Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

des Schulberichtssystems mit dem von Ihnen beschriebenen Ziel angekündigt, sondern Folgendes, ich darf zitieren: „Gegenwärtig befasst sich die Expertengruppe ‚Attraktivität des Lehrerberufes‘ ebenfalls mit den Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwandes bei der Arbeit mit dem Schulberichtssystem.“ Zitatende. Und nach endgültiger Vorlage der Empfehlungen der Expertenkommission werden wir uns dann auch mit dem Schulberichtssystem beschäftigen und der Frage nachgehen, ob den Vorschlägen der Lehrerinnen und Lehrer gefolgt werden kann oder nicht, denn Sie wissen, dass diese statistischen Systeme einer bundesweiten Vereinbarung auf der Grundlage von KMK-Beschlüssen unterliegen, um bundesweit vergleichbare Statistiken zu haben. Insofern sind da verschiedene Dinge gegeneinander abzuwägen.

Die Frage war aber jetzt trotzdem: Können Sie einen Zeitraum nennen? Also das Ende der Arbeitsgruppe ist klar, aber wann …

Frau Berger, Sie haben die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen. Dann müssen Sie die als solche dann auch benennen und sich dann auch an die in der Geschäftsordnung aufgeführten Regeln halten. Jetzt stellen Sie bitte Ihre Zusatzfrage!

Also eine Frage noch mal zu … Ich dachte, ich hätte zwei Zusatzfragen pro Frage? Okay, ich komme jetzt zur ersten Zusatzfrage:

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wann wird das Ende der Arbeitsgruppe „Attraktivität des Lehrerberufes“ zu erwarten sein?

Ich gehe im Moment davon aus, dass noch im Monat September die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorlegen wird.

Und dann habe ich noch eine zweite Nachfrage: Wann wird die ebenfalls in dieser Antwort zum Schuljahresbeginn angekündigte Information an die Eltern über die Datenweitergabe ihrer Kinder erfolgen, auch mit dem Hinweis über die Rechte, die die Eltern haben, zumal das Schuljahr inzwischen schon vier Wochen andauert und die meisten Elternversammlungen schon stattgefunden haben?

Sehr geehrte Frau Berger, es befindet sich ein entsprechender Aushang für die Schulen in der Abstimmung und wird mit Sicherheit in kürzerer Zeit die Schulen erreichen.

Danke.

7. Ist es richtig, dass die Daten aus dem Schulberichtssystem ohne Wissen und Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Schulwechsel der Kinder von den Grundschulen an die weiterführenden Schulen weitergegeben werden?

Werte Frau Abgeordnete, das kommt auf den Standpunkt des Betrachters an. Alle Rechtsvorschriften, die dies regeln, sind auf den Internetseiten der Landesregierung vorhanden und für jeden

Bürger einsehbar. Insofern hängt es auch von der Frage ab, ob man sich mit diesen Dingen vertraut macht und die Gelegenheiten nutzt oder nicht. Ich darf darauf hinweisen, dass natürlich Schulleiter die Eltern auch nicht in jeden einzelnen Paragrafen der Schulgesetze einführen, sondern davon ausgegangen wird, dass erwachsene Menschen, wenn sie Kinder in die Schule bringen, sich dann auch mit den Regelungen auseinandersetzen. Aber auch hier habe ich entsprechend verfügt, dass künftig die Schulen über Aushänge die Eltern auf eine effiziente Art und Weise über diese Dinge informieren. Aber grundsätzlich, wie gesagt, liegen die Informationen, auch alle Rechtsvorschriften, im Internet vor.

Dazu habe ich auch eine Zusatzfrage: Geben Sie dem Landesdatenschutzbeauftragten recht, der ja auf Reaktion auf diese Kleine Anfrage und auf Ihre Antwort darauf feststellte, dass diese von Ihnen angegebenen Informationen auf der Internetseite des Bildungsministeriums doch sehr versteckt und deshalb nicht für alle zugänglich sind?

Also ich beziehe mich auf das Landesportal „www.landesrecht-mv.de“. Sicherlich ist diese Quelle auf verschiedenen Internetportalen zugänglich. Wichtig ist für mich, dass es auf einem Portal der Landesregierung vernünftig abgebildet wird. Insofern würde ich mich dieser Meinung des Datenschutzbeauftragten nicht vollumfänglich anschließen. Es ist aber auch nicht erforderlich, weil wir beide zur besseren Information der Eltern jenseits der Frage, auf welcher Internetseite etwas wo steht, eine enge Zusammenarbeit vereinbart haben. Und ich hoffe dann, demnächst auch mitteilen zu können, in welcher Form der Datenschutzbeauftragte sich einbringt, um Eltern angemessen über ihre Rechte und die ihrer Kinder zu informieren.

Vielen Dank.

Ich darf nun die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 8 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Minister!

8. Welche Qualifikationen gelten für Lehrkräfte an staatlichen Gesundheitsfachschulen und an staatlich anerkannten Ersatzschulen und inwiefern gibt es zwischen beiden Schultypen eventuell Unterschiede?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Anforderungen an die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an staatlich genehmigten beziehungsweise anerkannten allgemeinbildenden und beruflichen Ersatzschulen sind auf der Grundlage von Artikel 7 Grundgesetz durch das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Paragraf 120 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 1 Privatschulverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Es wird danach von den Lehrkräften „eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen“ erwartet, „die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrerinnen und Lehrer an den entsprechenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft gleichwertig sind. In Ausnahmefällen kann die fachliche und pädagogische Eignung … aufgrund anderweitig erbrachter Leistungen nachgewiesen werden.“

Danach beantragt der Träger einer Ersatzschule die Zustimmung zum Einsatz je Lehrkraft. Es erfolgt hinsichtlich der Eignung dieser Lehrkraft im Vergleich zur öffentlichen Schule die Prüfung im Einzelfall unter Beachtung des Einsatzgebietes, also je nach Schulart und Fach beziehungsweise bei beruflichen Schulen nach Bildungsgang und Fachgebiet.

Bei beruflichen Schulen, insbesondere bei der Ausbildung in bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen, ergeben sich durch die jeweiligen Gesundheitsfachberufe – wie zum Beispiel Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie – weitere spezielle fachliche Anforderungen an die Lehrkräfte, was dazu führt, dass vielfach Lehrkräfte eingesetzt sind, die über kein Lehramt, aber anderweitige spezielle fachpraktische Qualifikationen und langjährige Erfahrung aus vergleichbaren Umschulungsmaßnahmen verfügen.

Die Anforderungen zum Einsatz sind dem Grundsatz nach auch in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales abzustimmen, da hier bei den Gesundheitsfachberufen die Fachauf- sicht nach Paragraf 97 Absatz 5 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern liegt. Zu beachten ist auch, dass die Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen in Zuständigkeit des Landesprüfungsamtes für Heilberufe erfolgen und Anforderungen an die Lehrkräfte sich auch aus den bundesrechtlichen Regelungen ergeben können.

Ich hätte noch eine Nachfrage: Sind perspektivisch Änderungen hinsichtlich der Qualifikationen geplant?

Also grundsätzliche Änderungen sind meiner Kenntnis nach auf Bundesebene derzeit nicht geplant. Und da wir in diesen Bereichen sehr stark von der Bundesebene abhängen, müsste ich im Moment die Frage mit einem wahrscheinlichen Nein oder mit dem Futur III beantworten.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Welche Personalschlüssel – ich habe noch eine zweite Nachfrage –, welche Personalschlüssel existieren an staatlichen und staatlich anerkannten Ersatzschulen im Gesundheits- und Pflegebereich und divergieren diese nach Schultypen?

Werte Frau Gajek, ich habe jetzt die aktuellen Statistiken aller Klassen im Bereich der beruflichen Schulen nicht präsent, wir haben ja 34.000 Berufsschüler. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Klassen nicht unmittelbar von ihrer Größe her durch die Berufe abweichen, sondern aufgrund der Frage, wie viele Standorte es in Mecklenburg-Vorpommern jeweils gibt. Sie haben ja Berufe, die nur selten in der Gesellschaft vertreten sind, aber trotzdem gebraucht werden. Und um die dann auszubilden, müssen Sie kleinere Landesfachklassen bilden oder haben nur noch zwei Standorte im Land, und dementsprechend sinkt dann die Klassenstärke. Insofern lässt sich das nicht allgemein beantworten und ist von Standort zu Standort sehr, sehr unterschiedlich und auch von Fach zu Fach. Das gibt da keine enge Korrelation.

Danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

9. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Umsetzung der Bologna-Reform an den Landeshochschulen vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte, wonach die Reform ihre zentralen Ziele möglicherweise verfehlt habe?

Sehr geehrter Abgeordneter Saalfeld, ich schätze den Stand der Umsetzung der Bologna-Reform, was rein technische Fragen an unseren Hochschulen angeht, als weitgehend abgeschlossen und auch gelungen ein. Allerdings sind die technischen Aspekte ja nicht diejenigen, die zur Bologna-Reform geführt haben, sondern die technischen Aspekte sind die Instrumente, mit deren Hilfe die Ziele der Bologna-Reform hätten erreicht werden sollen. Insofern würde ich gerne zwischen diesen allgemeinen Zielen und der technischen Umsetzung differenzieren.

Was die allgemeinen Ziele angeht, das haben Sie, glaube ich, der Öffentlichkeit entnommen, schließe ich mich der sehr deutlichen Kritik des Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz Herrn Professor Hippler an. Ich hatte auch das Vergnügen, mit ihm am Dienstag ein persönliches Gespräch hier in Schwerin zu führen. Wir haben also uns ausgetauscht zu diesen Problemlagen und können eine weitgehende Übereinstimmung im Hinblick auf die eigentlichen Zielsetzungen des Bologna-Prozesses und ihrer – vielleicht – Unterreichbarkeit feststellen.

Ich möchte es an einem kleinen Beispiel deutlich machen, was ich damit meine, worauf aus meiner Sicht auch die Probleme resultieren oder ein großer Teil der Probleme. Wir versuchen mit der Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes zwei miteinander nicht zu vereinbarende Ziele miteinander zu vereinbaren. Wir verlangen von den Hochschulen einerseits, in einer modernen Wissenschaftswelt sich radikal zu spezialisieren und zu profilieren. Das heißt, es soll nach Möglichkeit jeder Studiengang in Europa einzigartig sein, und das geht nur, wenn er von seiner fachlichen Struktur her auch jeweils einzigartig ist. Andererseits wollen wir mit dem Europäischen Hochschulraum die Hochschulen dazu bringen, dass ihre Studienangebote so gleichartig sind, dass sie gegenseitig anerkennungsfähig sind. Und Einzigartigkeit und Gleichartigkeit, was die logische Voraussetzung der Anerkennungsfähigkeit ist, das lässt sich nun mal nicht gemeinsam zum selben Zeitpunkt und in derselben Hinsicht vereinbaren.

Und aus dieser widersprüchlichen Gesamtkonstruktion resultiert auch eine Reihe von Problemen, die wir im Bologna-Prozess erleben. Daraus resultiert, dass wir die Mobilität nicht steigern können, weil wir Probleme haben in der Anerkennungsfähigkeit und, und, und. Es gibt also sehr weitreichende Probleme. Ich rate daher dazu, sich im Hinblick auf die Ziele des Bologna-Prozesses von einer Reihe von Zielen zu verabschieden. Auf die Art und Weise ließen sich die Probleme dann auch lösen, denn alles andere gliche meiner Ansicht nach einer Donquichotterie.

Ich hätte eine Nachfrage: Von welchen Zielen würden Sie sich denn im Land gerne verabschieden?

Also ich spreche ja nicht nur vom Land, sondern von Europa. Im Wesentlichen, glaube ich, sollte man sich von der Idee verabschieden, dass man ein auf bürokratische Weise hergestelltes Anerkennungssystem in Europa hat, das also curriculare Gleichartigkeit voraussetzt und sie gleichzeitig nicht gewähren lassen will, denn man könnte eben diese gesteigerte Mobilität durch Anerkennung von gleichartigen Studienleistungen nur dadurch herstellen, dass man in ganz Europa den Maschinenbau, die Literaturwissenschaft, die Juristerei, dass man alle diese Fächer genau curricular identisch konstruiert. Dann könnten die Studenten in Europa auch mobil sein. Das wäre allerdings eine Art universitäres McDonalds in Europa. Das kann ich mir nicht vorstellen. Und es ergäbe dann im Übrigen auch gar keinen Sinn mehr, ins Ausland zu gehen, wenn dort dasselbe angeboten wird wie das, was man an den eigenen Hochschulen lernen kann. Also das wäre dann nur noch eine Art Sprachkurs, den man wahrnimmt. Das ist eigentlich nicht die Idee einer mobilen Akademikerkohorte sozusagen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist die Praxis oder soll es werden.)

Und deswegen, würde ich sagen, sollte man sich von diesem unsinnigen und nicht erreichbaren Ziel verabschieden und nicht versuchen, mit untauglichen bürokratischen Mechanismen unlösbare Aufgaben zu lösen.

Ich hätte gern noch eine zweite Nachfrage. Danke. Ich gebe Ihnen ja insofern bezüglich der Schwierigkeit …

Herr Saalfeld, ich denke mal, ich werde im Vorfeld, bevor ich diese Zwischenfrage zulasse, noch mal verlesen, was in Paragraf 65 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung geregelt ist. Dort ist zu lesen: „Die Zusatzfragen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beantwortung stehen. Sie dürfen nicht unterteilt sein“ und „das Kommentieren“ von Antworten der Landesregierung – das bezieht sich jetzt auf Punkt 4 – ist „unzulässig“.

Stellen Sie jetzt bitte Ihre Nachfrage.

Ich hoffe, dass der Minister meine Nachfrage dann versteht.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

Das ist wieder ein Kommentar. Herr Saalfeld, ich bitte Sie wirklich darum, sich an die Geschäftsordnung zu halten.

(Michael Andrejewski, NPD: Weiter so! – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Udo Pastörs, NPD – Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und NPD)

Gleich? Ja, gut. Ich verschiebe die Frage. Ich nehme die nächste Frage:

10. Welche konkreten Maßnahmen sind seitens

des Landes geplant, um die Ziele der BolognaReform in Zukunft besser zu erreichen?

Werter Abgeordneter Saalfeld, im Grundsatz habe ich die Frage schon beantwortet, indem ich gesagt habe, dass wir einfach an einer Reihe von Stellen gut tun, uns von den Zielen der BolognaReform zu verabschieden, weil sie unlösbar oder unerreichbar sind und – wenn man das tut – man natürlich auch keine Maßnahmen mehr ergreifen muss, um diese Bologna-Ziele zu erreichen.