Die Grünenfraktion – deshalb kann ich meinen Wortbeitrag relativ kurzfassen, Frau Borchardt hat das ja sehr dezidiert ausgeführt –, meine Fraktion wird dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ihre Zustimmung erteilen. Ich will dies noch mal an drei Punkten deutlich machen, an denen ich versuchen werde zu beschreiben, warum das Gesetzesvorhaben in die falsche Richtung geht:
Es ist falsch, dass die Freibeträge bei der Prozesskostenhilfe gesenkt werden. Es ist falsch, dass die Geringverdienenden stärker zur Kasse gebeten werden und dass die rechtliche Beratung im Vorfeld eines Prozesses an höhere Zugangshürden geknüpft wird. Es wird genau das passieren, was der Gesetzgeber vorhat in diesem Zusammenhang, nämlich eine Reduzierung der staatlichen Kosten, eine Reduzierung der Inanspruchnahme des Grundrechtes auf Recht oder rechtliche Vertretung und eine Ungleichbehandlung derjenigen, die finanzielle Mittel zur Verfügung haben und die weniger zur Verfügung haben. Und es ist auch falsch, dass bedürftige Antragsteller unter Umständen bei Rechtsstreitigkeiten dann keine Prozesskostenhilfe erhalten sollen, wenn es um geringere Streitbeträge geht, übrigens auch dann, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade für diese finanziell schwächer Gestellten kann jedoch der Anspruch auf einen geringen Betrag eine deutlich große Bedeutung haben und vor dem Hintergrund darf man das nicht reduzieren. Selbst wenn die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, so sieht es im Augenblick der Entwurf vor, kann eine beantragte Beweiserhebung wieder aufgehoben werden, wenn der Beweis keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und mutwillig erscheint – mutwillig erscheint. Ich bin sehr sicher, dass es an der Stelle Entscheidungen gibt, bei denen keine mutwillige Herbeiführung einer Situation zugrunde liegt, aus der heraus man einen Missbrauch ableiten könnte.
Eine solche vorweggenommene Beweiswürdigung ist aus unserer Sicht mit den Prinzipien des Zivilprozessrechts unvereinbar. Das haben wir auch auf Bundesebene zum Ausdruck gebracht. Und die Waffengleichheit im Prozess zwischen Selbstzahlern und denjenigen, die sich diesen Prozess nicht selbst leisten können, darf nicht zulasten der Ärmeren gekippt werden. Wir halten daher den Vorstoß der Fraktion DIE LINKE für richtig und werden ihn unterstützen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat sich im August, wie hier schon mehrfach erwähnt wur
de, darauf verständigt, die Prozess- und Verfahrens- kostenhilfe sowie die Beratungshilfe effizienter zu gestalten. Dies ist schon lange eine Forderung der Länder, die in mehreren Bundesratsinitiativen ihren Nie- derschlag gefunden hat, denn die Länder müssen diese Ausgaben aus ihren Haushalten bestreiten. Diese Ausgaben, wie wir wissen – das kann man auch nachle- sen –, sind in den letzten Jahren in aller Regel stark angestiegen. Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass auch weiterhin, und das betone ich, auch weiterhin alle Menschen in Deutschland Zugang zum Recht bekommen.
In den letzten Jahren sind die Gesamtkosten für die Prozesskostenhilfe wie gesagt stark gestiegen und haben auch deswegen die Novellierung des Gesetzes notwendig gemacht. Im Bereich der Prozesskostenhilfe sind nach dem Gesetzentwurf drei Gruppen von Maßnahmen vorgesehen. Änderungen im PKH-Verfahren sollen sicherstellen, dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe umfassender aufklären. Auf diese Weise soll ungerechtfertigten Prozesskostenhilfebewilligungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegengewirkt werden.
Meine Damen und Herren, es ist leider die traurige Wahrheit, es gibt eine Vielzahl von ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe. Frau Ministerin Kuder hat hier das beispielhaft auch mal dargestellt, und das gehört eben auch zur Wahrheit. Dies zu negieren, wäre falsch und verlogen. Und an dieser Stelle kann ich auch ganz aktuell aus der Anhörung im Europa- und Rechtsausschuss vom letzten Freitag zitieren. Hier wurde der Missbrauch bei der Prozesskostenhilfe vom Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer dezidiert bestätigt. Insofern scheint es mir nur folgerichtig, dass in Zukunft genauer geprüft werden soll.
Ferner ist vorgesehen, dass die Freibeträge abgesenkt werden und die Ratenzahlungshöchstdauer um zwei Jahre verlängert wird. Damit wird sichergestellt, dass die Prozesskostenhilfeempfänger in stärkerem Maße als bisher an der Finanzierung ihrer Kosten beteiligt werden. Auch dies ist gerechtfertigt, denn Prozesskostenhilfe ist eine Sozialleistung. Außerdem sollen die Vorschriften zur Anwaltsbeiordnung, zu Entscheidungssachen und in arbeitsgerichtlichen Verfahren dazu beitragen, die Ausgaben der Länder für die PKH zu reduzieren.
Meine Damen und Herren, allen Bürgerinnen und Bürgern wird unabhängig von Einkünften und Vermögen auch weiterhin das Zukommen von Recht erhalten bleiben. Niemand, der ein berechtigtes Anliegen verfolgen will, wird davon abgehalten. Aber ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen, dass insbesondere die unberechtigte Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Vergangenheit letztendlich zulasten der Menschen geht, die wirklich Hilfe brauchen. Deswegen finde ich es begrüßenswert, dass es zukünftig eine umfassende Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geben soll. Und auch wenn ich mich an der Stelle wiederhole, es geht darum, der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken, und das – ich betone es noch mal – immer unter der Bedingung, dass der Zugang zum Recht allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen weiterhin eröffnet bleibt. Wie alle Sozialleistungen ist die Prozesskostenhilfe eine Hilfe in Not,
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch zur Historie sagen, dass die Länder schon in den letzten beiden Legislaturperioden des Bundestages vergeblich versucht haben, einen Entwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe umzusetzen. Insofern bin ich erfreut, dass es an dieser Stelle endlich Bewegung gibt. Ich hoffe, dass die Landesregierung von unserem Bundesland dieses Vorhaben im Bundesrat unterstützen wird. Den Antrag der Linksfraktion lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie würde sich das in der Praxis auswirken, wenn der Zugang zur Prozesskosten- und Beratungshilfe wesentlich erschwert würde? Für unseriöse Geschäftsleute würde das Paradies anbrechen. Man bestellt eine Handwerkerleistung und bezahlt die Rechnung einfach nicht. Das kommt häufig vor, hat letztens während der Anhörung zum Gerichtsstrukturgesetz der Vorsitzende der Anwaltskammer in der Anhörung dargelegt.
Der selbstständige Handwerker kommt gerade so zurecht bei relativ niedrigem Nettoeinkommen, was ihm übrig bleibt, sodass er Anspruch auf Prozesskostenhilfe hätte, zumindest als Darlehen, das er dann in maximal 48 Monatsraten zurückzuzahlen hätte. Selbst dann wäre es schwer genug für ihn, in vertretbarer Zeit an sein Geld zu kommen. Wenn er vermeiden will, Gerichts- und Anwaltskosten erst mal selber auslegen zu müssen, bis die Prozesskostenhilfe bewilligt ist, kann er einen Prozesskostenhilfeantrag mit Klageentwurf einreichen. Dann wird die Klage erst anhängig und rechtshängig, nachdem die PKH bewilligt ist. Aber das erfordert Zeit, da muss er warten, bis das geschehen ist. Es folgen dann das schriftliche Vorverfahren, die Verhandlungen und gegebenenfalls die Vollstreckung, die auch ihre Zeit braucht. Und sollten im vorgesehenen Maße Amtsgerichte liquidiert werden, kommen noch lange Wege hinzu, längere Wege zu den Amtsgerichten, als es jetzt der Fall ist. Viel Mühe und Papierkrieg, viel Zeit, aber wenigstens müsste er kein Geld vorstrecken, erst mal.
Sollte der Handwerker für seine 400-Euro-Rechnung, sagen wir mal, aber in Vorleistung gehen müssen, weil er keine Prozesskostenhilfe mehr kriegt und Gerichtskosten und vor allen Dingen Anwaltskosten erst mal vorstrecken muss, dann müsste er Beträge einsetzen, besonders für den Anwalt, die in keinem Verhältnis mehr zu seiner Forderung stünden. Und gerade dieser Handwerker ist ja ein Kandidat für die Versagung von Prozesskostenhilfe nach diesem neuen Gesetzentwurf, denn seine Forderung, 400 Euro, wäre gering und er würde bei ökonomischer Vernunft überlegen, ob es sich bei all der Mühe und den Vorleistungen lohnen würde für ihn, diese 400 Euro noch zu verfolgen. Das würde er vielleicht nicht machen. Und wenn er dann auch keine Prozesskostenhilfe kriegt, ihm das zehnmal passiert, dann ist er pleite und die Gauner triumphieren.
Es kann ja nicht sein, dass nach fiskalischen Gesichtspunkten der Grundsatz „Und das Recht darf dem Unrecht nicht weichen“, dass das dann keine Rolle mehr spielt. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf in der Tat extrem überarbeitungsbedürftig und unsozial und wir stimmen dem Antrag zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist sicherlich richtig, dass der Zugang zum Gericht bleiben wird. Aber eins steht auch fest: Viele Menschen werden zukünftig davon abgehalten werden, den Weg zum Gericht zu gehen, und das genau wird doch mit diesem Gesetzentwurf vom Prinzip her auch, ich sage mal, in Aussicht gestellt.
Und vorhin wurde die Frage gestellt so nebenbei zur Prozesskostenhilfe, wie das denn ist, er hat sozusagen keinen Titel im Landeshaushalt gefunden, dass es Rückzahlungen der Prozesskostenhilfe gibt. Das haben wir im Landesrechnungshofbericht übrigens mal diskutiert. Da ist es nämlich explizit ausgesprochen. Die Frage stelle ich mir natürlich auch. Wenn es Prozesskostenhilfe als Darlehen gibt, dann hat der Staat ja dafür zu sorgen, dass die Einnahmen wieder zurückkommen. Nun frage ich mich: Warum sind die Einnahmen nicht zurückgekommen? Lohnt sich der Verwaltungsaufwand nicht? Oder haben die Bürgerinnen und Bürger, die diese Prozesskostenhilfe als Darlehen bekommen haben, wirklich keine Möglichkeit, das zurückzuzahlen? Und das ist doch schon ein Indiz dafür, dass viele Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern kaum in irgendeiner Weise diese Darlehen oder die Prozesskostenhilfe aufgrund ihres Einkommens zurückzahlen können.
Was mich natürlich erschüttert, und das sage ich ganz offen, ist diese Diskussion um den Missbrauch. Ja, es wird vielleicht Missbrauch geben. Aber nun stellen wir uns doch mal vor – in vielen Bereichen, und das steht täglich in der Zeitung, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gibt es Missbrauch –, dass Menschen Förderanträge stellen, obwohl sie keine Berechtigung dazu haben, zum Beispiel Hohe Düne, wo ja das Verfahren immer noch läuft. Sind wir dann auf die Idee gekommen, die Förderrichtlinien zu verändern und alle, die diese Fördermaßnahmen vielleicht mal in Anspruch genommen haben, in Mithaftung zu nehmen? Auf die Idee sind wir nie gekommen. Da haben wir immer gesagt, Einzelfälle, man muss gucken, wie man besser kontrollieren kann, und so weiter und so fort.
Und die Beispiele, die hier herangezogen worden sind, ich denke, die hinken auch, die hinken nun wirklich, weil es kann durchaus sein, dass ein Ehepaar für eine Küche gespart hat, aber die Kreditwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland läuft ja genau darauf hinaus – zinslose Kredite. Wir brauchen jeden Tag nur zu lesen: Kaufen Sie bei uns eine Küche, zinslose Kredite, Darlehen. Man wird jeden Tag damit gefüttert. Auf der anderen Seite ändern sich die Lebensumstände in vielen Familien von heute auf morgen, dass man durchaus Darlehen oder Kredite in Anspruch genommen hat und in den nächsten 14 Tagen vielleicht in voller Arbeitslosigkeit steht oder durch eine Erwerbunfähigkeitsrente oder viele andere
Sachen, die hier oft diskutiert werden, einfach nicht mehr in der Lage ist zu zahlen. Da zu unterstellen, dass man das mit Absicht gemacht hat, diese zinslosen Kredite in Anspruch genommen hat, nur weil man den Prozess danach will, also das, glaube ich, das hinkt ganz deutlich.
Sie sagen jetzt auch, das wird zur Entlastung des Landeshaushaltes führen. Wenn man sich den Gesetzentwurf anguckt, dann werden die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durchaus mit mehr Arbeit belastet werden. Die Rechtspfleger, und das haben wir in den letzten Wochen gerade in der Debatte um die Amtsgerichtsstrukturreform herausarbeiten können, sind heute schon an der Belastungsgrenze. Der Richterbund, die Neue Richtervereinigung sagen, der Rechtspflegeverband selber sagt, wenn dieser Gesetzentwurf so durchkommen wird, dann sind wir gezwungen, mehr Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern einzustellen, also in allen Bundesländern. Inwieweit das dann aber zur Kosteneinsparung im Justizbereich führen wird, das ist fraglich. Auch die Prozesse innerhalb der Prüfung durch die Richterinnen und Richter erfordern wieder Arbeitsaufwand, mehr Prüfungsangelegenheiten als das, was bis jetzt in dem Prozesshilfe- und Beratungshilfegesetz von ihnen verlangt wird.
Und, Frau Drese, ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie mal sagen, was halten Sie denn jetzt von diesem Gesetz. Sie sind ja Rechtsanwältin.
dass aufgrund von Prozesskostenhilfe viele, ich sage mal, Mandanten angenommen werden, nur weil sie Prozesskostenhilfe bekommen.