Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Herr Dachner. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Drucksache 6/1111 legt Ihnen der Petitionsausschuss den Bericht und die Beschlussfassung zum 17. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten vor.

Ich danke schon jetzt dem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

In der 15. Sitzung des Landtages am 25.04.2012 haben wir uns hier im Landtag mit dem Bericht eingehend beschäftigt. Folgerichtig wurde dieser Bericht dann an sechs Fachausschüsse überwiesen und auch hier wurde mit den mitberatenden Ausschüssen über diesen Bericht diskutiert.

Am 16. August haben wir im federführenden Ausschuss, also im Petitionsausschuss, diesen Bericht erneut behandelt und am 23. August gab es ein konstruktives Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten.

In diesem Gespräch hat der Bürgerbeauftragte erklärt, dass ein Schwerpunkt seiner Arbeit in der rechtlichen Bewertung und rechtlichen Beurteilung und Unterstützung der Bürger in sozialen Angelegenheiten liegt. 51,7 Prozent seiner Petitionen, die er aufnimmt und bearbeitet, liegen im Bereich Sozialrecht/Soziales. So machten die Fälle wie gesagt also über die Hälfte aus.

Der wesentliche Unterschied – und darauf wollte ich hinweisen – zwischen der Arbeit des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses liegt also eindeutig im Bereich des Sozialrechts. Der Bürgerbeauftragte hat im Gegensatz zum Petitionsausschuss die gesetzliche Verpflichtung und Aufgabe, die Bürger in rechtlichen Bereichen, in Sozialrecht zu beraten. Diese Aufgabe hat der Petitionsausschuss nicht.

Der Petitionsausschuss hat deshalb mehrheitlich beschlossen, auf diese unterschiedliche Aufgabenstellung im Punkt 1 der Entschließung einzugehen, und das Vorhaben des Bürgerbeauftragten, auch zukünftig spezielle Sprechtage für die Bürgerinnen und Bürger in der Beratung im sozialen Bereich durchzuführen, dieses Vorhaben unterstützen wir natürlich als Petitionsausschuss. Des Weiteren hat der Bürgerbeauftragte bereits im Vorwort darauf hingewiesen, dass er mit seiner Arbeit als auch mit der Arbeit des Petitionsausschusses dazu beitragen kann, das Vertrauen der Bürger in die Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken.

Erste Voraussetzung ist allerdings, dass die Bürger ihr Petitionsrecht kennen. Deshalb begrüßt der Petitionsausschuss im Punkt 2 seiner Entschließung, dass der Bürgerbeauftragte sich zukünftig insbesondere jungen Menschen zuwendet und ihnen bei der Entwicklung ihres Demokratieverständnisses ihr Petitionsrecht näherbringt.

Der Punkt 3 der Entschließung betrifft den Bericht des Bürgerbeauftragten selbst. Hierin unterstützt der Petitionsausschuss die Absicht des Bürgerbeauftragten, im kommenden Tätigkeitsbericht, also im Jahre 2012 eine statistische Auswertung der Erledigungsarten für einzelne Petitionen und eine repräsentative Auswahl der im Bericht dargestellten Einzelfälle vorzunehmen, aus denen sich neben den Erfolgen aber auch die Grenzen der Arbeit des Bürgerbeauftragten ergeben.

Ich denke, dass diese Annahme der heutigen Entschließung zum Bericht des Bürgerbeauftragten eine neue Qualität im parlamentarischen Umgang mit diesem Bericht darstellt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Zustimmung zum Punkt I der Beschlussfassung des Petitionsausschusses und unter Punkt II empfiehlt der Petitionsausschuss, den Tätigkeitsbericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Auch zu diesem Punkt bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Lindner von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern genießt in der Bevölkerung hohes Vertrauen. Dies zeigt die Zahl der Fälle, die dort bearbeitet werden und die im Jahr 2012 noch im Vergleich zu den Vormonaten angestiegen sind.

Um den Menschen in ihren Anliegen zur Seite stehen zu können, ist weiterhin eine angemessene Personalausstattung des Bürgerbeauftragten notwendig. Im Rahmen der Ausschussberatung zu dem vorliegenden Bericht wurde deutlich, wie wichtig die Unterstützung und Bearbeitung von Petitionen gerade im Bereich des SGB II durch Fachkräfte ist. Dies ist ein Bereich, den wir im Petitionsausschuss nicht abdecken können. Wir dürfen den Bürgerinnen und Bürgern und den Petenten nicht sagen, wie sie sich konkret verhalten müssen, damit ihnen im Bereich des SGB II schnell geholfen werden kann, denn dies stellt eine konkrete Rechtsberatung dar, die uns im Rahmen der Möglichkeiten des Petitionsausschusses nicht gestattet ist.

Dagegen erlaubt die Aufgabenstellung des Bürgerbeauftragten diesem die individuelle Rechtsberatung in sozialen Angelegenheiten. Dies gilt insbesondere auch bei sozialrechtlichen Leistungsentscheidungen nach Bundesrecht. Von dieser Möglichkeit wird beim Bürgerbeauftragten auch vielfältig Gebrauch gemacht. Das zeigen die Fallzahlen ganz deutlich.

Meine Damen und Herren, allerdings sind in diesem Zusammenhang in der jüngsten Vergangenheit einige Fälle untergekommen, die mich zum Nachdenken bewogen haben. So wenden sich immer wieder Petenten in konkreten sozialen Notlagen an uns, denen schnell geholfen werden muss. Wir können an dieser Stelle keine schnelle Hilfeleistung anbieten, weil wir keine konkrete Hilfeleistung geben dürfen, denn dies wäre eine Rechtsberatung.

Oberstes Ziel für unsere Arbeit im Petitionsausschuss und für die Arbeit des Bürgerbeauftragten muss aber sein, den Menschen, die sich an uns oder den Bürgerbeauftragten wenden, schnell und unbürokratisch zu helfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich aus einer Notlage heraus an uns wenden. An dieser Stelle sehe ich Handlungsbedarf.

Meine Damen und Herren, wir werden im Petitionsausschuss zu besprechen haben, wie das Verfahren in Notfällen effizienter gestaltet werden kann, wie Menschen, die sich an uns wenden, die konkreten Rechtsrat brauchen, den sie von uns leider nicht bekommen können, diesen gleichwohl schnell bekommen könnten, etwa beim Bürgerbeauftragten. Dieses Problem werden wir zügig angehen.

Den vorliegenden Bericht bitte ich Sie, verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Darüber hinaus bitte ich Sie, der von uns vorgeschlagenen Entschließung zuzustimmen. – Ich bedanke mich.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst beim Ausschussvorsitzenden für die sachliche Berichterstattung zum Bericht des Bürgerbeauftragten recht herzlich bedanken.

Ihnen wird nicht entgangen sein …

(Heinz Müller, SPD: Das macht er immer so.)

Ich denke, das machen alle Ausschussvorsitzenden so.

(Heinz Müller, SPD: Selbstverständlich, Frau Borchardt. Selbstverständlich, Frau Borchardt.)

Das ist ihre Aufgabe, Herr Müller, also Sie brauchen das jetzt nicht schon wieder zu betonen.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass meine Fraktion dem Antrag der Koalitionsfraktionen nicht zugestimmt hat. Dies nicht, weil wir dem Anliegen der Koalitionsfraktionen nicht folgen können, sondern weil wir der Auffassung waren, dass im Bericht des Bürgerbeauftragten weitere Schwerpunkte enthalten sind, die es gilt, in den nächsten Wochen weiter zu klären.

Deshalb haben die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und wir einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der leider durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Mit unserem Antrag wollten wir auf die offenen Probleme aufmerksam machen, die aus unserer Sicht nach wie vor, und das zeigen auch die Petitionen, nicht erledigt sind.

Dabei geht es um die Frage der besseren Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Regionalen Raumentwicklungspläne, der Reduzierung des Lärms auf Bundesstraßen und um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes in Richtung taggenaue Platzkostenzuschüsse.

Weiterhin hatten wir beantragt, dass der Landtag die Arbeit des Bürgerbeauftragten würdigt und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen herzlichen Dank ausspricht und wir feststellen müssen, dass die Einrichtung des Bürgerbeauftragen richtig war, um die Belange der Bürgerinnen und Bürger zeitnah wahrzunehmen. Sie werden sicherlich unschwer erkennen, dass wir der Auffassung waren, dass auch die Koalitionsfraktionen diesen Anträgen durchaus hätten zustimmen können.

Weiterhin hat der Bürgerbeauftragte in seinem Bericht darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwaltung auf kommunaler und auf Landesebene zufriedenstellend arbeitet, es aber in Bezug auf die Nutzung der Ermessensspielräume innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen durchaus Spielraum gibt, den es sicher im Interesse der Bürgerinnen und Bürger besser zu nutzen gilt. Dadurch könnten wir – und da waren wir uns im Ausschuss einig – viele Petitionen verhindern.

Nun ein paar Worte zum Antrag der Koalitionsfraktionen, zum Punkt 3: Hier wird begrüßt, dass der Bürgerbeauftragte im kommenden Tätigkeitsbericht eine statistische Auswertung der Erledigungsrate für einzelne Petitionen und eine repräsentative Auswahl der im Bericht dargestellten Einzelfälle vorzunehmen hat, aus denen sich neben den Erfolgen auch die Grenzen des Bürgerbeauftragten ergeben. Das begrüßen wir und vielleicht können sich einige von Ihnen erinnern, genau das hat meine Fraktion in der letzten Wahlperiode im Zusammenhang mit der Novellierung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes vorgeschlagen. Leider wurde das abgelehnt durch die Koalitionsfraktionen und nicht einmal in die Ausschüsse überwiesen.

Meine Damen und Herren, zuletzt möchte ich auch noch einen Punkt ansprechen, auf den auch Herr Lindner schon eingegangen ist. Ganz bewusst wurde beim Bürgerbeauftragten eine Stelle geschaffen, die sich ausschließlich mit den Fragen des SGB II beschäftigt. Nach wie vor wenden sich Bürgerinnen und Bürger auch an den Petitionsausschuss des Landtages. Nach dem Gesetz können wir diese Petitionen zur weiteren Bearbeitung an den Bürgerbeauftragten abgeben, allerdings nur mit Beschluss des Ausschusses und mit Zustimmung des Petenten. Das kostet Zeit und vielen Betroffenen geht es um den Anspruch zur Zahlung von konkreten finanziellen Leistungen.

Hier, denke ich, sollten wir gemeinsam überlegen, wie wir dieses Verfahren verkürzen können. Im Vordergrund sollte dabei stehen, den Hilfesuchenden so schnell wie möglich zu unterstützen, und ich denke, diesen Weg können wir auch gemeinsam gehen, indem wir, so, wie Herr Lindner auch schon betont hat, prüfen, inwieweit wir hier einen unbürokratischen Zugang zum Bürgerbeauftragten oder die Übergabe zum Bürgerbeauftragten hinbekommen.

Zum Abschluss möchte ich meine Hoffnung aussprechen, dass es uns gemeinsam gelingen wird, zum nächsten Bericht des Bürgerbeauftragten eine gemeinsame Beschlussfassung hinzubekommen, die von allen demokratischen Fraktionen getragen wird.

Auch meine Fraktion, das will ich zum Schluss sagen, bedankt sich noch mal recht herzlich beim Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Jahre 2011, und ich denke, dass wir das

auch im nächsten Jahr wieder tun, weil wir davon überzeugt sind, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Bestes geben, um die Petitionen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger abschließen zu können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun die Ab- geordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist wichtig für Demokratie, Transparenz und Bürgernähe in unserem Land. Wir Bündnisgrünen begrüßen ausdrücklich das Vorhaben des Bürgerbeauftragten, verstärkt auch auf Jugendliche zuzugehen und ihnen Möglichkeiten der aktiven gesellschaftlichen Mitgestaltung aufzuzeigen.

Inzwischen haben sich die Ausschüsse mit dem Bericht des Bürgerbeauftragten befasst. Meiner Fraktion ist es wichtig, dass der Bericht nicht lediglich zur Kenntnis genommen wird, sondern dass die vom Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistete Arbeit Würdigung auch dadurch erfährt, dass wir uns mit den entsprechenden Kernthemen inhaltlich auseinandersetzen.

Der Bürgerbeauftragte hat im Petitionsausschuss Rede und Antwort gestanden und insbesondere folgende Aspekte betont: Rund drei Viertel der Eingaben an den Bürgerbeauftragten erfolgen mündlich, entweder im Rahmen von Sprechtagen oder telefonisch. Hier ist neben dem Unterstützungsaspekt auch der Aspekt der unmittelbaren und persönlichen Beratung von besonderer Wichtigkeit. Mehr als die Hälfte der Anfragen und Eingaben betrifft den sozialen Bereich inklusive der Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen.

Häufig, so stellte der Bürgerbeauftragte fest, fühlten sich die Bürger/-innen von den zuständigen Stellen nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. In besonderem Maße gelte das für die komplizierten Regelungen des SGB II, aber auch im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendförderung, insbesondere dem KiföG. Dass sich der Bürgerbeauftragte hier einbringt und in vielen Fällen eine Klärung und/oder Einigung zwischen den Petent/-innen und den Behörden erreichen kann, ist in der entstandenen Situation hilfreich und notwendig.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, noch besser und auch bürgerfreundlicher wäre es natürlich, wenn solche vermeidbaren Konfliktsituationen erst gar nicht entstehen würden. Wie? Dadurch, dass die gesetzlichen Regularien so gestaltet werden, dass sie sowohl für die Mitarbeiter/-innen in den Behörden als auch für die Bürger/-innen transparent und nachvollziehbar sind.

Lassen Sie mich das am Beispiel des KiföG deutlich machen. Zu der bereits existierenden Vielfalt unterschiedlicher Finanzierungsquellen ist mit dem Bildungs- und Teilhabepaket im vergangenen Jahr eine weitere hinzugekommen, die sich mitnichten organisch in das Gefüge einpasst. Ungeklärte Zuständigkeiten, unzureichende Informationspolitik, rechtliche Lücken führen

zu Frustration sowohl bei den Antrag stellenden Eltern als auch bei den Mitarbeiter/-innen der Kita-Träger. Wir brauchen nicht immer mehr Programme und nicht immer mehr Projekte, sondern wir brauchen klare Konzepte und klare Zuständigkeiten. Wir brauchen in der Kinder- und Jugendförderung eine landeseinheitliche Verwaltungspraxis.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, viele überpersönliche Eingaben, die sich mit Themen von gesamtgesellschaftlichem Interesse beschäftigen, wie etwa mit der Sicherheit an Schulen oder mit dem Lärm auf Bundesstraßen, sind, ob sie nun beim Bürgerbeauftragten oder im Petitionsausschuss auftauchen, sozusagen Politikfutter. Sie verlangen nach vertiefter Beschäftigung und sollten nicht zuletzt auch für die Fraktionen und die Landesregierung Anlass für Initiativen sein.