Wir behalten uns eine Prüfung des Protokolls vor, um genau festzustellen, von wem die Begriffe „Sie lügen“ hier in den Saal gerufen wurden, und ich werde mir auch vorbehalten, aufgrund dessen nachträgliche Ordnungsmaßnahmen zu verhängen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vor- pommern auf Drucksache 6/733.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/733 abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben vereinbart, den Tagesordnungspunkt 11 nach dem Tagesordnungspunkt 20 in der morgigen Sitzung aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann wird so verfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der NPD liegt Ihnen auf Drucksache 6/1182 ein Antrag zum Thema „Sofortiges Verbot von gentechnisch verändertem Weizen in Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen, zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der aktuellen Forschungsergebnisse in Bezug auf genmanipuliertes Futtermittel scheint es uns dringlich zu sein,
über dieses Thema hier heute zu debattieren, denn es gibt nichts Höheres als den Stellenwert der Gesundheit unserer Bevölkerung. Schon häufiger wurde in diesem sogenannten Hohen Hause von unserer Seite massiv darauf gedrungen, dass genmanipuliertes Saatgut und Futtermittel nicht zuzulassen sind, weil dies massiv die Gesundheit unserer Menschen gefährden könnte.
Es ist daher dringlich, über dieses Thema hier heute zu sprechen, weil die Forschungsergebnisse, die uns nunmehr vorliegen, so eindeutig sind, dass ein Aufschub, dieses Thema zu behandeln, aus unserer Sicht nicht mehr möglich ist. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Pastörs, bevor ich jetzt nach der Gegenrede frage, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass dies das Hohe Haus ist und nicht das sogenannte.
Und weil Sie schon wieder einmal nicht davon lassen können, den Landtag Mecklenburg-Vorpommern in Ihren Äußerungen zu diskreditieren, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Meine Damen und Herren, das Hohe Haus hat sich vor einigen Wochen bereits mit dem Thema Gentechnik befasst und alle Redner,
die damals seinerzeit sich in die Debatte eingemischt haben, haben klar erklärt, dass sie gegen den Anbau, gegen die Einfuhr von gentechnisch veränderten Organismen in Mecklenburg-Vorpommern sind. Das haben wir hier klargestellt. Ich frage mich jetzt ernsthaft, wo die Dringlichkeit dieses Antrags zu suchen ist.
Wir haben klargestellt, dass es sich hier nicht um Landesrecht handelt, es handelt sich um Bundesrecht. Das wissen Sie, das sollten Sie wissen. Wenn es sich eben nicht um Populismus handelt, sondern um einen ernst gemeinten Antrag, hätten Sie an der Stelle wahrscheinlich auch mal stärker nachgeschaut.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, es gibt keine Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen im Anbau für Deutschland, insofern ist auch das in Ihrer Darstellung falsch. Hier besteht keine Gefahr.
Also ich fasse zusammen, der Anbau kann nicht geschehen in Mecklenburg-Vorpommern, der Anbau kann nicht geschehen in Deutschland, und der Rest, den Sie dargestellt haben, ist Bundesrecht. Insofern gibt es keine Dringlichkeit
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 6/1186 ein Antrag zum Thema „Melderecht datenschutzkonform gestalten – Vermittlungsausschuss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nutzen!“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen, zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Abgeordneter Saalfeld.
Allen hier im Hohen Hause wird die Berichterstattung zur Verabschiedung des sogenannten Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens im Bundestag vom 28. Juni 2012 noch gut in Erinnerung sein. Zeitgleich fand im Übrigen das Fußballspiel Deutschland gegen Italien statt.
Wir erinnern uns auch alle noch, dass die Wellen der Empörung sehr hoch schlugen, weil entsprechend des Gesetzentwurfes einfache Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels nicht mehr der konkreten Einwilligung des Bürgers oder der Bürgerin bedürfen sollten.
Also ich will das abkürzen: Selbst CDU und FDP war am Schluss das Gesetz so peinlich, dass sie den Bundesrat baten, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Der Bundesrat hat dann nun am vergangenen Freitag, also am 21. September verlangt, den Vermittlungsausschuss tatsächlich anzurufen. Der Beschluss wurde also erst nach der Antragsfrist zur Sitzung des Landtages in Mecklenburg-Vorpommern, das war am 12. September, gefasst. Erst dann, wenn wirklich der Vermittlungsausschuss beauftragt wurde, ist es unserer Auffassung nach auch statthaft, entsprechende Anträge an dieses Gremium zu richten.
Herr Saalfeld, es geht hier um die Begründung der Dringlichkeit Ihres Antrages. Bitte konzentrieren Sie sich darauf.
Ja, vielen Dank für den Hinweis. Die Dringlichkeit ergibt sich wiederum aus der nun jederzeit beginnenden Aufnahme der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses.
Der vorliegende Antrag begehrt ja, die Entschließung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern vom 22. August und die darin gemachten konkreten Verbesserungsvorschläge durch den Vertreter unseres Landes im Vermittlungsausschuss aufzugreifen und einzubringen. Dies kann natürlich nur gelingen, wenn die entscheidende Sitzung des Vermittlungsausschusses nicht schon vorbei ist. In einem Monat würde dies möglicherweise schon der Fall sein. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Dringlichkeit des vorliegenden Antrages und damit um die Aufnahme in die Tagesordnung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, danke schön, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Saalfeld hat jetzt eben noch mal umfänglich zu seinem Dringlichkeitsantrag versucht, die Dringlichkeit zu begründen. Ich muss allerdings sagen, bei uns hat sich die Dringlichkeit auch nach seinem Vortrag nicht erschlossen, wir werden die Dringlichkeit also ablehnen.
Wie Herr Saalfeld schon selber sagte, haben ja am vergangenen Freitag in seltener Einmütigkeit im Bundes- rat alle A- und B-geführten Bundesländer, also SPD- oder CDU-geführten Bundesländer, aber auch BadenWürttemberg, also DIE GRÜNEN, sich geeinigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, und zwar mit der Begründung, dass sie das Melderecht verfassungskonform und datenschutzkonform anpassen werden im Vermittlungsausschuss. Diese Anrufung ist einstimmig erfolgt, in seltener Einmütigkeit, und auch die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Angela Merkel, hat sich zu diesem Sachverhalt ebenfalls sehr eindeutig positioniert.