Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

Herzlichen Dank.

(Udo Pastörs, NPD: Wir freuen uns schon.)

Ich bitte nun den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Fragen 14 und 15 zu stellen.

Herr Minister!

14. Welche Standorte sollen als Asylbewerberunter

künfte genutzt werden?

Herr Abgeordneter, der genannte Artikel im „Nordkurier“ vom 20. August 2012 berichtete über den Planungsstand im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entscheidet gemäß Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes über die Frage der Standorte. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist dann verpflichtet, die ihm durch den Bund nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufzunehmen.

Im Rahmen ihrer Aufnahmeverpflichtung nach Para- graf 2 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte nach Paragraf 4 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, den Betroffenen Unterkunftsplätze vorzuhalten. Auf dieser Basis rechnet der Bund für die Jahre 2012 und 2013 für das Land Mecklenburg-Vorpommern mit einem Zugang von circa 1.000 Personen nach Mecklenburg-Vorpommern.

Aufgrund der Prognose, dass die Asylbewerberzahlen steigen werden, und der Schließung der Gemeinschaftsunterkunft in Jürgenstorf besteht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Notwendigkeit der Schaffung von Unterbringungskapazitäten. In diesem Zug sollen die Unterbringungskapazitäten um 350 Plätze erweitert werden. Vorgesehen ist dazu zum einen derzeit der Standort in Neustrelitz, in der Hittenkoferstraße. Im Bereich Neubrandenburg ist noch keine Entscheidung über den Standort, jedenfalls keine endgültige Entscheidung durch die Stadt Neubrandenburg gefallen.

Danke schön.

Zweite Frage:

15. Welchen Kostenaufwand erwartet die Landesre

gierung durch die Aufnahme und Unterbringung von 350 zusätzlichen Asylbewerbern?

Auf die Grundlagen der Aufnahmeverpflichtung bin ich bereits eingegangen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Paragraf 5 Absatz 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz vom Land erstattet. Die Schaffung von 350 Unterbringungsmöglichkeiten ist nicht gleichbedeutend mit der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.

Zu den objektbezogenen Kosten, also den Kosten für die Herrichtung der neuen Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, liegen derzeit, da noch nicht alle Standortentscheidungen gefallen sind, keine Annahmen vor. Die Planungen sind eben dementsprechend einfach noch nicht so weit. Die personenbezogenen Kosten belaufen sich auf monatlich circa 560 Euro je Asylbewerberin beziehungsweise Asylbewerber.

Eine Zusatzfrage: Sind da die Betreuungskosten, die für das Asylbewerberheim entstehen, schon mit eingerechnet?

Die sind auf die Personen runtergebrochen, ja.

Danke schön.

Herr Abgeordneter Pastörs, stellen Sie jetzt Ihre Zusatzfrage.

Danke schön.

Zusatzfrage: Sind unsere Informationen richtig, Herr Minister, dass das Innenministerium die sogenannten angedachten Begrüßungsfeiern für die Ausländer wohlwollend kommentiert hat, und ist auch die Information richtig …

Herr Pastörs, ich hatte gerade die Regelungen verlesen, die Zusatzfragen betreffen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Diese Zusatzfragen dürfen sich nur auf die unmittelbare Antwort des Innenministers beziehen. Das ist bei Ihrer Frage nicht der Fall.

Ich präzisiere: Ist es richtig, dass das Innenministerium bereit ist, Geldmittel bereitzustellen, um sogenannte Begrüßungsfeiern für die Ausländer, die hier erwartet werden, mitzufinanzieren?

Nein.

Danke schön.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hat er keine Einladung gekriegt?)

Ich darf nun den Abgeordneten Tino Müller,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ist er traurig?)

Fraktion der NPD, bitten,

(Stefan Köster, NPD: Spricht da jemand?)

die Fragen 16 und 17 zu stellen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Herr Minister!

16. Welche Straftaten wurden für den 11. August 2012

beim NPD-Pressefest polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität links zugeordnet werden?

Herr Abgeordneter Müller, im Zusammenhang mit dem Pressefest der NPD in Viereck wurden der Polizei keine Straftaten bekannt, die der politisch motivierten Kriminalität links zugeordnet werden. Bekannt wurde lediglich eine Nötigung gemäß

Paragraf 42 Strafgesetzbuch, die im Straßenverkehr in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung gemäß Paragraf 303 Strafgesetzbuch begangen worden ist.

17. Welcher Sachschaden entstand hierbei?

Es entstand ein Sachschaden von circa 200 Euro. Personenschäden sind nicht bekannt.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, die Fragen 18 und 19 zu stellen.

Herr Caffier!

18. Welche Nationalitäten dominieren unter den Tä

tergruppen, die Falschgeld herstellen und/oder in Umlauf bringen?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Zunächst erst mal ist es richtig, dass im ersten Halbjahr 2012 in Mecklenburg-Vorpommern 209 falsche Euronoten im Zahlungsverkehr registriert wurden. Die Zahl der Fälschungen liegt damit circa 20 Prozent höher gegenüber dem Vergleichszeitraum im letzten Jahr. Im bezeichneten Zeitraum wurden neun litauische, ein polnischer sowie ein luxemburgischer Staatsbürger festgestellt. Die Fälschungen stammen meistens, soweit man das nachvollziehen kann, aus dem Raum Italien oder Bulgarien.

19. Aus welchen konkreten Gründen ist der Verfas

sungsschutz Mecklenburg-Vorpommern bis zum heutigen Tage nicht in der Lage, den Verfassungsschutzbericht für 2011 vorzulegen?

Herr Abgeordneter Petereit, zunächst erst mal möchte ich feststellen, dass der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gar nicht zur Vorlage eines Verfassungsschutzberichtes verpflichtet ist. Die Vorlage erfolgt, weil der Verfassungsschutzbericht für die Erfüllung des Informationsauftrages des Verfassungsschutzes eine wichtige, entscheidende Rolle und auch eine für die Öffentlichkeitsarbeit spielt.