Ansonsten, mit einem haben Sie recht: Es ist richtig, dass diese Entscheidungen angegriffen werden können, per Widerspruch und Klage. Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung in dem Falle. Wenn die Verpflichtung, die Frühverrentung zu beantragen, nicht in eine Eingliederungsvereinbarung gegossen wird und die als Verwaltungsakt gilt, dann haben Sie keine aufschiebende Wirkung mehr im Widerspruch. Aber ansonsten, wenn man Glück hat, dann wird es so ausgestattet von der Behörde, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, die Klage auch, und dann kann man sich – das ist das einzig Gute an der Unterbesetzung der Sozialgerichte
und der langen Verfahrensdauer – von 63 bis 65 durchretten, bis man dann die volle Rente kriegt. Und das werden wir den Leuten auch raten, um möglichst viele von Ihren kleinen politischen Betrugsmanövern zu vereiteln. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/368. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/368 bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Sicherung angemessener Vergütungssätze im Bereich der häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/386.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Sicherung angemessener Vergütungssätze im Bereich der häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/386 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte unseren Antrag zur „Sicherung angemessener Vergütungssätze im Bereich der häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommer“ wie folgt begründen:
Zunächst einmal, in genau drei Fällen haben gesetzlich Krankenversicherte nach hausärztlicher Verordnung die Möglichkeit, häusliche Krankenpflege zu erhalten. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn
Und in diesen Fällen werden dann die Patientinnen und Patienten durch geeignetes Pflegepersonal, zum Beispiel also durch das Personal ambulanter Pflegedienste, häuslich gepflegt, medizinisch versorgt, beispielsweise durch Medikamentengabe, durch Verbandswechsel, durch die körperliche Grundpflege, durch hauswirtschaftliche Versorgung, wie beispielsweise so banale, aber elementar
Diese Leistungen werden vergütet und die für diese Leistungen von den Krankenkassen direkt an die ambulanten Pflegedienste zu erstattenden Vergütungssätze werden, so sieht es das Gesetz im Sinne der Selbstverwaltung vor, diese Vergütungssätze werden von den Kassen und den Leistungsanbietern in Eigenregie verhandelt. Und genau hier, genau bei dieser Verhandlung liegt der sprichwörtliche Hase im Pfeffer, weshalb wir hier zu diesem Antrag uns heute austauschen und ihn hoffentlich mit großer Mehrheit beschließen werden.
Über diese Vergütungssätze zwischen den Kassen und insbesondere der AOK Nordost und den Anbietern dieser häuslichen Krankenpflegeleistungen wird schon sehr lange verhandelt. Die Verhandlungen haben seit drei Jahren angedauert und sind im Dezember 2011 kassenseitig für gescheitert erklärt worden. Und dabei konnten die Positionen, das ist sehr häufig so, wenn eine Verhandlung scheitert, konträrer nicht sein. Während die AOK angekündigt hat, die erhebliche Absenkung der Vergütungssätze – in Rede stehen bis zu 20 Prozent – auf quasi juristischem Wege im Rahmen eines Schiedsstellenverfahrens weiter zu verfolgen, fordern die Anbieter ambulanter Pflegeleistungen eine Fortsetzung der Verhandlungen und das Finden einer gemeinsamen Verhandlungslösung.
Diese Entwicklung, sehr geehrte Damen und Herren, betrachten wir mit äußerster Sorge, mit äußerster Sorge um die Qualität der flächendeckenden pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten und ebenfalls mit größter Sorge um die Arbeitsbedingungen und die Anerkennung der über 6.000 Pflegenden in den rund 430 ambulanten Pflegediensten in Mecklenburg-Vorpommern. Und deshalb haben wir uns entschieden, einen Antrag zu schreiben und insbesondere die AOK Nordost aufzufordern, die Verhandlungen zu den Vergütungssätzen für die häusliche Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern nicht auf dem quasi juristischen Wege im Schiedsstellenverfahren zu klären, sondern wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Und wir fordern die AOK Nordost auf, in einem zweiten Schritt das Vorhaben generell aufzugeben, die bisherige Höhe der Vergütungssätze für die häusliche Krankenpflege zu senken. Und wir fordern drittens dazu auf, den Sicherstellungsauftrag in der Pflege dergestalt wahrzunehmen, dass auch zukünftig für die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern eine qualitativ hochwertige häusliche Krankenpflege flächendeckend gewährleistet ist.
Meine Damen und Herren, um das gemeinsame Ziel – hochwertige Versorgung auf der einen Seite und anständige Löhne auf der anderen Seite – zu erreichen, haben Kassen und Anbieter in der Tat allen Grund, sich auf eine Vergütung zu einigen, die keinesfalls niedriger als der aktuelle Stand ist. Die demografischen und arbeitsmarktpolitischen Daten sprechen hier für sich. Das insgesamt zur Verfügung stehende Arbeitskräfteangebot auf diesem Markt wird bis zum Jahr 2025 um rund ein Drittel, um rund ein Drittel schrumpfen im Vergleich zum Jahr 2006 und dadurch wird Mecklenburg-Vorpommern noch weitaus mehr als heute schon dringend die Zuwanderung von Fachkräften auch im Bereich der Pflege benötigen. Und im Gegensatz dazu nimmt die Anzahl hochbetagter Menschen und damit die potenzielle Nachfrage nach eben diesen Leistungen der häuslichen Krankenpflege und damit auch nach Krankenpflegekräften massiv zu.
Und völlig klar ist, die zur Versorgung dringend benötigten Fachkräfte, die werden nicht nur nach MecklenburgVorpommern kommen, weil es hier viele pflegebedürftige alte Menschen gibt. Sie werden auch nicht nur nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, weil hier so viele nette Menschen leben und tolle Landschaften zu bewundern sind, sondern sie werden kommen, weil sie zu Recht eine anständige Entlohnung erwarten. Sie erwarten einen fairen und vor allem auch in der Branche in Ost und West gleichen Lohn für diese so wichtige gesellschaftliche Tätigkeit, die unsere allerhöchste Anerkennung verdient, meine Damen und Herren.
Diese Entlohnung brauchen wir ebenfalls unbedingt, wenn es darum geht, den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen. Und das gilt, meine Damen und Herren, nicht nur für den Pflegebereich, das gilt für alle Bereiche. Deshalb fordern wir auf allen Ebenen den flächendeckenden und in Ost und West gleichen Mindestlohn. Und diese Bemühungen, auf der einen Seite für die gleiche Entlohnung und die Anerkennung zu kämpfen, dürfen nicht auf der anderen Seite durch Akteure wie beispielsweise die Krankenkassen auf diese Art und Weise konterkariert werden.
Eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, von denen die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer auch leben können, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, an der sich alle an diesen Verhandlungen beteiligten Akteure einbringen müssen. Aus diesem Grund fordern wir die Verhandlungspartner, insbesondere die AOK Nordost auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und vor allem darauf zu verzichten, die Vergütungssätze für die häusliche Krankenpflege absenken zu wollen. Ich bitte Sie um Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit und freue mich auf die Diskussion. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zu dem vorliegenden Antrag hat sich meine Fraktion bereits im Vorfeld geäußert. Wir haben den einbringenden Fraktionen geraten, ihren Antrag zurückzuziehen, um den Schaden zu begrenzen und um sich eine Blamage zu ersparen.
Über die Ursachen können wir nur spekulieren. Das gilt auch für die Frage, ob alle Abgeordneten die Tragweite und die Hintergründe dieses Antrags kennen.
Was meine ich? In dem Antrag unter der Drucksachennummer 386 fordern die Fraktionen von SPD und CDU, dass der Landtag in die Verhandlungen der AOK Nordost mit den Vertretern der häuslichen Krankenpflege eingreift. Der Landtag soll die AOK nicht nur auffordern, die Verhandlungen mit den Leistungserbringern wieder aufzunehmen, die AOK soll auch auf eine Absenkung der Vergütungssätze für die häusliche Krankenpflege verzichten.
Damit verlangen die Fraktionen von SPD und CDU von uns, massiv in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung einzugreifen.
Wenn wir diesem Antrag zustimmen, produzieren wir nicht nur ein scandalum im Sinne von Thomas von Aquin, indem wir versuchen, eine Sünde zu ermöglichen. Mit der Zustimmung zu diesem Antrag machen wir uns auch lächerlich. Wir würden bekannt werden. Alle im Bereich der sozialen Sicherung Tätigen werden sich fragen: