Protokoll der Sitzung vom 26.04.2012

die Verpflichtung, einen Arbeitnehmer bei Kündigung

als Stammarbeitskraft und Weiterbeschäftigung als Leiharbeitnehmer auf demselben oder einem anderen Arbeitsplatz innerhalb von sechs Monaten zu gleichem Entgelt zu beschäftigen, oder

der gleichberechtigte Zugang zu betrieblichen Sozial

einrichtungen wie Betriebskantinen und

eine Informationspflicht zu frei werdenden Arbeits

plätzen im Entleihbetrieb mit dem Ziel, den gewünschten Klebeeffekt zu ermöglichen.

Die Freude über die einsetzende Regulierung währte jedoch nicht lange. Schon bald sahen sich die Arbeitgeber nach neuen Möglichkeiten um, die im Sinne der Beschäftigten getroffenen Regelungen wieder auszuhebeln. Hilfreich war und ist dabei, dass der Begriff der Werkver

tragsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht annähernd so bekannt und demzufolge auch nicht annähernd so negativ belegt ist wie der Leiharbeitsbegriff. Schätzungen gehen heute davon aus, dass bundesweit mittlerweile circa 350.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel und sogar eine Million in Industrieunternehmen auf der Basis von Werkverträgen beschäftigt werden, Tendenz steigend.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern spielte dies bereits eine Rolle. So beklagten Gewerkschafter im Rahmen der Tarifrunde für den Einzelhandel 2011, dass Unternehmen tarifliche Regelungen zunehmend durch den Einsatz von Werkverträgen unterwandern würden. Eine Kurzstudie der IG Metall Küste aus dem vierten Quartal des vergangenen Jahres ergab, dass mittlerweile in mehr als 30 Prozent der Betriebe Werkverträge zum Einsatz kommen.

Die beschriebene Entwicklung hat Folgen, denn damit verbunden ist vor allem eine Ungleichbehandlung von Menschen, die oftmals alle die gleiche Arbeit verrichten, dafür aber höchst unterschiedlich entlohnt werden. Nun stelle ich persönlich nicht grundsätzlich infrage, dass es Gründe für den Einsatz von Zeit- und Leiharbeit geben kann. Aber wenn sie zum Einsatz kommen, dann bitte vernünftig bezahlt, und so, wie sie ursprünglich angelegt waren, nämlich als zeitlich eng befristete Instrumente, um volatile Geschäftsentwicklungen in bestimmten Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben beherrschbar zu machen, und eben nicht als Instrumente für Lohndumping im großen Stil. Wenn aber, und die Zahlen unterstreichen es eindrucksvoll, ein Großteil der Zunahme von Beschäftigung am Arbeitsmarkt deutschlandweit auf den Zuwachs von Leiharbeit zurückgeht, wird dieses Prinzip ad absurdum geführt.

In anderen europäischen Ländern ist der Einsatz von Leih- und Zeitarbeit teurer als der von Stammbeschäftigten. Trotzdem wollen die Unternehmen auf diese Flexibilität nicht verzichten und zahlen den höheren Lohn. Reden Sie beispielsweise mal mit Arbeitgebern von Liebherr, Österreich, das wäre ein solches Beispiel.

Mittlerweile diskutieren deutsche Spitzenunternehmen ganz ungeniert und offen im Rahmen öffentlicher Tagungen über die Möglichkeiten, Zitat „freier Industriedienstleistungen als Alternative zur regulierten Zeit- beziehungsweise Leiharbeit.“ Es werden sogar auf Personalfragen spezialisierte Kanzleien damit beauftragt, Anleitungen zur Umgehung des Branchenmindestlohnes Zeitarbeit zu liefern. Worum geht es dabei? Für Werkvertragsarbeitnehmer gelten weder Equal Pay noch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Sie stammen häufig aus Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung. Somit stehen kollektive Schutzmechanismen nur auf dem Papier. Gesetzliche und arbeitsvertragliche Rechte werden selten eingeklagt.

In der Praxis passiert dann Folgendes: Einzelhandelsunternehmen lassen ihre Regale nicht mehr von Stammarbeitskräften oder Leiharbeitnehmern einräumen, sondern lagern diese Tätigkeiten an Subunternehmen aus. Diese übernehmen die Verantwortung für einen ganzen Betriebsbereich und sind ihren Mitarbeitern gegenüber rein formal allein weisungsbefugt. Man darf anzweifeln, dass die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen tatsächlich ohne Anweisung des Stammpersonals agieren. Häufig sind sie in den Betriebsablauf integriert. Da sie aber nicht als Leiharbeiter gelten, greift kein Mindestlohn. So wer

den dann beispielsweise statt Tariflohn nur Hungerlöhne gezahlt.

Ein anderes Beispiel: Produktionsunternehmen, wie Papierfabriken, Autohersteller und Großdruckereien, kaufen ganze Arbeitsschichten bei Subunternehmen ein. Die vorgeschriebene Trennung von Arbeitsbereichen wird durch gestrichelte Linien in der Werkshalle und stundenweise Untervermietung von Maschinen an das Werkvertragsunternehmen realisiert. Dies ist eine ganz besonders dreiste Art, mittels Werkverträgen soziale Normen außer Kraft zu setzen.

Da Betriebsräte in der gesamten Bundesrepublik beobachten, dass sich Werkverträge ausbreiten, wollte ich von unserer Landesregierung wissen, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß diese Entwicklung auch in Mecklenburg-Vorpommern Einzug gehalten hat. Und bereits bei dieser simpel anmutenden Frage gibt es das erste entscheidende Problem, denn abseits von Befragungen, die Gewerkschafter und Betriebsräte in eigener Regie aufgrund der geschilderten Entwicklung vorgenommen haben, gibt es keinerlei gesicherte Datenbasis.

Die Landesregierung kann aktuell keine Auskunft erteilen, weil die Auslagerung von bislang im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten nicht grundsätzlich verboten ist und es darüber hinaus auch keine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge gibt. Weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Statistischen Landesämter verfügen also über entsprechendes Zahlenmaterial. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine eigene Evaluierung zu diesem Thema zu beauftragten und dem Landtag bis zum 31.12. dieses Jahres dazu zu berichten.

Die bundesweite Entwicklung von Leiharbeit und neuerdings auch bei Werkverträgen hat vielerorts Besorgnis hervorgerufen. Politiker von SPD, GRÜNEN und LINKEN haben dies zum Anlass genommen, auch parlamentarische Aktivitäten zu ergreifen. Die Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen war eine solche. Leider fand sie Ende März im Bundesrat keine Mehrheit. Die wichtigsten Themen hat sie dennoch benannt. Neben dem hier schon in der Februarsitzung des Landtages thematisierten und nach wie vor notwendigen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ging es den Antragstellern auch um die Stärkung der Einflussmöglichkeiten für Betriebsräte, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und die Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie, mit dem Ziel, zu bundesweiten statistischen Daten über den Einsatz von Werkverträgen zu kommen.

Da diese Initiative gescheitert ist, richten wir den Fokus mit unserem Antrag auf die landesinternen Möglichkeiten. Neben der schon erwähnten Beauftragung einer Evaluierung kann man zum Beispiel alle Beteiligten im Bündnis für Arbeit für dieses Thema sensibilisieren. Angesichts der nach wie vor hohen Bruttolohndifferenz von mehr als 22,9 Prozent zwischen unserem Bundesland und dem Bundesdurchschnitt müssen wir jeder Entwicklung, die zu weiteren Formen prekärer Beschäftigung führt, entschlossen entgegentreten. Solche Arbeitsverhältnisse sind nicht nur moralisch zu verurteilen, sie belasten auch die öffentlichen Kassen. Bereits im Zusammenhang mit der Mindestlohndebatte hatte ich auf die Kosten von 346 Millionen Euro im Jahr 2011 hingewiesen, mit denen Mecklenburg-Vorpommern die Folgen durch aufstockende SGB-II-Leistungen abmildern musste.

Was kann man weiterhin tun? Seit Längerem läuft die Diskussion darüber, ob die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Infrastruktur Förderrichtlinien unterliegen soll. Wir sagen ja und wollen in diesem Zusammenhang sichergestellt wissen, dass neben die Festlegung der schon öffentlich diskutieren Lohnuntergrenze auch eine Regelung tritt, nach der die Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern nicht mehr als Erfüllung der Arbeitsplatzauflage anerkannt wird. Der Unternehmer als Zuwendungsempfänger soll künftig in der Pflicht sein, den Nachweis darüber zu führen, dass er den Arbeitsplatz am Markt angeboten hat und nicht anders als mit einem Leiharbeitnehmer besetzen konnte. Zudem wäre wichtig, zu regeln, dass Unternehmen generell bei Inanspruchnahme von Landesfördermitteln nicht missbräuchlich auf Werkverträge ausweichen können.

Anderenorts hat man die Notwendigkeit derartiger Regelungen bereits erkannt. Die Thüringer Landesregierung unter Führung der CDU hat die Änderung in der GAInvestitionsförderung im April 2011 geändert und Maximalquoten für Leiharbeitnehmer festgelegt. Sind dort mehr als 30 Prozent der Gesamtbelegschaft Leiharbeitnehmer, gibt es bei Betriebserweiterungen beispielsweise keinerlei Fördermittel vom Land mehr. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass ein Image als Niedriglohnland den Fachkräftemangel nur befördert und den Wirtschaftsstandort Thüringen gefährdet.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, eins haben wir hoffentlich mit der Debatte zu diesem Thema heute schon erreicht: ein Stück Sensibilisierung in der Landespolitik. Jetzt geht es um konkrete Initiativen und ich bitte Sie folglich, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Foerster.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich lehne den Einsatz von Leiharbeit und Werkvertragskonstruktionen, um damit Löhne zu drücken, ab. Unternehmen brauchen sicherlich Flexibilität, aber das darf eben kein Freibrief für Lohndumping sein. Eine Spaltung der Belegschaften in mehr oder minder gut bezahlte Kernbelegschaften und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter und dritter Klasse ist eben nicht vereinbar mit einer sozialen Marktwirtschaft. Und deshalb gilt es, die Arbeitnehmerüberlassung so zu regulieren, dass Missbrauch in der Leiharbeit bekämpft wird und faire Arbeitsbedingungen für die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer gewährleistet werden.

Es ist notwendig, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Tariföffnungsklausel, die eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz ermöglicht, zu

streichen. Wir müssen das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wieder durchsetzen, um die Spaltung der Belegschaft in Unternehmen zu verhindern. Ich spreche mich auch für eine Höchstüberlassungsdauer aus. Mit einer derartigen Regulierung kann der Tendenz, Stammbeschäftigte dauerhaft durch Leiharbeitskräfte zu ersetzen, entgegengewirkt werden.

Insofern, Herr Foerster, teile ich Ihre Auffassung, dass das Instrumente wären, die Spaltung am Arbeitsmarkt zu reduzieren, ihr entgegenzuwirken. Und Sie wissen, dass ich mich bereits in den Verhandlungen auf Bundesebene mehrfach gerade für das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ eingesetzt habe. Sie haben auch zu Recht auf die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz, die genau diese Punkte berücksichtigt, hingewiesen.

Es gibt in der Koalition zu der Strenge, wie man reguliert, unterschiedliche Auffassungen, nicht dazu, dass man in der Sache regulieren muss. Und deswegen habe ich große Hoffnungen, dass wir im Bundesrat einen zweiten Anlauf unternehmen können, dass wir parteiübergreifend auch mit der CDU und mit den CDU- und SPD-geführten Ländern, also gerade den Ländern der Großen Koalition, hier einen Entschließungsantrag auf den Weg bringen können, der erste Schritte zur Regulierung weiterverfolgt. Wir im Land verfolgen solche Schritte, das zeigt auch der Koalitionsvertrag. Es gibt keinen Koalitionsvertrag, der sich bisher so deutlich dafür ausgesprochen hat, dass wir die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land verbessern wollen.

Auch zu dem Punkt „Ausschluss der Förderung von reinen Zeitarbeitsplätzen“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ handelt die Landesregierung, denn sie ist dabei, die Voraussetzungen zu schaffen, dass zukünftig bei der Förderung eben nur noch Dauerarbeitsplätze berücksichtigt werden. Ich will dem Wirtschaftsminister, der diese Regelung auf den Weg bringt, hier im Detail nicht vorgreifen.

(Minister Harry Glawe: Sehr gut.)

Und es ist, meine Damen und Herren, natürlich selbstverständlich, dass das Thema Lohndumping ein Thema im Bündnis für Arbeit ist. Insofern freue ich mich sehr, dass die Fraktion DIE LINKE auch das Bündnis für Arbeit als geeignetes Instrument ansieht, mögliche weitere Schritte und Initiativen zu beraten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir sind ja nicht so.)

Verweisen will ich hier noch darauf, dass die Regierung gerade erst im Kabinett ein Vergabegesetz beschlossen hat, am 24. April, das dafür sorgt, dass öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die einen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen. Auch dies ist ein wichtiger, in meinen Augen der wichtigste Schritt, Lohndumping zu bekämpfen.

Es ist sicherlich auch ein Erfolg, dass wir den Mindestlohn in der Leiharbeit haben. Allerdings ist kritisch zu sehen, dass es hier einen Unterschied zwischen Ost und West gibt. Und deshalb möchte ich mich auch dazu positionieren, dass die Vorschläge, die derzeit in der Bundesregierung überlegt werden, einen Mindestlohn einzuführen nur für die Branchen, wo es keine vereinbarten Tariflöhne gibt, dass dieser Vorschlag eben nicht ausreicht, denn wir haben 13 Prozent Bereiche, wo es Tariflöhne

gibt, die aber weit unter 8,50 Euro sind. Das trifft auch Branchen hier.

Und was für mich überhaupt nicht hinnehmbar ist als Arbeitsministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das sage ich ganz klar hier: dass es weiterhin unterschiedliche Löhne zwischen Ost und West geben soll, vor allem unterschiedliche Mindestlöhne. Ich nehme das Beispiel Pflege. Es ist eben nicht hinnehmbar, dass bei uns der Pflegemindestlohn bei 7,50 Euro ist und im Westen bei 8,50 Euro. Die Pflegeleistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land sind nicht weniger wert als im Westen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Beispiele zeigen, dass wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn als absolute Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brauchen und deshalb bin ich sehr froh, dass die Koalitionspartner sich verständigt haben, dass die Landesregierung hier bundesweite Initiativen eben für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro als Lohnuntergrenze in Ost und West unterstützt.

Ich komme auf den dritten Punkt: Es ist richtig, dass der Einsatz von Werkverträgen immer mehr ausgenutzt wird. Und deshalb verwundert es mich aber, dass Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, in Ihrem Antrag unter Punkt 2 c) die Evaluierung des Einsatzes von Werkverträgen einfordern, aber gleichzeitig auch in Ihren Antragsbegründungen zu Recht darauf hinweisen, dass es für Werkverträge eben keine gesetzliche Meldepflicht gibt. Sie verweisen in Ihrer Begründung zusätzlich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Foerster auf Drucksache 6/221, in der die Landesregierung ausgeführt hat, dass wir über keine statistisch auswertbaren Daten über den Einsatz von Werkverträgen verfügen. Aber wenn es diese Daten nicht gibt, dann kann man sie auch nicht evaluieren. Nun kann man auch dann vielleicht den Schluss ziehen, so verstehe ich Sie, dass Sie sagen, dann führen Sie diese Statistik ein. An dieser Stelle möchte ich sagen, nur statistische Daten darüber zu haben, welcher Betrieb Werkverträge hat oder nicht, sagt ja überhaupt nichts darüber aus, ob dieser Werkvertrag im Grunde missbräuchlich eingesetzt wird, denn wir sind uns sicherlich einig, dass ein ordentlicher Werkvertrag durchaus ein Instrumentarium sein kann, mit dem die Wirtschaft arbeitet.

Ich will mich dem Gedanken dieser Statistik nicht verschließen, aber was ich als Arbeitsministerin dieses Landes nicht verantworten kann, ist, dass ich eine solche Statistik jetzt neu einführe, nur für die Betriebe in unserem Land, ohne zu wissen, ob uns diese Statistik alleine weiterhilft. Denn wir sind angehalten, gerade vor dem Hintergrund der kleinen und mittelständischen Betriebe, dass wir die Bürokratie nicht ausarten lassen. Ich bin der Meinung, wir sollten zunächst bundesweit darüber diskutieren, wie wir an die Kontrolle dieser missbräuchlichen Werkverträge überhaupt besser rankommen können und dann kann man schauen, ob diese Statistik wirklich notwendig ist. Aber hier einen Alleingang zu machen und zu sagen, indem wir jetzt jeden Betrieb abfordern und ihm diese zusätzliche Statistik auferlegen, würde der Missbrauch von Werkverträgen beschränkt werden können, das ist ein Irrglaube und an diesem Punkt kann ich nicht mitgehen.

Aber der Intention des Antrages, auf die Spaltung des Arbeitsmarktes hinzuweisen und weiterhin alles dafür zu

tun, diese Spaltung zu verhindern, dieser Intention kann gefolgt werden. Allerdings bedarf es dieser Sensibilisierung, die Sie angesprochen haben, Herr Foerster, nicht, denn Sie sehen, wir brauchen gar nicht sensibilisiert zu werden. Wir sind schon mittendrin, ganz konkret dafür zu sorgen, anders als andere Landesregierungen zuvor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land nicht ausgebeutet werden, dass sie bessere Löhne bekommen und dass wir gegen den Missbrauch am Arbeitsmarkt ankämpfen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Renz für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Morgen wieder ein arbeitsmarktpolitisches Thema, und wie das so ist, auch mit Themen und Statistik. Man kann es ja immer von unterschiedlichen Seiten angehen, ein Thema, und auch unterschiedlich betrachten. Häufig kommt man dann ja auch zu ganz anderen Ergebnissen.

Heute Morgen zum Beispiel war ich sehr erfreut, als ich die Nachrichten hörte und vorab die Zahlen verkündet wurden, wie sieht es aus am Arbeitsmarkt in Deutschland. Und da kam die Meldung – werden Sie sicherlich auch gehört haben –, neues Rekordtief – und das ist ja eine positive Sache –, nur noch 2,93 Millionen Arbeitslose. Wir sind uns immer einig, jeder Arbeitslose ist zu viel, aber Fakt ist, dass wir uns hier stabil unter der 3-Millionen-Marke einpendeln – und das ist ein Erfolg. Nun kann man immer sagen: Worauf ist der Erfolg zurückzuführen? Das haben wir hier schon häufig diskutiert, dass die Reformen aus dem Jahre 2003 unter Rot-Grün mit Unterstützung der CDU dazu geführt haben, dass wir, das habe ich auch schon mehrmals gesagt, eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik haben. Wir haben noch nie so viele Beschäftigungsverhältnisse gehabt und noch nie so wenige Arbeitslose. Und was mich da so ’n bisschen besonders stolz macht, ist die Tatsache, dass wir in Europa eine Rolle einnehmen, wo wir uns nicht zu verstecken brauchen, sondern dass wir an der Spitze stehen, was Erfolge auf dem Arbeitsmarkt betrifft.