für die Angleichung des Mindestlohns Ost an den Mindestlohn West, die ambulante und teilstationäre Versorgung stärker zu fördern und endlich den flächendeckenden Ausbau der Pflegestützpunkte voranzutreiben. Das sind Forderungen, die seit der 5. Legislatur immer wieder aus meiner Fraktion kamen und die wir auch heute teilen.
Deshalb sind wir für die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse. Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Position hinsichtlich des Pflegewohngeldes zu korrigieren und das Pflegewohngeld weiterhin auch an neue Heimbewohner zu zahlen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich möchte erst mal einige Klarstellungen machen, Frau Stramm.
2004 im Dezember, da war die Sozialministerin Frau Dr. Linke, da haben wir in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über einen Dringlichkeitsantrag das Pflegegesetz novelliert. Im Dezember wurde der Antrag eingebracht, ein Dringlichkeitsantrag. Und das zum späten Einbringen des Antrages.
Und zur Förderung: Sie müssen sich mal ansehen, was war nach der Wende, wie war der Zustand in den Pflegeeinrichtungen. Also musste der Schwerpunkt erst mal gesetzt werden auf die stationäre Pflege und eigentlich die Pflegeeinrichtungen so zu modernisieren und auf den Stand zu bringen, dass sie auch menschenwürdig waren. Das war der Schwerpunkt zur damaligen Zeit.
In der damaligen Fraktion haben wir, wie gesagt, bis in die Nacht über diesem Pflegegesetz gesessen. Ein weiteres Beispiel war damals auch das Kindertagesstättenförderungsgesetz.
Aber jetzt zum Antrag. Ich werde mich auf das Landespflegegesetz beziehen. Meine Kollegin Friemann-Jennert wird dann nachher auf den Antrag „Pflege braucht Qualität und Anerkennung“ eingehen.
Bereits in der Sitzungswoche des Landtages im August haben wir über die Pflege gesprochen. So beschäftigte sich ein Antrag der Regierungsfraktionen mit der Frage der Qualitätssicherung in der außerklinischen Intensivpflege. In meiner Rede im August zum entsprechenden Antrag bin ich kurz auf die steigenden Fallzahlen in der ambulanten Intensivpflege eingegangen.
Eine Ursache ist hierfür der demografische Wandel und seine Folgen. Schauen wir uns also noch mal die Ausgangslage an.
Die demografische Entwicklung wird generell zu einem stetigen Anstieg der Pflegebedürftigen in unserem Land führen. Allein von 2005 bis 2009 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in M-V von 51.169 auf 61.442 erhöht. Die Tendenz ist weiter steigend. Und die Zahl der über 80-Jährigen wird sich bis 2030 voraussichtlich verdoppeln. Das sagte bereits die Ministerin. Zu dem demografischen Wandel werden wir also eine Gesellschaft haben, die von immer mehr älteren Menschen geprägt ist, und vor diesem Hintergrund gewinnt das Thema Pflege immer mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund haben sich
die Regierungsfraktionen bereits in der Koalitionsvereinbarung mit dem Pflegegeld befasst. So haben wir unter anderem folgende Punkte vereinbart:
Die Pflegestützpunkte betrachten wir als wichtiges Angebot für ältere Menschen und deren Angehörige in Fragen rund um das Thema Pflege. Ich hatte bereits im August gesagt, dass es in meinem Landkreis einen Pflegestützpunkt in Pasewalk gibt. In der letzten Kreistagssitzung haben wir auch beschlossen, dass in Anklam einer errichtet wird, und auf der nächsten wollen wir dann beschließen, dass ein weiterer in Greifswald entstehen soll.
Kurzzeitpflege und Tagespflege sind wichtige Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich ist ein wichtiges Element für die Gewinnung von zusätzlichem Fachpersonal. Die Koalitionspartner vereinbaren, die Wirksamkeit der Förderarchitektur des Landespflegegesetzes, insbesondere das Auslaufen des Pflegewohngeldes zum 31.12.2012 und seine Wirkung auf die Sozialhilfe zu überprüfen.
Entsprechend unserer Koalitionsvereinbarung wollen wir das Landespflegegesetz den künftigen Herausforderungen an die Pflege anpassen. Vier Ziele wollen wir erreichen:
Zu Punkt 1., gute Löhne in der Pflege: Das Land hat eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgungsstruktur. In diesem Rahmen wird das Land gemeinsam mit allen Beteiligten, Landkreisen, kreisfreien Städten, Verbänden der Pflege- und Krankenkassen, Trägern der Versorgungsangebote, darauf hinwirken, dass angemessene Löhne in der Pflege gezahlt werden. Das wurde heute schon mehrfach gesagt. Nur wenn anständige Löhne gezahlt werden, wird auch in Zukunft ausreichend Fachpersonal in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sein,
um eine pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Wer eine Förderung nach Paragraf 6 oder Paragraf 8 Landespflegegesetz in Anspruch nehmen will, muss seinen Pflegekräften einen tariflichen Lohn zahlen. Auch das wird in dem Pflegegesetz mit verankert.
Zu Punkt 2., verstärkte Förderung von ambulanter und teilstationärer Pflege: Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ im ambulanten Bereich und der Grundsatz „teilstationär vor vollstationär“ im teilstationären Bereich bilden den Schwerpunkt bei der Anpassung der Landespflege. So werden die Landeszuschüsse nach Paragraf 7 an teilstationäre Einrichtungen erhöht
und im ambulanten Bereich sollen nach Paragraf 6 die Zuschüsse vor allem selbstbestimmtes Wohnen und Betreuungsformen im Pflegebereich unterstützen. Nicht selbstbestimmte Wohnformen sind nicht Schwerpunkt der Landesförderung. Zudem wird Förderung auf Maßnahmen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege verlagert. Wir wollen die Erprobung und Entwicklung neuer Maßnahmen im Bereich der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege verstärkt fördern. Ziel ist die Unterstützung der Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen und die Entlastung der Angehörigen. Zugleich soll dieses aber auch zur Entlastung der Haushalte des Landes sowie der Kommunen beitragen.
Zu Punkt 3., Änderung der Förderarchitektur: Seit dem Jahr 2004 zahlt Mecklenburg-Vorpommern das Pflegewohngeld. Die Gewährung des Pflegewohngeldes ist derzeit bis zum 31.12. befristet. Derzeit erhalten 5.658 Menschen im Land Pflegewohngeld. Im Durchschnitt werden circa 100 Euro pro Monat an die Empfänger gezahlt. Nach der aktuellen Rechtslage haben die Empfänger von Pflegewohngeld über das Jahr 2012 hinaus keinen Bestandsschutz. Das wird in diesem Gesetz jetzt geregelt. Der Ursprungsgedanke, die Refinanzierung der Einrichtung, dürfte auch in der Mehrzahl abgeschlossen sein. Zudem konnte die angestrebte Vermeidung von Sozialhilfebezug mit der Pflegewohngeldregelung nicht erreicht werden. Das zeigen auch die Zahlen. Von diesen 5.658 hat die Hälfte auch Sozialhilfe trotzdem noch erhalten. Dennoch werden wir sicherstellen, dass alle Menschen, die bis zum Stichtag 31.12.2012 Pflegewohngeld beanspruchen konnten, dieses auch darüber hinaus erhalten werden.
Wir gewährleisten den Beziehern von Pflegewohngeld also Bestandsschutz über den 31.12.2012 hinaus. Wir verbessern damit so deren Rechtsstellung im Vergleich zur aktuellen Regelung. Alle Menschen, die bis zum 31.12.2012 die Anspruchsvoraussetzung für Pflegewohngeld erfüllen, sollten in jedem Fall in diesem Jahr einen Antrag auf Pflegewohngeld stellen, auch wenn erst nächstes Jahr darüber entschieden wird.
Dies war ein besonderes Anliegen der CDU. Wir ha- ben es noch mal gefordert, dass man, wenn man den Antrag noch in diesem Jahr stellt, die Bewilligung aber erst im nächsten Jahr erfolgt, man trotzdem noch den Anspruch hat. Das geht auch aus dem Gesetz hervor.
Denn wir hatten befürchtet, dass es zu Widersprüchen kommen könnte, dass Antragsteller die Meinung vertreten könnten, unser Antrag wurde über einen längeren Zeitraum bearbeitet und damit wollte man vermeiden, dass Pflegewohngeld gezahlt wird. Das ist in diesem Gesetz aber berücksichtigt worden und insofern noch mal vielen Dank.
Wir werden durch das Auslaufen des Pflegewohngel- des die Haushaltsmittel in diesem Bereich von 7,2 Millionen Euro 2012 auf 0,5 Millionen Euro in 2016 reduzieren. Der finanzielle Mehraufwand der Kommunen wird über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz von 1,1 Millionen 2013 auf 3,5 Millionen 2016 ausgeglichen. Sollten sich trotzdem noch Defizite ergeben für die Kommunen, dann sagt das Sozialhilfefinanzierungsgesetz, dass die- se dann auch ausgeglichen werden.
Das Land wird aber nicht auf Kosten der Kommunen sparen, sondern seine Schwerpunkte verlagern. Und so wird das Land die finanzielle Entlastung beim Pflegewohngeld zur Förderung der Angebote der ambulanten und teilstationären Pflege einsetzen. Auch das wurde von meinen Vorrednern schon mehrfach gesagt.
Mit der Entfristung des Landespflegegesetzes kommen die Regierungsfraktionen von CDU und SPD ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nach, dauerhafte Lösungen für den demografischen Wandel zu finden. Gleichzeitig müssen wir aber auch im Blick haben, dass diese Lösungen finanzierbar bleiben und nicht zulasten der jungen Generation gehen. Die CDU-Fraktion wird daher einer Überweisung des Gesetzentwurfes und auch des Antrages zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn in diesem Landtag über Pflege geredet wird, dann ist es doch auffällig, dass es in aller Regel darum geht, was sein könnte. Bestes Beispiel ist Ihr Antrag. Er gleicht einer regelrechten Pflegenebelkerze: viel weißer Rauch, aber nichts Konkretes.