Festhalten müssen wir auch, dass die absolut überwiegende Mehrheit ihre Anschlussbeiträge gezahlt hat. Im Gesetzentwurf ist noch von einer offenen Summe von 37 Millionen Euro die Rede. Das klingt zunächst viel. Das war auch unser erster Eindruck. Diese Zahl relativiert sich jedoch, wenn wir zum Beispiel den Zweckverband Kühlung betrachten. Dieser hat allein Beiträge in Höhe von 200 Millionen Euro erhoben. In der Anhörung wurde auch deutlich, dass nur noch Beiträge in drei Zweckverbänden offen sind. Außerdem stammt die Erhebung aus dem letzten Jahr, sodass zwischenzeitlich die offene Summe möglicherweise weiter reduziert wurde. Ich gehe daher davon aus, dass etwa 95 Prozent der Beiträge zwischenzeitlich erhoben wurden.
Wenn wir also derzeit davon ausgehen, dass 95 Prozent aller angeschlossenen Grundstückseigentümer bereits gezahlt haben, erscheint eine Rückzahlung der Beiträge, wie sie auf dem Zweiten Wassergipfel jüngst in Bützow gefordert wurde, nicht verhältnismäßig. Dies würde zudem zu erheblichen Folgeproblemen führen, wie zum Beispiel zu höheren Gebühren, die am Ende vor allem die Mieter doppelt bezahlen. Das möchte ich hier noch mal deutlich ausführen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn wir das alles jetzt wieder rückabwickeln, die Beiträge rückbezahlen und das dann sozusagen in den nächsten 20, 30, 40 Jahren über Gebühren versuchen wieder zu erwirtschaften, werden die Mieter die Leidtragenden sein. Warum? Die Eigentümer haben ja in den vergangenen Jahren – davon gehe ich mal aus – die Beiträge über ihre Mieten umgelegt. Das heißt, die Mieter haben das bezahlt. Und wenn jetzt die Gebühr zurückabgewickelt würde, würden die Eigentümer …
Wenn wir jetzt schon die Beiträge zurückzahlen, dann wird wahrscheinlich niemand auf die Idee kommen, diese an die Mieter weiterzugeben. Von den Eigentümern werden vermutlich die allermeisten nicht auf die Idee kommen, das an die Mieter zurückzugeben, und dann würde der Zweckverband auf ein Gebührenmodell umsteigen und versuchen, diese entscheidenden Beiträge zu erwirtschaften. Das würden dann die Verbraucher, nämlich die Mieter ein zweites Mal bezahlen.
Deswegen ist das für mich keine Option. Das wäre wirklich für die Mieter das allerschlechteste Modell, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir sollten uns auch noch mal die Aufbauleistung der öffentlichen Wasserversorgung und -entsorgung seit der Wiedervereinigung vor Augen führen. Diese Investitionen waren auch ein maßgeblicher Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz und die Sicherstellung einer hochwertigen Wasserversorgung. Diese Maßnahmen haben keinen unerheblichen Anteil daran, dass die Gewässer des Landes heute in einem viel besseren Zustand als vor 25 Jahren sind. Wir können froh sein, dass wir jetzt eine Wasserversorgung haben, die den heutigen Qualitätsanforderungen und -ansprüchen gerecht wird. Auch vor diesem Hintergrund halten wir es für grundsätzlich gerechtfertigt, dass die entsprechenden Anschlussbeiträge erhoben werden und wurden.
Abschließend möchte ich noch einen Punkt erwähnen, auf den bereits meine Vorredner eingegangen sind, nämlich die Möglichkeit zur Erhebung von sogenannten Erneuerungsbeiträgen wird aus dem Gesetz gestrichen. Hier liegt Ihnen ein interfraktioneller Antrag von SPD, CDU und GRÜNEN vor. Ich finde, das ist richtig. Nach der Wiedervereinigung standen wir vor besonderen Investitionsherausforderungen. Die Infrastruktur war marode oder schlicht nicht vorhanden, sodass Erschließungsbeiträge gerechtfertigt waren.
Jetzt müssen wir aber auch klar sagen, dass es die Aufgabe der Zweckverbände ist, mit den laufenden Gebühren so zu wirtschaften, dass die Unterhaltung und Instandsetzung gewährleistet ist. Damit schaffen wir Klarheit, dass es keine neuen Beiträge geben wird. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf Drucksache 6/5257.
Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5613, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5257 unverändert anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5626 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5626 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen einzelner Abgeordneter der NPD-Fraktion und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5257 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 67: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/5296, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/5597.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5296 –
Frau Präsidentin, sehen Sie es mir nach, dass ich nicht so schnell den Bericht hier erstatte, wie Sie vorgelesen haben,
Ihnen liegt, wie gesagt, auf Landtagsdrucksache 6/5597 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum hier in Rede stehenden Gesetz vor. Darin enthalten ist
Der Finanzausschuss hat hierzu zunächst auf Antrag der Fraktion DIE LINKE eine schriftliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Finanzausschusses bei allen Sachverständigen für ihre Stellungnahmen und Hinweise recht herzlich bedanken.
Sehr geehrte Damen und Herren, sowohl im Rahmen der Anhörung als auch in der weiteren Beratung des Ausschusses wurden insbesondere die neue Ausschüttungsregelung sowie die Überarbeitung der Hinderungsgründe für die Ausübung eines Amtes im Verwaltungsrat oder im Vorstand einer Sparkasse intensiv diskutiert. Dabei hat ein Anzuhörender erklärt, keine Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zu haben, zwei Anzuhörende haben die neue Obergrenze für eine Ausschüttung von bis zu 55 Prozent des Gewinns kritisiert. So wurde angeregt, bei der bisher geltenden Regelung von maximal 50 Prozent zu verbleiben.
Hierzu hat das Finanzministerium ausgeführt, dass es sich um eine Obergrenze von 55 Prozent handelt, bis zu der maximal ausgeschüttet werden könne, aber eben nicht müsse, vielmehr sei auch weiterhin eine Stärkung der Kapitalbasis möglich. Insofern könne man dem jeweiligen Verwaltungsrat vertrauen, dass er die aktuellen und auch die künftigen Entwicklungen im Bankensektor berücksichtigen werde.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in diesem Zusammenhang auf verschiedene Medienberichte verwiesen, wonach die Ausschüttungen der Sparkassen gerade im Norden Deutschlands sehr gering seien, und um eine Bewertung seitens der Landesregierung gebeten. Das Finanzministerium hat hierzu betont, dass die Ausschüttungspraxis der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpom- mern nicht zu beanstanden sei. Insoweit müsse man auch berücksichtigen, dass die Sparkassen nicht zur Erwirtschaftung von Ausschüttungen für den Träger bestünden, sondern um die Bürgerinnen und Bürger mit Krediten und anderen Geldleistungen zu versorgen.
Seitens der Fraktion der CDU wurde betont, dass es wichtig sei, kapitalstarke Unternehmen zu haben, da dies Arbeitsplätze sichere. Zudem würden sich die Sparkassen vielfältig über Spenden und Sponsoring in die Gesellschaft einbringen.
In Bezug auf die bereits erwähnte Anpassung der Hinderungsgründe für eine Mandatsausübung haben die Anzuhörenden ausdrücklich begrüßt, dass der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Unschuldsvermutung nunmehr im Sparkassengesetz fest verankert ist und somit auch betont wird. Würde ein bloßer Anfangsverdacht, mithin eine bloße Vermutung bereits einen Hinderungsgrund für die Mandatsausübung im Verwaltungsrat der Sparkasse begründen, wäre dies zumindest eine erhebliche Persönlichkeitseinschränkung des jeweils Betroffenen oder der jeweilig Betroffenen, wenn nicht sogar ein zum Schadenersatz verpflichtender Umstand.
Im Ergebnis der Beratung haben die Fraktionen der SPD und CDU die Ihnen in der Beschlussempfehlung vorgelegten Änderungen beantragt. Diese wenigen Änderungen am Gesetzentwurf sind aus redaktionellen beziehungsweise aus Gründen der Rechtsförmlichkeit notwendig geworden. Den Änderungsantrag hat der Finanzausschuss bei Enthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE einvernehmlich angenommen.
Der Beschlussempfehlung insgesamt hat der Finanzausschuss bei Enthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE gegen die Stimme der Fraktion der NPD mehrheitlich zugestimmt.
An dieser Stelle möchte ich Sie nunmehr noch um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten und bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/5296.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5296 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung der Fraktion der NPD angenommen.