Die Einzigartigkeit des Münsters führte dazu, dass das Doberaner Münster mit der Semperoper Dresden und dem Schloss Sanssouci bereits 1984 auf die Vorschlagsliste der DDR aufgenommen wurde. Auf der neuen gemeinsamen Liste der Bundesrepublik Deutschland, die 1998 erarbeitet und für die Jahre 2000 bis 2010 verabschiedet wurde, findet die Klosterkirche Doberan keine Berücksichtigung mehr. Daraufhin verfolgt die Stadt Bad Doberan seit 2006 zusammen mit der evangelischlutherischen Kirchgemeinde und dem Verein der Freunde
und Förderer des Klosters Doberan e. V. das Ziel, die ehemalige Zisterzienserklosteranlage mit ihrer berühmten Klosterkirche als UNESCO-Weltkulturerbe anerkennen zu lassen. Hervorragende Fachleute arbeiten in der Arbeitsgruppe mit. Für alle Akteure ist heute ein wichtiger Tag mit unserer Entscheidung hier im Landtag.
Der außergewöhnlich universelle Wert liegt mit dem Antragsgegenstand außer Frage vor. Eine vollständig erhaltene Ausstattung als Antragsgegenstand gab es bisher auch noch nicht. Für den Doberaner Antrag eröffnet sich 2012 die einmalige Chance, über das Auswahlverfahren auf die nationale Vorschlagsliste der Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Den fachlich fundierten Antrag zur hochmittelalterlichen Ausstattung des Doberaner Münsters haben Sie alle, genauso wie ich, vorliegen.
Unabhängig davon, in welcher Generation man lebt, gilt es immer, Historisches zu erhalten, um die Gegenwart besser verstehen zu können. Dabei geht es nicht nur um das Bauwerk des Münsters oder dessen Innenausstattung allein, sondern jeder von uns muss die Leistung und die Werte, die die Menschen mit diesem Sakralbau gesetzt haben, anerkennen. Deshalb bitte ich heute um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD und CDU unterstützen mit dem Antrag an den Landtag die Aufnahme des Doberaner Münsters in die Welterbeliste der UNESCO. Erlauben Sie mir, die Hintergründe und die bereits seitens der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen näher zu erläutern, zumal dies gegebenenfalls auch hilfreich sein könnte, um den Änderungsantrag der GRÜNEN fachlich zu bewerten.
Im Jahre 1972 hat die UNESCO das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt verabschiedet. Bis heute haben 189 Staaten die Konvention ratifiziert und damit das international äußerst starke Instrument anerkannt, das die Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen hat. Ausgewähltem Kulturerbe, Naturerbe und seit 2003 auch immateriellem Erbe der Welt soll ein besonderer Schutz zukommen, der ihm seitens der UNESCO in Einzelfällen auch aberkannt werden kann, wie das Beispiel Dresden zeigt.
In der Präambel der Welterbekonvention wird die Leitidee genannt, nämlich die, Zitat: „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen.“ Zitatende. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die ihnen anvertrauten, in ihren Staaten liegenden Welterbestätten zu schützen und sie auch den zukünftigen Generationen zu überliefern. Die UNESCO hat zur Organisation der Ver
fahren und Überprüfung der von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagenen Stätten das Welterbekomitee eingesetzt. Es überprüft die in der Konvention festgelegten Kriterien, die für alle Welterbestätten dauerhaft erfüllt sein müssen, und im Einzelnen eben von Frau Abgeordneter Drese vorgestellt wurden.
Bereits bei der Bewerbung um Aufnahme in die Liste sind die Kriterien Einzigartigkeit und Authentizität und Erhaltungszustand des Kulturdenkmals von großer Bedeutung. Außerdem wird vom Welterbekomitee ein Managementplan für das Kulturerbe verlangt, der die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit des Schutzes erkennen lässt. Zurzeit haben 936 Kultur- und Naturerbestätten aus 153 Staaten aller Kontinente die Voraussetzung für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste erfüllt. Es stehen 725 Kulturdenkmale 183 Eintragungen des Naturerbes gegenüber. Weitere 28 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.
Die Vertragsstaaten schlagen die Stätten vor, die in der Regel zuvor eine gewisse Wartezeit auf den sogenannten Tentativlisten erlebt haben. Seit 2012 kann laut Beschluss der UNESCO nur noch ein Kulturerbe eines jeden Staates dem Welterbekomitee, dessen Mitglieder aus verschiedenen Nationen bestehen, vorgeschlagen werden. Das Komitee veranlasst bei Annahme des Antrages eine Prüfung durch einen Experten auf Einhaltung der Kriterien und entscheidet ein Mal im Jahr über die Aufnahme in die Welterbeliste.
Die Bundesrepublik Deutschland hat 36 Stätten auf der Liste, darunter die Altstädte von Wismar und Stralsund unter einer Position. Im Sommer 2011 erklärte die UNESCO nun auch die Buchenwälder in MecklenburgVorpommern zusammen mit den Buchenwaldgebieten vier anderer Bundesländer Deutschlands zum Weltnaturerbe. Seit einigen Jahren wurden keine neuen Stätten mehr auf die Liste der vorläufigen Liste der Kultur- und Naturgüter, die von der Bundesrepublik zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt angemeldet werden sollen, die Tentativliste also, gesetzt, weil es zu einem Bewerbungsstau gekommen war. Es sind in Deutschland noch 8 Stätten im Wartestand.
Auf der 329. Kulturministerkonferenz wurde am 4. April 2010 die Fortschreibung der Liste ab 2015 beschlossen, um die Aufnahmechancen auch in der Zukunft zu wahren. Der damit verbundene Zeitplan ist für alle verbindlich festgelegt worden. Jedes Bundesland kann zwei Vorschläge unterbreiten, die bis zum 1. August 2012 im Sekretariat der Kultusministerkonferenz vorliegen müssen. Man muss also den Termin zur Unterbreitung der Vorschläge unterscheiden von der Fortschreibung der Tentativliste, die erst im Jahr 2015 vorgesehen ist. Serielle Anträge von mindestens zwei Staaten gleichzeitig fallen nicht unter diese Festlegung. Die Vorschläge müssen auf dem von der UNESCO vorgeschriebenen Formblatt eingereicht werden. In diesem Formblatt sind die detaillierten Angaben der vorgeschlagenen Stätten festzulegen und die Kriterien des außergewöhnlichen Wertes gemäß der Richtlinie für die Anwendung der Welterbekonvention zu benennen. Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Verfahren zur Auswahl entwickelt, wenn mehr als zwei Bewerber Ambitionen zeigen.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben zwei Bewerbungen, die vollkommen unterschiedlichen Denkmalkategorien angehören. Das Schweriner Residenzensemble ist
ein städtebauliches und naturräumliches Denkmal mit dem Schloss im Mittelpunkt und den für die Residenz bedeutenden Bauwerken. Dieser Vorschlag wird durch die Landeshauptstadt Schwerin und das Land MecklenburgVorpommern eingereicht. Beide haben 2010 eine Vereinbarung darüber getroffen, nachdem bereits 2007 der Landtag einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte.
Lange Zeit wurde in Bad Doberan ein serieller Antrag zusammen mit Dänemark und Polen verfolgt. Internationale Experten haben im Jahr 2010 jedoch davon abgeraten, weil der außergewöhnliche Wert der drei Stätten, verbunden durch die Architektur der Backsteingotik, schwer zu begründen scheint. Allerdings bestätigten die Wissenschaftler den universellen und außergewöhnlichen Wert der hochgotischen Ausstattung des Münsters. Die Stadt Bad Doberan und die seit 2004 tätige Arbeitsgruppe entschlossen sich, diesen geänderten Vorschlag zur Aufnahme in die Tentativliste beim Bildungsministerium mit der Erwartung der Weiterleitung an die Kultusministerkonferenz einzureichen. Die bereits dem Bildungsministerium vorliegenden Unterlagen erläutern augenscheinlich die hohe kunstgeschichtliche Bedeutung.
Das Münster in Bad Doberan ist die einzige hochmittelalterliche Klosterkirche Europas mit einer derartig kompletten Kirchenausstattung. Diese ist eingefügt in eine Architektur, die durch die Bauform an Kathedralen erinnert, und sie ist auf höchstem künstlerischem Niveau und mit sehr originellen Bedeutungsinhalten ausgeführt. In der Klosterkirche verbindet sich in einzigartiger Weise die religiös-monastische Kultur der Zisterzienser mit fürstlicher Repräsentation im hochmittelalterlichen Europa. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass es seit der Entstehung des Klosters neben den geistlichen auch weltliche Ambitionen gegeben hat, die sich in den bedeutenden Grablegen ausdrücken. Bereits um 1300 wurde hier das Grabmal der Königin Margarete von Dänemark, Tochter des Herzogs Sambor II. von Pommerellen und der Mechthild von Mecklenburg-Rostock, zusammen mit der Erstausstattung der Kirche angelegt. Zudem gehören zur hochgotischen Ausstattung der Kirche die Grablege Herzog Albrecht II. und Memorialbilder weiterer Herzöge von Mecklenburg.
Um dem Antrag der Stadt Bad Doberan, die hochgotische Ausstattung des Doberaner Münsters seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Aufnahme in die Tentativliste vorzusehen, zu entsprechen, bedarf es gemäß der Gleichbehandlung der beiden Vorschläge – Residenzensemble Schwerin und Ausstattung Bad Doberan – einer Behandlung im Kabinett und eines Beschlusses des Landtages. Mit einem Votum für den Vorschlag von Bad Doberan werden beide Anträge fristgerecht zum 1. August eingereicht.
Nach einer ersten Prüfung durch das Sekretariat der Kultusministerkonferenz wird im Jahr 2013 eine Evaluation aller Anträge durch eine von der Kultusministerkonferenz eingesetzte internationale Expertenkommission stattfinden. 2014 werden die Auswertung der Expertenberichte und die Entscheidung der Kultusministerkonferenz stattfinden. Als Folge kann dann voraussichtlich 2015 die Tentativliste erweitert werden. Eine endgültige Antragstellung der ausgewählten Stätten bei der UNESCO wird dann sukzessive Jahr für Jahr erfolgen.
Mit der Aufnahme in das Welterbe würden das Bad Doberaner Münster mit seiner einmaligen spirituellen
Wirkung ebenso wie das Schweriner Ensemble als schönster Landtag Deutschlands weiter aufgewertet werden. Ich freue mich daher sehr, dass der Landtag mit dem heutigen Tage den Weg frei machen wird – so scheint es jedenfalls zu sein – für zwei Bewerbungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und ich bin fest davon überzeugt, dass dies die Chancen unseres Landes, am Ende Berücksichtigung zu finden, deutlich erhöhen wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus der Tagespresse konnten Sie bereits entnehmen, dass der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Herr Holter sich positiv zu dem Anliegen dieses Antrages geäußert hat. Ich darf das heute namens der Fraktion DIE LINKE noch mal bekräftigen, dass wir eine Aufnahme des Bad Doberaner Münsters in das UNESCO-Weltkulturerbe unterstützen und somit, wie gesagt, das Anliegen des Antrags eben mittragen.
Das Doberaner Münster, das ist hier bereits gesagt worden und ich will das nicht alles im Detail wiederholen, erfüllt die geltenden Kriterien für die Aufnahme. Ich bin der Stadt Bad Doberan und allen Beteiligten an der Broschüre, die den Welterbeantrag begründet, sehr dankbar, dass sie uns das mit an die Hand gegeben haben, um faktisch auch noch mal fachkundig belegt zu bekommen – was man natürlich als Laie so nicht in jedem Fall weiß –, was hinter diesem Welterbeantrag steht und was hier zu würdigen ist. Das gilt natürlich auch für das eingelegte Beiblatt, den Entwurfstext für den Antrag, aus dem eben hervorgeht, sehr plausibel und bis ins Detail gehend dargelegt, in welcher Art und Weise die Kriterien erfüllt sind: Die Kriterien der Einzigartigkeit, des wichtigen Einflusses auf Architektur, Technologie, darauf, dass es ein außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition ist und dass das Objekt, so, wie eben hier auch festzustellen, einen bedeutenden Entwicklungsabschnitt der Menschheit symbolisiert.
Die Fraktion DIE LINKE schlägt Ihnen einen Änderungsantrag vor, Ihnen vorliegend auf Drucksache 6/759. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob der auch vorhin mit eingeführt wurde. Unser Formulierungsvorschlag, den wir Ihnen hiermit unterbreiten, baut auf die Intention der Antragstellerinnen und Antragsteller, also auf die Intention der Fraktionen der SPD und der CDU auf und ist bemüht, diese Intention zu präzisieren. Einige Ausführungen hierzu hat der Bildungsminister bereits vorgenommen. Ich will gleichwohl noch mal den Änderungsantrag begründen. Wir schlagen mit dem ersten Punkt unseres Änderungsantrags eine Klarstellung der Bewerbung von Land und Stadt Bad Doberan vor. Bekanntlich werden die Vorschläge aus den Ländern eingereicht und die Kultusministerkonferenz koordiniert dann das Verfahren. Und zu den Details des Verfahrens, wie gesagt, hat der Bildungsminister sich geäußert.
Im zweiten Punkt unseres Änderungsantrages wollen wir uns als Landtag mit in die Pflicht nehmen, nicht nur heute ein Votum abzugeben, sondern so, wie wir es auch mit der Antragstellung für – ich kürz mal ab – die Begrifflichkeit Schloss Schwerin vorgenommen haben im Oktober 2007, dass wir da – ich sag das mal lax – mit am Ball bleiben.
Und im Punkt 3 unseres Änderungsantrages präzisieren wir die – ich sag das mal augenzwinkernd – flaumweiche Formulierung. Da ist von intensiven Anstrengungen die Rede. Wir sagen klar und deutlich, wer was bis wann machen soll.
Nun hat der Minister bereits angekündigt, dass das also zum 01.08. vorgelegt werden soll und ist, wie gesagt, auf das Verfahren eingegangen. Es kann aber nicht schaden, so unsere Auffassung, wenn wir das hier auch noch mal schwarz auf weiß bekräftigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Fraktion DIE LINKE ist es wichtig zu betonen, dass wir beide Antragstellungen, also Schloss Schwerin und Bad Doberaner Münster, gleichberechtigt auf die deutsche Vorschlagsliste für den Welterbestatus bringen wollen. Zwei Vorschläge pro Land sind möglich. Und ich möchte darauf verweisen, Frau Bretschneider hat in ihrer Rede im Oktober 2007, die habe ich mir noch mal herangezogen, darauf verwiesen, dass Sie, Frau Bretschneider, ein Gespräch hatten mit dem Leiter der Monitoringgruppe, Herrn Marano. Und der hat seinerzeit – darauf sind Sie in Ihrer Rede eingegangen und ich erwähne das noch mal, weil ich das für wichtig halte –, der hat damals darauf hingewiesen, dass eine Antragstellung unbedingt den Konsens von Land und Stadt als Antragstellerinnen hervorheben sollte. In diesem Sinne ist eben auch unser Änderungsantrag zu verstehen.
Und was den 01.08. betrifft – seitens der GRÜNEN ist vom 31.07. die Rede, also wir haben den gleichen Zeitpunkt de facto im Blick –, halte ich das für wichtig, denn wir brauchen ein zügiges Verfahren. Wenn ich mal daran erinnern darf, als wir 2006/2007 über das Weltkulturerbe Schloss Schwerin gesprochen haben, gab es 788 Welterbestätten, jetzt sind es 936. Und der Minister hat darauf hingewiesen, dass hier also allenfalls eine Stätte pro Land dann jährlich faktisch auf die Liste kommen kann. Das ist also ein hoch anspruchsvolles Verfahren, und das braucht unsere Unterstützung. Neben Unterstützung braucht es auch Wahrnehmung und Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit. Insofern finde ich das ganz toll, dass die „Ostsee-Zeitung“ zum Beispiel einen Unterstützungsaufruf in ihrer Zeitung veröffentlicht hat, wo man virtuell anklicken konnte und seine Unterstützung darlegen konnte, oder eben auch die Unterstützung des Rathauses Satow, wie es jüngst im Pressespiegel zu lesen war. Das sind alles solche Zeichen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger Interesse daran haben und dahinterstehen. Und wir können uns mit dem Antrag heute – wie gesagt, DIE LINKE unterstützt das – dem anschließen und ein Zeichen setzen. DIE LINKE wird dabei sein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hab jetzt mal die Rede von meinem Kollegen Reinhardt übernommen, der ist leider nicht da.
Er hat sich aber schon öffentlich geäußert zu dem Antrag, und natürlich auch sehr positiv, denke ich mal.
Wir haben ja vom Minister, aber auch von Frau Drese schon sehr ausführlich gehört, warum wir diesen Antrag unterstützen und warum wir auch der Meinung sind, dass wir hier schnell handeln müssen.
Das Doberaner Münster ist für uns ein ganz wichtiges Zeugnis der Gotik, der hochgotischen Ausstattung, wie hier ja auch mehrmals gesagt worden ist. Und wenn wir nicht jetzt die Chance nutzen, diesen Antrag gemeinsam – Land und Stadt – zu unterstützen, dann wird es in der nächsten Zeit nicht mehr möglich sein. Deswegen ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, vom Landtag hier Signale auszusenden. Und die CDU-Fraktion ist genauso wie die SPD-Fraktion der Meinung, dass es sehr, sehr zügig gehen muss. Frau Drese wird nachher auch noch mal für die Koalition eingehen auf die Änderungsanträge und dann werden wir uns auch entsprechend als Koalition verhalten. Ich denke mal, der eine oder andere Punkt ist vielleicht auch zustimmungsfähig, aber nicht alle.
Ja, in diesem Sinne bedanke ich mich auch noch mal für meine Kollegen, dass wir hier diesen Antrag entsprechend unterstützen, und wünsche natürlich dem Antrag nachher auch den nötigen Erfolg. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ergebnis mal zu Beginn: Unsere Fraktion wird diesem Antrag gerne zustimmen. Wir freuen uns, dass MecklenburgVorpommern damit einen wirklich überzeugenden Vorschlag für eine Aufnahme in das UNESCO-Weltkulturerbe machen kann. Das ist vor allem ein Fortschritt gegenüber manch anderer Idee, die noch vor wenigen Monaten durch die Medien gruselte, Stichwort „Peenemünde“, das ja bei einigen hier ganz hoch im Kurs stand, obwohl hier doch ausdrücklich nicht das Welterbe der Unkultur Thema ist.
Das Bad Doberaner Münster hat mit Sicherheit sehr große Chancen, für die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes nominiert zu werden. Die kunst- und kulturhistorische Bedeutung der hochmittelalterlichen Zisterzienserkirche und ihrer Ausstattung haben Sie in Ihrer Antragseinbringung ja bereits kurz ausgeführt. Dem gibt es von mir nichts hinzuzufügen.
Die Kriterien der Welterbekonvention fordern bei einem Kulturdenkmal unter anderem Einzigartigkeit und Authentizität, also historische Echtheit. Das ist sicherlich gut erfüllt, mindestens so gut wie bei allen bis heute eingereichten Kulturdenkmälern Mecklenburg-Vorpommerns, im Einzelfall vielleicht sogar noch besser. Auch dem Wunsch, ein Kulturdenkmal solle möglichst eine exemplarische Bedeutung für eine Epoche aufweisen und als hervorragendes Beispiel für einen historischen Zeitabschnitt dienen können, dem kann hier entsprochen werden.
Deswegen freuen wir uns, dass sich die Fraktionen von SPD und CDU jetzt schließlich doch zur Unterstützung der Initiative aus der Stadt Bad Doberan durchgerungen haben. Noch vor einem Monat hörte sich das ganz anders an. Da setzte die Landesregierung, und allen voran der Kultusminister, voll auf das Schweriner Schloss – sicherlich auch ein schönes Gebäude. Und zu einer möglichen Parallelbewerbung des Bad
Doberaner Münsters verbreitete das Kultusministerium via „Ostsee-Zeitung“ vom 16. April, der Landtag habe die Bewerbung des Schlosses beschlossen und die Landesregierung setze alles daran, diesen Beschluss erfolgreich umzusetzen. Eine weitere Bewerbung dürfe es nicht geben, um ja die Chancen des Schlosses nicht zu schmälern. Dabei ist der Minister, wenn es um den Schutz von Kulturgütern geht, halt auch generell nicht der allergrößte Fan.
Anlässlich unseres Antrags zur Landesarchäologie vom 15. März wollte er zum Beispiel, ich zitiere wörtlich, „auch mal die Frage stellen, ob alles, was hier unter Denkmalschutz gestellt wurde, wirklich auch die nächsten Tausenden Jahre für das Erbe der Menschheit erhalten bleiben muss oder ob hier und da vielleicht auch ein bisschen übertrieben wurde“. Ich denke, es ist ganz gut, wenn wir, bezogen auf das Bad Doberaner Münster, nicht zu sehr untertreiben.