weil wir im entsprechenden federführenden Ausschuss ausführlich dazu beraten haben. Auf Antrag der Linksfraktion wurde dann natürlich eine Aussprache doch sozusagen eingeführt,
aus Sicht der LINKEN höchstwahrscheinlich auch zu Recht. Sie haben auch noch einen Änderungsantrag eingebracht, den wir ablehnen werden.
Wir haben unseren eigenen Antrag, der von der Ärztekammer notwendigerweise angemahnt wurde, hier noch eingebracht. Und ich denke mal, damit kann man dieses Gesetz entsprechend einbringen und beschließen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und beende damit meine Rede.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Blick in die zugrundeliegende Richtlinie der EU genügt, um den vorliegenden Antrag abzulehnen. Wie Sie wissen, würden wir es begrüßen, besser heute als morgen ebenso wie die Briten aus der EU auszutreten.
Das würde uns dann eben auch ersparen, dass man, um Berufe gegenseitig anzuerkennen, diese künftig, wie es heißt, auf „harmonisierte Mindestanforderungen“ herunterbrechen muss. Das mag sicherlich für einen Albaner ganz schön sein, aber ich wage mal die These, dass der Deutsche dabei nicht gewinnen wird.
Und es geht auch gar nicht nur um die Bürger der EU, denen hier künftig der Arbeitsmarkt auf der Grundlage von „harmonisierten Mindestanforderungen“ zugänglich gemacht werden soll, nein, in der EU-Richtlinie werden ausdrücklich sogenannte Flüchtlinge mit aufgeführt. Und davon halten wir erst recht nichts. Das ist dann nämlich nur ein weiterer Zuwanderungsanreiz für Wirtschaftsflüchtlinge, die sich unter Lebensgefahr auf den Weg nach Deutschland machen, um so nicht nur in ihren Ländern als Fachkraft mit „harmonisierter Mindestanforderung“ zu fehlen, sondern auch in unserem Land für weiteren sozialen Unfrieden sorgen werden.
Wir lehnen die Gesetzesänderung ab, da sie für uns weder „harmonisch“ ist, noch irgendwelche Mindestanforderungen zum Wohl unseres Volkes erfüllt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat vor drei Jahren dem Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zugestimmt und wir werden auch der jetzigen Gesetzesänderung zustimmen. Wir freuen uns, dass für die Eignungsprüfungen nun konkrete Fristen vorgesehen sind, in denen diese Prüfungen angeboten werden sollen, weil es zu einer größeren Verbindlichkeit für die Menschen führt.
Für Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen wichtig, denn es bietet Chancen zur Linderung des Fachkräftemangels und ist zudem ein wichtiges Instrument, wenn wir an die Integration denken. Wir wollen selbstverständlich, dass gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, aber auch Pflegepersonal bei uns in Mecklenburg-Vorpommern in dem jeweiligen Bereich arbeiten können, und davon können wir alle profitieren.
Leider ist das Anerkennungsgesetz in MecklenburgVorpommern noch kein Erfolgsmodell. In den ersten beiden Jahren nach Einführung des Gesetzes gab es insgesamt weniger als 250 Anträge. Auch das Konzept der Nachqualifizierung funktionierte nicht so richtig. Es
gab bei insgesamt 65 Anträgen den Hinweis auf Nachqualifizierung, aber nur vier davon haben entsprechende Anträge gestellt. Nur einer davon ist dann in eine entsprechende Nachqualifizierungsmaßnahme gegangen und hat die auch noch nicht mal entsprechend abgeschlossen oder zumindest nicht erfolgreich abgeschlossen. Hier scheint es also an mehreren Stellen zu haken.
Wir hatten zur Einführung des Gesetzes zum Beispiel gemahnt, dass mit der Auflage zur Nachqualifizierung auch gleichzeitig konkrete Qualifizierungsangebote verbunden sein sollten, denn die fehlten. Außerdem hätten wir uns gewünscht, dass es, wie es in Nordrhein-Westfalen möglich ist, eine einzige Anerkennungsbehörde für alle Anträge gibt und nicht so ein Wirrwarr von unterschiedlichen Stellen, Behörden und Kammern, an die sich dann der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin wenden muss, um vorher erst einmal herauszubekommen, wer ist für mich eigentlich die zuständige Behörde oder die zuständige Kammer. Schließlich empfahlen wir, die neue Anerkennungsmöglichkeit noch deutlich bekannter zu machen. Vielen Menschen ist diese Möglichkeit bisher nach wie vor unbekannt. Es gibt also noch viel Verbesserungsbedarf und auch viel Potenzial für eine Entbürokratisierung.
Mit dieser Gesetzesänderung setzen wir ja Europarecht um und in einzelnen Punkten sehen wir zudem – ich habe schon darauf hingewiesen – leichte Verbesserungen für die Antragsteller. Wir halten auch Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch für sinnvoll. Das Gesetz sieht einen Vorwarnmechanismus vor, über den die übrigen EU-Länder informiert werden, wenn Gerichte Berufszulassungen entziehen. Frau Kaselitz hat darauf bereits hingewiesen.
Wir haben uns dies noch einmal intensiv unter dem Aspekt des Daten- und Persönlichkeitsschutzes angesehen und sind zu dem Schluss gekommen, dass diese Regelung in Abwägung der verschiedenen Schutzinteressen gerade so noch vertretbar ist, denn hier geht es um hochsensible Berufsgruppen im Bereich der Gesundheit und in der Betreuung Minderjähriger. Länder wie Schleswig-Holstein haben dies datenschutzrechtlich deutlich besser umgesetzt, als es in Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist, weil dort die zu übermittelnden Daten konkret benannt werden und allen bekannt sind.
Zum Schluss möchte ich noch ein kritisches Wort zum Gesetzgebungsverfahren loswerden. Es ist für die parlamentarische Zusammenarbeit ein großes Problem, wenn die Landesregierung in einem Gesetzentwurf schreibt, dass damit der Gesetzentwurf oder ein Mustergesetzentwurf in allen Bundesländern umgesetzt wird, und sich dann herausstellt, dass es doch signifikante Abweichungen zu dem Mustergesetzentwurf gibt.
Grundsätzlich muss sich ein Parlament natürlich wenigstens darauf verlassen können, dass das, was in der Be
Wir halten die Abweichung – hier geht es um die statistische Erfassung – im Übrigen auch nicht für sinnvoll, da gerade an den Stellen von dem Musterentwurf abgewichen wird, wo es um eine länderübergreifende Vergleichbarkeit geht. Insgesamt überwiegen für uns aber die Gründe für die vorliegende Gesetzesänderung und darum stimmen wir zu. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU der Europäischen Union auf Druck- sache 6/5186.
Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5186 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5635 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5635 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und einer Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Ablehnung der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/5602 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/5602
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 70: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, Drucksache 6/5293(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 6/5601.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5293(neu) –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/5601 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich höre und sehe dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes auf Drucksache 6/5293(neu).