Protokoll der Sitzung vom 06.07.2016

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes auf Drucksache 6/5293(neu).

Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5601, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5293(neu) unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/5293(neu) zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5293(neu) bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 71: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/5305, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Lan- desentwicklung, Drucksache 6/5611. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5634 vor.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Hochgeschwindig- keitsnetzen in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5305 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (8. Ausschuss) – Drucksache 6/5611 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/5634 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/5305.

Der Energieausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5305 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 6/5611 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 6/5611 ebenfalls einstimmig angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5634 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5634 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 72: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/5188, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales auf Drucksache 6/5607.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Krebs- registrierung in Mecklenburg-Vorpommern (Krebsregistrierungsgesetz – KrebsRG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5188 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/5607 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat am 25. Mai dieses Jahres eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung durchgeführt. Mein ausdrücklicher Dank gilt noch einmal allen Sachverständigen, die uns dabei mit Rede und Antwort zur Verfügung gestanden haben. Am 01.06. hat der Sozialausschuss die Auswertung zur Anhörung durchgeführt. Die mitberatende Stellungnahme vom Finanzausschuss wurde uns mit Datum vom 02.06. zugeleitet und empfahl die unveränderte Annahme. Die abschließende Beratung haben wir am 22.06. durchgeführt.

Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen vor, dass dem Beirat zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung auch eine in Mecklenburg-Vorpommern tätige Organisation für die Wahrnehmung der Interessen der an Krebs erkrankten Patienten und Patientinnen angehört. Die Regelung zur Datenerfassung im Paragrafen 2 des Gesetzentwurfs wird um den Todeszeitpunkt und die Meldung, dass eine Person nicht tumorbedingt gestorben ist, ergänzt. Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen ferner eine eindeutige Regelung des Widerspruchsrechts im Paragrafen 4 des Gesetzentwurfes vor. Insbesondere wird sichergestellt, dass auch Krebsregister anderer Bundesländer über den Widerspruch informiert werden.

Darüber hinaus erhalten die Beschlüsse des Sozialausschusses Klarstellungen und rechtsförmliche Anpassungen. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5607, die Ihnen schriftlich vorliegen, und bitte Sie, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Tegtmeier.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Schubert.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten „ohne Aussprache“ gefordert, da wir uns im Ausschuss eigentlich einig waren. Insofern bin ich auch überrascht, dass wir als Große Koalition, als Koalitionspartner gleich zu Anfang reden sollen.

Also es gab eigentlich eine große Einigkeit und insofern werde ich einfach das Allgemeine noch mal sagen: Die Krebserkrankung ist die zweithäufigste Todesursache.

(David Petereit, NPD: Auf Ihre alte Rede verweisen! Haben doch die anderen auch schon gemacht.)

Ein Rückgang dieser Zahlen ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Krebsfrüherkennung, Krebsbekämpfung, Krebsnachsorge und Krebsforschung sind die vier Instrumente, die bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen zur Verfügung stehen. Die Registrierung der Daten zur Krebserkrankung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern derzeit auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen und an verschiedenen Stellen.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist die Vereinheitlichung der Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern. Durch dieses Gesetz wird die Erfassung künftig vereinheitlicht und gebündelt, sodass insbesondere Doppelmeldungen vermieden und mögliche Effizienzreserven genutzt werden. Auch der Datenaustausch zwischen den Bundesländern wird vereinfacht. Das haben die Experten in der Anhörung bestätigt und sie hatten auch keine Hinweise, wie wir das Gesetz an der einen oder anderen Stelle verändern sollten.

Insofern kann ich nur sagen, dass es für uns wichtig war, dass ein wissenschaftlicher Beirat zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung der klinischen Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet wird. Darauf sind wir stolz, dass wir das erreichen können und dass die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter mit in diesem Beirat sitzen werden. Insofern kann ich nur darum bitten, dass Sie dem Gesetz Ihre Zustimmung geben. – Danke.

(Beifall Torsten Renz, CDU)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Stramm.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Antrag von SPD und CDU bessert den vorliegenden Gesetzentwurf nach. So soll, wenn das Parlament dem zustimmt, auch ein Vertreter einer Patientenorganisation in den Beirat aufgenommen werden, die Weitergabe von Daten zwischen Zentral- und Treuhandstelle wird exakter gefasst und der Austausch zu den Krebsregistern anderer Bundesländer wird durch die Beschlussempfehlung geregelt.

Dennoch bleiben zentrale Fragen weiterhin offen. Dazu gehören die konkrete Struktur und die Träger des neuen klinischen Krebsregisters. Das kritisierte die Linksfraktion bereits in Vorbereitung der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes und das haben viele Sachverständige in ihren Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes im Sozialausschuss moniert. Diese Defizite räumt das Sozialministerium in der Beantwortung unserer Fragen auch ein. Geändert hat sich jedoch nichts. Das

Sozialministerium will diese wichtigen Fragen später durch Rechtsverordnungen regeln. Das ist für uns nicht akzeptabel.

Die Landesregierung mutet hier den Parlamentariern und damit Ihnen, meine Damen und Herren, mit der Zweiten Lesung eines unfertigen Gesetzentwurfes zu, dass Sie positiv über etwas entscheiden, was Sie teilweise gar nicht kennen und was Sie in der Konsequenz nicht übersehen können. Sie fordert von uns also einen Blankoscheck. Den sind wir nicht bereit auszustellen,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn nur, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man auch bewerten. Deshalb fordert die Linksfraktion im Interesse der Patientinnen und Patienten und der Rechtssicherheit für die Behandler von der Regierung, dass sie ihre Arbeit ordentlich macht.

Wir fordern einen inhaltlich vollständigen Gesetzentwurf, der die wichtigsten Fragen sicher und eindeutig regelt. Für diese Leistung bestand eigentlich ausreichend Zeit, denn spätestens seit 2013, mit der Einführung des Paragrafen 65c in das Sozialgesetzbuch V, weiß die Landesregierung, dass sie ihre entsprechenden Gesetze zu novellieren hat. Zeitdruck bestand also keineswegs und er besteht immer noch nicht. Ein überarbeitetes Krebsregistergesetz könnte auch in der neuen Legislatur verabschiedet werden.

Da die Koalitionsparteien diesem Vorschlag nicht zustimmen werden, wird sich die Linksfraktion zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Sozialausschusses und dem unvollständigen Gesetzentwurf enthalten.

(Torsten Renz, CDU: Unvollständiger Gesetzentwurf?!)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen, vor allen Dingen Außenstehenden, mag das Gesetz über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern zunächst mal sehr technisch erscheinen. Die Bedeutung dieses Gesetzes für die Behandlung der einzelnen Patientinnen und Patienten und die Bedeutung dieses Gesetzes für die bessere Erforschung und in der Folge für die gezieltere Behandlung von Krebspatientinnen und Krebspatienten dürfen jedoch nicht gering eingeschätzt werden. Im Gegenteil, das Krebsregistrierungsgesetz ist dazu da, die Behandlung und im Idealfall natürlich die Heilungschancen einer gerade in einer älter werdenden Gesellschaft sehr häufigen Erkrankung zu verbessern.

Mit dem Krebsregistrierungsgesetz, meine Damen und Herren, stimmen wir, der bundesgesetzlichen Regelung folgend, die klinische und die epidemiologische Krebsregistrierung aufeinander ab und stellen die systematische Sammlung von Informationen über das Vorkommen von Krebs und über die Qualität und den Erfolg von Behand