Sicher und vernünftig ist aber – und da wird die Fraktion DIE LINKE bestimmt mitgehen –, dass der Erwerb von illegal erworbenen Steuerdaten nur die zweite Wahl sein darf, denn, meine Damen und Herren, ein akzeptabler
Uns eint sicher auch die Befürchtung, dass ein sogenanntes Abschleichen stattfindet, nämlich dass die Schweizer Banken den Altsteuersündern Unterstützung dabei leisten, hier unversteuertes Geldvermögen noch schnell und diskret vor dem deutschen Fiskus in Sicherheit zu bringen. Dies geschieht nunmehr, solange kein vernünftiges Steuerabkommen besteht. Und hierbei wird deutlich, wir brauchen ein Steuerabkommen mit der Schweiz.
Jetzt werden die Kolleginnen und Kollegen der CDU bestimmt sagen: Dann stimmt doch dem Abkommen zu! – Herr Liskow nickt. – Nein, nicht in dieser Form, denn, meine Damen und Herren, wir brauchen kein Steuerabkommen mit der Schweiz, das so viele Löcher hat wie ein Schweizer Käse, wir brauchen ein Steuerabkommen, das undurchlässig und massiv ist wie die Schweizer Alpen.
Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble warnt am laufenden Band vor der Blockade der SPD-geführten Länder, denn es gingen dem deutschen Fiskus rund 10 Milliarden Euro in der Vergangenheit und künftig in dreistelliger Millionenhöhe verloren.
Dennoch wird die SPD-Fraktion nicht zustimmen. Es ist für uns eine Frage des Prinzips und andererseits eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich Straftäter in Deutschland nicht freikaufen dürfen, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Steuerhinterziehung stellt im deutschen Recht nach wie vor eine Straftat dar. Sie ist, meine Damen und Herren, eben kein Kavaliersdelikt. Wie soll denn ein Staat seine Aufgaben für das Gemeinwesen erledigen ohne hinreichende und gerechte Einnahmen? Wie sollen denn die Bildung, das Gesundheitswesen, die Infrastruktur, Kunst, Kultur und auch die Polizei bereitgestellt werden?
Nein, meine Damen und Herren, nur Reiche können sich einen armen Staat leisten. Diesen Ausspruch kennen wir alle. Soziale Demokratie erfordert einen handlungsfähigen Staat. Wir als Sozialdemokratische Partei Deutschlands wollen einen starken Staat. Dies ist für mich und meine Fraktion eben keine bloße Floskel, sondern das ist unser Anspruch.
Meine Damen und Herren, ich sprach bereits die Steuergerechtigkeit an. Wie fühlt sich denn der brave Steuerzahler bei dem Steuerabkommen? Er fühlt sich zu Recht betrogen und ungerecht behandelt. Er stellt sich zu Recht die Frage: Warum soll ich denn Steuern zahlen? Ein Verfall der Steuermoral kann ganze Staaten zum Wanken bringen. Dies wird deutlich in der derzeitigen Finanz- und Haushalts- und Staatsschuldenkrise, die gerade in Europa herrscht. Ein Grund von vielen, zum Beispiel in Griechenland, ist dort die über Durchschnitt hohe Steuerhinterziehung.
Nun zum Antragsteil „Ankauf von Steuer-CDs“. Die Antragstellerin will wieder einmal die Landesregierung dazu auffordern, sich bei Bedarf auch künftig am Ankauf von Steuer-CDs zu beteiligen. Was meinen Sie eigentlich mit
„bei Bedarf“? Dies ist für mich nicht nachvollziehbar und es sind doch zu viele Fragen offen. Heißt es, wenn es mir passt, wenn es günstig erscheint, wenn die Steuerhinterzieher mir nicht passen oder, oder, oder?
Meine Damen und Herren, wie das Finanzministerium dem Finanzausschuss im Landtag bereits vorgerechnet hat, wurden von 2009 bis 2011 anteilig circa 130.000 Euro für den Ankauf von Steuer-CDs verwandt. Von den damit erworbenen bundesstaatlichen Mehreinnahmen entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern rund 21,25 Millionen Euro.
Somit hat sich gezeigt, dass sich ein Ankauf lohnenswert in bare Münze umsetzen lässt. Die Finanzministerin hat bis heute keinerlei Zweifel daran gelassen, dass es richtig war, dass sich Mecklenburg-Vorpommern am Ankauf der CDs beteiligte. Und sie wird es auch nicht sein lassen, denn, kurz gesagt, es lohnt sich, meine Damen und Herren. Dies ist für mich eine eindeutige Positionierung und bedarf keinerlei neuer Aufforderung durch die Opposition, denn, meine Damen und Herren, gegenwärtig ist dem Ankauf von Steuer-CDs als wirksamem Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung der Vorrang zu geben. Ob dies nun dauerhaft und generell der Fall sein wird, ist nicht vorherzusagen.
Zweifellos besteht nach wie vor sowohl von deutscher Seite als auch von der Schweiz ein grundsätzliches Interesse daran, ein geregeltes Verfahren herzustellen. Wir brauchen also ein Abkommen, was erstens eine lückenlose Überprüfung und zweitens die deutschlandgleiche Besteuerung von deutschem Anlagevermögen bei den Schweizer Banken sicherstellt, gerade auch, um deutschen Steuerbeamten und den Schweizer Banken Rechtssicherheit für ihre Arbeit zu garantieren.
Zur Frage einer eventuellen Datenhehlerei, wie von der Bundesjustizministerin ins Spiel gebracht, kann ich nur sagen, für mich persönlich ist es keine Hehlerei, weil die Daten zur Aufklärung von Straftraten verwendet werden. Die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Steuer-CDs für die Ermittlung im Steuerverfahren ist höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht bereits bestätigt worden.
Ich möchte nur kurz zum Änderungsantrag der Bündnisgrünen kommen. Meine Damen und Herren, Sie wissen ganz genau, dass es schon schwer genug ist, ein bilaterales Steuerabkommen hinzukriegen. Ich glaube nicht, dass es uns gelingen wird, das europaweit hinzubekommen.
Es ist ein lohnenswertes und auch ehrenwertes Ziel von Ihnen. In diesem Zusammenhang stimme ich natürlich zu, aber aus meiner Sicht und auch aus unserer Sicht werden wir dieses so nicht hinbekommen.
Der Vorschlag von der FDP, den Ankauf weiterer SteuerCDs im Steuerabkommen mit der Schweiz zu verbieten, lässt tief blicken und zeigt wieder einmal, dass die FDP eben doch nur ein bestimmtes Klientel bedienen will.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich persönlich würde gern die Namen sämtlicher Steuerhinterzieher öffentlich machen. Leider, leider haben die Datenschüt
zer ein Problem damit. Dies ist schade, würde es doch zur Eindämmung von Steuerhinterziehung kommen. Aus diesen vorgenannten Gründen lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion sieht das Problem ganz pragmatisch. Es gibt natürlich das Schweizer Bankgeheimnis und das gehört offensichtlich traditionell zum Selbstverständnis der Schweizer. Und alle moralische Entrüstung darüber, die kann man ja ablassen.
Schauen wir uns mal an, was kann man denn tun. Erstens, man kann sich dem Problem nähern – erstens juristisch, zweitens ideologisch und drittens moralisch.
Ideologisch und moralisch wirkungslos, juristisch nur dann zu justieren und verbindlich zu machen, wenn ein souveräner Staat wie die Schweiz dazu bereit ist, einen Vertrag zu unterschreiben, frei, ohne Druck, ohne Drohung mit der Kavallerie – wo ich der Meinung bin, da wären eher die Gebirgsjäger geeigneter gewesen in der Schweiz –
was kann man denn über das hinaus tun, was die Schweiz bereit ist, zwischen zwei Staaten vereinbart, darüber hinaus zu akzeptieren. Und offensichtlich ist es so, dass über das Ergänzungsprotokoll vom 5. April 2012 hinaus die Schweiz nicht gewillt ist, weiterzugehen. Und das ist, das mag man beklagen, das gute Recht der Schweizer, zu sagen, nein, das ist jetzt endverhandelt und entweder wird das so akzeptiert oder es gibt keinen Vertrag.
Jetzt haben wir gehört, DIE LINKE will dann keinen Vertrag und die SPD, die eiert rum, die droht zwar mit der Kavallerie, aber macht dann nichts. Die sind da schlecht beraten, denn die Schweizer sind hochgerüstet im Gegensatz zu der SPD, was das angeht.
Und wir sagen, wie sieht denn die Alternative aus jenseits dessen, was wir mit dem Ankauf von CDs gehört haben? Der GRÜNE vorhin, der junge Mann, hat gesagt, also tolles Verhältnis, wir zahlen 5 Millionen, 10 Millionen
und holen ein x-Faches dann rein. Das ist eine tolle Rendite, aber das ist immer relativ gar kein Geld zu dem, was dieser Vertrag an Einnahmen dem deutschen Fiskus bringen würde. Die Bundesfinanzverwaltung rechnet mit 10 Milliarden Euro, allein durch die Nachversteuerung. Und hiervon gehen dann 70 Prozent zum Beispiel an die Länder und Gemeinden. Nordrhein-Westfalen würde, um nur ein Bundesland zu nennen, 1,6 Milliarden bekommen und dann jedes Jahr auf der Grundlage dieses Vertrags regelmäßig die Besteuerung nach vereinbarten Bedingungen in diesem Vertrag.
Und wenn Sie sich mit diesen Zahlen mal auseinandersetzen, dann werden Sie sehen, dass es ratsam ist, den Einstieg zur umfänglichen Kontrolle durch diesen Vertrag sehr wohl zu beginnen, denn alles andere hört sich gut an, aber ist de facto sowohl für den Fiskus, für den deutschen Fiskus, als auch für die sich empörenden LINKEN oder Sozialdemokraten ein fruchtloses Geschrei. Es ist nun mal so, dass die Schweiz etwas souveräner ist als die BRD und sich das erlaubt, so dann auch zu wollen, wie sie es formuliert haben.
Was bedeutet es im konkreten Falle, wenn wir weiterhin Steuer-CDs ankaufen? Das kann man machen, ist aber eine juristische Problematik, nämlich die direkte oder indirekte Aufforderung, Straftaten zu begehen. Nicht dass die Deutschen hier als Hehler auftreten, die Finanzminister und Finanzministerinnen der Länder, sondern man fordert indirekt auf, Leute in der Schweiz, sie mögen Schweizer Recht brechen, sie mögen sich illegal, was in der Schweiz verboten ist, Daten beschaffen und sie mögen bitte schön auch gegen das Bundesgesetz der Schweiz verstoßen, nämlich bitte schön auch dann diese gestohlenen Daten zu verraten, also das Bankgeheimnis der Schweiz zu brechen. Und das ist dann nach unserem Rechtsverständnis mehr oder weniger doch Aufforderung zu Straftaten und eine Hehlerfunktion, die da die Bundesrepublik Deutschland einnimmt.
Wir sagen, wir wissen, dass Kapital scheu ist wie ein Reh. Das ist ja allgemein bekannt. Und wir wissen auch, dass natürlich dann Kapital auch jetzt schon nach Singapur geht, nach Grand Cayman geht, nach Nassau geht auf den Bahamas und so weiter. Mit anderen Worten, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das wollen wir nicht. Und deswegen, sagen wir, wollen wir die Großen als Einstieg mit dem Vertrag, der hier zur Debatte steht, damit wir nämlich mehr Geld bekommen und langfristig endlich aus dem Dilemma rauskommen, …
(Der Abgeordnete Udo Pastörs beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Bertolt Brecht 1947 aus den USA nach Europa übersiedelte, siedelte er zunächst in die Schweiz nach Chur und wurde gewahr, wie Vermögen verschoben wurde in die Schweiz, wie Westen weißgewaschen wurden. Und er entschloss sich, seine zwischenzeitlich weltberühmt gewordene Dreigroschenoper zu ergänzen. Er ergänzte sie um die Moritat von Mackie Messer. Die möchte ich kurz zitieren:
„Und die Fische, sie verschwinden Doch zum Kummer des Gerichts: Man zitiert am End den Haifisch Doch der Haifisch weiß von nichts.