Sollte, wie im Antrag gefordert, die Mindestschülerzahl für die Vorlaufklassen gestrichen werden beziehungsweise geändert werden, zum Beispiel von 33 auf 22 Schü- lerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe 7, so würde in der Abschlussklasse 10 ein Mehrbedarf von jeweils 33 Lehrerwochenstunden je Schulstandort entstehen.
Herr Holter, ich würde mich sehr gerne bemühen, Ihren Vorschlag, den Sie gemacht haben, wo ich am Ende auch noch ausführen werde, wie der Minister dazu steht, hier ganz konkret mit Zahlen zu unterlegen, das haben Sie ja noch nicht gemacht, und ich würde es sehr schätzen, wenn mir die Möglichkeit gegeben wird, weil es mir ein Bedürfnis ist,
für den Bildungsminister hier die Dinge so klar und kon- kret, wie er sie nämlich macht, vortragen zu können.
Und deshalb würde ich gerne noch mal erklären: Sollte, wie im Antrag gefordert, die Mindestschülerzahl für die Vorlaufklassen gestrichen beziehungsweise geändert werden, zum Beispiel von 33 auf 22 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe 7, so würde in der Abschlussklasse 10 ein Mehrbedarf von jeweils 33 Lehrerwochenarbeitsstunden je Schulstandort entstehen. Bei zusätzlich 12 zu den bereits bestehenden 8 Standorten, insgesamt dann 20,
beträgt der notwendige Stundenumfang 396 Lehrerwochenstunden, und das sind zusätzlich 14,7 Lehrerstellen. 14,7 Lehrerstellen mal 70.000 Euro Jahresverdienst sind 1,3 Millionen Euro.
Zur Gleichwertigkeit der Abschlusszeugnisse ist Folgendes anzumerken: Deshalb werden Schülerinnen und Schüler,
die die Vorlaufklasse an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen besuchen, auch in diesem Bildungsgang Förderschwerpunkt Lernen beschult. Das heißt, die Beschulung erfolgt auf der Grundlage eines schulinternen Curriculums, welches sich schrittweise an die Anforderungen der Berufsreife, die in den Rahmenplänen der Regionalen Schule verankert sind, annähert.
Ziel ist der Abschluss der Berufsreife am Ende eines zusätzlichen freiwilligen zehnten Schuljahres an der Förderschule.
Anders als beim Abschluss der Berufsreife in neun Schuljahren an Regionalen Schulen erfolgt in Vorlaufklassen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ein Abschluss, der für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen auf zehn Schuljahre ausgerichtet ist. Aus den genannten Gründen ist diese Besonderheit auf den Abschlusszeugnissen der Vorlaufklassen mit folgender Formulierung vermerkt, Zitat: „hat gemäß Schulgesetz § 36 (2) Mecklenburg-Vorpommern einen der Berufsreife gleichwertigen Abschluss erworben“, Zitatende. Hier wird derzeit überlegt, wie das geändert werden kann. Daher steht der derzeit gültige Zeugniserlass im
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jede Reform braucht Zeit und Kraft und es ist wichtig, dass das Schulsystem strategisch geplant wird. Und deshalb ist es gut, dass die demokratischen Fraktionen bei der Umsetzung der Inklusion an einem Strang ziehen.
Und vor diesem Hintergrund bedauere ich es, dass es nicht gelungen ist, hinsichtlich dieses Antrages im Sinne des vereinbarten Inklusionsfriedens ein gemeinsames Vorgehen zu erreichen. Ich für meinen Teil – und das sagt der Bildungsminister und da kann ihn die Landesregierung nur unterstützen – halte die Anregungen der Linkspartei für fachlich anregend und sage zu, diese bei der Erarbeitung der Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung zur Zukunft der Inklusion vorurteilsfrei einzubeziehen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Kolleginnen, natürlich. Es tut mir furchtbar leid. Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Wenn sich denn jetzt alle angesprochen fühlen.
Das Ziel, glaube ich – und da sind wir uns ja auch einig, Frau Oldenburg –, dass wir deutlich zu viele Schüler auch jetzt immer noch haben, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, da, denke ich, sind wir uns einig, dass wir auch gemeinsam versuchen wollen, dies zu senken. Ich finde es auch gut, dass die Fraktion DIE LINKE meine Pressemitteilungen sehr aufmerksam liest. Sie war ja von vor knapp einem Jahr. Und wenn das dann bei Ihnen zum Ansporn führt, dass Sie versuchen, bessere Anträge vorzulegen und bessere Vorschläge zu machen, begrüße ich das natürlich ausdrücklich.
Es ist mit diesem Antrag noch nicht ganz gelungen, ein wenig Verbesserungsbedarf ist da sicherlich noch vonnöten.
Ich will aber auch zu dem Antrag sagen, eigentlich hat die Ministerin zum Schluss ja gesagt, ich will mich auch diesen Anregungen auch in Punkt 1, die Zahl der Schüler, Sie sprachen ja von 33, ich will mich dem nicht verschließen. Ich denke, darüber kann man diskutieren.
Aber zur Wahrheit gehört auch dazu: Sie haben ja gehört, die Ministerin hat es Ihnen vorgerechnet, dass dort auch ein Mehrbedarf entsteht.
Man muss dann auch mit uns unterscheiden, man muss dann auch gemeinsam diskutieren, wo decken wir diesen Mehrbedarf. Denn ich glaube, es ist auch so, Vorlagen aus der Mitte des Landtages, die Mehrkosten verursachen, bedürfen, glaube ich, auch einer Deckung.
Ich bin auch nicht dagegen, über die Punkte zwei und drei Ihrer Vorlage zu diskutieren, aber ich finde, es gehört hier noch nicht her. Wir haben ja, das wissen Sie alle, die vier Fraktionen hier im Landtag, SPD, CDU, LINKE und GRÜNE, den sogenannten Inklusionsfrie- den vereinbart. Frau Oldenburg, Sie sind ja selbst Mitglied in der Begleitgruppe. Für Ihre Partei sitzt auch Herr Bluhm selbst in der Expertengruppe. Wir selbst waren ja schon ein paar Mal da und ich finde, diese drei Punkte gehören auch dort hin, sollten auch dort diskutiert werden und wir sollten jetzt nicht einzelne Punkte aus diesem Inklusionsbericht herausnehmen und die schon mal vorab festlegen, das, finde ich, greift der Arbeitsgruppe vor.
Und die Ministerin hat es ja auch für den Bildungsminister gesagt, dass wir diese Punkte gerne mit aufnehmen und sie auch in dem Bericht, der dann an den Landtag im nächsten Jahr oder Ende diesen Jahres ergehen wird, eine Rolle spielen werden. Und dann, finde ich, können wir uns da sehr sachlich auch mit den nötigen finanziellen Erwägungen auseinandersetzen. Und aus diesen Gründen verweigern wir uns nicht der Diskussion, wir finden nur, es gehört jetzt hier nicht her, und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleich vorneweg: Unsere Fraktion wird dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen.
Das Ziel ist unbestritten: Möglichst alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen einen Abschluss erhalten, und davon sind wir leider weit entfernt. Es sollten daher alle Möglichkeiten genutzt werden, die die Situation in diesem Punkt verbessern können. Dazu gehört selbstverständlich auch die Beseitigung formaler Hindernisse und darum geht es ja in diesem Antrag.
Die Mindestgröße für Eingangsklassen ist einer der Klassiker unter den formalen Hürden. Sie führt zu längeren Schulwegen und dazu, dass manche Schulstandorte immer wieder infrage gestellt werden. Darauf haben wir schon in anderen Zusammenhängen hingewiesen. Starre Mindestgrößen dürfen nicht wichtiger sein als das Wohl und das Interesse der Schülerinnen und Schüler. Deswegen ist die Forderung, auch an dieser Stelle auf eine starre Mindestgröße zu verzichten, eine richtige Forderung.