Protokoll der Sitzung vom 22.06.2012

So, ich eröffne wieder die Sitzung.

An der Abstimmung haben insgesamt 52 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 4 Abgeordnete, mit Nein stimmten 48 und es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/822 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Verbrauch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen stoppen, Drucksache 6/824. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/939 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/948 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Verbrauch von land- und forstwirt- schaftlichen Flächen stoppen – Drucksache 6/824 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/939 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/948 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Schütt von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über 15 Prozent der Weltbevölkerung leiden unter Hunger. Heute ist Hunger vorrangig ein Armuts- und Verteilungsproblem, aber schon in 20 Jahren ist der Hunger aufgrund mangelnder Produktion bedingt. Sinkende Produktionsbedingungen und die mit dem Bevölkerungswachstum einhergehende Steigerung der Nachfrage erfordern eine Steigerung der heutigen Produktion um 70 Prozent, um die Nachfrage in 20 Jahren zu decken. Gerade diese Zahlen, meine Damen und Herren, verdeutlichen, dass der Schutz des Bodens eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch in Verantwortung gegenüber kommenden Generationen ist.

Aus diesem Grunde haben wir einen Antrag vorgelegt, der den Verbrauch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in unserem Land einschränken soll. Nach wie

vor werden in Mecklenburg-Vorpommern für Siedlungs- und Verkehrszwecke, aber auch für den Ausgleich von Infrastrukturvorhaben täglich 7,1 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche verbraucht. Seit dem Jahre 1992 hat sich in unserem Land die landwirtschaftliche Nutzfläche um circa 50.000 Hektar verringert. Bundesweit werden circa 94 Hektar täglich verbraucht. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den täglichen Flächenverbrauch bundesweit auf 30 Hektar zu reduzieren.

Aus den zuvor genannten Gründen müssen wir auch in Mecklenburg-Vorpommern alle Möglichkeiten nutzen, um dem Verbrauch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen Einhalt zu gebieten. Noch fungieren Landwirtschaftsflächen als Basis für Bauvorhaben, für Ausgleichsmaßnahmen, aber auch für Naturschutzprojekte. Der Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen für Infrastrukturvorhaben oder die Umsetzung der Energiewende ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Eine andere Seite der Medaille ist meines Erachtens die Revitalisierung von Brachflächen. Mit dem Konzept zur Sanierung devastierter Flächen haben die Koalitionspartner in der vergangenen Legislaturperiode einen ersten richtigen Schritt gemacht, um diese Brachflächen wieder einer Nutzung zuzuführen.

Dennoch haben die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre gezeigt, dass in diesem Bereich stärkere Anstrengungen unternommen werden müssen. So müssen meines Erachtens Entsiegelungsmaßnahmen gerade bei der Eingriffskompensation im Umweltrecht einen höheren Stellenwert als bisher haben. Mit der Einführung der sogenannten Ökokontierung im Landesnaturschutzrecht haben wir in der zurückliegenden Legislaturperiode entsprechende rechtliche Vorgaben im Landesrecht verankert. Dennoch möchte ich nicht verhehlen, dass es auch hier noch weitere Möglichkeiten gibt. Gerade im Bereich des Ausgleichs für Eingriffe in den Naturhaushalt bietet das Bundesnaturschutzgesetz schon heute die Möglichkeit, Eingriffe über einen finanziellen Ausgleich zu kompensieren. Diese Kompensationsmittel können dann zielgerichtet für größere Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes eingesetzt werden. Hier gibt es auf Landesebene noch Nachbesserungsbedarf.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die zügige Anwendung der sogenannten Ökokontierung, welche im Landesrecht verankert ist. Bisher wird seitens der Akteure vor Ort bemängelt, dass es immer noch keine Ökokontenverordnung seitens des Landes gibt. Eine solche Ökokontenverordnung ist meines Erachtens notwendig, um die Mindeststandards bei der Auswahl, der Umsetzung und der dauerhaften Sicherung von Kompensationsmaßnahmen zu sichern. Gleichzeitig ist dies Grundlage für die Benennung der sogenannten Poolträger. Andere Bundesländer sind hier schon weiter. Sie haben Ökokontenverordnungen, welche eine inhaltliche Unterscheidung zwischen ökokontenfähigen Schutzgütern und Wirkungsbereichen und nicht ökokontenfähigen Schutzgütern und Maßnahmen ermöglichen.

Meine Damen und Herren, was wir allerdings nicht in diesem Land brauchen, ist ein kleinteiliger regional begrenzter Ausgleich für Eingriffe in den Natur- und Umwelthaushalt, der die tausendste Streuobstwiese fördert, welche nach kurzer Zeit sich selbst überlassen wird.

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen fordern mit ihrem Antrag die Landesregierung auf, nach

Möglichkeiten zur Reduzierung der Überbauung der Versiegelung und der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu suchen und dem Landtag hierzu bis zum Juli 2013 einen Ergebnisbericht zu geben. Gleichzeitig sollen die bereits begonnenen Maßnahmen im Bereich des Konzeptes zur Sanierung devastierter und konversierter Flächen und im Bereich der Ökokontierung optimiert werden. Erste Anregungen hierzu habe ich bereits gemacht. Ich freue mich auf die Debatte und fordere Sie auf, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, dem können wir zustimmen, den anderen würden wir wahrscheinlich ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Würden wir wahrscheinlich“ heißt? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und bitte von Reden innerhalb der Bankreihen mal abzusehen.

Das Wort hat jetzt der Professor Dr. Tack von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Landwirt will ich mich nicht sofort mit dem Antrag auseinandersetzen, das erfolgt natürlich etwas später. Als Landwirt weiß ich um die Bedeutung des Bodens: Die landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Fläche ist die Produktionsgrundlage für die Betriebe der Landwirtschaft. Über die vielen damit zusammenhängenden Probleme habe ich hier in diesem Hause mehrmals gesprochen. Ich sage auch heute gleich zu Anfang, dass jeder Hektar, der verbaut und versiegelt wird, für die Ernährungssicherung und den Anbau nachwachsender Rohstoffe verloren ist.

Ich habe diesen Landtag als Alterspräsident eröffnet und bin nunmehr in das achte Lebensjahrzehnt hineingekommen. Deswegen will ich das Wort „Generationengerechtigkeit“ hier in die Debatte werfen. Alle Abgeordneten dieses Landtages und natürlich auch die Landesregierung stehen in der Verantwortung für täglich rund sieben Hektar landwirtschaftlicher Nutzflächen, die den künftigen Generationen unwiederbringlich verloren gehen. Wenn wir mit einem Fußballfeld einen aktuellen Bezug wählen – dessen Größe mit rund 7.600 Quadratmeter angegeben wird –, dann entziehen wir jeden Tag etwa 10 Fußballfelder in unserem Lande der Nutzung und ein Ende ist leider nicht abzusehen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Man könnte die Größenvergleiche auch trefflich am Beispiel der gesamten Bundesrepublik aufzeigen, aber ich will stattdessen an dieser Stelle deutlich machen, dass unsere täglichen 10 Fußballfelder nicht irgendwo in der Bundesrepublik verbraucht werden, sondern hier und von uns. Wir haben dafür die Hauptverantwortung. Wenn ich über Generationengerechtigkeit rede, meine ich aber auch Fragen des Naturschutzes und des Ausgleiches von Eingriffen in die Natur. Um die Qualität von Luft und Wasser zu schützen, werden sich Ausgleichsmaßnah

men zulasten landwirtschaftlicher Flächen auch künftig nicht völlig vermeiden lassen. Allein von Ersatzzahlungen in Form von Geld oder Ökopunkten können die nachfolgenden Generationen nicht leben.

Die Herausforderung der Generationengerechtigkeit besteht also darin, ein Minimum an Boden zu verbrauchen und daraus einen maximalen Nutzen für den Erhalt von Natur und Umwelt und die Gestaltung der Gesellschaft zu erzielen. Den Flächenausgleich für Naturschutzmaßnahmen können wir nicht so betrachten, wie den Flächenverlust durch Beton und Asphalt, der etwa 80 Prozent des Verlustes ausmacht. Kompensationsflächen werden bekanntlich nicht versiegelt und stehen vielfach für eine extensive Nutzung zur Verfügung. Aber auch hier brauchen wir selbstverständlich intelligente Lösungen zur Optimierung des Verbrauches und der positiven Umwelteffekte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landtage und die Landesregierungen in Mecklenburg-Vorpommern haben sich in den zurückliegenden Legislaturperioden mit der Frage des Bodenverbrauches und des Bodenschutzes auseinandergesetzt und nach Lösungen gesucht. Bodenschutz und Bodenverbrauch stellen für uns eine untrennbare Einheit dar.

Hervorheben möchte ich auch die Aktivitäten des Agrarausschusses, der im Juni des vergangenen Jahres zahlreiche Beratungen zum Landesbodenschutzgesetz sowie zu einem Antrag zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung im Lande abschließen konnte. In der dazu erfolgten umfangreichen Anhörung zahlreicher Sachverständiger wurden die Fragen des Bodenverbrauches im Lande eindringlich thematisiert. Der Absatz 2 des Paragrafen 1 des erwähnten Gesetzes beinhaltet den Vorsorgegrundsatz, dass „mit Boden sparsam und schonend umzugehen (ist)“. Im Paragra- fen 11 heißt es unter anderem, dass „die landesweiten Ziele und Maßnahmen zur Vorsorge und zum Schutz des Bodens von der obersten Bodenschutzbehörde unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Umweltprogramme sowie des Bodeninformationssystems in einem Bodenschutzprogramm zusammengefasst und bei Bedarf fortgeschrieben werden“.

Das sind sicherlich gute Festlegungen, ich muss aber die Frage stellen: Wie weit ist es mit der Umsetzung? Wie ist der Stand der Arbeit und des Bodenschutzprogrammes im Lande? Und wenn man danach auf den Internetseiten des Regierungsportals sucht, wird man auch sofort fündig. Dort werden drei Phasen der Erarbeitung des Bodenschutzprogrammes vorgestellt: Phase 1 – Bodenbericht, Phase 2 – Bewertung des Bodenzustandes, und schließlich Phase 3 – Handlungsempfehlungen. Die Handlungsempfehlungen als letzte Phase sollten nach dieser Darstellung im Jahre 2010/2011 fertiggestellt sein.

Spätestens an dieser Stelle merkt man, dass dieser Ansatz schon aus der vorherigen Regierungszeit, der rotroten Regierungszeit stammt und im Jahre 2002 in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben wurde. Wir wären also schon viel weiter gewesen, als mit dem heutigen Ansatz in Form des vorliegenden Antrages.

Was beinhaltet dieser Antrag? Herr Kollege Schütt hat es in einer Presseerklärung mal eben auf den Punkt gebracht: Es geht darum, einen Bericht der Landesregierung zum Juli 2013 hier vorzulegen. Die Landesregierung

wird Gutachten zur Verringerung des Verbrauchs von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Auftrag geben. Ich glaube, dass die Eckdaten dieser Gutachten längst klar sind.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Das will heißen, man weiß, was man von den Gutachten erwartet, welcher Umfang der Untersuchung nötig sein wird, und auf welche Fragen man Antworten haben will. Was man offensichtlich bisher nicht wusste, ist, wann es fertig sein soll und wer über den Inhalt zu informieren ist. Dieser Antrag – und das ist jetzt ein wenig ironisch gemeint –, dieser Antrag kommt also zur richtigen Zeit und schafft die nötige Orientierung für die Landesregierung. Aber, meine Damen und Herren, diese Ironie bezog sich nur ein bisschen auf den Antrag, nicht auf das wichtige Thema der Reduzierung des Flächenverbrauches.

Bauernverbandspräsident Gerd Sonnleitner hat zum Flächenverbrauch eine Petition in den Bundestag eingebracht. In seiner Eingabe bezeichnet er den Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen als eines der gravierendsten und ungelösten Umweltprobleme. Dem schließe ich mich für meine Fraktion vollinhaltlich an.

Mit den Planungen zum Netzausbau für den Transport des Ökostroms kommen weitere Flächeninanspruchnahmen auf uns und die Landwirte zu. Kürzlich haben wir von der im Lande aktiven Gesellschaft „Regio Infra“ den Vorschlag gehört, die elektrifizierten Eisenbahntrassen so auszurüsten, dass sie weitere elektrische Leitungen zum Energietransport mit aufnehmen könnten. Diese Gesellschaft, die Eisenbahnregionalverkehre betreibt, hat solche Planungen für Teilstrecken bereits weit vorangetrieben.

Wir fordern in unserem Änderungsantrag die Präzisierung des Punktes 1, indem wir auf die bereits zitierte gesetzliche Verantwortung aus dem Landesbodenschutzgesetz hinweisen. Wir erwarten, dass die Landesregierung zum Stand der Erarbeitung des Bodenschutzprogrammes berichtet und mit konkreten Vorschlägen aufwarten kann. Ich bin überzeugt, das wird möglich sein, denn jeder Tag „weiter so“ kostet uns, wie gesagt, 10 Fußballfelder, und das können wir nicht zulassen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Flächenverbrauch hat dieses Hohe Haus ja schon häufig beschäftigt und ich bin froh darüber, dass wir dies heute erneut aufgreifen. Und ich glaube auch, dass man festhalten darf, jawohl, das ganze Thema Flächenverbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer das nicht erkennt und begreift, der wird in dieser Situation nicht weiterkommen.

Jawohl, es ist so, es sind nicht nur die 10 Fußballfelder, sondern es sind täglich zurzeit noch im Durchschnitt

zwischen 14 und 16 Fußballfelder, die wir in Mecklenburg-Vorpommern verlieren. Neben dem Schutz des Bodens – und dass der Boden nicht vermehrbar ist, sollte jedem in diesem Hohen Hause bekannt sein – ist vollkommen klar, dass neben dem Schutz des Bodens als Lebensraum und Bestandteil des Naturhaushaltes auch der Erhalt seiner Nutzungsfähigkeit als Produktionsstandort für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion als auch der Energieproduktion immer stärker in den Fokus tritt. Parteiübergreifend werden neben dem Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen – das Thema hatten wir ja nun mehrfach auch gerade gestern – durch Siedlungs- und Verkehrsflächen aber zunehmend auch die Folgen der Energiewende auch in Verbindung mit naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen diskutiert. Das ist gut so, das ist richtig so. Im Übrigen haben wir uns auch im Rahmen der Agrarministerkonferenz/der Umweltministerkonferenz und im Bundesrat durchgesetzt, sich dieses Themas massiv anzunehmen.

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat uns für das Jahr 2010 eine Gesamtfläche unseres Bundeslandes von 2.319.000 Hektar ausgewiesen. Daran hat die landwirtschaftliche Nutzfläche Mecklenburg-Vorpom

merns einen Anteil von 1.455.000 Hektar. Das entspricht also 62,7 Prozent, die in Mecklenburg-Vorpommern landwirtschaftlich genutzt sind. Der Rest sind städtische oder infrastrukturelle beziehungsweise selbstverständlich auch Gewässerflächen. Obwohl stetig abnehmend, setzt sich der Rückgang tatsächlicher Inanspruchnahme in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich fort. Auch das ist eine positive Tendenz, denn die großen Infrastrukturmaßnahmen, bis auf die A 14 und die eine oder andere, die noch kommen werden, sind in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen.

Gegenüber dem Jahr 2010 gingen tatsächlich im Vergleich zu dem Jahr 2011 wiederum 2.734 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren. Jawohl, das sind Größenordnungen. Noch immer gehen in MecklenburgVorpommern – und die Zahlen habe ich mehrfach auch öffentlich genannt, die sind hier zitiert worden – um die 7 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche pro Tag verloren. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist in Mecklenburg-Vorpommern mit 8 Prozent der niedrigste der Bundesländer, jedoch liegt die Flächeninanspruchnahme, meine Damen und Herren – und das ist, glaube ich, beachtlich –, bei 15,8 Quadratmeter je Jahr und Einwohner, und damit weit überm bundesdeutschen Durchschnitt. Das hängt natürlich mit den großen Infrastrukturmaßnahmen zusammen, auf die ich gleich noch komme.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist im Übrigen zwischen 1992 und 2010 um fast 37, man könnte auch sagen, fast 40 Prozent angestiegen. Das sind eben die großen Gewerbegebiete, das sind die Infrastrukturmaßnahmen, die Ortsumfahrungen und letzten Endes nicht zuletzt auch die Eigenheimsiedlungen, in die der eine oder der andere von Ihnen auch mittlerweile investiert hat. Die Zunahme, insbesondere bei Flächen für Wohnzwecke, Verkehr, erfolgt vor allen Dingen natürlich zulasten bislang landwirtschaftlicher oder

ungenutzter Flächen. Zwischen 1992 und 2010 hat die landwirtschaftliche Fläche in Mecklenburg-Vorpommern um 49.800 Hektar abgenommen. Jawohl, es sind fast 50.000 Hektar, um die das Land Mecklenburg-Vorpommern in seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche geringer

geworden ist. Auf der anderen Seite ist tatsächlich die Siedlungs- und Verkehrsfläche um 49.400 angestiegen.

Der Flächenverbrauch für Investitionen in den energetischen Bereich, was sowohl die Energieanlagen als auch die Netzinfrastruktur anbetrifft, wird statistisch zurzeit noch nicht erfasst. Wir gehen aber davon aus, dass das jetzt auch erfolgen wird. Der Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen durch Kompensationsverpflichtungen – auch das will ich hier ausdrücklich ansprechen –, nämlich die naturschutzgerechten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Folge von Eingriffen durch Infrastrukturmaßnahmen, sind im Übrigen viel geringer, als die aktuelle Diskussion hier auch darstellt. Ich bitte da um Verständnis. Wir haben hier einen fairen Ausgleich zu gewährleisten und das ist auch richtig so. Das zeigt im Übrigen auch die Auswertung der neu eingeführten Kompensationsverzeichnisse, die wir in diesem Lande haben. Insofern, Herr Schütt, ist das, was Sie hier zum Teil dargestellt haben, nicht ganz korrekt.

Lassen Sie mich ganz kurz auf die Aktivitäten des Bundes, des Landes oder auch innerhalb unseres Landes eingehen. Mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2002 sowie der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Jahr 2007 hat die Bundesrepublik Deutschland sich der Aufgabe gestellt, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar je Tag zu reduzieren. Mit einem bundesweiten Wert von 94 Hektar zurzeit liegen wir von diesem Ziel noch sehr weit entfernt. Die daraus für Mecklenburg-Vorpommern abgeleitete Zahl heißt, dass wir in Richtung 2020 bei 1,2 Hektar je Tag landen wollen. Zur Erinnerung noch mal: Zurzeit liegen wir bei 7 Hektar. Das heißt, wir müssen alles daransetzen, mit dem Maßnahmenkatalog, den ich Ihnen gleich vorstellen werde, auch den Flächenverbrauch drastisch zu reduzieren.