Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/5463 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses, Herr Detlef Müller.
wir, wie bereits angekündigt, zur sechsten Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf der heutigen Tagesordnung.
Vor Ihnen liegen die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5463 und dazu mein ausführlicher schriftlicher Bericht. Es geht dabei um die Unterrichtung der Landtagspräsidentin über die gemeinsame Präsidentenkonferenz, die vom 14. bis 16. Juni 2015 in Mecklenburg-Vorpommern stattfand, die uns federführend überwiesen worden ist. Mitberater waren der Innenausschuss, der Energieausschuss sowie der Sozialausschuss.
Vielen Dank an dieser Stelle insbesondere an den Energieausschuss, Kollege Borchert, für die ausführliche mitberatende Stellungnahme, deren Inhalt Eingang in unsere Beschlussempfehlung gefunden hat.
Wir haben die Unterrichtung im Ausschuss in drei Sitzungen beraten. Mein besonderer Dank gilt der Landtagspräsidentin Frau Bretschneider, weil sie zunächst Zeit dafür gefunden hat, uns im Ausschuss inhaltlich zu berichten
und uns dann auch noch einen schriftlichen Nachbericht über ihr Brüsseler Gespräch zur Verfügung gestellt hat. Ich möchte die Gelegenheit insbesondere nutzen, um Frau Bretschneider zu danken, dass sie die Präsidentenkonferenz zu uns nach M-V geholt und unser Land – so war zumindest die Rückmeldung unserer Gäste – als hervorragende Gastgeberin präsentiert hat.
Ich finde, es ist sehr hilfreich, wenn die Präsidentin auch bei uns im Ausschuss über diese Konferenz berichtet.
Insofern haben wir diese Informationen in diesem Jahr in einer Beschlussempfehlung umgesetzt, die ich Ihnen nun kurz vorstellen möchte.
Wir empfehlen zunächst in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung die Zustimmung des Landtages zu den Beschlüssen von Heiligendamm insgesamt. Dabei hat die Präsidentenkonferenz im Wesentlichen für vier Themenfelder Beschlüsse gefasst:
Im Teil 1 geht es um die verstärkte Einbindung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen durch die Europäische Kommission.
In Teil 2 werden der digitale öffentliche Raum und die Wahrung der Meinungsvielfalt sowie die digitale Grundversorgung angesprochen.
Darüber hinaus haben die Präsidentinnen und Präsidenten die Teilnahme der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens beschlossen.
All diese Themen und Beschlüsse sind für uns als Landtag von erheblicher Bedeutung, weshalb wir den Beschlüssen insgesamt zustimmen sollten.
Die Ziffern 2 bis 4 der Beschlussempfehlung beziehen sich jeweils konkret auf einen dieser drei Schwerpunkte.
Hintergrund der Forderung nach einer verstärkten Einbindung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis durch die Europäische Kommission ist die Tatsache, dass die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis zunehmend Umsetzungs- und Vermittlungsaufgaben im Rahmen der europäischen Rechtsetzung wahrnehmen. Daran anlehnend solle der Landtag in Ziffer 2 der Beschlussempfehlung die Präsidentin in dem Anliegen unterstützen, den Dialog mit den Institutionen der Europäischen Union über die verstärkte Einbindung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis in europäische Rechtssetzungsprozesse fortsetzen.
Frau Präsidentin hat unter anderem zu diesem Thema ein Gespräch mit dem Ersten Vizepräsidenten der EUKommission, Frans Timmermans, geführt und sich entsprechend für die Anliegen der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis starkgemacht.
In Ziffer 3 der Beschlussempfehlung solle der Landtag die wichtige Rolle der Landesparlamente für die politische Bildung junger Menschen betonen, sich dafür einsetzen, die unterschiedlichen Formen dieser Jugendarbeit weiter zu intensivieren, und im Erfahrungsaustausch mit anderen Landesparlamenten grenzüberschreitend neue Formate erproben.
In Ziffer 5 der Beschlussempfehlung wird die Landesregierung in ihrem Bestreben und ihren Schwerpunktsetzungen unterstützt, die digitale Infrastruktur im Lande auszubauen, sowie im Rahmen der Begleitung und Förderung des Ausbauprozesses. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, sich weiterhin für die möglichst flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetverbindungen einzusetzen, um einen Zugang für jedermann zu gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich denke, wir tun insgesamt gut daran, diese zentralen Themen auch dem Landtag der 7. Wahlperiode anzuempfehlen. Das machen wir in Ziffer 6 der Beschlussempfehlung.
Der Europa- und Rechtsausschuss ist für dieses wichtige Anliegen. Während der Unterrichtungsfahrt nach Brüssel vom 15. bis 17. Juni werden wir einen Teil dieser Themen im Gespräch mit EU-Kommissar Oettinger vertiefen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Europa- und Rechtsausschuss hat die vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – bei Abwesenheit der Fraktion der NPD – angenommen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Marc Reinhardt, CDU, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe auch hier keinen Widerspruch, von daher ist das so beschlossen.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5463 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5463 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Landesregierung – Vorschlag der Landesregierung zur Besetzung des ZDF-Fernsehrates für den Bereich Bürgerschaftliches Engagement gemäß Artikel 2 Ausführungsgesetz zum ZDF-Staatsvertrag vom 17.12.2015 i. V. m. § 21 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe q Doppelbuchstabe hh ZDF-Staatsvertrag, Drucksache 6/5427.
Antrag der Landesregierung Vorschlag der Landesregierung zur Besetzung des ZDF-Fernsehrates für den Bereich Bürgerschaftliches Engagement gemäß Artikel 2 Ausführungsgesetz zum ZDF- Staatsvertrag (ZDF-StVAG M-V) vom 17.12.2015 i. V. m. § 21 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe q Doppelbuchstabe hh ZDF-Staatsvertrag – Drucksache 6/5427 –
Wir haben frühzeitig darüber gesprochen. Wir haben nach dem ZDF-Staatsvertrag die Möglichkeit eines Entsenderechts für den Bereich Bürgerschaftliches Engagement. Wir haben in einem entsprechenden Ausführungsgesetz des Landes festgelegt, dass die Landesregierung einen Vorschlag macht und es dann hier im Landtag um eine Zweidrittelmehrheit geht.
In der Begründung des Ausführungsgesetzes – daran lag mir und ich habe auch vorher Gespräche geführt – haben wir ausdrücklich festgehalten, dass die Landesregierung ihren Vorschlag nur nach Rücksprache mit den Fraktionen macht. Mir liegt sehr daran, dass wir gerade im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Engagement als Parteien gut zusammenbleiben und gemeinschaftliche Vorschläge machen. Dieser gemeinschaftliche Vorschlag, abgesprochen mit den Fraktionsvorsitzenden, lautet: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, er soll ein Ent