Zusammengefasst müssen wir konstatieren, die Risiken für die betroffenen Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverhältnissen kumulieren. Auf dem vorgetragenen Wissen um diese sowohl für die Beschäftigten als auch für die Gesellschaft inakzeptablen Bedingungen basiert unser Antrag, der darauf zielt, diese Probleme durch Gesetzesänderungen wieder einzufangen. Zwar ist die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse in unserem Land im Zeitraum der letzten Jahre auf jetzt aktuell 132.000 Menschen gesunken,
ein Grund, sich zurückzulehnen, ist dies jedoch beileibe nicht. Im Gegenteil, es ist Zeit, wirksam gegen die Missstände vorzugehen.
Was wollen wir nun konkret? Wir wollen die Landesregierung beauftragen, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, die darauf zielt, die Paragrafen im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu streichen, die maßgeblich für die von mir beschriebenen Problemstellungen verantwortlich sind.
Dabei geht es konkret um die Streichung von Paragraf 14 Absatz 2, der die Möglichkeit der Befristung ohne Angabe eines Sachgrundes für eine Höchstdauer von bis zu zwei Jahren regelt.
Ferner geht es um Paragraf 14 Absatz 2a, der festlegt, dass Unternehmensgründer die Verträge mit ihren Arbeitnehmern innerhalb der ersten vier Jahre auch auf bis zu vier Jahre befristen können.
Es geht um Paragraf 14 Absatz 3, der die Möglichkeit einräumt, die Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer über 52 sogar bis zu fünf Jahren zu befristen, sofern sie vorher entweder vier Monate beschäftigungslos waren, an einer öffentlichen Beschäftigungsmaßnahme des SGB II oder III teilgenommen haben oder Transferkurzarbeitergeld bezogen haben.
Weiter geht es um Paragraf 14 Absatz 1 Ziffer 5, der eine Befristung zur Erprobung ermöglicht – eine besonders überflüssige Regelung, da die Vertragsfreiheit im BGB bereits eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ermöglicht.
Im Klartext: Wir wollen die Möglichkeiten, befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen, nicht abschaffen, aber wir wollen sie auf den Kern zurückführen, für den sie ursprünglich einmal gedacht waren. Die Unternehmen sollen auch weiterhin auf das Instrument setzen können, wenn es darum geht, einen vorübergehend höheren Arbeitskräftebedarf zu decken, durch Langzeiterkrankung ausgefallene Arbeitnehmer zu ersetzen oder Arbeitsplätze anzubieten, die aufgrund von zeitlich begrenzten Projektfördermitteln nur befristet eingerichtet werden können.
Was wir aber generell nicht mehr wollen, ist eine Nutzung des Instrumentes ausschließlich zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit allen daraus resultierenden, von mir bereits beschriebenen Risiken. Und wir werden auch sehr sorgsam im Auge behalten, ob sich der eingangs beschriebene Trend zur Befristung von Verträgen bei Berufseinsteigern verfestigt, denn sollte statt niedrigschwelliger Integration in Arbeit künftig die maximale Flexibilität für die Unternehmen im Vor- dergrund stehen, muss konsequenterweise auch Paragraf 14 Absatz 1 Ziffer 2 perspektivisch gestrichen werden. Wir wollen eben nicht, dass auf diesem Wege ganze Karrierewege in prekären Beschäftigungsverhältnissen begründet werden.
Punkt 2 unseres heutigen Antrages greift das Problem des Zugangs zu Weiterbildungsmaßnahmen auf. Zum einen müssen Unternehmen sensibilisiert werden, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, auch befristet Beschäftigte betriebsintern zu qualifizieren. Zum anderen wollen wir darauf hinweisen, dass es um einen individuellen Zugang zur Weiterbildung geht. Das könnte man beispielsweise mit den Regelungen zum Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen hinbekommen. Dort ist es nämlich so, dass er, anders als in Mecklenburg-Vorpommern, nicht nur auf …,
… dass er nicht nur auf die Unternehmen und auf Existenzgründer abzielt, sondern einen individuellen Zugang ermöglicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir brauchen einen fairen Arbeitsmarkt. Befristete Arbeitsverträge sollten nur in Ausnahmen zugelassen werden.
Seit 2001 wächst die Zahl befristeter Arbeitsverträge deutlich. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ist die Zahl der befristeten Arbeitsverträge im vergangenen Jahr um 1 Million gestiegen und liegt nun bei 2,7 Millionen bundesweit, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 132.200. Das heißt, 2,7 Millionen Menschen bundesweit und über 130.000 Menschen in unserem Land arbeiten in Arbeitsverhältnissen, die befristet sind, die also keine Sicherheit geben und die oftmals dann auch noch schlechte Bedingungen haben. Damit waren fast zehn Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse
Vor allem Frauen erhalten häufiger als Männer einen Vertrag auf Zeit. Bei Neueinstellungen ist der Anteil der Frauen mit befristeten Verträgen um sieben Prozent höher als bei Männern. Fast jede zweite Neueinstellung erfolgt befristet. Das zeigt also auch, dass es hier eine große Ungerechtigkeit zwischen Frauen und Männern gibt, denn gerade die Frage der Unsicherheit, mit dieser Frage werden die Frauen stärker belastet.
Für die Menschen bedeuten die Arbeitsplätze auf Zeit erhebliche Unsicherheiten. Befristet Beschäftigte tragen ein überdurchschnittliches Risiko, arbeitslos zu werden, darüber hinaus werden sie häufiger schlechter bezahlt als ihre unbefristeten Kollegen und werden weniger aus- und weitergebildet. Diese Risiken erschweren die Lebens- und Familienplanung ganz erheblich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zweifelhaft ist, ob Erwerbslose durch Befristungen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Nur 35 Prozent der befristet Beschäftigten wurden im vergangen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern entfristet. Über 60 Prozent wurden erneut befristet beziehungsweise nicht weiterbeschäftigt. Diese Menschen sind ohne sichere berufliche Zukunftsperspektive. Entgegen der Absicht der damaligen Gesetzgeber stellt Befristung in der Regel keine Brücke zur Unbefristung dar. Fachkräfte gewinnt man so nicht. Gerade sie sollten jedoch aufgrund der demografischen Entwicklung im Fokus stehen, um erhebliche Nachteile für die volkswirtschaftliche Entwicklung zu vermeiden.
Und, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, immer dann, wenn ich mit jungen Menschen darüber spreche, wie sieht es aus mit den Kinderwünschen, wo sind für euch die Dinge, die getan werden müssen, sagen mir viele: Kinderwunsch ja, aber wie soll ich mir den erfüllen, wenn ich trotz guter Ausbildung, trotz Studium, trotz Auslandsaufenthalt – alles, was man so von den jungen Leuten heute erwartet, auch in gut qualifizierten Berufen –, wenn ich trotzdem das vierte Mal in Folge nur einen befristeten Vertrag habe und wieder das nächste Jahr nicht weiß, wie es weitergeht? Dann entscheidet sich keine junge Frau und auch kein junger Mann für eine Elternschaft. Und deshalb ist gerade die Befristung, sind gerade die befristeten Arbeitsverträge tatsächlich wirklich ein Hemmnis für junge Familien. – Viele gute Gründe, die sachgrundlose Befristung wieder deutlich einzuschränken, weil sie den Wunsch, die Brücke in eine unbefristete Beschäftigung zu schlagen,
(Torsten Renz, CDU: Wie hoch ist die denn? Wie hoch ist denn die Zahl, können Sie das mal sagen? Sie sagen einfach, sie ist zu hoch.)
Ich habe deshalb gemeinsam mit dem Land RheinlandPfalz zur kommenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Mir liegt es am Herzen, mit meinen Ministerkollegen über die Landesgrenzen und Parteiengrenzen hinaus darüber zu sprechen, auf welche Veränderungen wir uns einigen können, denn dass die Frage der Befristung eben auch missbräuchlich wirkt und große Pro- bleme mit sich bringt, ist, denke ich, mittlerweile allen bewusst geworden. Ich finde es wichtig, zunächst abzuklopfen: Wo liegen Gemeinsamkeiten? Und deshalb brauchen wir den Antrag der Linkspartei nicht,
Es wäre verfahrenstechnisch so, dass, wenn wir jetzt gerade zu diesem Thema einen Antrag im Bundesrat hätten, der Antrag mit Rheinland-Pfalz auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz dann nicht beraten wird. Das wäre verfahrenstechnisch die Folge und das möchte ich natürlich nicht, insofern benötigen wir den Antrag der LINKEN nicht. Er wäre zum derzeitigen Zeitpunkt auch hinderlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Tilo Gundlack, SPD: Torsten, gib alles! – Marc Reinhardt, CDU: Und jetzt will ich die richtigen Zahlen. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke mal, dass ich heute einer der wenigen Redner bin, der nicht verspricht, dass er es kurz macht.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das hätten wir jetzt von Ihnen auch überhaupt nicht erwartet.)
Bei diesem Thema sollten wir uns doch schon etwas mehr Zeit nehmen, also der Auffassung bin ich schon.
Ich bin auch sehr erstaunt, was bisher hier geboten wurde. Vieles kann ich nicht nachvollziehen, aber vielleicht wird das durch den Antragsteller nachher in der Debatte noch etwas klargestellt.
Fakt ist, Sie fordern hier den Landtag zu zwei konkreten Dingen auf: Zu einer Gesetzesänderung, die dann das Teilzeit- und Befristungsgesetz betrifft, und ich sage mal, immer wenn ich Gesetzesänderungen vornehmen will, muss ich natürlich auch entsprechende Gründe haben,
ob es überhaupt eine Notwendigkeit dafür gibt. Und aus meiner Sicht sind Sie der Notwendigkeit hier nicht gerecht geworden in Ihren Ausführungen. Sie stellen pauschal in den Raum, dass es so ist, aber anhand von konkreten Zahlen können Sie das nicht belegen.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Sie haben doch die Zahlen und Fakten alle gehört, Herr Renz. Sie haben doch nicht geschlafen. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Ich will Ihnen konkrete Zahlen hier nennen, weil ich auch nicht bereit dazu bin, wie bei den Debatten zuvor immer Dinge aus dem Zusammenhang herauszureißen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie führen das jetzt alles zusammen, ne? – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Wir haben eine Rekordbeschäftigung in Deutschland von circa 29 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Das sind über 2 Millionen mehr als damals, bevor die Hartz-IV-Reform in Angriff genommen wurde.
Ein zweiter wesentlicher Grund: Wir haben zurzeit 2,78 Millionen Arbeitslose. Als die Hartz-Reformen auf den Weg gebracht worden sind, haben wir 5 Millionen gehabt.
Ein zweiter wesentlicher Grund, der zeigt, wie Entwicklung am Arbeitsmarkt in Deutschland stattfindet.