Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

Werter Abgeordneter Saalfeld, im Grundsatz habe ich die Frage schon beantwortet, indem ich gesagt habe, dass wir einfach an einer Reihe von Stellen gut tun, uns von den Zielen der BolognaReform zu verabschieden, weil sie unlösbar oder unerreichbar sind und – wenn man das tut – man natürlich auch keine Maßnahmen mehr ergreifen muss, um diese Bologna-Ziele zu erreichen.

Ich würde Ihnen aber gerne darstellen, weil auch der Abgeordnete Al-Sabty bereits eine Kleine Anfrage gestellt hat zu der Frage, was wir nun tun wollen und zu tun gedenken angesichts der Bologna-Kritik, deswegen würde ich gern mal kurz vortragen, was wir längst getan haben, und zwar mit Beschluss eines Landeshochschulgesetzes Ende des Jahres 2010 als eine Reform der Bologna-Reform.

Wir haben folgende Punkte eingeführt, die aus meiner Sicht sämtliche zentralen Kritiken am Bologna-Prozess beseitigen:

1. Das Diplom in Mecklenburg-Vorpommern bleibt erhal

ten. Absolventen entsprechender Studiengänge können diese Abschlussart wählen.

2. Zur Erleichterung der Mobilität der Studierenden

wird ein zusätzliches Auslandssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, nach meiner Kenntnis eine einmalige Regelung in ganz Deutschland.

3. Alle Hochschulen können den Studierenden ein Teil

zeitstudium ermöglichen. Das heißt, der Studiengang muss nicht umgebaut werden, sondern in diesem Studiengang kann ein Teilzeitstudierender doppelt so lange studieren, wenn er Eltern pflegt, Kinder hat oder arbeiten geht.

4. Der Zugang von Bachelorabsolventen zu Masterpro

grammen darf nicht mehr von einer pauschalen Zugangsnote abhängig gemacht werden. Auch das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber anderen Ländern.

Im Interesse aller an Hochschulen Tätigen, sowohl der Studierenden als auch der Lehrenden, haben wir im Hochschulgesetz vorgesehen, dass es keinerlei Vorschriften mehr darüber gibt, wie viele Module in einem Studienprogramm benotet werden und wie viele dieser benoteten Module in die Endnote eingehen. Das heißt, jedes Fach kann selbst entscheiden, wie hoch die Prüfungslast aufseiten der Studierenden und der Lehrenden ist. Die Hochschulen können schon heute von allen Regelungen Gebrauch machen.

Vorletzter Punkt: In allen Studiengängen kann ein Begabtenstudium eingeführt werden. Das heißt, Studierende, die besonders gut sind, können sich vollständig von den Vorgaben des Bologna-Prozesses befreien lassen und wieder wie früher ein freies Magister- oder Diplomstudium absolvieren.

(Michael Andrejewski, NPD: Das ist ein Grund, sich anzustrengen.)

Letzter Punkt: Wir haben die Regelungen zur Akkreditierung im bundesweiten Vergleich deutlich verschlankt. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Reakkreditierung. Es muss einmal nachgewiesen werden in einer Akkreditierung, dass der Studiengang funktionstüchtig ist, und dann müssen nicht alle fünf Jahre Reakkreditierungen stattfinden, es sei denn, im Studienprogramm kommt es zu gravierenden Änderungen.

Das ist eine ganze Batterie an Bologna-Maßnahmen, die wir bereits in Kraft gesetzt haben. Und ich stelle fest, die Hochschulen sind noch längst nicht so weit, alle diese Dinge umgesetzt zu haben in ihren Ordnungen. Die Hochschulen haben schon heute viel, viel mehr Möglichkeiten durch das Gesetz, als sie im Moment nutzen. Deshalb glaube ich, dass es nicht sinnvoll ist, dass das Land weitere Maßnahmen ergreift, sondern die Hochschulen dabei unterstützt, sie vielleicht auch motiviert, von den neuen Möglichkeiten des Landeshochschulgesetzes umfassend Gebrauch zu machen.

Und deswegen wird es aus der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns auch keine neue Bologna-Reform geben, weil wir die vor zwei Jahren bereits erfolgreich vollzogen haben.

Ich hätte gerne noch eine Nachfrage: Hielten Sie es für eine geeignete Maßnahme, in Zukunft vonseiten des Landes stärker darauf zu achten, dass die Gleichartigkeit der Strukturierung der Modularisierung – zum Beispiel im Lehramtsstudium, wo die Bologna-Reform noch nicht darauf angewendet wird, aber ein Teil, nämlich die Modularisierung –, stärker darauf zu achten, dass hier die Module vom Leistungsspektrum gleich stark sind? Also in Greifswald gibt es fünf Leistungspunkte pro Modul und in Rostock gibt es sechs Leistungspunkte pro Modul.

Sehr geehrter Abgeordneter Saalfeld, wir hatten diesen Disput ja schon einmal im Ausschuss. Daraufhin habe ich erklärt, dass für gewöhnlich ein Studienortwechsel eintritt zum Abschluss eines Semesters. Das heißt, es wird ein Semester komplett studiert und dann wechselt man den Studienort. In einem Semester muss man unter Bologna-Bedingungen 30 ECTS studieren. Wie sich diese 30 ECTS ergeben, ob durch 10 mal 3, 5 mal 6, 6 mal 5 oder wie auch immer, ist ziemlich gleichgültig für die Frage, ob 30 erreicht werden.

Insofern würde ich die Frage, so, wie Sie sie gestellt haben, eindeutig mit Nein beantworten. Ich würde nicht dafür plädieren, an allen Standorten das völlig gleich zu strukturieren. Das ist ja gerade der Bürokratisierungswahn, der durch die Bologna-Reform in ganz Europa ausgelöst wurde, den ich stark kritisiere und ablehne. Wo ich Ihnen aber zustimmen würde, ist, dass natürlich, wenn wir Lehramtsstudiengänge, auch gleiche Lehramtsstudiengänge in Mecklenburg-Vorpommern haben, schon aus Gründen der Qualitätssicherung eines öffentliches Gutes, nämlich Bildung, an beiden Standorten vergleichbare curriculare Standards gelten müssen. Dies haben beide Hochschulen auch in ihren Zielvereinbarungen mit Parlamentsbeschluss versichert.

Wenn Sie die Berichte, die ich im Bildungsausschuss gegeben habe, Revue passieren lassen, bemühe ich mich ausgerechnet zum Beispiel im Bereich der Inklusionspädagogik und der Bildungswissenschaften darum,

eben jene vergleichbaren curricularen Standards sicherzustellen. Auf der inhaltlichen Ebene würde ich Ihnen also durchaus recht geben, es muss dort an beiden Standorten vergleichbare Mindeststandards geben. Auf der Ebene der sozusagen Strukturierung der Studienprogramme und der Größe der Module würde ich Ihnen nicht folgen.

Ich hätte gerne noch eine zweite Frage, vielen Dank. Nachfrage: Sehen Sie da keine Probleme auf die Studierenden zukommen, die praktisch in der Universität Greifswald und der Universität Rostock in Zukunft im Lehramtsstudium wechseln wollen, weil da geht es ja um die strukturelle Anrechnung?

Also ein Studienortwechsel ist immer mit Problemen verbunden, es sei denn, man bietet überall in ganz Europa dasselbe an. Das ist vollkommen klar. Eine solche Gleichschaltung, wenn man das so sagen kann, oder Angleichung der europäischen Bildungsprogramme kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre ein Verlust der kulturellen Vielfalt in Europa, das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Insofern muss ich Ihnen sagen, dass ich sozusagen die Motivation, die Sie dort haben, durchaus nachvollziehen kann und dass man dem auch in einem gewissen Umfang Rechnung tragen muss, damit es nicht völlig divergierende Dinge sind. Aber gewisse Probleme, auch bei Übergängen, muss man deshalb hinnehmen, weil – und der Frage könnten wir mal nachgehen – man nicht aufgrund der Tatsache, dass vielleicht eine Handvoll von Studierenden im Jahr den Studienort wechselt, danach die Universitäten strukturieren kann. Insofern ist das mal eine ganz interessante Frage, dem Problem nachzugehen, wie viele Studierende denn von Greifswald nach Rostock wechseln und von Rostock nach Greifswald in den Lehrämtern, und da bin ich gespannt, wie hoch die Zahlen sind. Ich würde prognostizieren, sie sind nicht mal zweistellig. Aber ich könnte diese Wette auch verlieren.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 11 zu stellen.

Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

11. Welche Gründe haben nach Kenntnis der Lan

desregierung dazu geführt, dass die ÖPNVDirektverbindung – die Busverbindung Schwerin–Boltenhagen–Schwerin – zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Ostseeküste eingestellt wurde?

Liebe Kollegin Gajek, vorab noch mal ein Angebot: einfach mal zum Telefonhörer greifen, dann kriegen Sie eine Antwort in 30 Sekunden und wir brauchen die Verwaltung nicht mit solchen Dingen zu beschäftigen.

Wir haben keine Kenntnis über den Grund. Das ist die Antwort.

Danke.

Wir sind nicht zuständig.

Ich bitte nun den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 12 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

12. Wird die Landesregierung den Landesverkehrs

wegeplan angesichts der Ergebnisse des aktuell durch das Verkehrsbündnis „Allianz pro Schiene“ vorgelegten „Bundesländerindexes Mobilität“, wonach Mecklenburg-Vorpommern dem Ausbau des Schienennetzes nicht die notwendige Aufmerksamkeit widmet, zugunsten der Bahnverbindungen überarbeiten?

Lieber Kollege Suhr, auch da erst mal ein Nein. Es gibt nämlich keinen Landesverkehrswegeplan, also können wir den auch nicht überarbeiten. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung etwas anderes vorgesehen, das kennen Sie. Wir wollen einen integrierten Landesverkehrswegeplan – einen integrierten Landesverkehrsplan, nicht -verkehrswegeplan – in einem sehr umfassenden Beteiligungsprozess aufstellen. Das ist auf dem Weg.

Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ist ein Landesverkehrswegeplan ein falscher Ansatz. Die Bedeutung von Verkehrswegen wird von mir nicht angezweifelt, aber ein Landesverkehrsplan beinhaltet mehr als eben nur die Infrastruktur. Ein integrierter Landesverkehrsplan muss Bestandteile haben wie zum Beispiel die verschiedenen Formen von Mobilität, also die berühmt-berüchtigte Schnittstellenproblematik zwischen den einzelnen Verkehrsträgern, die müssen da auftauchen. Und ich glaube, nach 22 Jahren Mecklenburg-Vorpommern ist es jetzt tatsächlich an der Zeit, gerade diese Schnittstellenproblematik mit einzubauen. Deswegen arbeiten wir nicht an einem Landesverkehrswegeplan, sondern an einem integrierten Landesverkehrsplan.

Darf ich eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)

Inwieweit beabsichtigen Sie denn, Ergebnisse oder Inhalte aus dem „Bundesländerindex Mobilität“ aufzunehmen oder aufzugreifen?

Erst mal muss man konstatieren, dass wir da sehr gut abgeschnitten haben als Mecklenburg-Vorpommern, bestes ostdeutsches Land auf Platz sieben, sicherlich ausbaufähig, und wenn man ins Detail guckt, gibt es da Stärken und Schwächen, gar keine Frage, das ist völlig unstrittig. Letztendlich werden wir in den Diskussionen, bei denen Sie sich – davon gehe ich zumindest nach den Erfahrungen mit dem Landesenergiekonzept aus – auch als Fraktion, als Partei massiv mit einbringen, diese Problematik natürlich diskutieren.

Herzlichen Dank.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 13 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

13. Wann ist mit der Vorlage des Verfassungs

schutzberichtes 2011 zu rechnen?

Ich gehe davon aus, dass ich den Verfassungsschutzbericht Ende September, spätestens erste Oktoberwoche vorstellen kann.

Herzlichen Dank.