Übrigens, mal abgesehen davon, dass es die BRD bis heute nicht geschafft hat, sich eine ordentliche Verfassung zu geben,
(Beifall von Stefan Köster, NPD – Dr. Margret Seemann, SPD: Oh, einsamer Applaus des Abgeordneten Köster.)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als vor mehr als 60 Jahren die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat beraten haben und am Ende eine Verfassung auf den Weg gebracht haben – die ich übrigens nicht nur für eine ordentliche Verfassung halte, sondern für eine ausgezeichnete Verfassung –, da standen diese Väter und Mütter unseres Grundgesetzes – die zeitliche Nähe legt dies nahe – unter dem massiven Eindruck von 12 Jahren Terrorherrschaft in Deutschland, Terrorherrschaft Ihrer politischen Urgroßväter, Herr Petereit,
Terrorherrschaft, die Sie hier gern fortsetzen würden. Und sie standen unter dem unmittelbaren Eindruck des furchtbarsten Kriegs, den diese Welt je erlebt hat.
Und es nimmt nicht wunder, dass diese Väter und Mütter eines Grundgesetzes eine Demokratie konzipierten, die sie als wehrhafte Demokratie verstanden. Das, was 1933 geschehen war, dass man dem Treiben der Feinde der Demokratie allzu lange viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hatte, dieses sollte, dieses durfte sich nicht wiederholen. Und einer der Ausdrücke dieser wehrhaften Demokratie war relativ bald nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ein Verbotsverfahren, ein erfolgreiches Verbotsverfahren der Sozialistischen Reichspartei, eines Sammelbeckens alter Nazis. Ich denke, über das Thema Verbotsverfahren werden wir gleich noch reden.
Ergebnis dieser Überlegungen, eine wehrhafte Demokratie etablieren zu wollen, war auch die Gründung von Behörden für den Schutz dieser Verfassung. Und so arbeiten seit 1950 auf der Bundesebene und dann auch seit 50/51 auf der Landesebene Verfassungsschutzbehörden. In 60 Jahren Tätigkeit solcher Behörden ist, davon bin ich felsenfest überzeugt, sehr viel Gutes und sehr viel Wichtiges geleistet worden. In 60 Jahren Tätigkeit einer solchen Behörde sind aber auch Dinge passiert, die mit dem Auftrag dieser Behörde nicht in Einklang stehen, sind Dinge auch schiefgegangen, ja.
Aber, meine Damen und Herren, dies alles führt uns heute zu einer Diskussion über Verfassungsschutz, die unter Demokraten geführt wird und in der die Positionen relativ weit auseinander sind. Sie reichen von denen, die diese Behörden uneingeschränkt unterstützen, bis zu jenen, die die Frage stellen – und da darf ich zumindest dem Sinne nach zitieren –, ob man denn die Verfassung nicht besser ohne eine solche Behörde schützt.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, allen, die an dieser Diskussion teilnehmen, ist eines gemeinsam – und wenn Sie die Fragestellung des Kritikers, die ich eben zitiert habe, genau nehmen, dann werden Sie das hören –: Es geht ihnen darum, die Instrumente zum Schutz unserer Demokratie und zum Schutz unseres Rechtsstaates fortzuentwickeln und zu schärfen. Es geht darum, wie man den Schutz des demokratischen Rechtsstaates optimal organisiert. Und es geht nicht darum – wie Ihnen, meine Herren von der NPD –, den Schutz dieses Rechtsstaates abzuschaffen, weil Sie diesen Rechtsstaat abschaffen wollen.
Und das genau ist der Unterschied zwischen Demokraten, die über dieses Thema diskutieren, und Antidemokraten, die über dieses Thema nicht diskutieren, sondern schwadronieren, wie Sie das hier getan haben.
dann sind Sie das, was wir Ihnen sehr klar sagen, dann sind Sie ein rechtsextremistischer Terrorist. Mit solchen werden wir hier überhaupt nicht zusammenarbeiten
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stefanie Drese, SPD: Genau. – Thomas Krüger, SPD: Genau, so ist es.)
Und wenn Sie rein formal feststellen, dass es auch Demokraten gibt, die ein sehr kritisches Verhältnis,
Ich halte das auch für legitim. Es gibt andere, die ein anderes Verhältnis dazu haben, aber diese Demokraten haben mit Ihnen nichts tun, weil es nämlich Demokraten sind,
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen wir diesen Antrag als das, was er ist. Wir haben eine Partei vor uns, die ein Verbotsverfahren gegenwärtigt.
Ich gehe davon aus, dass die Innenminister im Herbst in ihrer Konferenz über dieses Thema beraten werden, und sie werden eine Entscheidung treffen.
(David Petereit, NPD: Der Innenminister wird eine Riesenschlappe einfahren. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Ich denke – und ich glaube, alle Demokraten hier in Mecklenburg-Vorpommern wollen dies –, dass es zu einem Verbotsverfahren kommt. Dann wird es natürlich eine Beweisführung vor dem Bundesverfassungsgericht geben. Und bei dieser Beweisführung werden natürlich Dinge,
die die Nachrichtendienste, die der Verfassungsschutz zusammengetragen haben, auch in Beweisunterlagen mit auftauchen.
Sie, und so schlau sind ja selbst Sie, wissen doch, dass Sie hier keine Stimme der Demokraten für einen solchen Antrag bekommen werden. Deswegen stellen Sie den Antrag doch auch gar nicht.
indem Sie das Beweismaterial jetzt schon infrage stellen, indem Sie den Verfassungsschutz infrage stellen.