Hinterhältigkeit und Intrige sind die Methoden, die Sie jetzt angewandt haben und die die Bürger an der Politik so anwidern. Es sind die Dinge, die letztendlich den Rechtsextremen die Wähler zutreiben. Auch in Ihrem Landtagswahlkreis erzielt die NPD bei Wahlen Werte weit über dem Landesdurchschnitt!“
„Frau Bretschneider, Ihr Verständnis vom Amt einer Landtagspräsidentin legt als einzig mögliche Konsequenz den Rücktritt nahe. Ersatzweise sollten sich die demokratischen Fraktionen auf einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin verständigen können.“
(Zuruf aus dem Plenum: Tun wir aber nicht. – Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn Sie zuhören würden, hätten Sie sich das alles sparen können.)
„Mit ihrem Verhalten haben Sie sich persönlich, Ihrem Amt als Landtagspräsidentin und Ihrem Eintreten gegen Rechtsextremismus einen Bärendienst erwiesen.“
Diesen Worten und dieser Forderung ist nichts mehr hinzuzufügen. Frau Bretschneider, Sie sind eine Schande für dieses Land.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Herr Knöster, Sie sind eine Schande!)
Herr Köster, ich erteile Ihnen für diese Ausführungen einen weiteren Ordnungsruf. Damit haben Sie einen zweiten Ordnungsruf erhalten. Sollten Sie sich wiederum so äußern, erteile ich Ihnen einen dritten Ruf und damit entziehe ich Ihnen das Wort.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung – ich schließe die Aussprache – über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/953. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. –
Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/953 mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt bei Zustimmung der Fraktion der NPD.
Ich möchte noch hinzufügen, dass ich natürlich Ihre Rede, Herr Köster, überprüfen lasse auf weitere Ordnungsmaßnahmen.
Was kommt jetzt hier? – Nun rufe ich auf den neuen Tagesordnungspunkt, den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Einheitliche Regelungen in der Schülerbeförderung, Drucksache 6/798. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der NPD auf Drucksache 6/954 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einheitliche Regelungen in der Schülerbeförderung – Drucksache 6/798 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt mit dem hier vorgelegten Antrag einen Weg vor, wie wir die Qualität der Schülerbeförderung deutlich verbessern können. Die Ziele, die wir damit verfolgen, sind folgende: Wir wollen Regelungen, die für alle Beteiligten einheitlich sind. Das ist bislang nicht der Fall. Wir wollen Regelungen, die alle Betroffenen nachvollziehen können. Auch das ist bisher nicht der Fall. Damit können wir die Unsicherheit für Betroffene vermeiden. Ziel muss es auch sein, dass sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und Verwaltung nicht weiter im bürokratischen Gestrüpp verheddern.
Was uns aber am wichtigsten ist, das ist, das Interesse der Schülerinnen und Schüler muss an erster Stelle stehen. Wo es um Schulwege geht, muss erkennbar sein, das Ziel ist hier die bestmögliche Bildung für alle, und demgegenüber muss manch andere Erwägung nachrangig sein. Das heißt also, wer die Voraussetzungen für eine gute Bildung sichern möchte, darf deswegen nicht zusätzlich belastet werden. Das betrifft einerseits natürlich die Landkreise und kreisfreien Städte, also die Schulträger, und das betrifft aber genauso Familien mit Kindern, die zur Schule gehen.
Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele dafür nennen, worum es uns geht: Dass Mecklenburg-Vorpommern ein dünn besiedeltes Bundesland ist, brauche ich niemandem zu erzählen. Die Fahrt zur Schule mit Bus und Bahn gehört da nun einmal dazu. Aber dann sollte es doch wenigstens so sein, dass dieser Weg so schnell wie
möglich zurückgelegt werden kann. Das scheitert aber allzu oft an den Linienführungen und den Liniennetzen. Zickzackkurse, weit ausholende Schleifen, das sind die Kriterien, an denen Sie zurzeit die Linien für die Schülerbeförderung erkennen.
Oft ist die sogenannte örtlich zuständige Schule nicht die räumlich nächstgelegene. Das liegt zwar vordergründig an Schulentwicklungsplänen der Kreise, doch diese werden ja erst durch die Landesgesetzgebung dazu gezwungen, solche örtlichen Zuständigkeiten festzulegen und dabei auch die Jahrgangsmindestgrößen im Blick zu behalten. Das ganze Verfahren ist technokratisch und hat mit Bildungsfragen rein gar nichts zu tun. Wenn dann noch eine Kreisgrenze zwischen dem Wohnort und der nächstgelegenen Schule liegt, sind die Probleme nahezu unlösbar. Wie kann aber eine Verwaltungsgrenze wichtiger sein als gute Bildung für alle? Die Landkreise wären sicher auch bereit, ihren Schülerinnen und Schülern bessere und vor allem schnellere Verbindungen zur Schule anzubieten, das scheitert dann aber am Geld.
Das nächste zentrale Problemfeld ist also, dass die Mittel, die das Land den Kreisen zur Durchführung der Schülerbeförderung zur Verfügung stellt, nicht ausreichend sind, um die anfallenden Kosten zu decken. Wie die Landesregierung auf unsere Anfrage dazu mitteilte, sind die tatsächlichen Kosten auch gar nicht Grundlage für die Berechnung der Zuschüsse, und genau das meinen wir mit mangelnder Nachvollziehbarkeit. So regeln die Kreise die Frage, was und in welchem Umfang erstattet wird, nicht einmal einheitlich. Die Qualität der Schülerbeförderung, die Qualität der Bildung darf aber nicht vom Wohnort abhängen.
Besonders auffällig wird der Widerspruch dann, wenn wir die kreisfreien Städte in die Betrachtungen miteinbeziehen. Da gibt es nämlich gar nichts vom Land für die Schülerbeförderung und das ist eine absolut willkürliche Ungleichbehandlung, denn fünf Kilometer in der Stadt sind nicht kürzer als fünf Kilometer auf dem Land.
Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Bestandteil einer Bildungspolitik in einer freien und offenen Gesellschaft ist das Prinzip der freien Schulwahl. Freie Schulwahl, das heißt auch, dass die freie Wahl der Schule nicht durch die Hintertür wieder eingeschränkt werden darf, nicht durch finanzielle Zwänge, nicht durch eine unzureichende Schülerbeförderung. Auch darum geht es hier.
Für viele Familien müssen die Worte „freie Schulwahl“ wie ein Witz klingen, denn die Realität sieht oft anders aus. Die Frage, welche Schulen wie erreicht werden können, ist dabei von wesentlicher Bedeutung, und der Umstand, dass Schülerbeförderung wie jede Form der Mobilität natürlich nicht kostenlos zu haben ist, darf uns nicht daran hindern, die Dinge so zu verbessern, wie es im Sinne der Schülerinnen und Schüler angesagt ist. Es muss erkennbar sein, dass gute Bildung Priorität hat, dass es vorrangiges Ziel ist, die Bedingungen für eine gute Bildung in allen Bereichen zu verbessern.
In unserer Vorlage schlagen wir nun vor, die Kriterien zu definieren, an denen sich die Gestaltung und die Finanzierung der Schülerbeförderung in MecklenburgVorpommern orientieren sollen. Wir wollen, dass die maximal zumutbaren Schulwegezeiten landeseinheitlich festgelegt werden, und das an einer Stelle, wo alle, die
Und damit ist auch gleichzeitig klar, entscheidend ist die Frage, wie lange der Weg zur Schule dauert, und nicht die Streckenlänge. Wir wollen die überfällige Gleichbehandlung der kreisfreien Städte. Es muss klar sein, wo die Bahn schneller ist als irgendwelche Busse, muss auch die Bahn Vorrang haben. Auch das müssen wir leider erwähnen, weil es derzeit nicht überall der Fall ist.
Und wir wollen die volle Übernahme der Kosten, die den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Durchführung der Schülerbeförderung entstehen, durch das Land. Wir wollen eine weitere überfällige Gleichbehandlung, nämlich die der Schulen in freier Trägerschaft. Das erleichtert auch Bestrebungen, insgesamt zu dichteren Schulnetzen und sinnvolleren Liniennetzen zu gelangen. Und ich erwähnte es schon: Verwaltungsgrenzen dürfen einfach nicht wichtiger sein als die Qualität der schulischen Bildung.
Zusammenfassend werden Sie also feststellen können: Der Kriterienkatalog ist zwar auf den ersten Blick lang, auf den zweiten Blick aber überaus sinnvoll. Um die genannten Ziele erreichen zu können, ist nun eine gleichzeitige Betrachtung verschiedener Regelungen nötig. Auf die Praxis der Schülerbeförderung wirken sich eine ganze Reihe unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen aus. Dies trägt zur mangelnden Nachvollziehbarkeit und zur Regelungsunsicherheit bei und ist damit ein Teil des Problems. Wir müssen also auch diese aktuelle Unübersichtlichkeit überwinden, statt sie zu vergrößern. Daher ist ein Weg, mit dem einzelne der hier angesprochenen Probleme isoliert angegangen werden sollen, wenig hilfreich. Deswegen formuliert unser Antrag einen Auftrag, all diese Regelungen gemeinsam und im Zusammenhang zu bearbeiten.
Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass möglichst kurze, stressfreie und sichere Schulwege für unsere Kinder auch Ihnen ein wichtiges Anliegen sind. Wir finden hier in Mecklenburg-Vorpommern schwierige Voraussetzungen vor, unser Antrag jedoch zeigt Möglichkeiten auf, wie wir auch unter diesen Bedingungen Verbesserungen herbeiführen können. Ich bitte Sie daher um Zustimmung.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Es hat das Wort die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Vertretung für den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bitte, Frau Schwesig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle kennen, spätestens seit unserer Schulzeit, den Unterschied zwischen „gut gemeint“ und „gut gemacht“ und der kann ziemlich gravierend sein. Dies gilt auch für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur einheitlichen Regelung in der Schülerbeförderung. Zugunsten der Kolleginnen und Kollegen der Opposition
und mit einem Stück Sympathie unterstelle ich, dass der Antrag gut gemeint ist, aber er ist eben nicht gut gemacht.
Wenn der Antrag so umgesetzt würde, wäre dies ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Ich mag gar nicht an den Aufschrei denken, der dann landauf, landab in den Kreisen zu hören wäre, denn was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier wollen, ist ein massiver Eingriff in den eigenen Wirkungskreis der Landkreise,
ganz abgesehen davon, dass dafür Haushaltsmittel in erheblichem Umfang aufgebracht werden müssten und Sie eben nicht sagen, wo Sie die hernehmen wollen.
Aus dem Antrag ergibt sich an einer Stelle, dass Sie hier wohl an einen Ausgleich über die Regelung in Paragraf 45a des Bundesgesetzes zur Personenbeförderung denken. Ist Ihnen aber dabei bewusst, dass die Kreise sich dann unter Umständen des Einflusses auf den ÖPNV entledigen? Es wäre ehrlicher gewesen, wenn Sie – wie es guter Landtagsbrauch ist – ganz offiziell einen Antrag auf Novellierung beispielsweise der Regelung zur Schülerbeförderung im Schulgesetz eingebracht hätten. Dann hätten Sie nämlich angeben müssen, welche Kostenfolgen entstehen, hätten gleichzeitig Deckungsvorschläge machen und sich argumentativ mit der eigenen Position auseinandersetzen müssen. Das wäre ein ehrlicheres und offeneres Verfahren gewesen, auch gemessen an Ihrem eigenen Anspruch der nachhaltigen Politik, als hier populistische Forderungen zu stellen.
Und Sie hätten damit Ihren Pflichten gemäß Artikel 64 Absatz 1 Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Genüge getan. Ich zitiere: „Beschlussvorlagen aus der Mitte des Landtages, durch die dem Land Mehrausgaben oder Mindereinnahmen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind.“ Das insbesondere nach einer Haushaltsdebatte.
Meine Damen und Herren, ich finde, wir sollten an dieser Stelle erst einmal ganz nüchtern analysieren, wie das System der Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert und was überhaupt geregelt ist.
Die letzte Novellierung im Schulgesetz war wesentlich von dem Wunsch der Regierungspartner getragen, die Zahl der Abiturienten im Land zu erhöhen und dafür die Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Seit der Novellierung besteht erstmals auch in der gymnasialen Oberstufe eine kostenfreie Beförderungspflicht zur örtlich zuständigen Schule. Diese Regelung ist weitreichender als in anderen Ländern, in denen die Eltern oftmals einen Eigenteil an den Beförderungskosten tragen müssen, und stellt deshalb im bundesweiten Vergleich keine Selbstverständlichkeit dar.
Schon damals war der Koalition bewusst, dass wir hierfür mehr Geld in die Hand nehmen müssen. Die Schülerbeförderung zählt zwar zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise, doch unter dem Gesichtspunkt der Konnexität gilt auch hier: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Und wenn es um die Erfüllung von Verbindlichkeiten geht, sind wir sehr genau.