichen und baurechtlichen Dimension ist das schlicht und ergreifend die Verdopplung des jetzt bestehenden Ortes Lohme. Da habe ich kritische Fragen.

Wenn ich gleichzeitig sehe, dass deutlich mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerantrag gestellt hat und sagt, wir würden das gerne in der Gemeindevertretung noch mal diskutieren, wir wollen das vortragen, und dass das dann abgekanzelt wird, dann glaube ich, dass es gerechtfertigt ist, sich das kritisch anzugucken. Ich sage an dieser Stelle auch, es ist gerechtfertigt, überaus kritisch zu prüfen, ob sich ein Land tatsächlich zu einer Förderung eines solchen Projektes hinreißen lassen sollte. Ich finde, das sollte das Land nicht tun.

Wir sind, weil Helmut Holter das auch gesagt hat, an der Stelle im planungs- und baurechtlichen Bereich ja überhaupt nicht involviert. Das machen wir auf der Gemeindeebene, das Baugesetzbuch ist die Grundlage, das wissen alle, die hier sind. Aber hinsichtlich der Förderpolitik haben wir eine Möglichkeit zu intervenieren. Ich finde, es lohnt sich, darüber nachzudenken und kritisch zu hinterfragen, ob das eine sinnvolle touristische Infrastrukturförderung sein kann. Ich habe den Eindruck, das ist nicht der Fall, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der letzte Punkt, und der ist mir wichtig, ist: Wenn wir einen wirtschaftlich selbsttragenden touristischen Bereich haben, und das sehe ich im Tourismusbereich so, insbesondere in den touristischen Schwerpunktzentren, dann, finde ich, kann man dieser marktwirtschaftlichen Entwicklung einfach ihren Verlauf lassen, dann kann man zugestehen – das ist eine zutiefst wirtschaftspolitische Überzeugung –, dass der Markt sich selbst regelt mit Angebot und Nachfrage. Aber wir haben hinsichtlich der Förderpolitik eine große Verantwortung, darauf zu achten, dass dieses Land seine Schätze bewahrt. Die Gründe, warum viele Touristen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen: Sie kommen zu uns, weil wir noch eine einigermaßen intakte, weitgehend intakte Natur und Umwelt haben. Das gefährden wir mit derartigen Projekten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5316. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der NPD. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5316 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 46: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – „Friedländer Große Wiese“ schützen – den geplanten/möglichen Windpark verhindern!, Drucksache 6/5321(neu).

Antrag der Fraktion der NPD „Friedländer Große Wiese“ schützen – den geplanten/möglichen Windpark verhindern! – Drucksache 6/5321(neu) –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Müller von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immer mehr Menschen in unserer Heimat fühlen sich von der Dichte der Windkraftanlagen bedrängt. Ein neuer Vorstoß der Windkraftlobby ist die Errichtung des möglicherweise größten Windparks Mecklenburg-Vorpommerns in der einzigartigen Kulturlandschaft „Friedländer Große Wiese“. Grundlage hierfür ist die Überarbeitung der regionalen Raumentwicklungspläne durch die zuständigen Planungsverbände, die für die Ausweisung der sogenannten Windeignungsgebiete verantwortlich zeichnen.

Doch in dem Gebiet zwischen Friedland und Ferdinandshof regt sich Widerstand. Die Bürger befürchten, dass sich die Politiker nicht im Klaren darüber sind, welche negativen Folgen der uneingeschränkte Ausbau der Windenergie für die Ästhetik unserer Landschaft hat, ganz zu schweigen von den negativen Folgen für unsere Natur. Unsere Heimat und Natur stellen einen Wert an sich dar, der zum Wohlbefinden der Einwohner ebenso beiträgt

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wie zur Bereitschaft, in unserem Land Urlaub zu machen, Stichwort „Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern“.

Dieses Kriterium ist ausschlaggebend und trifft insbesondere auf die Friedländer Große Wiese zu. Mit unserem vorliegenden Antrag „‚Friedländer Große Wiese‘ schützen – den geplanten/möglichen Windpark verhindern!“ wollen wir genau diesen Wert erhalten. Die Bewertung der Friedländer Große Wiese gestaltet sich dabei vielseitig. Im Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern wurde dazu unter anderem festgestellt, dass eine bedeutende Lebensraumfunktion von weiträumigen offenen Grünlandbereichen die Nahrungs- und Rasträume von zahlreichen nordischen Zugvogelarten sind. Als besonders bedeutsames Gebiet wurde hier unter anderem die Friedländer Große Wiese genannt.

Des Weiteren wird die Friedländer Große Wiese im Landschaftsprogramm als Vorschlag für Naturschutzprojekte mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung benannt. Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt die Fläche in einem Landschaftssteckbrief Friedländer Große

Wiese als ein Gebiet, das einen nahezu unzerschnittenen Raum darstellt. Aufgrund verschiedenster Vogelarten sind die beiden Gewässer Galenbecker See und Putzarer See zu nennen, die Rastgebiete von internationaler Bedeutung darstellen. Sie sind zugleich als FFH-Gebiete gemeldet und werden durch die Kategorien „Naturschutzgebiet“ und „EU-Vogelschutzgebiet“ gesichert, so die Bewertung des Bundesamtes für Naturschutz in ihrem Steckbrief.

Des Weiteren ist die Friedländer Große Wiese ein rund 250 Quadratkilometer großes Niederungsmoor und Teil des Naturparks am Stettiner Haff. Die Landschaft zwischen der gleichnamigen Stadt Friedland und Ferdinandshof wäre daher in besonderer Weise durch den Bau von Windkraftanlagen gefährdet. Allein den Bereich Friedländer Große Wiese nutzen jährlich jeweils mehrere Zehntausend Vögel unterschiedlichster Arten als Rast-, Nahrungs-, Brut- und Überwinterungsplatz.

Darüber hinaus lohnt sich ein genauer Blick auf die Vogelschutzgebiete Galenbecker See, Friedländer Große Wiese und Putzarer See sowie Landgrabental. So bereitete die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarte bereits im Jahr 2006 erstmals eine Übersicht der aus artenschutzrelevanter Sicht notwendigen Abstandsregelungen für Windenergieanlagen vor. Nachdem es auch in der Folgezeit wiederholt gerichtliche Auseinandersetzungen hinsichtlich der Abstandsregelungen gab, bestätigten die Umweltminister der Bundesländer nun im Mai 2015 die erneut überarbeiteten Abstandsregelungen, das sogenannte „Neue Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. Dieses gilt seitdem als rechtlich belastbare Mindestabstandsforderung zu den aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Abstandsregelungen für Windenergieanlagen.

Außerdem muss im Rahmen der Planung eine getrennte Betrachtung und Bewertung von Brut-, Schlaf- und Nahrungsräumen erfolgen, da diese Lebensräume in einem engen Zusammenhang zueinander stehen. Auch sind die Flugkorridore zwischen diesen Lebensräumen grundsätzlich von Windenergieanlagen freizuhalten, da ansonsten die Funktion dieser Bereiche für die betreffenden Arten verloren geht.

Das „Neue Helgoländer Papier“ der Arbeitsgemeinschaft der Länder spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und dient nun als fachliche Messlatte bei strittigen Fällen vor Gerichten. Mit Blick auf die besonders vom Windkraftausbau betroffenen Gemeinden Wilhelmsburg und Ferdinandshof sowie die Friedländer Große Wiese als Landschaftsregion lässt sich feststellen, dass diese großflächig umgeben sind von teils überregional bedeutenden Schutzgebieten verschiedenster Art, angefangen beim Naturpark am Stettiner Haff über mehrere Landschafts- und Naturschutzgebiete bis hin zu FFH-Gebieten und europäischen Vogelschutzgebieten.

Die Flächen der Friedländer Großen Wiese können daher nicht losgelöst von diesen Schutzgebieten betrachtet werden. Deshalb fordern wir unter anderem im Punkt 1 unseres Antrages die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, dazu auf, alle Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die Errichtung eines Windparks auf dem Gebiet der Friedländer Großen Wiese zu verhindern, denn neben den Schutzgebieten ist die Friedländer Große Wiese auch als Niedermoorgebiet

hervorzuheben. Moorgebiete sind gerade als Grundwasserspeicher von besonderer Bedeutung. Mit ihrer Fortschreibung zum Moorschutzgebiet aus dem Jahr 2009 unterstrich die Landesregierung selbst die Wichtigkeit der Moore für den Klimaschutz. Insbesondere wird in diesem Konzept auf die Möglichkeiten der Renaturierung der Moore als auch auf die Möglichkeiten einer klimaschutzgerechten Nutzung als feuchtes Grünlandgebiet hingewiesen. Bemerkenswert ist hierbei auch, dass das Konzept stark finanziell gefördert wird.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. Juli 2015 unterstrich noch einmal ausdrücklich diese Wichtigkeit. Im Urteil wird das Verschlechterungsverbot im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie konkretisiert. Hintergrund für dieses Urteil ist die geplante Weservertiefung. Das Urteil dürfte auch weitreichende Einflüsse auf andere Projekte wie beispielsweise den Bau von Windparks im Bereich von Oberflächengewässern oder in grundwassersensiblen Bereichen haben. Nach dem Urteil sind künftig die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, Vorhaben zu untersagen, die zu einer Verschlechterung des Zustandes von Flüssen, Seen, Bächen oder Grundwasserkörpern führen.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Damit wird auch bei kleineren Eingriffen die Vereinbarkeit des Projektes mit den Vorhaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie überprüft werden müssen.

Wie die Landesregierung mir auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 6/4944, Anfang des Jahres antwortete, geht sie nicht davon aus, dass die geplante Festlegung von Windeignungsgebieten im Bereich der Friedländer Großen Wiese dem europäischen Recht widerspricht. Stattdessen schiebt sie die Verantwortung ab und überlässt die Entscheidung, ob die Planung zu den Windeignungsgebieten fortgesetzt wird, dem Regionalen Planungsverband Vorpommern. Eine klare Aussage? Fehlanzeige! Geklärt ist die Rechtslage aber dennoch nicht und es bleibt abzuwarten, wie sich die Gerichte im konkreten Fall entscheiden. Dem Bau möglicher Windkraftanlagen stehen aber schon jetzt eine Reihe von Widerständen und Argumenten entgegen, die ganz klar für sich sprechen.

In diesem Zusammenhang erhielt der Petitionsausschuss in den letzten drei Monaten über 780 Beschwerden, die allesamt zum Thema haben: Finger weg – keine Windkraft in der Friedländer Großen Wiese! Nun muss sich die Landesregierung entscheiden, ob sie weiterhin den Bürgern ein X für ein U vormacht oder klare Kante zeigt. Anspruch und Wirklichkeit zwischen sauberer Energie und nachhaltigem Umweltschutz gehen aber schon jetzt weit auseinander. Die Friedländer Große Wiese kann daher einen Wendepunkt darstellen, der die Bürgerbelange respektiert und die Artenvielfalt in besonders schützenswerten Gebieten achtet.

Sie können aber auch einen weiteren Meilenstein der Unvernunft und Rücksichtslosigkeit gegenüber natürlich gewachsenen Lebensräumen setzen. Setzen Sie sich für den Schutz der Friedländer Großen Wiese ein und folgen Sie unserem Antrag! Wenden Sie sich gegen den Bau von Windkraftanlagen in der Friedländer Großen Wiese und verdeutlichen gerade den Bürgern in der betroffenen Region, dass Sie deren Belange ernst nehmen und dem Raubbau in der Natur eine Absage erteilen! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dahlemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Müller, lassen Sie mich zunächst darauf eingehen, dass all das, was Sie in den letzten Tagen hier in diesem Hause wieder abgezogen haben, eine riesengroße Schande für unsere Region ist.

(Stefan Köster, NPD: Sie sind eine Schande für diesen Landtag! Sie haben ja noch nicht einmal einen Berufsabschluss.)