Herr Abgeordneter, der genannte Artikel im „Nordkurier“ vom 20. August 2012 berichtete über den Planungsstand im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entscheidet gemäß Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes über die Frage der Standorte. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist dann verpflichtet, die ihm durch den Bund nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufzunehmen.
Im Rahmen ihrer Aufnahmeverpflichtung nach Para- graf 2 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte nach Paragraf 4 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, den Betroffenen Unterkunftsplätze vorzuhalten. Auf dieser Basis rechnet der Bund für die Jahre 2012 und 2013 für das Land Mecklenburg-Vorpommern mit einem Zugang von circa 1.000 Personen nach Mecklenburg-Vorpommern.
Aufgrund der Prognose, dass die Asylbewerberzahlen steigen werden, und der Schließung der Gemeinschaftsunterkunft in Jürgenstorf besteht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Notwendigkeit der Schaffung von Unterbringungskapazitäten. In diesem Zug sollen die Unterbringungskapazitäten um 350 Plätze erweitert werden. Vorgesehen ist dazu zum einen derzeit der Standort in Neustrelitz, in der Hittenkoferstraße. Im Bereich Neubrandenburg ist noch keine Entscheidung über den Standort, jedenfalls keine endgültige Entscheidung durch die Stadt Neubrandenburg gefallen.
Auf die Grundlagen der Aufnahmeverpflichtung bin ich bereits eingegangen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Paragraf 5 Absatz 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz vom Land erstattet. Die Schaffung von 350 Unterbringungsmöglichkeiten ist nicht gleichbedeutend mit der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.
Zu den objektbezogenen Kosten, also den Kosten für die Herrichtung der neuen Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, liegen derzeit, da noch nicht alle Standortentscheidungen gefallen sind, keine Annahmen vor. Die Planungen sind eben dementsprechend einfach noch nicht so weit. Die personenbezogenen Kosten belaufen sich auf monatlich circa 560 Euro je Asylbewerberin beziehungsweise Asylbewerber.
Eine Zusatzfrage: Sind da die Betreuungskosten, die für das Asylbewerberheim entstehen, schon mit eingerechnet?
Zusatzfrage: Sind unsere Informationen richtig, Herr Minister, dass das Innenministerium die sogenannten angedachten Begrüßungsfeiern für die Ausländer wohlwollend kommentiert hat, und ist auch die Information richtig …
Diese Zusatzfragen dürfen sich nur auf die unmittelbare Antwort des Innenministers beziehen. Das ist bei Ihrer Frage nicht der Fall.
Ich präzisiere: Ist es richtig, dass das Innenministerium bereit ist, Geldmittel bereitzustellen, um sogenannte Begrüßungsfeiern für die Ausländer, die hier erwartet werden, mitzufinanzieren?
Herr Abgeordneter Müller, im Zusammenhang mit dem Pressefest der NPD in Viereck wurden der Polizei keine Straftaten bekannt, die der politisch motivierten Kriminalität links zugeordnet werden. Bekannt wurde lediglich eine Nötigung gemäß
Paragraf 42 Strafgesetzbuch, die im Straßenverkehr in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung gemäß Paragraf 303 Strafgesetzbuch begangen worden ist.
Zunächst erst mal ist es richtig, dass im ersten Halbjahr 2012 in Mecklenburg-Vorpommern 209 falsche Euronoten im Zahlungsverkehr registriert wurden. Die Zahl der Fälschungen liegt damit circa 20 Prozent höher gegenüber dem Vergleichszeitraum im letzten Jahr. Im bezeichneten Zeitraum wurden neun litauische, ein polnischer sowie ein luxemburgischer Staatsbürger festgestellt. Die Fälschungen stammen meistens, soweit man das nachvollziehen kann, aus dem Raum Italien oder Bulgarien.
sungsschutz Mecklenburg-Vorpommern bis zum heutigen Tage nicht in der Lage, den Verfassungsschutzbericht für 2011 vorzulegen?
Herr Abgeordneter Petereit, zunächst erst mal möchte ich feststellen, dass der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gar nicht zur Vorlage eines Verfassungsschutzberichtes verpflichtet ist. Die Vorlage erfolgt, weil der Verfassungsschutzbericht für die Erfüllung des Informationsauftrages des Verfassungsschutzes eine wichtige, entscheidende Rolle und auch eine für die Öffentlichkeitsarbeit spielt.