Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 14 und 15 zu stellen.
tenden Verlust von mehr als 1 Million Euro im Geschäftsbetrieb des Flughafens Laage zusätzliche jährliche Zuwendungen über 500.000 Euro hinaus vor?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Bemessung der im Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldeten Zuschüsse für den Flughafen RostockLaage basierte auf den Wirtschaftsdaten des Flughafens der vorangegangenen Jahre und den Zusagen der kommunalen Gesellschafter, das Betriebsführungskonzept des Flughafens entsprechend anzupassen.
lichen Auswirkungen der ab 01.01.2011 gültigen Flugverkehrsabgabe in Bezug auf den Flughafen Rostock-Laage ein?
Die Auswirkung der Luftverkehrssteuer fällt laut Analysen des Flughafenverbandes ADV, Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen ist das, an den deutschen Flughäfen unterschiedlich aus. Während Flughäfen mit Drehkreuzfunktion im Jahr 2011 Passagierzuwächse verzeichnen konnten, allerdings mit geringeren Zuwachsraten als in den Vorjahren, wurden an Flughäfen mit hohem Anteil an LowCost-Verkehr und innerdeutschen Flügen zum Teil deutliche Rückgänge bei den Passagierzahlen registriert.
Die Entwicklung der Passagierzahlen am Flughafen Rostock-Laage im Jahr 2011 deckt sich mit den Analysen des Flughafenverbandes. In Rostock-Laage wird ein Großteil der Flüge im innerdeutschen touristisch orientierten Linienverkehr mit der Fluggesellschaft Germanwings als Low-Cost-Tochter der Lufthansa abgewickelt. Zwar konnte der Flughafen in 2011 mit insgesamt rund 223.500 Passagieren gegenüber 2010, da waren es rund 219.500, einen Zuwachs verzeichnen – dieser Zuwachs entstand durch die Aufnahme einer neuen IncomingFlugverbindung mit der Lufthansa von Frankfurt zum Sommerflugplan 2011 und durch die Zunahme des Ausbildungsbetriebes der am Flughafen Rostock-Laage angesiedelten gewerblichen Flugschule PTN –, die Auslastung der Flüge auf den innerdeutschen Flugverbindungen von Köln-Bonn, Stuttgart und München war 2011 gegenüber 2010 hingegen um rund zwei bis vier Prozent etwas gesunken. Diese Entwicklung kann überwiegend der Einführung der Luftverkehrssteuer zugeschrieben werden.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 1 zu stellen.
1. Welchen Anteil haben die Frühuntersuchungen nach Ansicht der Landesregierung an der gemeldeten Steigerung der Überlebensraten?
Zunächst möchte ich mich bedanken, dass der Landtag flexibel war und meinen Geschäftsbereich zunächst übersprungen hat, aber ich war mit meinem Sohn heute länger unterwegs als geplant. Also insofern hat der Landtag hohe Familienfreundlichkeit bewiesen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zur Antwort auf Ihre Frage: Die Fünfjahresüberlebensrate bei Brustkrebs lag im Zeitraum 2000 bis 2004 bei 85 Prozent und hat sich gegenüber dem Zeitraum 1961 bis 1964 mehr als verdoppelt. Wird der Brustkrebs in einem sehr frühen Stadium erkannt, liegt die Fünfjahresüberlebensrate bei nahezu 100 Prozent.
Mit der Einführung des Mammografie-Screenings ist der Anteil der Frauen, deren Brustkrebs in einem sehr frühen
Stadium erkannt wurde, deutlich gestiegen. Welchen konkreten Anteil die Frühuntersuchungen an der Steigerung der Überlebensrate haben, kann derzeit aber noch nicht abschließend beurteilt werden, dazu müssen die Daten nach einem längeren Beobachtungszeitraum wissenschaftlich ausgewertet werden.
Wie bewertet die Landesregierung das Mammografie-Screening? Sie haben das ja eben gesagt, es sind noch nicht die endgültigen Ergebnisse da, aber es werden die Effekte als sehr gering eingeschätzt. Wann können wir da möglicherweise noch mal mit einem Zwischenbericht oder einem Statement der Landesregierung rechnen?
Wie ich bereits ja auch in der Debatte, die wir hier im Landtag hatten zu diesem Thema, schon ausgeführt habe, ist es so, dass eben internationale Studien sagen, dass man einen längeren Zeitraum überblicken muss, und dieser längere Beobachtungszeitraum ist eben wissenschaftlich noch nicht ausgewertet. Deswegen ist meine Haltung zunächst, dass ich sage, wir halten an dem Mammografie-Screening, das wir zurzeit im Land haben, fest, aber weiten es noch nicht aus. Und so, wie ich auch im Landtag versprochen hatte, habe ich die Studie am 05.04. der Vorsitzenden des Sozialausschusses übersandt, sodass diese Daten, die jetzt wirklich aktuell da sind, Ihnen zunächst vorliegen, aber wir eben diesen längeren Beobachtungszeitraum noch nicht haben.
Ich würde immer noch abwägen zwischen den Pros und Kontras, die es gibt beim Screening, und diese Abwägung findet sich ganz praktisch darin, dass wir im Land sagen, die Frauen, die wir jetzt aufrufen zum Screening, diese Altersgruppe bleibt, aber jetzt auch noch nicht ausweiten.
Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 14 und 15 …
Oh, Entschuldigung, das war der verkehrte Zettel. Ich habe mich gerade gewundert, weil Sie ja nur zwei Fragen stellen dürfen.
2. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des Geschäftsführers der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern zu den aktuellen Tariferhöhungen für die Beschäftigten und den damit einhergehenden Finanzierungsproblemen, wonach Personal abgebaut werden müsste, wenn die Regierungskoalition keine Tarifausgleichsrate oder für Klinikmitarbeiter Entlastungen in anderer Form beschließen würde?
Herr Abgeordneter, die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern fordert ebenso wie die gerade bundesweit gestartete Plakatkampagne der Krankenhäuser, dass sich die durch die Tariferhöhung bedingten Steigerungen der Personalkosten angemessen in den bundesgesetzlichen Rah
menbedingungen widerspiegeln. Es ist richtig, dass die Tarifanpassungen die gesetzlich festgelegten Preissteigerungen für Krankenhausleistungen übersteigen, wobei man zur Kenntnis nehmen muss, dass es sich hier um Tarifvereinbarungen für den öffentlichen Dienst handelt und viele Krankenhäuser in unserem Land ja private Träger haben.
Die Landesregierung nimmt dieses Anliegen sehr ernst. Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionspartner daher festgelegt, sich weiterhin für die Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfallwertes für Krankenhäuser einzusetzen. Mit der Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfallwertes würde sich sozusagen der Fallwert für die Krankenhäuser in M-V erhöhen und damit die Wertschere zwischen Tarifsteigerung und Fallwerten in M-V minimieren.
Eine Zusatzfrage: Ist aus Sicht der Landesregierung denn mittelfristig mit einer finanziellen Entlastung der Krankenhäuser zu rechnen?
Ich habe bereits ausgeführt, dass dazu ein bundeseinheitlicher Basisfallwert notwendig wäre, und dafür setzt sich die Landesregierung ein.
Weitere Zusatzfrage: Hat die Landesregierung diesbezüglich schon Initiativen auf Bundesratsebene angestoßen?
Ja, die Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative schon vor über einem Jahr angestoßen und ich habe dazu hier ausführlich berichtet, aber vielleicht waren Sie da ja auch nicht anwesend.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Arm trotz Arbeit – Lohndumping durch Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern, auf Drucksache 6/568.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Arm trotz Arbeit – Lohndumping durch Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern – Drucksache 6/568 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Flexibilisierung am Arbeitsmarkt hat bekanntlich neben den oft bejubelten Effekten für die Arbeitslosenstatistik auch zu zahlreichen Verwerfungen geführt. Die Belegschaften in den Betrieben haben sich in eine 4-Klassen-Gesellschaft gespalten, neben Führungs- und Stammarbeitskräfte sind nach befristet Beschäftigten und Leiharbeitnehmern nun auch noch in Größenordnungen Werkvertragsarbeitnehmer getreten. Die Zahlen belegen dies deutlich, während im Jahr 2002 vor Einführung der ersten Hartz-Gesetze noch etwa 300.000 Leiharbeitnehmer bundesweit tätig waren, stieg deren Zahl bis Dezember vergangenen Jahres auf nun mehr als 900.000.
In unserem Land ist die Entwicklung aufgrund der Wirtschaftsstruktur zwar nicht ganz so dramatisch. Allerdings hat Leiharbeit nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auch in Mecklenburg-Vorpommern von 8.777 im Jahre 2007 auf 11.000 im Juni 2011 zugenommen. Sie ist nach wie vor sehr gefragt, wie mir auch die Leiter von Arbeitsagenturen und Jobcentern im persönlichen Gespräch bestätigt haben. Warum sich diese Entwicklung so vollzog, ist bekannt. Das Arbeitgeberrisiko bei Krankheit, Urlaub oder Mutterschaft trägt der Verleiher. Einsätze können kurzfristig und ohne Auseinandersetzungen beendet werden. Die Gesamtkosten sind deutlich geringer als beim Einsatz von Stammarbeitskräften. Vor allem Löhne im Niedriglohnbereich und hohe Flexibilitätsanforderungen sind daher auch prägend für den Bereich der Leiharbeit und führen in der Konsequenz zu einer Ausweitung von prekärer Beschäftigung.
Oft und gern wird auch in diesem Hohen Haus, vor allem von den Kolleginnen und Kollegen der CDU, auf die Verantwortung der Betriebs- und Tarifparteien verwiesen. Aus eigener Erfahrung weiß ich um die Schwierigkeit, die Auswüchse der beschriebenen Entwicklung durch betriebliche oder tarifliche Regelungen wieder einzufangen. In Teilen ist dies tatsächlich gelungen, zum Beispiel bei der Vereinbarung von Maximalquoten für den Einsatz von Zeit- und Leiharbeitnehmern in den Betrieben, bei Regelungen zum gleichberechtigten Zugang zu betrieblichen Sozialräumen oder auch bei der Verpflichtung zur Übernahme in ein Stammarbeitsverhältnis nach einer maximalen Einsatzzeit im Betrieb.
Durch das öffentliche Anprangern schlechter Arbeitsbedingungen in den Massenmedien stieg zudem auch das Risiko für die Unternehmen, die auf dem Einsatz von Leiharbeit beruhenden erzielten Kosteneinsparungen wieder zu verlieren. Absatzeinbußen wegen Imageverlusten waren jetzt häufiger zu beobachten. Die Drogeriemarktkette Schlecker ist ein aktuelles Beispiel für eine solche Entwicklung. Die Politik reagierte ebenfalls und beschloss mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einige kleinere Verbesserungen. Im Einzelnen waren dies: