Protokoll der Sitzung vom 14.03.2012

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie nehmen mit Ihrem Antrag zu einem Problem Stellung, bei dem schon seit geraumer Zeit eine deutliche Verschlechterung der Situation der Wasserstraßen in unserem Bundesland und bundesweit droht.

Mit den Bundeswasserstraßen verfügt Deutschland über eine Fläche, die die Hoheitsgewässer von Nord- und Ostsee, die Zufahrten zu den Seehäfen, Haffe und Bodden, Seen und seenartige Erweiterungen von Wasserläufen und Flüsse und Kanäle im ganzen Land umfasst. Sie sind weit mehr als nur ein Netz von einzelnen Wasserwegen. Fast alle Seehäfen werden mit den meisten Städ

ten und Industriezentren unseres Landes durch die Bundeswasserstraßen verbunden. Zugleich sind sie ein wichtiger Teil des europäischen Binnenwasserstraßennetzes und haben ganz nebenher eine wichtige Funktion als ökologisch wertvolle Natur- und Erholungsräume, zunehmend auch als Räume für Wassersport und Wassertourismus – beides wichtige Wirtschaftsfaktoren in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind ein wichtiger Teil des Wasserhaushaltes und spielen eine wichtige Rolle beim Hochwasserschutz, nicht zuletzt auch hierzulande.

Für mich und meine Fraktion ist die Erhaltung der Bundeswasserstraßen als Ganzes ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Natürlich müssen die auch verwaltet werden. Geregelt wird das im Bundeswasserstraßengesetz vom 2. April 1968, das die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dazu bestimmt.

Durch die sich ständig ändernde Nutzung und geänderten Anforderungen an die Bundeswasserstraßen wurde auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ständig reformiert und ihren Aufgaben angepasst. So weit, so gut, oder auch nicht so gut, denn die jetzt in Rede stehende Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll der neoliberalen Idee vom schlanken Staat folgen. Der Bundesrechnungshof, der Haushaltsausschuss des Bundestages und das zuständige Ministerium setzen die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mithilfe von Haushaltsrestriktionen unter Druck. Folge war eine Zwangsverschlankung, die dazu führte, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gegenwärtig nur noch den Teil des Bundeswasserstraßennetzes mit dem größten Gütertransportaufkommen betreuen kann.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll zu einer Gewährleistungsverwaltung umgebaut werden, obwohl das nach dem geltenden Recht bisher nicht zulässig ist. Nach Paragraf 45 Absatz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes hat die Durchführung dieses Gesetzes durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu erfolgen. Das heißt, laut Gesetz soll sie eine Durchführungsverwaltung sein.

Was würde die vorgesehene Reform konkret für unser Bundesland bedeuten? Neben einem weiteren Personalabbau – es freut mich, dass der Minister gesagt hat, dem wird er sich entgegenstellen – würden die Bundeswasserstraßen durch die vorgesehene Kategorisierung generell an Bedeutung und vor allem an notwendiger Unterhaltung verlieren. Es steht zu befürchten, dass in unserem Land alle Bundeswasserstraßen, die für den Gütertransport genutzt werden, in das Nebennetz oder in das Randnetz eingestuft werden. Das bedeutet: kein Ausbau und nur reduzierte Unterhaltung.

(Regine Lück, DIE LINKE: Leider, leider.)

Ausnahmen sollen hier die Seehäfen Rostock, Wismar und Sassnitz sein, aber selbst das ist nicht klar!

Für den Wassertourismus sieht es ähnlich katastrophal aus. Es steht zu befürchten, dass große Teile der touristisch genutzten Wasserstraßen in die Kategorie „Restwasserstraßen“ fallen. Dort sollen weder Ausbau noch Unterhaltung erfolgen.

Seit mehreren Jahren reiht sich eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an die andere und jede Reform der letzten Jahre brachte Personaleinsparungen mit

sich, die die Verwaltungen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit brachten. Kein Wunder also, dass die Stimmung in den Ämtern gelinde gesagt miserabel ist.

Alle Wassersportspitzenverbände, der Deutsche Olympische Sportbund, die Tourismusverbände, die Binnenschiffer, die Spitzenverbände der Logistikwirtschaft, alle Landesregierungen über die Verkehrsministerkonferenz, die Bundestagsfraktionen von LINKEN, SPD und GRÜNEN, ver.di und noch viele andere protestieren gegen die Reformpläne der Bundesregierung.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Wenn sich der Bund mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus der Fläche zurückziehen will und sich nur noch auf die großen See- und Binnenhäfen konzentrieren will, wenn er alle Potenziale zum Ausbau der Bundeswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern und in allen anderen neuen Bundesländern ignoriert, wenn er die Nachhaltigkeit der bisherigen Investitionen in den neuen Ländern über Bord wirft und damit die wirtschaftliche Entwicklung ein weiteres Mal gefährdet, dann muss diesen Plänen Widerstand entgegengebracht werden.

Wir fordern endlich eine ökologische Flusspolitik des Bundes, die Beibehaltung der Durchführungsverwaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, ihre starke regionale Präsenz und die Aufrechterhaltung des dort vorhandenen Fachwissens mit einem Stopp des Personalabbaus.

Wir wollen die Wasser- und Schifffahrtswege in Mecklenburg-Vorpommern erhalten, deshalb stimmen wir dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu. Aber wir stimmen auch dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, weil wir gerade für den Ausbau der Gewässer keinen Freifahrtschein ausstellen wollen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Egbert Liskow, CDU: Lauter klatschen!)

Wenn es darum geht, technische Anlagen zu erneuern, stellen wir uns dem nicht entgegen, aber alles mit Augenmaß. Einen Freifahrtschein kann es nicht geben. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Schwenke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Eifler für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Einbringung dieses Antrages hat mein Fraktionskollege Herr Ringguth bereits sehr ausführliche Erläuterungen und Begründungen vorgetragen, ebenso wurde das durch den Minister bestätigt. Herr Schulte hat auch noch mal sehr deutlich die Aspekte zum Ausdruck gebracht, weshalb wir zu diesem Antrag gekommen sind, zu dem es heute eine Entscheidung geben soll.

Zunächst möchte ich aber mal auf den Änderungsantrag von Ihnen, Herr Kollege Jaeger, eingehen. Es ist ganz

typisch, was wieder vollzogen wird. Es kommen Menschen zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern, die nach ihren arbeitsreichen Wochen in ihrer Urlaubszeit Erholung und Entspannung finden wollen

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Und Ruhe.)

und auch Ruhe finden wollen. Das ist gut so, denn zum Glück haben wir auch die Ruhe, aber stellen Sie das doch nicht immer so dar, dass das die Ursachen sind, die Umweltschäden anrichten.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann haben Sie den Antrag falsch verstanden.)

Nein, es ist gerade das Gegenteil. Sie kommen deshalb zu uns, weil sie hier ihre Ruhe und Erholung finden.

Deshalb darf man dieses Argument nicht im Raum stehen lassen, dass die Urlauber und Gäste, die zu uns kommen und Erholung finden wollen, dass die beeinträchtigt werden müssen und wir einen ganz wichtigen Wirtschaftszweig im Tourismus in unserem Land beschneiden. Das ist mit uns nicht zu machen und es ist auch zum Ausdruck gebracht worden, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen wollen.

Zu dem Antrag, den wir in Bezug auf die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eingebracht haben, hatte ich schon erklärt, da ist schon sehr viel gesagt worden. Ich meine in Bezug auf die Verwaltungsstrukturen, dem spricht gar nichts entgegen, wenn man insofern das Ziel verfolgt, dass verfügbare Ressourcen im Bereich des Personals und der Sachmittel konzentriert werden, um somit Kosten zu minimieren.

Auch der Einstufung der Bundeswasserstraßen, der vernünftigen Einstufung der Bundeswasserstraßen mit einerseits der Anpassung an die Personal- und die Aufbaustruktur ist nichts entgegenzusetzen. Allerdings in der Folge der Kategorisierung der Wasserstraßen, wie es im Raum steht, würde Mecklenburg-Vorpommern vom Netz der ostdeutschen Binnenwasserstraßen abgeschottet werden. Somit wäre ein effektiver und wettbewerbsfähiger Gütertransport mit den umweltfreundlichen Binnenschiffen infrage gestellt. Bisherige Leistungen, Infrastrukturen und Industrieansiedlungen wären von der Anbindung an das deutsche Wasserstraßennetz abgekoppelt.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn meine Fraktion die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auch grundsätzlich unterstützt, können wir uns doch mit der Neuklassifizierung der Peene und anderer Bundeswasserstraßen nicht einverstanden erklären. Vor diesem Hintergrund haben die Vorsitzenden der CDU-Fraktionen der neuen Bundesländer bereits am 16. Mai 2011 beschlossen, dass die Bundeswasserstraßen in den neuen Ländern mit ihren optimalen verkehrlichen Anbindungen an das System der europäischen Binnenwasserstraßen sowie an leistungsfähige und moderne Seehäfen als wichtige Verkehrsträger für die Bewältigung der ansteigenden Güterverkehre und auch im Tourismusbereich sowie die Nutzung der Potenziale des Seehafenhinterlandverkehrs weiter ertüchtigt und ausgebaut werden müssen.

Um den Ausbau der Binnenwasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern und deren Anbindung an

das deutsche Binnenwasserstraßennetz zu erhalten, haben wir genau diesen Antrag eingereicht. Wir sind der Auffassung, dass die Landesregierung alle Maßnahmen ergreifen muss – und unser Minister Herr Schlotmann hat es auch gesagt, dass er dafür eintritt –, um die wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns und ausgesprochen auch den Tourismusbereich für wachsende Ost-West- und Nord-Süd-Verkehre sowie, wie ich schon gesagt habe, für die touristischen Verkehre aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank.

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/390 sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/452 zur Beratung an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der GRÜNEN, eines Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst... Nee, Quatsch. Ja doch.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Wir lassen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/452 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/452 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/390 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/390 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir waren dafür.)

der LINKEN und eines Abgeordneten der NPD-Fraktion und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Auftrag des Kernenergiebeirats fortführen, auf Drucksache 6/285.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Auftrag des Kernenergiebeirats fortführen – Drucksache 6/285 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke für die Fraktion DIE LINKE.