Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

(Heinz Müller, SPD: Und Strauße.)

Ja, die mögen mehr so Ödland, ne?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Des Weiteren bindet Grünland hohe Mengen an Kohlenstoff und Wasser und kann durch einen starken Humusgehalt in Überschwemmungsgebieten auch dem Küstenschutz dienen. Und schließlich erfüllt das Dauergrün eine wichtige Funktion, die des Erosions- und Bodenschutzes.

Die vorgetragenen Funktionen zeigen deutlich, wie wichtig der Erhalt des Dauergrüns in Mecklenburg-Vorpom- mern ist. Wir als SPD-Fraktion begrüßen die Ziele der Landesregierung, dem Klimaschutz und der nachhaltigen Entwicklung eine herausragende Bedeutung zukommen zu lassen. Daher unterstützen wir das Anliegen des hier vorliegenden Gesetzentwurfes, das Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Auch ist aus dem Entwurf für uns nicht erkennbar, dass für Eigentümer oder Pächter gravierende Nachteile entstehen. Adressat dieses Gesetzes sind ausschließlich Direktzahlungsempfänger.

Dieses Gesetzes bedarf es nur für einen Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der ab 2014 geltenden EGVerordnung zu den Direktzahlungen. Danach ist vorgesehen, dass die Direktzahlungen auch unmittelbar an den Erhalt von Dauergrünland geknüpft werden. Daher sehen wir als SPD-Fraktion dem weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Grünlanderhaltung positiv entgegen und stimmen der Überweisung in den Agrarausschuss zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch wir begrüßen, dass die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen wirksamen Schutz des Dauergrünlandes erreichen will. Dauergrünland – und hier liegt jetzt die Betonung auf „Dauer“ –,

(Heinz Müller, SPD: Wir dachten, auf dem „grün“.)

also seit vielen Jahren bestehendes Grünland, legt im Boden einen großen Humusvorrat an und bindet damit bedeutende Mengen an Kohlenstoff, eine Eigenschaft, die das Dauergrünland in Zeiten des Klimawandels so wertvoll macht. Darüber hinaus zeichnet sich das Dauergrünland bei entsprechender extensiver Nutzung durch eine hohe Artenvielfalt aus. Wir haben es in den anderen Reden bereits gehört.

Der Gesetzentwurf zum Schutz des Dauergrünlandes ist ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch weist er unserer Auffassung nach noch ein paar Schwachstellen auf, die einen wirksamen Schutz des artenreichen Dauergrünlandes gefährden, denn in Paragraf 2 ist vorgesehen, dass es nicht als Umbruch gilt, wenn das Grünland unverzüglich neu angesät wird. Diese Ausnahmeregelung ist aus unserer Sicht grundsätzlich problematisch, denn jedes Mal, wenn diese Ausnahmeregelung in Anspruch genommen wird, werden die in der Begründung des Gesetzentwurfs genannten Ziele des Klimaschutzes und des Artenschutzes konterkariert.

Die gängige Praxis der Grünlandnutzung ist die Anlage von Intensivweiden, also Wiesen, Intensivwiesen, die häufig gemäht und meist auch intensiver gedüngt werden. Ihr Zweck ist die Heugewinnung zur Silage. Diese Flächen sind geprägt von Umbruch und Neuansaat in kurzer Folge. Sie werden im Abstand von drei bis fünf Jahren umgebrochen und neu angesät. Die erste Mahd erfolgt schon Anfang Mai, also noch deutlich vor der Blüte der Pflanzen. Vielen Tierarten der Wiesen, Schmetterlingen oder Wiesenvögeln, wird hier im Vergleich zur tatsächlichen Dauergrünlandnutzung die Nahrung entzogen. Den Schmetterlingen fehlen die Blüten, den Bodenbrütern der Nistplatz. Natürlich entfällt bei fehlender Blüte auch das zur Erhaltung einer artenreichen Pflanzenwelt notwendige Fruchten und Aussamen vieler Pflanzen und so handelt es sich im Ergebnis um sehr, sehr artenarme Flächen.

Vor dem Umbruch wird beim Auftreten von bestimmten störenden Arten auch das Totalherbizid Glyphosat ein- gesetzt, besser bekannt als Roundup, ein Mittel, das nicht nur die Pflanzen vergiftet, sondern auch den so wichtigen luftstickstoffbindenden Knöllchenbakterien das Leben schwermacht, vergleiche in der Bundestagsdrucksache 17/7168. Und so werden die natürlichen Nährstoffkreisläufe unterbrochen und ein zusätzlicher Düngeeinsatz wird erforderlich. Summa summarum, auf diesem Intensivgrünland geht nach und nach der Humus verloren und der Artenrückgang schreitet weiter fort.

Diese Praxis der stetigen Neuansaat betrifft allerdings den größten Teil des Grünlandes in Mecklenburg-Vor- pommern. Genaue Zahlen liegen uns noch nicht vor, wir schätzen zurzeit die Größenordnung auf 25 bis 35 Prozent des Grünlandes, die in dieser Form genutzt werden. Die Umwandlung in Acker schwankt bei fünf Prozent, wir

haben es gehört. Es ist also ein wesentlich kleineres Problem.

Genau bei dieser Intensivgrünlandnutzung sehen wir als Bündnisgrüne einen sehr hohen Handlungs- und Regelungsbedarf. Des Weiteren haben wir Sorge, dass der Rückgang des als Weide benutzten Grünlandes weiter fortschreitet. Der Verbiss und der Tritt des Weideviehs – es wird auch im Gesetzentwurf, in der Begründung genannt – und der Dung, der durch die Tiere auf der Weide unmittelbar verbleibt, tragen erheblich zu einem artenreicheren Grünland bei.

Wir möchten wieder mehr Tiere, auch Milchkühe, auf der Weide sehen. Weideland gehört zu den ökologisch wertvollsten Flächen in Mecklenburg-Vorpommern und auch aus kultureller Sicht sind die Flächen ganz wichtig und erhaltenswert. Diese Flächen sind zum Teil bereits seit Jahrhunderten in dieser Weise genutzt worden, sie erinnern uns also an unsere Vorfahren.

Eine nachhaltige, umweltfreundliche Grünlandpflege kann auch ohne Umbruch so gestaltet werden, dass eine radikale Erneuerung der Grasnarbe durch Saatgutmischungen gar nicht notwendig wird. Wir können nachsäen mithilfe von sogenannten Schnittsaatverfahren, um dann im Bedarfsfall lückige Grünlandbestände zu vervollständigen. Wenn ein Grünland in Ausnahmefällen nun doch komplett angesät werden muss, so sollte unserer Meinung nach zum Schutz der Bodenbakterien der Einsatz von Totalherbiziden weitestgehend ausgeschlossen werden.

Ausdrücklich begrüßen wir den unter Paragraf 3 des Gesetzentwurfes eingeflossenen Paragrafen 5 des Bundesnaturschutzgesetzes und wir sind gespannt auf die weitere Behandlung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Köster von der NPD-Fraktion.

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich höre, es kommt immer wieder Freude auf, wenn ich spreche.

(Heinz Müller, SPD: Falsche Einschätzung. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Freude sieht anders aus.)

Bei diesem Gesetzentwurf, der sich der Erhaltung von Dauergrünland im Land Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet fühlt, handelt es sich um eine ureigene Aufgabe der Landesregierung, die sich für uns aus der Schutzpflicht des Staates ergibt. Es stellt sich aber die Frage, warum dieser Gesetzentwurf erst jetzt, im Jahre 2012 vorgelegt wird.

(Heinz Müller, SPD: Nichts verstanden. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Die mit Hochdruck vorangetriebene rein industrielle Landwirtschaft beherrscht seit vielen Jahren unser Land. Da müssen sich die Verantwortlichen in der Politik zu

Recht fragen lassen, warum man erste Investoren mit ihrem nicht bodengebundenen Kapital riesige landwirtschaftliche Flächen hier im Land kaufen ließ. Würden Sie Politik ganzheitlich betrachten,

(Thomas Krüger, SPD: Darum gehts doch gar nicht.)

würden Sie sich nicht nur für den Erhalt des Dauergrünlandes und gegen einen weiteren Umbruch einsetzen, zum Zweck des Klima-, Natur-, Boden- und Gewässerschutzes oder aus ökonomischen Gründen für die Milch- und Weideviehwirtschaft.

(Heinz Müller, SPD: Euch gibts nur noch braungefleckt.)

Wir brauchen die Kulturlandschaft mit dem Grünland auch als Lebensraum für uns Menschen. Dieser Sachverhalt, wie wichtig die Kulturlandschaft für unser Volk ist, wird häufig von Ihnen gar nicht beachtet. Wir stimmen dem Gesetzentwurf trotzdem zu.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Schütt von der Fraktion der CDU.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Erhaltung des Grünlandes ist sowohl aus Gründen des Artenschutzes als auch des Klimaschutzes geboten. Deshalb ist es zu begrüßen, dass seitens der Europäischen Union mit der Verordnung 73 aus 2009 die Mitgliedsstaaten verpflichtet wurden, das Dauergrünland zu erhalten. Diese Verpflichtung wird mithilfe eines mehrstufigen Verfahrens umgesetzt. In Deutschland sind für die Einhaltung dieser Verpflichtung die Länder zuständig. Jedes Bundesland hat jährlich auf der Grundlage der Direktzahlungsanträge den Anteil des Dauergrünlandes an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche zu ermitteln und der Europäischen Kommission mitzuteilen.

Die Verordnung sieht vor, dass das jeweilige Mitgliedsland Maßnahmen zur Erhaltung des Dauergrünlandes ergreift, wenn sich der Anteil um fünf Prozent zum jeweiligen Basiswert verringert. Sollte sich der Anteil des Dauergrünlandes um mehr als acht Prozent gegenüber dem Basiswert verringern, kann das Land den Bewirtschafter verpflichten, umgebrochenes Grünland wieder einzusäen oder auf anderen Flächen wieder Grünland anzulegen. Ist der Dauergrünlandanteil um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Basiswert zurückgegangen, muss das jeweilige Land einen Ausgleich schaffen.

Seitens der Bundesregierung wurde mit dem Direktzahlungsverpflichtungsgesetz die Zuständigkeit den Ländern übertragen und gleichzeitig den Ländern eine Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnungen eingeräumt. Diese Ermächtigungsgrundlage bezieht sich im Wesentlichen auf die bereits zuvor genannten Kriterien aus der EU-Verordnung.

Meine Damen und Herren, in den zurückliegenden Jahren hat der Anteil des Dauergrünlandes in MecklenburgVorpommern zugenommen und somit wurde die Fünfprozentgrenze nicht überschritten. Seitens der Landesregierung wird nunmehr davon ausgegangen, dass gemäß Paragraf 1 Absatz 2 der Verordnung zur Erhaltung von

Dauergrünland Landwirte von der Möglichkeit des Umbruchs von Dauergrünland Gebrauch machen. Um ein Überschreiten dieser Grenze auch in Zukunft auszuschließen, hat die Landesregierung das vorliegende Dauergrünlanderhaltungsgesetz erarbeitet und dem

Landtag vorgelegt.

Meine Damen und Herren, trotz der positiven Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich nach den statistischen Erhebungen der Dauergrünlandanteil in MecklenburgVorpommern seit dem Jahre 2003 um circa 14.000 Hektar auf 265.000 Hektar verringert. Das liegt allerdings nicht allein an der Bewirtschaftung durch die Landwirte. Vielmehr wurde eine Vielzahl von Dauergrünlandflächen für Maßnahmen des Moorschutzes, den Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt und die Umsetzung von Liveprojekten genutzt. Diese Flächenansprüche wird es auch in Zukunft geben. Hinzu kommen zusätzliche Flächenansprüche, die aus der Energiewende resultieren werden, denn nur so ist es zu verstehen, dass nach dem Gesetzentwurf von vornherein 3.000 Hektar Dauergrünland umgebrochen werden können, um Energieholzplantagen anzulegen. Inwieweit dies mit den Befürchtungen und den notwendigen Maßnahmen zum Erhalt des Dauergrünlandes in Mecklenburg-Vorpommern einhergehen kann, wird im Rahmen der Beratungen zum Gesetzentwurf diskutiert werden müssen.

Abschließend möchte ich noch einmal deutlich klarstellen, dass meine Fraktion aus Gründen des Arten- und Klimaschutzes ausdrücklich für den Erhalt des Dauergrünlandes in Mecklenburg-Vorpommern steht. Inwieweit aufgrund der bisherigen Datenlage über die Bundes- und EU-Vorgaben hinausgegangen werden muss, wird von zahlreichen Akteuren bezweifelt. Schon deshalb wird es sicherlich eine interessante Diskussion zum vorliegenden Gesetz der Landesregierung geben.

Meine Fraktion stimmt der Überweisung des Gesetzes in die zuständigen Ausschüsse zu. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1120 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 17. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbe- auftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/558, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 6/1111.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 17. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragten- gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2011 – Drucksache 6/558 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 6/1111 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Herr Dachner. Bitte schön.