Zum Kommunalfinanzbericht möchte ich folgende Sachverhalte herausheben, die in der Beschlussempfehlung enthalten sind und heute beschlossen werden sollen:
Die Landesregierung wird gebeten, sich auf Bundesebene für Maßnahmen einzusetzen, um einem weiteren Anstieg der Sozialausgaben entgegenzuwirken. Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, ist der Anstieg der Sozialausgaben für die Kommunen im Land immer eines der größten Probleme.
Die IT-Schnittstellen zwischen Landes- und Kommunalbehörden müssen besser ausgebaut werden. Da gilt es, auch von kommunaler Seite mehr Bereitschaft für gemeinsame Lösungen zu zeigen.
Aus unserer Sicht muss in den nächsten Jahren darauf gedrungen werden, dass die Kommunalaufsicht im Innenministerium instrumentell und personell besser aufgestellt wird,
Auch war es uns wichtig, dass die interkommunale Zusammenarbeit verstärkt als Effizienzinstrument gesehen wird, um steigenden Verwaltungskosten zu begegnen.
Zum Landesfinanzbericht 2015 möchte ich auch einige Punkte herausgreifen, die in der Beratung eine besondere Rolle spielten:
Zunächst fordern wir die Landesregierung auf, sich auch weiterhin intensiv für die nachhaltige Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einzusetzen. Leider ist der mühsam auf Länderebene gefundene Kompromiss vom Bund nicht anerkannt worden.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir auch schon mal in der Aktuellen Stunde gehört.)
Jetzt gehen die Verhandlungen in die nächste Runde und wir wollen unserer Landesregierung von hier aus den Rücken stärken.
Wir haben in den Beratungen festgestellt, dass die bereits geplante Errichtung einer Sportstättendatenbank, der Kollege sagte es bereits, zu aufwendig und zu teuer wäre und auch nicht praxisnah ist.
Dem Rechtsausschuss war es wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Täter-Opfer-Schutz wichtig ist und fiskalische Erwägungen durchaus hinter dem gesellschaftlichen Nutzen zurückstehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Anbetracht der heute noch umfangreichen Tagesordnung will ich es bei diesen Beispielen bewenden lassen. Alle Empfehlungen sind ausführlich in der Beschlussempfehlung enthalten.
Am Ende meiner Ausführungen bedanke ich mich sehr herzlich bei Herrn Albrecht und seinem Team im Sekretariat des Finanzausschusses für die hervorragend geleistete Arbeit der letzten Jahre.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch namens der Fraktion DIE LINKE bedanke ich mich beim Landesrechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die umfassenden Berichte und die geleistete Arbeit.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, mein Kollege Torsten Koplin, hat bereits einen ausführlichen Bericht zur Beschlussempfehlung des Ausschusses gehalten. Ich möchte daher nur noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen, die meiner Fraktion besonders wichtig sind.
Ein großes Thema ist hier die problematische Investitionstätigkeit der Kommunen. Auch wir schauen mit Sorge auf die Investitionsausgaben der Kommunen, die insgesamt wieder stark eingebrochen sind, und dies, obwohl die kommunalen Abschlüsse insgesamt positiv waren. Auf der anderen Seite verzeichnet das Land nun schon regelmäßig erhebliche Überschüsse. Nicht nur DIE LINKE, sondern auch der Städte- und Gemeindetag kritisiert, dass die Kommunen immer stärker über zweckgebundene Programme finanziert werden, statt durch eine bessere und verlässliche Finanzausstattung, die den Kommunen den erforderlichen Gestaltungsspielraum gibt.
Wörtlich sagte der Präsident des Städte- und Gemeindetages, Herr Dr. Dettmann, auf der Mitgliederversammlung vom 16. Juni in Güstrow, Zitat: „Mit dem FAG 2018, das grundlegend neu geregelt werden soll, wird das Land eine Wegentscheidung treffen müssen: Wieviel Gestaltungsspielräume gesteht das Land seinen Städten und Gemeinden zu? Oder will es immer stärker selbst die Zügel in die Hand nehmen? Wenn unsere Städte und Gemeinden verlässlich mehr Geld hätten, statt immer wieder auf neue Förderprogramme angewiesen zu sein, würden die Entscheidungen über den Einsatz des Geldes vor Ort noch viel stärker von den örtlichen Bedürfnissen geleitet sein und nicht allein von der Förderquote.“
„Kommunale Verantwortung fördert man nicht mit immer neuen goldenen Zügeln!“ Zitatende. Dem können wir uneingeschränkt zustimmen.
So ist es doch in höchstem Maße bedenklich, wenn Professor Lenk, auch FAG-Gutachter der Landesregierung, in einer Untersuchung für die Bertelsmann Stiftung feststellt, dass die infrastrukturbezogenen Ausgaben pro Einwohner in den Kommunen in Mecklenburg-Vorpom
mern bundesweit den letzten Platz belegen. Im Zusammenhang mit einer Novellierung des FAG und der Diskussion über die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden muss in Bezug auf die Investitionen in die Infrastruktur dringend etwas getan werden. Dies, meine Damen und Herren, kann nicht allein durch eine Anhebung der Hebesätze erfolgen. Ich sage das hier ganz deutlich vor dem Hintergrund der regen Debatte im Finanzausschuss zum Thema „Kommunale Investitionen“. Die Kolleginnen und Kollegen werden sich sicherlich noch gut daran erinnern.
Meine Damen und Herren, was den Teil 2 des Jahresberichtes betrifft, lassen Sie mich drei Punkte erwähnen, zum Ersten die Richtlinien über die Planung und den Einsatz von IT-Technik in der Landesverwaltung. Hier unterstützen wir die Forderung des Landesrechnungshofes, dass diese Richtlinien und der IT-Strukturrahmen dringend überarbeitet werden müssen. Ebenso notwendig sind einheitliche IT-Standards für die Landesverwaltung. Zum Zweiten fordert der Landesrechnungshof mehr Verlässlichkeit und Transparenz in der Förderung der Freien Wohlfahrtspflege ein, zu Recht, wie wir meinen und wie die Prüfergebnisse zeigen. Aus unserer Sicht sollte ein Landeswohlfahrtsgesetz erarbeitet werden, insbesondere um das Verhältnis zwischen dem Land, den Kommunen und den Verbänden der freien gemeinnützigen Anbieter sozialer Dienste rechtssicher zu gestalten.
Zum Dritten teilt DIE LINKE die Einschätzung des Landesrechnungshofes zur übergeordneten Steuerung in der Jugendhilfe. Insbesondere sind auch wir für den Aufbau einer landesweiten Datenbank zu stationären Angeboten, die Angaben aus den abgeschlossenen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen enthalten. Darüber hinaus fordern wir, endlich eine echte landesweite Jugendhilfeplanung aufzustellen, und zwar eine, die diesen Namen auch verdient.
Im Übrigen stimmen wir den Entschließungen in der Beschlussempfehlung zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Saalfeld hat schon überlegt, ob wir auch noch dran sind, aber ich glaube, die Präsidentin ruft uns auf und dann müssen wir auch sprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat dem Landtag durch die Finanzministerin über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen jährlich Rechnung zu legen. Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und die Wirt
schaftlichkeit der Haushaltsführung und berichtet darüber dem Landtag. Der Landesrechnungshof hat damit eine wichtige Aufgabe. Er unterstützt die parlamentarische Haushaltskontrolle, indem er dem Parlament mit seinen Prüfberichten wichtige Informationen gibt, die es zur Entlastung der Landesregierung benötigt.
In Bezug auf die Unterrichtung des Landesrechnungshofes empfiehlt der Finanzausschuss im Rahmen von Entschließungen, eine Reihe von Ersuchen an die Landesregierung zu richten und die Unterrichtung im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Ferner empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, entsprechend dem Antrag der Finanzministerin der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014 sowie dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung Entlastung zu erteilen. So viel zum technischen Teil.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entlastung der Landesregierung ist für mich eher ein formaler Akt, schließlich ist sie beim Handeln an Recht und Gesetz gebunden. Außerdem enthalten die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2014 alle nach der Landeshaushaltsordnung nötigen Bestandteile. Dies hat auch der Landesrechnungshof so ausgeführt.
Die Berichte des Landesrechnungshofes sind dagegen komplexer. Wie immer hat sich der Hof mit seinen Berichten viel Arbeit gemacht und wir Parlamentarier sind ihm zu Dank verpflichtet. Auch an dieser Stelle noch mal allen Beteiligten dafür unseren Dank.
Die auf den Berichten aufbauende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses umfasst aber nur noch die wichtigsten Punkte. Das ist auch dieses Mal nicht anders. Basierend auf den Ausführungen im Kommunalfinanzbericht (Teil 1) hat der Finanzausschuss die Landesregierung unter anderem angehalten, auf eine personelle und instrumentelle Stärkung der Kommunalaufsicht sowie auf eine Optimierung des Forderungsmanagements in den Kommunalbehörden hinzuwirken. Auf der Basis der Darlegungen im Landesfinanzbericht (Teil 2) fordert der Finanzausschuss die Landesregierung auf, bei Zuwendungsverfahren auf eine Vermeidung von Interessenkonflikten hinzuwirken. Auch die seitens des Innenministers beabsichtigte Erarbeitung einer neuen Sportstättendatenbank für das Land ist vor dem Hintergrund des zu erwartenden hohen Verwaltungsaufwandes als nicht zielführend erachtet worden. Das wurde aber auch schon von meinen Kollegen so gesagt.
Ich spare es mir, an dieser Stelle vertiefend auf die erwähnten sowie die weiteren Punkte einzugehen. Sie können alles im vorliegenden Bericht nachlesen, für dessen Erstellung mein Dank dem Sekretariat des Finanzausschusses, also Herrn Albrecht und seinen Mitarbeiterinnen gilt. Für mich steht fest, dass die Gesuche geeignet sind, um eine weitere Prozess- und Kostenoptimierung in der Kommunal- und Landesverwaltung zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vieles von dem, was der Rechnungshof bemängelt und was die Opposition kritisiert, wird von den Ministerien direkt berücksichtigt. Der Landtag muss somit nicht erst den Beschluss fassen, damit die Landesregierung aktiv wird. Die Rechnungshofberichte entfalten also früh die beabsichtigte Wirkung. Gleichzeitig müssen wir Abgeordnete oder die
Landesregierung nicht immer die Meinung des Landesrechnungshofes teilen. Ich glaube, das hatte ich die letzten Male auch schon gesagt. Ich denke auch nicht, dass der Rechnungshof dies annimmt. Entscheidend ist, dass sich der Landesrechnungshof stets der Wertschätzung von uns Parlamentariern sicher sein kann. Ich denke, dass wir daran nie einen Zweifel gelassen haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich will es dann zur Freude aller auch kurz machen. Ich wiederhole ganz kurz, was ich schon im Ausschuss habe anklingen lassen.