Protokoll der Sitzung vom 28.09.2012

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Uns fehlt in dem ersten Punkt Ihres Antrages das Datum, bis wann der Auftrag zu erledigen sein soll.

(Andreas Butzki, SPD: Für den nächsten Doppelhaushalt.)

Im zweiten Punkt fehlt gänzlich der Adressat, wer hier etwas zu regeln hat. Das sind unsere formalen Gründe neben den von mir in meiner Rede erwähnten inhaltlichen Punkten. Deswegen können wir auch nach Ihrer erneuten Rede Ihrem Antrag nicht zustimmen.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe somit die Aussprache.

Es ist beantragt worden, über die Ziffern 1 und 2 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1139(neu) einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1139(neu) zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1139(neu) angenommen, mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.

Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1139(neu) zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Druck- sache 6/1139(neu) angenommen, mit Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 29: …

Ich unterbreche mal ganz kurz.

Also ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Umsatzsteuerbefreiung für private Musik-, Ballett- und Tanzschulen beibehalten, das ist die Drucksache 6/1133.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Umsatzsteuerbefreiung für private Musik-, Ballett- und Tanzschulen beibehalten – Drucksache 6/1133 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE geht davon aus, dass auch Sie seit August dieses Jahres besorgte Schreiben erreichten. Ich habe mal zwei mitgebracht, die wir bekommen haben, zum Beispiel aus dem Chor des Theaters Vorpommern, verbunden mit der Originalnachricht „Neuregelung des Umsatzsteuerrechts bedroht privaten Musikunterricht“ und dann der Hinweis: „Schicke ich zur Kenntnis, vielleicht könnt ihr da auch tätig werden. Damit wäre ein weiterer Kultur- und Bildungsabbau in Sicht. Wann kapiert die Regierung das endlich?“ Mit Regierung ist in diesem Falle die Bundesregierung gemeint.

Oder aus dem Mehrgenerationenhaus BÜRGERHAFEN in Greifswald, wenn ich hier zitiere: „Ab Januar 2013 ist eine schreckliche Mehrwertsteuererhöhung geplant, die demnächst beschlossen werden soll. Die Folge: Musikschulen, Tanzschulen, Ballettschulen und andere, zum Beispiel frühkindliche musikalische Erziehung in Kitas durch die Musikpädagogen, werden um 19 Prozent verteuert. Schon heute können es sich nicht alle Eltern leisten, ihren Kindern dies zukommen zu lassen. Was soll das erst werden, wenn die Preise jetzt noch einmal um 19 Prozent ansteigen???“, drei Fragezeichen. „Ich hatte Gelegenheit“, schreibt die Autorin, „gestern Abend mit einer Musikpädagogin zu sprechen. Dann wird einem das Ausmaß erst richtig bewusst. Der Bundesverband der Musikberufe Deutscher Tonkünstlerverband und andere bemühen sich, über den Petitionsausschuss des Bundestages Nr. 26229 die Gesetzesänderung zu verhindern. Bitte unterstützen Sie uns! Das läuft auf eine absolute Verstärkung der Spaltung nach Klassen hinaus, wer es sich leisten kann und wer nicht. Wir als Mehrgenerationenhaus sind gerade auch deshalb entstanden, um für eine niedrigschwellige Bildung einzutreten. Diese Gesetzesänderung ist völlig kontraproduktiv und schließt zukünftig große Teile der Bevölkerung von Teilhabe aus. Schon heute tragen zum Beispiel Bürgerstiftungen die Kosten für musische Bildung für Kinder, die es sich sonst nicht leisten können, eine Kunst- oder Musikschule zu besuchen (die 10 Euro von Frau von der Leyen decken ja kaum etwas ab). Was hier passieren soll, ist nicht tragbar. Bitte helfen Sie!“ Zitatende.

Die angesprochene Petition, die der Rechtsanwalt HansJürgen Werner aus Bonn initiiert hat,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

hat in der Zwischenzeit – am 1. August hatte er sie ins Netz gegeben – 55.523 Mitzeichner.

Was, sehr geehrte Damen und Herren, ist Hintergrund dieser Besorgnis? Die Bundesregierung plant mit dem Jahressteuergesetz 2013 auch eine Änderung am Umsatzsteuergesetz. Beabsichtigt ist demnach der Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für private Musik-, Ballett- und Tanzschulen.

Und falls es da zu Irritationen kommen sollte, wo sich das dann findet – im Gesetzentwurf auf Seite 33 ist zu lesen, ich zitiere: „Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen. Erbringt eine andere Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung Leistungen im Sinne des Satzes 1“, den ich jetzt hier nicht vorgelesen habe,

„die auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind diese nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden …“ Eine Gewinnerzielungsabsicht ist aber Voraussetzung für das Bestehen privater Musikschulen, Ballett- und Tanzschulen, anderenfalls könnten die Finanzverwaltungen berechtigt Liebhaberei unterstellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, womit begründet die Bundesregierung diese Argumente, diese Absichten und die Begründung auch des Gesetzentwurfs? Erstens mit der Sicherung des Steueraufkommens und zweitens will sie unerwünschter Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung, wie sie schreibt, entgegenwirken. Im Klartext heißt das, die Staatskasse ist aufzufüllen, schließlich muss – möchte ich in Klammern setzen – die Neuverschuldung von 64 Milliarden Euro auf 18,8 Milliarden Euro zurückgeführt werden. Deshalb müssen diesmal künstlerisch ambitionierte Kinder und Jugendliche und deren Eltern ran.

Welche Auswirkungen hat die Einführung der Umsatzsteuer für die betreffenden Kultureinrichtungen? Der Inhaber einer privaten Musikschule und privater Musikerzieher Andreas Bertheau beschreibt dies wie folgt, ich zitiere: „Die Marktsituation ermöglicht es nicht, die Umsatzsteuer auf die Eltern der in der Regel minderjährigen Schülerinnen und Schüler umzulegen. Würde der ohnehin gegenüber kommunalen Musikschulen benachteiligte Preis um weitere 19 % belastet, würde dieses Bildungsangebot in weiten Teilen einfach wegbrechen. … Die Mehrbelastung des Unterrichts in privaten Musikschulen wäre in jeder Hinsicht ein Fiasko, weil die so belasteten Bürgerinnen und Bürger bereits durch ihre Steuern den Unterricht an den öffentlichen Musikschulen mitfinanzieren. Es wäre darüber hinaus in familienpolitischer Sicht nicht akzeptabel, wieder die Eltern von Kindern zusätzlich zur Kasse zu bitten.“ Zitatende.

Politisch bemerkenswert, meine Damen und Herren, ist, dass diejenigen, die sich aktuell für eine Umsatzsteuer für private Musik-, Ballett- und Tanzschulen aussprechen, an dieser Stelle – und da denke ich insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der CDU –, an dieser Stelle gleich mehrere ihrer selbsterklärten Ziele über Bord werfen, als da wären, ich zähle mal einige Ziele auf: kulturelle Teilhabe für alle ermöglichen, also Bildungs- und Teilhabepaket ist so ein Stichpunkt.

Wenn die besagten Kultureinrichtungen die Umsatzsteuereinführung nicht kompensieren können, kommt es zur Erhöhung der Gebühren. Darunter leiden dann aber Familien mit kleinen Einkommen. In einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern mit Einkommen, die 800 Euro unter dem Bundesdurchschnitt liegen, ist die Ausgrenzungsgefahr insofern besonders groß. Müssen die in Rede stehenden Bildungseinrichtungen gleich gänzlich schließen, gibt es insgesamt weniger Angebote kultureller Teilhabe, und dies wiederum hat zur Folge oder hätte zur Folge, dass die kulturellen Bildungsgutscheine des Bildungs- und Teilhabepaketes indirekt eine Entwertung erfahren.

Zweites Prinzip, das über Bord geworfen wird, insbesondere von den Kolleginnen und Kollegen der CDU, zumindest auf Bundesebene: Die kulturelle Bildung zu fördern, ist immer das erklärte Ziel. Schon jetzt wird die öffentliche

Hand nicht mehr ihrem Auftrag gerecht, flächendeckend kulturelle Bildungsangebote zu unterbreiten. Auch deshalb gründeten und gründen sich wie beispielsweise aktuell in Warin private Unternehmungen dieser Art. Das Netz kultureller Bildung wird noch grobmaschiger, wenn aufgrund der Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung private Musik-, Ballett- und Tanzschulen aufgegeben werden.

Abgesehen davon wird auf diese Weise auch gegen geltendes internationales Recht verstoßen. Dem ist die Bundesrepublik verpflichtet, denn sie hat die UN-Kinder- rechtskonvention ratifiziert. Dort heißt es in Artikel 31 Absatz 2, Zitat: „Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung …“, Zitatende.

Ein drittes Prinzip, das über Bord geworfen wird, ist das der Entbürokratisierung. Die mit dem Jahressteuergesetz 2013 geplante gesetzliche Vorschrift unterscheidet nämlich zwischen reinen Bildungsleistungen, die anbieterunabhängig immer steuerfrei sind und es auch bleiben,

(Dietmar Eifler, CDU: Genau.)

Leistungen der reinen Freizeitgestaltung, die zwingend steuerpflichtig sind, und Bildungsleistungen, die auch der Freizeitgestaltung dienen. Bei Letzteren wird noch einmal unterschieden, ob es sich um Bildungseinrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, mit Gewinnerzielungsabsicht oder eingeschränkter Gewinnerzielungsabsicht

handelt. Das zu unterscheiden, liegt dann in der Hand der Beamten in den Finanzverwaltungen.

Jedoch die Trennung zwischen Bildungsleistung und Freizeitgestaltung beim Erlernen eines Instruments ist äußerst schwierig. Es ist vor allem der Verzicht auf Freizeit durch tägliches Üben, welches den Musikanten und zukünftigen Musiker und Musikpädagogen voranbringt. Natürlich ist es auch Gestaltung der Freizeit, die ihn musikalisch bildet und ausbildet. Das eine liegt immer auch im anderen begründet. Kultur und Kunst, Musik und Tanz lassen sich also nicht in Töpfen organisieren – hier Bildung, da Freizeit.

Und ein vierter Punkt, den ich ansprechen möchte, also ein Prinzip, das da über Bord gehen soll, ist der Gleichheitsgrundsatz. Denn die Auseinandersetzung um die Umsatzsteuerbefreiung von privaten Musik-, Ballett- und Tanzschulen rankt sich auch darum, wer zu besteuern ist. So sollen künftig Privatlehrer ohne Einschränkung steuerfrei Leistungen erbringen dürfen, hingegen sollen die gleichen Bildungsleistungen – eben dieser Privatlehrer – erbracht durch private Institute steuerpflichtig sein. Durch solche Maßgaben wird der Steuerdschungel noch undurchdringlicher und die Orientierungslosigkeit noch größer. Abgesehen davon wäre dies aus unserer Sicht ein Verstoß eben gegen diesen Gleichheitsgrundsatz.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen uns dem gesellschaftlichen Ziel der Zugangsoffenheit zu kulturellen Angeboten verpflichtet. Und wir hoffen, nein, wir erwarten einfach, dass auch Sie sich diesem gesellschaftlichen Ziel verpflichtet sehen, vor allem im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Also unterstützen Sie bitte unseren Antrag. – Haben Sie Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Und das Wort hat die Finanzministerin Frau Polzin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Koplin, um es vorwegzuschicken: Die von Ihnen benannten Petitionen sind auch uns bekannt und sie sind, um es mal deutlich zu sagen, ein Apfel an einem größeren Baum. Wir haben gestern, denke ich, ein weiteres Thema dazu besprochen, nämlich die interkommunale Zusammenarbeit. Das Ganze ist die Problematik, wie wird EU-Steuerpolitik, also die Richtlinien der EU, kompatibel umgesetzt auf die Bundesgesetzgebung.

Im aktuellen Jahressteuergesetz wurde durch die Bundesregierung der Versuch unternommen, die EU-Richt- linie deutlicher umzusetzen bei Sachverhalten, die auch bisher mitunter nicht ganz eindeutig zugeordnet wurden. Ich will aber hierbei ganz klar eins vorwegnehmen: Im Jahressteuergesetz ist da auch keine andere Aussage. Bildungsleistungen sind nach wie vor steuerfrei. Und es kommt dabei nicht darauf an, ob hier ein privater oder ein öffentlicher Anbieter diese Bildungsleistungen anbietet, sie sind generell steuerfrei.

Die, worauf Sie abheben, sind ja eher in den Bereich Mischleistungen, jetzt mal fachlich, zu geben. Und insofern ist dieses Problem, Mischleistung und Zuordnung von Bildungsangeboten oder völlig privaten – vom Empfänger, nicht vom Anbieter – Freizeitgestaltungen abzugrenzen, eigentlich der Versuch, im Jahressteuergesetz das deutlicher zu machen.

Ich nehme mal eins vorweg: Es ist nicht die Formulierung im Jahressteuergesetz, die allerorten für Aufregung sorgt, sondern eher auch die Begründung, die teilweise die Intention schon wieder infrage stellt. Und insofern sind es nicht nur die privaten Musik-, Tanz- und Ballettschulen, die im Moment sehr verunsichert sind, uns erreichen auch Schreiben von Volkshochschulen mit deren Angeboten.

Und mal ein Exkurs auch zu meinem gestrigen Tag: Sie wissen, ich war in der Finanzministerkonferenz im Finanzausschuss. Wir Finanzminister sind schon ein bisschen besorgt, wie insgesamt unsere Aufstellung gegenüber EU-Richtlinien – und da bin ich jetzt mal beim tatsächlichen Adressaten – gelingt, wie wir bei uns die Themen der öffentlichen Daseinsvorsorge, zu denen ich die Bildung zähle, die Kultur, aber eben auch andere Dinge wie interkommunale Zusammenarbeit, in diesen Bereichen hier in Deutschland organisieren müssen. Denn ein Hauptproblem scheint mir zu sein, dass unser föderales System in der EU nicht die notwendige Aufmerksamkeit erfährt und wir dadurch immer mit unseren besonderen Strukturen gegen die große Überschrift „Es muss eine Gleichbehandlung geben“ in Konflikt geraten. Ich darf Ihnen versichern: Wir sind uns alle einig darüber – egal welche Farbe gerade den Finanzminister stellt –, dass wir dem auch offensiv entgegentreten müssen. Und damit sind wir weiter als dieses kleine konkrete

Problem, das für die Betroffenen groß genug ist. Aber der Ansatz muss einfach auch größer werden.

Wir haben dazu eine länderoffene Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich all dieser Themen – öffentliche Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand und keine Bestrafung dieser Tätigkeiten durch zusätzliche Besteuerung – annimmt, um hier insgesamt auch gegenüber der EU besser aufgestellt zu sein.

Wir brauchen natürlich als Bundesrat die Unterstützung des Bundestages. Zu diesem konkreten Punkt, den Sie in der Rede angesprochen haben, sehen wir die auch. Es soll – so ist unser Kenntnisstand – eine Konkretisierung in der Gesetzesbegründung geben, damit nach wie vor deutlich ist: Bildungsangebote, auch von privaten Ballett-, Musik- und Tanzschulen, sind weiterhin steuerfrei.

Das ist nämlich nie anders beabsichtigt worden und mir scheint, hier ist in der ganzen Debatte natürlich durch vielleicht nicht immer kluge Kommunikation eine Situation entstanden, die ich bedauerlich finde, bei der wir auch alle der Meinung sind, dass sie konkretisiert werden muss, denn das Gesetz selbst gibt das eigentlich nicht her, diese Befürchtung.

Ich will es noch mal ganz deutlich sagen: Es gibt keine Schlechterstellung der privaten gegenüber den öffentlichen Anbietern. Die Steuerbefreiung fokussiert immer auf die angebotene Leistung, nicht auf den Anbieter, das ist unerheblich dabei. Und so sind natürlich in dieser Neuregelung auch übersichtlich die Bildungsleistungen von Schul- und Hochschulunterricht über Aus- und Fortbildung bis hin zur beruflichen Umschulung nunmehr in einer Vorschrift zusammengefasst. Das dient schon der Vereinheitlichung und dem einfacheren Umgang der Steuerbehörden mit den Einzelfällen. Im Ergebnis bleiben bisher steuerfreie Bildungsleistungen auch weiterhin steuerfrei. Und die bisher steuerpflichtigen bleiben auch steuerpflichtig.

In der Verwaltungsanweisung war in der Vergangenheit klar geregelt, dass Leistungen, die ausschließlich der Freizeitgestaltung dienen – und die gibt es auch, ich will mal so ein Beispiel nennen, wenn noch mal jemand vor seiner Hochzeit einen Tanzkurs macht, damit die Feier ordentlich über die Bühne geht,