Das Bundesministerium hat in seinem vierten Bericht an die betroffenen Bundestagsausschüsse dann ausgeführt, dass der Gutachtenauftrag zur Untersuchung der Netzstruktur erteilt worden sei. Der Fokus der Untersuchungen wird neben Transportmengen vor allem auf der Vernetzungsfunktion der Binnenwasserstraßen zwischen Seehäfen und Wirtschaftszentren liegen. Die Netzstruktur bildet dann die Grundlage für die weitere Investitionsplanung sowie die Bestimmung der zukünftigen Unterhaltungs- und Betriebsintensität. Das Gutachten sollte Mitte dieses Monats vorliegen, nach den neuesten Signalen, die wir aus Berlin haben, ist eine Fertigstellung vor Ostern mehr als unwahrscheinlich. Also wir können davon ausgehen, dass es deutlich nach Ostern der Fall sein wird.
Wir erkennen als Bundesländer in der Verkehrsministerkonferenz auch die Bemühungen des Bundes zu dieser Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vor dem Hintergrund der knapper werdenden Bundesmittel als grundsätzlich legitim an, aber Ziel muss es dennoch sein, dass die Wettbewerbs- und die Leistungsfähigkeit des maritimen Standortes Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleibt und sogar darüber hinaus gestärkt werden muss.
Meine Damen und Herren, da das Gutachten lediglich die Binnenwasserstraßen des Bundes vor allem im Hinblick auf deren Bedeutung als Hinterlandanbindung für die Seehäfen untersucht, ist Mecklenburg-Vorpommern direkt nicht betroffen, weil unsere Binnenwasserstraßen für den Güterverkehr äußerst geringe Bedeutung haben. Das muss man ganz nüchtern im Vergleich zu allen anderen Ländern so sehen. Allerdings, wenn damit einhergehen sollte, dass die Peene neu klassifiziert wird, die ja eine Bundeswasserstraße ist, eine Binnenwasserstraße ist,
die für den Güterverkehr nach wie vor für die Region, für die lokale Entwicklung dort eine Bedeutung hat, diese Neukategorisierung der Peene lehne ich grundsätzlich ab,
denn die würde Folgendes bedeuten, der Kollege Ringguth hat es gerade angedeutet: Wenn das in den Status „Restwasserstraße“ zurückfallen würde, dann will ich das mal plastisch machen, ich weiß, wovon ich in dem Bereich rede. Wenn ein Baum umkippt und über dem Fluss hängt, dann wird der nicht mehr entfernt, da ist nämlich dann keiner mehr zuständig, und das heißt, jedes Schiff, das vielleicht mit Getreide oder anderen Gütern noch auf der Peene fährt – und davon haben wir noch einige –, kann dann nicht mehr weiterfahren. Das heißt, wir werden dort abgeschossen. Das kann und darf nicht sein, zumal, wenn man in Betracht zieht, dass wir ja auch in den Binnenhäfen an der Peene Investitionen getätigt haben. Wir haben das getan, private Unternehmen haben das getan, Kommunen haben das getan. Das kann also so nicht funktionieren und das gefährdet natürlich auch den touristischen Verkehr. Das muss man ganz nüchtern so sehen.
Deshalb ist mir auch die große Bedeutung des Tourismus, was diesen Bereich anbelangt, sehr bewusst. Eine
umfassende Machbarkeitsstudie des Bundesministeriums hat ergeben, dass insbesondere die Bundeswasserstraßen in Ostdeutschland für die Tourismuswirtschaft eine herausragende Rolle spielen. Ich kann nur sagen, das kann man sich selbst auch anschauen. Wenn Sie sich in der Saison mal an eine Wasserstraße hier im Land hinstellen, dann werden Sie sehen, wie viele Boote mit der niederländischen Flagge, teilweise sogar mit französischen und belgischen Flaggen auf unseren Seen und Binnenwasserstraßen unterwegs sind. Das ist also ein Potenzial, das wir definitiv nicht unterschätzen sollten.
Ich möchte das abkürzen, ich möchte zu einem Punkt noch etwas sagen, und das ist die Verwaltung als solche: Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, viele kennen das in Warnemünde, ehemals BaggerBugsier, in dem Gebäude sitzt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Und, meine Damen und Herren, uns sind, obwohl wir mehrfach bei allen Bundesländern nachgefragt haben, bisher keine Zwischenergebnisse über die Organisationsuntersuchung und die damit verbundene Personalplanung bekannt.
Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen: Sollte im Ergebnis herauskommen, dass an dem einzigen Standort in Mecklenburg-Vorpommern, nämlich dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund, signifikante Einschnitte vorgenommen werden sollen, werde ich alle Möglichkeiten nutzen, um dagegen zu intervenieren. Warum, warum tue ich das?
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund hat bereits 2008 drei sogenannte Außenbezirke, also Außenstellen des Amtes zusammengelegt, zusammengelegt aus der Eigeninitiative heraus. Man höre und staune, eine Verwaltung zeigt Eigeninitiative, hat drei Außenstellen zusammengelegt und damit erheblich die Kosten gesenkt. Deswegen sage ich, weiteres Einsparpotenzial besteht nicht, da das Amt eben seinerzeit bundesweit innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Vorreiter war. Ich denke, das darf man nicht bestrafen, sondern so etwas muss man belohnen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt Ihnen einen Änderungsantrag.
Herr Ringguth, Sie haben den deutlichen Unterschied schon erläutert, und zwar möchten wir die Verkehrswege, wie sie bestehen, erhalten. Der Hintergrund ist, wir setzen uns durchaus auch für einen ganz wesentlichen Teil des Tourismus ein. Ich selber bin auch begeisterter Wasserwanderer und schon mehrfach auf der Müritz unterwegs gewesen. Das Problem ist, fahren Sie mal an einem Wochenende in den Ferien mit dem Kanu auf unseren wunderbaren Seen und Flüssen durch die Gegend.
Sie werden feststellen, Sie haben inzwischen ein ähnliches Erlebnis wie an einem Freitag auf einer Autobahn. Es stehen Massen von Motorbooten in Schlangen, die da sozusagen auch kaum noch durchkommen.
Ich glaube, wir haben ein Maß erreicht, wo wir sagen müssen: Das geht so nicht weiter. Wenn wir dort einen vernünftigen und für alle verträglichen Tourismus wollen, dann gibt es auch ein deutliches Zuviel an Motorbooten auf diesen Seen. Deswegen sagen wir, wir wollen die bestehenden Wasserstraßen erhalten, weil wir die Binnenschifffahrt für etwas sehr Wichtiges und Wesentliches halten.
weil wir damit definitiv einem anderen wesentlichen Tourismusbereich schaden, und das ist die überwiegende Mehrzahl der Touristen, die in diese Gegend kommen. Die fahren dort mit Kanus, Kajaks, Faltbooten und so weiter, die kommen eben nicht mit Motorbooten. Für die wird die Mecklenburger Seenplatte zunehmend unattraktiver und sie weichen aus in Richtung Masuren, wo sie noch große Abschnitte finden, wo kein Motorboot zugelassen ist. Deswegen stellen wir bewusst den Antrag auf „erhalten“. Das heißt für uns auch, die bestehenden, auch wirtschaftlich genutzten Wasserstraßen müssen so ertüchtigt und erhalten werden, wie sie momentan existieren, aber es dürfen nicht weitere Wasserstraßen, die bisher naturnah sind, noch mehr ausgebaut werden, um mehr Motorboote in die Mecklenburger Seenplatte zu holen.
Wir stellen zum anderen den Antrag, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen, und zwar in den Ausschuss für Energie und Infrastruktur.
Die Gründe gehen eigentlich aus der Begründung des Antrages hervor, nämlich dass das Gutachten noch erwartet wird, über das wir reden müssen. Aufgrund dieses Gutachtens können wir eigentlich erst gemeinsam einen vernünftigen Antrag stellen, der auf Bundesebene dann auch eine Wirkung entfaltet, und nicht erst mal raushauen und hinterher lesen, was die zentralen Stellen dazu schreiben. Deswegen unser Antrag auf Verweis in den zuständigen Ausschuss.
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das hatten wir heute noch gar nicht. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des Umstandes, dass die Kollegen Ringguth, Seidel und unser Verkehrsminister beziehungsweise Energieminister doch Wesentliches zu diesem Antrag gesagt haben, möchte ich mich vielleicht auf zwei Punkte beschränken, einmal auf eine grundsätzliche Frage, und zwar die grundsätzliche Frage, und das ist auch etwas, was man dann tatsächlich mit den Kolleginnen und Kollegen im Bund diskutieren muss: Wofür dient Infrastruktur? Ist Infrastruktur nur dafür da, bestehende Verhältnisse zu verfestigen, das heißt, überall dort, wo wirtschaftliche Entwicklung bereits stattgefunden hat, diese Entwicklung zu zementieren und auch weiterzuentwickeln, oder ist Infrastruktur auch dafür da, dort, wo diese Entwicklung vielleicht noch nicht in dem Maße stattgefunden hat, das gilt natürlich auch für Teile unseres Landes, tatsächlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen? Und das gilt natürlich auch für die Bundeswasserstraßen und deren Ausbau und Erhalt.
Das ist eine grundsätzliche Frage und der Bund muss sich diese Fragen gefallen lassen, auch von den Ländern, ob er seiner entsprechenden Verantwortung gegenüber den Ländern auf Dauer gerecht werden will.
Das ist übrigens keine parteipolitische Frage. Diese Kritik kann man durchaus auch an frühere Bundesverkehrsminister richten, die ähnlich wie Herr Ramsauer vielleicht zu früh den … – jetzt hätte ich beinahe ein Wort gesagt, das wäre unter Garantie unparlamentarisch –, zu früh sich nicht dafür eingesetzt haben, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt worden sind, um die Aufgaben, die sie wahrnehmen müssen, dann entsprechend durchzusetzen. Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, halte ich diesen Antrag auch vor dem Hintergrund der Ausführungen der Kollegen und des Ministers für entsprechend erforderlich.
Der zweite Punkt, zu dem ich gerade noch zwei, drei Sätze sagen möchte, ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das hört sich, sehr geehrter Herr Kollege Jaeger, erst einmal ganz vernünftig an, wenn man das tatsächlich auch nur auf die Mecklenburgische Seenplatte oder andere touristische Gebiete reduzieren würde. Dann mag man sogar darüber diskutieren, ob man so einem Änderungsantrag folgen will oder nicht. Aber man muss das vielleicht auch mal anders sehen.
Bundeswasserstraße hier in diesem Land ist auch die Peene, und zwar auch dort, wo zum Beispiel der Standort Wolgast als maritimer Standort, als Werftstandort betroffen ist, weil wir in der Vergangenheit schon dafür haben Sorge tragen müssen, dass die Peene dort weiter ausgebaut oder ausgebaggert wird, damit dieser Werftstandort erhalten wird.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da paddelt ja auch keiner. – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
Bundeswasserstraße in diesem Land, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist auch, der Minister hat das Beispiel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Warnemünde genannt, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Warnemünde guckt auf eine Bundeswasserstraße, nämlich der Seekanal vom Seehafen in die Ostsee ist Bundeswasserstraße. Jetzt stellen Sie sich mal vor, diese Bundeswasserstraße dürfte nicht weiter ausgebaut, sondern in Zukunft nur noch erhalten werden. Wir haben gerade jetzt schon die Diskussion, zum Beispiel vor dem Hintergrund der Kreuzfahrtschiffe, aber auch anderer Schiffe, die im Seehafen ankommen, dass der Tiefgang – der liegt momentan bei 14 Metern – vielleicht in der Zukunft nicht mehr reichen wird. Die Kreuzfahrer werden immer größer, ob sie immer sicherer werden, ist eine andere Frage,
AIDA liegt auf der Peene? AIDA auf der Warnow, sehr geehrte Frau Kollegin, dort oben ist nämlich die Warnow.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt stellen Sie sich doch wirklich mal vor, wir würden diesem Antrag in dieser letzten Konsequenz folgen, das würde die wirtschaftlichen Standorte, allein die beiden, die ich eben genannt habe – und es kommen noch eine Vielzahl anderer in diesem Land dazu –, massiv in der Zukunft gefährden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen werden wir sowohl den Änderungsantrag ablehnen als auch dem Antrag auf Überweisung in die Ausschüsse nicht folgen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.