Protokoll der Sitzung vom 14.03.2012

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oh ja, Frau Borchardt! – Udo Pastörs, NPD: Vergessen Sie die Schreibkräfte nicht! Die sind auch wichtig.)

Natürlich gilt mein Dank auch der Verwaltung, insbesondere den Mitarbeitern unter Leitung von Frau Schlamp, die immer zeitgemäß die Petitionen vorbereitet haben. Natürlich sind dort einbezogen alle, die hier so fleißig mitgearbeitet haben.

Bei der Prüfung der Anliegen der Petenten sowie der Suche nach einer möglichen Abhilfe oder zumindest

auch bei einem tragbaren Kompromiss nutzte der Petitionsausschuss seine umfangreichen gesetzlichen Möglichkeiten und auch der Geschäftsordnung und diese Befugnisse und Rechte haben sich in der Vergangenheit sehr bewährt.

Ich möchte vielleicht auf zwei Beispiele näher eingehen:

In einer Petition beschwerte sich jemand über die Arbeitsweise eines Bürgermeisters. Der Petitionsausschuss hat also von seinem Recht Gebrauch gemacht, Dokumentationen aus dem Ministerium und aus den Ämtern anzufordern. Und nach Prüfung dieser Sachlage konnte der Zweifel immer noch nicht ausgeräumt werden, sodass der Ausschuss Mitglieder entsandt hat ins jeweilige Amt, um dort noch mal Akteneinsicht vorzunehmen. Da wurden sie nicht gerade sehr freundlich empfangen, weil man glaubte, es wäre eine Vorverurteilung des Bürgermeisters. Nach sachlicher Prüfung war dem Bürgermeister insofern ja nichts mehr vorzuwerfen, weil es sich da so darstellte, dass er sein Amt ordnungsgemäß ausgeübt hat. Die Beamten oder die Angestellten, die damals ihre Vorbehalte hatten, haben sich dann auch für diese sachliche Arbeit bedankt.

In der zweiten Petition beschwerte sich jemand über eine Ausländerbehörde, weil sie diesen Antrag gar nicht entgegengenommen und schon gar nicht bearbeitet hat. Auch hier hat der Petitionsausschuss von seinen Rechten Gebrauch gemacht und hat die Dokumentation des jeweiligen Ministeriums geprüft, und das auch vor Ort. Und leider konnten in diesem Fall die Zweifel nicht gänzlich ausgeräumt werden, aber der Gesamtumfang dieser Situation stellte sich so dar, dass man Zweifel haben musste, dass wirklich das Amt ordnungsgemäß gearbeitet hat. Daraufhin wurde der Minister gebeten, diese Auswertung vorzunehmen. Der Petitionsausschuss bekam von diesem Bürger ein dickes Lob. Das darf ich hier erwähnen.

Meine Damen und Herren, ich denke, gerade in diesen zwei Fällen wird sehr deutlich, was der Petitionsausschuss mit seinen im Gesetz verankerten Rechten erreichen kann. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke, Herr Dachner.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat Frau Drese von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Jahr liegt Ihnen bereits im März der Jahresbericht 2011 über die Tätigkeit des Petitionsausschusses zur Kenntnisnahme und zur Beschlussfassung unter dem Tagesordnungspunkt 10 vor. Im Wesentlichen ist er auf die Arbeit der Mitglieder des Petitionsausschusses der 5. Wahlperiode zurückzuführen. Dafür an dieser Stelle meinen herzlichen Dank!

Die Bürgerinnen und Bürger haben sich im vergangenen Jahr mit insgesamt 1.205 Eingaben an den Petitionsaus

schuss des Landtages gewandt. 984 Eingaben konnten abschließend behandelt werden. Diese Zahl ist für mich auch ein Zeichen dafür, dass sich durch die Änderung der Verfahrensgrundsätze (Anlage 3 der Geschäftsord- nung des Landtages) die Bearbeitungsdauer der Petition erheblich verkürzt hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, da bereits mehrfach auf statistische Daten eingegangen wurde, will ich vielleicht nur noch eines hervorheben, und zwar, dass bei 209 Petitionen jeweils ein Erfolg beziehungsweise Teilerfolg in den vorgetragenen Anliegen erzielt werden konnte. Das sind circa 21 Prozent der im Berichtszeitraum in den Sammelübersichten abgeschlossenen Petitionen.

Da sich der Bericht hauptsächlich mit Petitionen befasst, die in der 5. Legislaturperiode vom Petitionsausschuss bearbeitet und beraten wurden, möchte ich nur auf ein Beispiel eingehen, welches auch den Petitionsausschuss der 6. Wahlperiode weiterhin beschäftigen wird, und zwar die Abwasserbeseitigungsanlagen in Kleingärten, dies auch deshalb, weil es immer wieder zu missverständlichen Darstellungen in der Presse gekommen ist.

Wie Sie dem Bericht entnehmen können, hat sich der Petitionsausschuss bereits ausführlich mit dem Thema befasst. Zahlreiche Stellungnahmen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurden eingeholt und auch Beratungen mit Regierungsvertretern durchgeführt. Letztmalig wurde der Ausschuss am 26. Januar dieses Jahres über den aktuellen Stand informiert. Es bleibt dabei, immer wenn Abwasser in Kleingärten anfällt, muss dieses ordnungsgemäß beseitigt werden. Das bedeutet, dass die Abwasserentsorgung in den Kleingärten so anzupassen ist, dass die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes eingehalten werden. Darüber herrschte auch in der Landtagssitzung am 29.06.2011, also noch in der letzten Legislatur Konsens.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz an die Wasserbehörden am 31.05.2011 beinhaltet unter anderem, dass eine vereinfachte Dichtheitsprüfung für abflusslose Sammelgruben in Kleingärten ermöglicht werden soll. Die TU Berlin hat im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums eine Handlungsanleitung zur Dichtheitsprüfung von abflusslosen Sammelgruben in Kleingartenanlagen erarbeitet. Ziel ist es dabei, ein Verfahren zu entwickeln, mit welchem in Anlehnung an DIN-Verfahren und mit einfacheren Messgeräten ausgewählte und speziell geschulte Kleingärtner selbst und damit insgesamt kostengünstig Dichtheitsprüfungen im Kleingartenbereich durchführen können. Wenn dies als ein Baustein zur Problemlösung in Zusammenarbeit mit allen Akteuren gelingt, wäre auch dank der Arbeit des Petitionsausschusses hier viel erreicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Drese.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei den Mitar

beiterinnen und Mitarbeitern sowie beim Ausschussvorsitzenden für die sachliche Darstellung des Berichtes des Petitionsausschusses für das Jahr 2011 recht herzlich bedanken.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes machen von ihrem Petitionsrecht rege Gebrauch. Und ich bin einmal gefragt worden, ob das denn positiv oder negativ zu werten ist. Aus meiner Sicht ist es positiv zu werten, weil die Bürgerinnen und Bürger sich an diejenigen wenden, die die Gesetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen, und die Hoffnung haben, dass wir gemeinsam über Einzelfallentscheidungen oder Einzelfälle beziehungsweise über Fragen beraten, die wir vielleicht beim Gesetzgebungsprozess nicht bedacht haben, und dann auch bereit sind, Änderungen gemeinsam auf den Weg zu bringen.

Auf der anderen Seite kann man sagen, es ist vielleicht auch ein bisschen ein negativer Touch. Denn inwieweit haben wir beim Gesetzgebungsprozess oder beim Erlass von Verwaltungsentscheidungen bedacht, welche Auswirkungen das eine oder andere auf den einzelnen Bürger, auf die einzelne Bürgerin hat? Und da gibt es einzelne Beispiele, wo ich aus meiner Sicht sage, da haben wir vielleicht nicht ganz bis zu Ende gedacht, und wo wir im Petitionsausschuss dann feststellen, hier ist Nachholbedarf notwendig, wir allerdings vielleicht manchmal auch nicht zu dem Schritt gekommen sind, diesen Nachholbedarf auf den Weg zu bringen.

Und in der Weise bitte ich unter dem Gesichtspunkt schon darum, vielleicht gelingt es uns in dieser Wahlperiode, bei Gesetzgebungsprozessen alles dann auch bis zum Ende zu bedenken und uns die Frage zu stellen: Welche Änderung eines Gesetzes, welcher Gesetzgebungsprozess, welche Auswirkungen wird das auf die Bürgerinnen und Bürger haben und, wenn es Auswirkungen hat, wie können wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass eventuell Vorsorgeleistungen, Vorsorgemaßnahmen getroffen werden?

Wenn Sie den Jahresbericht – und davon gehe ich aus – richtig gelesen haben, dann ist Ihnen sicherlich auch aufgefallen, dass im Jahre 2011 lediglich sieben Petitionen an die Landesregierung überwiesen worden sind. 2010 waren es jedoch noch 17. Ebenfalls einen Rückgang gab es bei den überwiesenen Petitionen an die Fraktionen, hier vier, im Jahre 2010 noch sieben. Die Gründe sind sicherlich sehr unterschiedlich. Aber – und das will ich aus meiner Erfahrung und als Petitionsausschussvorsitzende des Jahres 2011 hier durchaus ansprechen – manchmal ist es auch so, dass im Petitionsausschuss eben die Koalitionsmehrheit dafür Sorge trägt, dass bestimmte Fragen nicht weitergetragen werden.

(Egbert Liskow, CDU: Was?! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oh!)

Ich rede von der 5. Wahlperiode und dem Jahre 2011.

Es ist sicherlich so – und darüber sollten wir uns auch alle einig sein –, es gibt Petitionen, die Legislativpetitionen zum Beispiel, wo wir als Fraktionen unterschiedlicher Auffassung sind. Deswegen haben wir auch unterschiedliche Fraktionen. Und das wird auch deutlich im Abschluss der Petitionen. Aber es gibt eben viele Petitionen, wo Einzelfälle zu prüfen sind und wir doch der Auffassung sein sollten, dieser Einzelfall ist zum Beispiel

noch mal zu prüfen, um ihn vielleicht bei der Novellierung eines jeweiligen Gesetzes dann auch entsprechend einzubeziehen – dort, wo eben Änderungen möglich sind. Und wenn man sich dann die territoriale Verteilung der einzelnen Petitionen anguckt – auch das ist, glaube ich, mal ganz interessant –, dann sollte es vielleicht auch uns als Abgeordnete des Landtages interessieren, mal danach zu fragen: Warum ist das denn territorial so unterschiedlich? Liegt es an den Verwaltungen? Liegt es daran, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Probleme haben, sind sie aktiver oder was steckt dahinter?

Und nicht selten – auch das, glaube ich, kann man im Petitionsausschussbericht nachvollziehen – ist es so, dass wir uns im Petitionsausschuss mit Fragen nicht in dem Sinne beschäftigen mussten, dass die jeweilige Verwaltung ein Gesetz nicht ordentlich angewandt hat, sondern eher in dem Sinne, dass die Ermessensspielräume, die die Gesetze vom Prinzip her darstellen, also die dargestellt werden im jeweiligen Gesetz, dadurch ausgeschöpft worden sind und wir durch die Arbeit im Petitionsausschuss dafür mit Sorge getragen haben, dass die Ermessensspielräume in dem einen oder anderen Fall dann ausgenutzt worden sind und wir dem Petenten im Einzelfall Hilfe geben konnten. Das heißt für mich, dass wir, glaube ich, unsere Verwaltungen ermutigen sollten, die Ermessensspielräume im Einzelfall im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auszunutzen, damit im Einzelfall dann auch die Hilfe und Unterstützung angeboten werden kann.

Wir haben auch Petitionen – und ich glaube, Frau Schlupp wird mir sicherlich recht geben –, wo wir dann feststellen, der Petent wendet sich an uns, weil er die Entscheidung nicht nachvollziehen konnte – nicht, weil er das nicht nachvollziehen konnte, weil er das Gesetz nicht kennt, sondern weil er einfach das, was die Verwaltung geschrieben hat, nicht verstanden hat. Aber auch da kann man nur appellieren und Anforderungen an uns als Gesetzgeber stellen, das Gesetz so zu schreiben, dass jeder Bürger das verstehen kann. Das bringt vielleicht den Anwälten weniger Arbeit, aber ich denke, das wäre schon mal recht gut. Und die Europäische Union hat ja diesbezüglich nicht nur einmal darauf hingewiesen, dass die Bescheide in einem vernünftigen und nicht in einem Beamtendeutsch dargestellt werden, sodass der Bürger das auch nachvollziehen kann. Und wir haben im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern oft erreichen können, dass sie die Entscheidung respektieren konnten, weil sie sie dann verstanden haben, auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir diesbezüglich Hilfe und Unterstützung anbieten konnten.

Ich möchte noch auf zwei Petitionen besonders eingehen.

Eine Petition wurde bereits genannt: die ganze Frage Abwasserentsorgungspflicht für Kleingärtner. Ich habe hier eine Bitte. Wir haben im Petitionsausschuss diese Petition, die Massenpetition abgeschlossen, und zwar unter den demokratischen Fraktionen mehrheitlich, auch unter dem Gesichtspunkt, dass in der letzten Zeit ein großer Diskussionsaufwand betrieben wurde mit den unterschiedlichen Behörden, mit dem Minister für Landwirtschaft, mit den Kleingärtnern, mit den Vereinen und Verbänden, also mit den Betroffenen, aber auch unter Einbeziehung der Fraktionen, und wo es offensichtlich gelungen ist, die Kuh vom Eis zu bekommen. Trotzdem gibt es nach wie vor Probleme, und das zei

gen uns auch die Briefe beziehungsweise die Wortmeldungen nach der Veröffentlichung des Petitionsausschussberichtes. Und ich denke, jetzt sind wir in den Wahlkreisen einfach gefragt, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass wir uns mit der unteren Wasserbehörde in Verbindung setzen und dort gemeinsam nachfragen, wie denn der Prozess im jeweiligen Landkreis vorangebracht worden ist, welche Probleme es noch gibt, sodass da auch Hilfe und Unterstützung von unserer Seite aus gegeben wird.

Denn darüber sind wir uns einig, und das waren wir uns von Anfang an, dass die Abwasserentsorgungspflicht für jeden gilt, also auch für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Aber das Problem in den einzelnen Kleingärten ist sehr differenziert, auch die Herangehensweise der unteren Wasserbehörde. Und ich denke, Druck auf die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner auszuüben, das bringt uns insgesamt nicht weiter. Der direkte Kontakt mit der unteren Wasserbehörde, glaube ich, könnte da vom Prinzip her ein Weg sein, um die Ängste zu nehmen und dann auch die Probleme vor Ort klären zu können.

Und ein letztes Problem, was mich nach wie vor bewegt, ist die Frage der Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister. Wir haben es auch im Petitionsausschuss abgeschlossen, weil wir hier keine Hilfe und Unterstützung weiter geben können. Ich glaube aber, die Landesregierung sollte in die Pflicht genommen werden, sich diesbezüglich auf Bundesebene noch mal geradezumachen. Es kann nicht sein – und ich befürchte, dass wir im Jahre 2014, wenn wir die Wiederwahlen haben, und hier bei uns im Land gibt es nun mal die Mehrzahl an ehrenamtlichen Bürgermeistern, und wir haben auch einige, die von Arbeitslosengeld II betroffen sind –, dass das bisschen Geld, was sie kriegen und was ja vom Prinzip her ihre Aufwendungen in keiner Weise deckt, dann vom Prinzip her im Grunde genommen auch noch angerechnet wird. Wenn wir – und die Kommunalverfassung schreibt es ja vor – in der Regel ehrenamtliche Bürgermeister haben, dann, glaube ich, sollten wir nach Möglichkeiten im Land beziehungsweise auf Bundesebene suchen, um hier den ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern Hilfe und Unterstützung zu geben, um hier auch zu sichern, dass das bisschen, was sie für ihr Ehrenamt bekommen, es ist keine leichte Arbeit als ehrenamtlicher Bürgermeister und bei den bestehenden Problemen dort, dieses wenige Geld, dass das nicht angerechnet wird.

Nun wird immer gesagt, das ist ein Ehrenamt, dazu gibt es eine Aufwandsentschädigung und das Gesetz und Einkommenssteuergesetz – alles richtig, die Gesetzeslage ist so, aber ich denke, wir sollten …

Frau Borchardt, kommen Sie bitte zum Ende.

… uns gemeinsam da in die Pflicht nehmen, um dieses Amt und dieses Ehrenamt weiter zu stärken, und hier auch tätig werden. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im letzten Jahr sind die Petitionen auf ein wahrliches Rekordniveau von 1.200 Petitionen gestiegen. Die Frage ist: Liegt das an der Unzufriedenheit der Leute oder liegt das an der Regierungskoalition?

(Egbert Liskow, CDU: An der Opposition.)

Oder sind die Bürgerinnen und Bürger zunehmend ermutigt worden, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen? Wir hoffen mal, dass es am Letzten liegt.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, ich auch.)

Da ich erst seit 2011 dabei bin, habe ich diese Sachen noch nicht in der Länge begleiten können, sondern nur ein ganz kleines Stückchen davon. Von daher, die konkreten Fälle werde ich erst im nächsten TOP behandeln können.