Das hat aber nicht an uns gelegen. Es war auch die Mitarbeiterin aus Hamburg da. Das fand ich schon sehr beachtlich, und das hatte schon ein komisches Gefühl bei mir ausgelöst, denn wir wollten dort ja gucken, wir wollten auch gerne mit Menschen, die dort leben, sprechen. Und wir konnten uns natürlich davon überzeugen, dass eine verkehrstechnische Anbindung mit einem immer mehr schrumpfenden ÖPNV natürlich problematisch ist. Das betrifft uns alle.
Und ein dritter Punkt, den ich jetzt hier nur exemplarisch anbringen will, ist letztendlich die sprachliche Vermittlung. Nicht umsonst machen wir jetzt einen Dolmetscherpool oder versuchen da, gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen.
Diese Punkte sind nicht neu, sie sind nämlich hier schon mehrfach thematisiert worden. Wir würden nur gerne wissen, wie weit ist denn der aktuelle Stand der Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung der Einrichtung Nostorf/Horst zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich gediehen, denn darüber wissen wir nichts. Nach Informationen hat die SPD in Hamburg nämlich die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zur Flüchtlingsunterbringung in Nostorf/Horst beschlossen. Dazu gibt es eine Pressemitteilung des grünen Hamburger Abgeordneten Müller.
„Der Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung steht noch aus. Bei dem derzeit vorliegenden Vereinbarungstext handelt es sich um eine Entwurfsfassung, daher wird derzeit von einer Veröffentlichung abgesehen. Es ist geplant, die Bürgerschaft über die neue Verwaltungsvereinbarung in ihrer endgültigen Fassung zu unterrichten.“
Jetzt fragen wir uns natürlich: Wie ist denn der Stand der geplanten Verwaltungsvereinbarung heute? Und deswegen hätte ich es erwartet, dass hier heute jemand von der Regierung spricht. Die Rednerliste ist ja noch nicht geschlossen, vielleicht gibt es dann doch noch mal konkrete Aussagen dazu.
Und letztendlich haben wir jetzt noch die Möglichkeit, weil die Verwaltungsvereinbarung nämlich noch nicht geschlossen ist, hier die Chance, so verstehe ich auch den Antrag des Kollegen Al-Sabty, noch mal Änderungsbedarf anzumelden und die Möglichkeit zu nutzen, Horst, also die ZAST, in eine größere Stadt zu verlegen, weil nachher sind Tatsachen geschaffen.
Und von daher können wir den Antrag der LINKEN in den Punkten 2 und 3 ausdrücklich unterstützen, Punkt 1 würden wir nicht mittragen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausführungen von meinem Kollegen Herrn Silkeit waren ja eigentlich klar und deutlich.
Frau Gajek hat bestätigt, dass Punkt 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE sich auch ihrer Meinung nach bereits erledigt hat. Gleichwohl möchte ich noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit sehr begrüße. Und es ist ja auch nicht das letzte Urteil, das hier so einige Dinge geraderückt. Wir haben ja erst, ich glaube, das war vorgestern, im Presseverteiler lesen können, dass auch die Einschränkungen des Elterngeldes oder der Ausschluss von Ausländern für das Elterngeld durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist. Auch da kann ich nur sagen, das ist der richtige Weg.
Nun kommen wir aber zu Punkt 2 und zu Punkt 3. Es wurde auf das Verfahren auf Bundesebene schon eingegangen und Herr Al-Sabty berichtete auch von den angehörten Sachverständigen und zählte auf, von welchen Fraktionen auf Bundesebene die gänzliche Aufhebung des Gesetzes befürwortet wird. Die SPD befand sich nicht darunter und die CDU auch nicht. Das dürfte die Frage an dieser Stelle auch schon so ein bisschen beantworten.
Die SPD hat seit Langem auch auf Bundesebene die Abkehr vom Sachleistungsprinzip befürwortet, hin zur Gleichstellung, auch was die finanzielle Höhe angeht. Jedoch kenne ich die Position, das letzte Mal öffentlich vorgetragen oder auch öffentlich vorgetragen von 2009, dass trotz allen Reformbedarfes des Asylbewerberleistungsgesetzes die gänzliche Abschaffung nicht ins Auge gefasst wird. Es sind ja auch andere Bestandteile darin geregelt, haben Sie ja selbst aufgeführt. Daher werden wir auch Punkt 2 Ihres Antrages nicht unterstützen.
Punkt 3 dieses Antrages hat uns hier in diesem Haus schon öfter beschäftigt, oftmals auch im Zusammenhang mit Gemeinschaftsunterkünften insgesamt. Und ich habe viele Diskussionen, die die Zustandsbeschreibung in Horst/Nostorf immer mitbeinhalten, miterlebt. Ich bin mehrmals selber dagewesen und ich habe aber auch die Veränderungen, die sich vor Ort ergeben haben, miterlebt.
Und aus dem Grund finde ich das Bild, das Herr Silkeit hier gezeichnet hat, auch nicht überzogen. Er hat hier aufgelistet, welche Einrichtungen innerhalb dieser Gemeinschaftsunterkunft oder dieser Erstaufnahmeeinrichtung ihn besonders beeindrucken und welche er hier für besonders erwähnenswert hält neben vielen anderen, die ja sowieso gesetzlich vorgeschrieben sind. Also diese Isolation der Asylbewerber in dieser Einrichtung in Bezug auf die sie umgebende Gesellschaft, in dem Maße, wie das hier immer heraufbeschworen wird, kann ich, ehrlich gesagt, auch nicht erkennen.
Und wenn Sie in Ihrem Antrag immer wieder fordern, das soll da aufgelöst und in eine größere Kommune verlegt werden, dann müssen Sie allerdings auch den Mut haben, hier mal zu sagen, was nennen Sie denn eine größere Kommune in diesem Land. Wir sind in MecklenburgVorpommern ländlicher Raum, bis auf Rostock als einzige Großstadt. Wenn Sie wollen, dass die Zentrale Aufnahmestelle wieder nach Rostock verlegt werden soll, dann sagen Sie das klar und deutlich.
Aber ich muss noch mal darauf zurückkommen, auf die klaren und deutlichen Äußerungen unseres Koalitions
partners, der sagte, die Landesregierung wird diese Einrichtung nicht aufgeben. Zu diesem Zeitpunkt ist das undenkbar. Von daher können wir als Koalitionäre diesen Punkt auch sowieso schon nicht mittragen.
Aber ehrlich gesagt, ich bin davon auch noch nicht wirklich überzeugt, wenn Sie sich denn mal äußern würden, was Sie mit einer größeren Gemeinde in MecklenburgVorpommern meinen,
ob wir dann auch den Sinn da wirklich drin erkennen können, dass das denn die richtige Anbindung ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Eilt herbei, ihr Völkerscharen!“, dieses altbekannte Motto lässt sich auf den hier vorliegenden Antrag zweifelsfrei anwenden. Da verlangen die LINKEN, dass die vom Bundesverfassungsgericht kürzlich geforderte Anhebung der Zuwendungen für die Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umgehend zu erfolgen habe und die Nachzahlung der Leistungen an die Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern unverzüglich stattfinden solle.
In Punkt 2 des Antrags wird gleich ganz die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Übernahme der Leistungsberechtigten in den Wirkungsbereich des II. und XII. Sozialgesetzbuches gefordert. Erinnern wir uns: Das BVG hat unlängst festgestellt, dass die Leistungen aus dem geltenden Asylbewerberleistungsgesetz evident unzureichend seien, was eine Anhebung zwingend erforderlich mache, von derzeit 225 auf künftig 336 Euro. Infolge des Urteils rechnet der Deutsche Landkreistag mit Mehrkosten in Höhe von 130 Millionen Euro im Jahr.
Geht es nach der LINKEN, sollen hierzulande auch die Asylanten der Erstaufnahmeeinrichtung und Landes- gemeinschaftsunterkunft in Nostorf/Horst im Landkreis Ludwigslust-Parchim kräftig hofiert werden. Geschehen soll dies durch eine Verlegung der Einrichtungen in eine größere Kommune. Diese Forderungen sind weitere Mosaiksteinchen in einer sogenannten Willkommens- kultur.
Die Verwöhn- und Kuschelrituale gehen einigen Zeitgenossen noch nicht weit genug. So fordern einige, wie zum Beispiel Frau Gajek von den GRÜNEN,
und die Auflösung von Nostorf/Horst. Die genannten Maßnahmen und die Ziele der Antideutschen sind im Endeffekt