Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

Herr Abgeordneter Petereit, zunächst erst mal möchte ich feststellen, dass der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gar nicht zur Vorlage eines Verfassungsschutzberichtes verpflichtet ist. Die Vorlage erfolgt, weil der Verfassungsschutzbericht für die Erfüllung des Informationsauftrages des Verfassungsschutzes eine wichtige, entscheidende Rolle und auch eine für die Öffentlichkeitsarbeit spielt.

Richtig ist, das habe ich gerade für den Abgeordneten Suhr erwähnt, dass er für Ende September/Anfang Okto

ber vorgesehen ist. Richtig ist auch, dass ein Minister Prioritäten setzen muss. Über die Größe des Verfassungsschutzes ist gestern schon gesprochen worden. Wie Ihnen bekannt sein wird, haben wir als Länder derzeit intensiv mit der Frage der Zuarbeit zu Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „Aufarbeitung NSU-Morde“ und die damit verbundenen möglichen Pannen im Verfassungsschutz zu tun. Das ist die eine Frage oder die eine Seite dessen.

Und die zweite Seite ist, wie Ihnen auch bekannt sein dürfte, arbeitet auch Mecklenburg-Vorpommern intensiv an der Vorbereitung eines NPD-Verbotsverfahrens. Dazu dienen die Materialsammlungen, die im Verfassungsschutz erarbeitet werden.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Das hat für mich eine Priorität, die habe ich dementsprechend festgelegt und dazu stehe ich auch.

(Michael Andrejewski, NPD: Achten Sie auf Ihre Aktenführung! – Zurufe von Heinz Müller, SPD, Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Stefan Köster, NPD)

Danke, Herr Minister.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 20 zu stellen.

Frau Ministerin!

20. Wie ist es nach Ansicht der Landesregierung zu

erklären, dass zwei Jahre, nachdem das Oberlandesgericht Rostock die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des Vorwurfs der schweren Untreue gegen den Anklamer Bürgermeister angeordnet hat, vor dem Landgericht Stralsund immer noch keine Verhandlung begonnen hat?

Herr Abgeordneter, verfahrensleitende Verfügungen des Gerichts, wozu auch die Terminierungen der Sitzungen zählen, gehören zum Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit. Als Justizministerin ist mir daher generell jede Einflussnahme oder auch nur Kommentierung verwehrt. Allgemein kann ich sagen, dass Jugendsachen und Haftsachen Vorrang eingeräumt wird.

(David Petereit, NPD: Und politischen Strafsachen.)

Eine Zusatzfrage: Ganz allgemein gefragt, ist diese Verfahrensdauer nach Ihren Kenntnissen bei den Landgerichten, speziell beim Landgericht Stralsund, üblich?

Das ist sehr unterschiedlich. Insofern, das hängt davon ab, wie viel Haftsachen, wie viel Jugendstrafsachen auch bei bestimmten Gerichten

(Stefan Köster, NPD: Hier wird doch wieder was vertrödelt.)

im Laufe der Zeit anhängig sind.

Eine zweite Zusatzfrage: Sind Ihnen in irgendeiner Weise Personalmangel oder Sachmittelmangel beim Landgericht Stralsund bekannt?

Das ist mir nicht bekannt und insofern denke ich, daran wird es auch nicht liegen.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 21 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin!

21. Auf wie vielen Gebäuden, die aktuell durch den

Betrieb für Bau und Liegenschaften, zum Beispiel für die Universität Rostock, errichtet oder geplant werden, sind Photovoltaikanlagen mit welcher installierten Leistung geplant?

Zurzeit sind auf zwei Gebäuden des BBL Photovoltaikanlagen geplant. Dabei handelt es sich zum Ersten um zwei Hallendachflächen des Behördenzentrums Neubrandenburg, die an Dritte verpachtet werden. Hier soll künftig auf einer Fläche von 6.284 Quadratmetern eine Nennleistung von 620 Kilowatt erreicht werden. Zum anderen ist auf einem Gebäude der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät in Rostock eine Photovoltaikanlage auf 207 Quadratmetern vorgesehen, die eine Nennleistung von 16,6 kW erreichen kann. Hinzu kommen Photovoltaikanlagen mit einer Fläche von 319 Quadratmetern, die bereits im Rahmen von Landesbaumaßnahmen errichtet wurden und eine Nennleistung von 36,2 kW haben.

Danke schön.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Hierzu bitte ich den Abgeordneten JohannGeorg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 22 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

22. Aus welchem Grund hält die Landesregierung

die Förderung einer einzelnen Photovoltaikanlage mit 1 Million Euro für erforderlich, obwohl allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2012 Photovoltaikanlagen in Mecklenburg-Vorpommern mit einer installierten Leistung von über 80 MW ohne zusätzliche Investitionsfördermittel des Landes in Betrieb gegangen sind?

Sehr geehrter Kollege, die Förderung erfolgt nach dem Regelwerk Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Hauptziel dieses Programms sind Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Die hier verhandelte Investitionsfrage sichert dauerhaft 150 Dauerarbeitsplätze am Standort Wittenburg und nach dem gemeinsam durch den Bund und die Länder formulierten Regelwerk der Gemeinschafts

aufgabe „Koordinierungsrahmen“ können Investitionen eines Gewerbebetriebes gefördert werden, die zur Energieversorgung und hier überwiegend dem Eigenbedarf dienen. Das liegt in diesem Falle vor. Insgesamt wird in der Betriebsstätte die Photovoltaikanlage dazu dienen, zu etwa 40 Prozent den Eigenbedarf zu sichern.

Ich habe eine Zusatzfrage: Halten Sie es grundsätzlich für erforderlich, Investitionszuschüsse zu geben bei Photovoltaikanlagen in Mecklenburg-Vorpommern?

Grundsätzlich nicht, aber in diesem Einzelfall, da es sich um eine Hotelanlage handelt, die der Ermöglichung von saisonverlängernden Maßnahmen dient und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in besonderer Weise beiträgt, halten wir die Förderung für gerechtfertigt.

Danke schön.

Bitte.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 20 Jahre ausländerfeindliche Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen – Mahnung und Verpflichtung. Für eine lebendige Demokratie, gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt!, Drucksache 6/1029.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20 Jahre ausländerfeindliche Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen – Mahnung und Verpflichtung. Für eine lebendige Demokratie, gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt! – Drucksache 6/1029 –

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion DIE LINKE der Fraktionsvorsitzende Herr Holter.

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, Stefan Köster, NPD, und David Petereit, NPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Wochenende versammelten sich Tausende Menschen in Rostock, um der schrecklichen Ereignisse zu gedenken, mit denen das sogenannte Sonnenblumenhaus im Stadtteil Rostock-Lichtenhagen im August 1992 traurige Berühmtheit erlangte.

(Michael Andrejewski, NPD: Und um Supermärkte zu plündern. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Mit Demonstrations- und Gedenkzügen am Sonnabend sowie Fahrradsternfahrten am Sonntag

(Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Stefan Köster, NPD)

zogen die Menschen mahnend zu dem Gebäude, das zu Beginn der 90er-Jahre die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern, kurz ZAst, war.