Insofern will ich ganz einfach sagen, ich habe es schon mehrmals gesagt, der Fakt ist, Sie versuchen immer wieder, Deutschland, was den Arbeitsmarkt, was den sozialen Wohlstand betrifft, schlechtzureden.
Hat das vielleicht was mit dem Mindestlohn zu tun, den wir nicht haben? Warum sind wir so erfolgreich in Deutschland?
Ich will Ihnen sagen, wir werden weiter im Bund und im Land erfolgreich dieses Land gestalten und da brauchen wir Ihre Anträge nicht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
… weil Sie die Sachverhalte in unserem Land völlig auf den Kopf stellen. MecklenburgVorpommern ist schließlich das Niedriglohnland der Bundesrepublik Deutschland und ein Großteil der Bürger in unserer Heimat fallen sogar unter die Grundversorgung und gelten somit als armutsgefährdet. So ist die Realität, Herr Renz.
„Für einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde“, mit dieser Losung versucht eine Volksinitiative der LINKEN nach Artikel 59 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern, die Landesregierung dazu zu bringen, sich für eine Bundesratsinitiative für einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einzusetzen.
Die abschließende Beratung im Sozialausschuss war wieder eine Meisterleistung der rot-schwarzen Regierungsfraktionen, denn sie zeigten wieder einmal auf, dass sie überhaupt keine Konzepte zur Überwindung der weit verbreiteten Armut in unserem Land und zur Schaffung eines gerechten Arbeitsmarktes haben. Und ich erinnere Sie gerne noch einmal daran, dass mehr als 35 Prozent der Arbeitnehmer in unserem Land mit einem Bruttomonatslohn unter 1.500 Euro auskommen müssen. Das sind Realitäten. 69 Prozent aller Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ein Bruttomonatsgehalt von weniger als 2.500 Euro und sind daher, so das Eingeständnis der Bundesarbeits- und Sozialministerin von der Leyen, stark rentenarmutsgefährdet.
Die Spanne zwischen Arm und Reich klafft gerade in Mecklenburg-Vorpommern immer weiter auseinander, nur dass in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern wesentlich mehr Deutsche in Armut leben müssen. Und die Landesregierung versäumt es wieder einmal, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Armut in unserem Land nachhaltig zu bekämpfen.
Unsere NPD-Fraktion hatte hierzu bereits in der letzten Sitzung des Landtages den Antrag „Die politisch organisierte Altersarmut verhindern – Generationengerechtigkeit herstellen und den deutschen Sozialstaat gestalten!“ eingereicht, der erwartungsgemäß abgelehnt wurde.
Die Forderung der LINKEN nach einem Mindestlohn von 10 Euro unterstützt meine Fraktion insofern, dass wir den Vorstoß der Volksinitiative für einen ersten Schritt halten. Allerdings mehr ist die Volksinitiative auch nicht, denn die LINKE ist nicht willens, die wesentlichen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer und für die Unternehmer zu schaffen, damit vor allem die Unternehmer den geforderten Mindestlohn auch tatsächlich in der Lage sind zu zahlen, natürlich aus den Betriebseinnahmen.
Ich wiederhole es gerne noch einmal: MecklenburgVorpommern ist leider das Niedriglohnland in Deutschland. Nirgendwo sonst sind die Arbeitnehmer so schlecht bezahlt wie zwischen Elbe, Ostsee und Stettiner Haff, eventuell ist Sachsen-Anhalt ebenso betroffen. Die Statistiken, die öffentlich einsehbar sind, widersprechen sich diesbezüglich.
Vor allem junge Arbeitnehmer sind von dieser Ungerechtigkeit im besonderen Maße betroffen. Vor zwei Jahren wurde bekannt, dass drei Viertel der Vollzeitbeschäftigten unter 25 Jahren für einen Hungerlohn arbeiten, und die Zahlen werden sich seitdem nicht zum Besseren gewandelt haben. Vor dem Hintergrund der immer stärkeren Ausweitung eines Niedriglohnsektors in MecklenburgVorpommern wird deutlich, dass das Problem der Zahlung von Armutslöhnen alleine mit tarifpolitischen Mitteln nicht gelöst werden kann, denn gerade im Niedriglohnsektor ist die Tarifbindung schwach und selbst dort, wo es Tarifverträge gibt, sind die Gehälter so niedrig, dass der Tariflohn nicht zum Leben reicht.
Da die tarifpolitische Durchsetzungskraft in vielen Branchen minimal ist, muss im Interesse der betroffenen
Arbeitnehmer eine gesetzliche Untergrenze eingezogen werden. Jeder Beschäftigte in Deutschland muss für eine Vollzeiterwerbstätigkeit von seinem Arbeitgeber einen Lohn erhalten, der seine Existenz sichert. Er muss sich und seine Familie von seiner Arbeit ernähren können, ohne auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Arbeit muss gerecht entlohnt werden, weshalb ein vorübergehender Mindestlohn unverzichtbar ist.
In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die „Schweriner Volkszeitung“, dass jeder fünfte Deutsche arm oder ausgegrenzt ist. Auch die Ergebnisse aus der Anhörung zu dieser Volksinitiative lassen aufhorchen: Bei Bruttostundenlöhne
von weniger als 10,74 Euro könne getrost von Armutslöhnen gesprochen werden. Um über die Pfändungsfreigrenze zu kommen, benötigt man bei einer 38-StundenWoche einen Bruttostundenlohn von 8,62 Euro, also doch schon wesentlich mehr, als die Landesregierung willens ist, überhaupt durchzusetzen.
Von einem fairen Lohn kann erst ab einem Bruttostundenlohn von 12,24 Euro die Rede sein. So sind die Realitäten im Land, Herr Renz. Hören Sie auf, die Leute hier im Land zu belügen! – Danke schön.
Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich auch Versuche, in relativierendem Konjunktiv Beleidigungen von Abgeordneten in den Raum zu stellen, nicht dulden werde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist doch immer wieder erstaunlich, aufgrund welches Materials verschiedene Personen zu ganz unterschiedlichen Schwerpunktfindungen in den Aussagen kommen können. Ich denke mal, was Herr Foerster und Herr Renz hier dargelegt haben, das macht das so ziemlich deutlich, und ich muss sagen, auch ich fand die Ansicht von Herrn Foerster ziemlich einseitig in diesem Zusammenhang. Ich persönlich bin der Überzeugung, dass wir nicht umhinkommen, flächendeckende Mindestlöhne einzuführen, aber das muss mit Augenmaß geschehen und ich glaube, der Betrag von 10 Euro, und das hat Herr Foerster mit seinen Ausführungen hier eigentlich noch mal verdeutlicht, ist eher eine gegriffene Zahl, die sich nicht wirklich begründen lässt.
Wir haben heute schon in verschiedenen Beiträgen die Europäische Sozialcharta, die Regelungen darin gehört, aber es gibt trotzdem noch einige interessante Punkte dazu anzumerken. Das WSI ist auch schon angesprochen worden, das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung, das uns ja jedes Jahr einen Bericht liefert, und ich möchte aus dem Bericht von 2011 einige Passagen in meinem Vortrag hier verwenden. Zwar gibt es schon einen neueren Bericht dieses Instituts, aber nicht alle Aussagen sind enthalten, weil die auch nicht jährlich enthalten sein können.
So berichtet dieser von einer Überprüfung der Einhaltung der Europäischen Sozialcharta für eine Reihe von europäischen Ländern, und zwar hat die Ende 2010 stattgefunden, und der Ausschuss stellte fest für eine Reihe von europäischen Ländern, darunter Großbritannien, die Niederlande, Spanien und Portugal, dass ihr gesetzliches Mindestlohnniveau nicht ausreicht, um das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt zu gewährleisten. Mit Frankreich und Malta identifiziert der Europarat lediglich zwei Länder, deren gesetzliche Mindestlöhne hoch genug sind, um die Anforderungen der Europäischen Sozialcharta zu erfüllen. Dazu muss man wissen, dass in diesem Zeitraum Frankreich, an der Kaufkraft gemessen, ein Arbeitsentgelt von 7,88 Euro und Malta von 4,80 Euro hatte.
Das zeigt ganz deutlich, dass man mit einheitlichen Regelungen wegen der ganz unterschiedlichen Kaufkraft in den verschiedenen Ländern auch nicht wirklich weit kommt und schon gar nicht europaweit einheitlich wahrscheinlich auf einen grünen Zweig kommen wird. Dagegen wird den skandinavischen Ländern Dänemark, Norwegen und Schweden bescheinigt, auch ohne gesetzlichen Mindestlohn durch ein weitgehend flächendeckendes Tarifvertragssystem ein ausreichendes Mindestlohnniveau zu gewährleisten.
Die Situation in Deutschland mit fehlendem gesetzlichen Mindestlohn und unzureichender Tarifbindung – und da sind wir hier in den östlichen Bundesländern ja unter 50 Prozent – wertet der Europarat dagegen eindeutig als Verstoß gegen das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt in dieser Sozialcharta.
Wenn man noch weiter auf die Situation in MecklenburgVorpommern runtergeht, ist es natürlich deutlich schärfer. Wir wissen, wir sind in weiten Bereichen im Niedriglohnsegment. Was natürlich vollkommen hirnrissig ist, anders kann man das nicht nennen, die Behauptung von Herrn Pastörs heute Morgen, dass für unser Lohn- niveau hier unsere Zuwanderer verantwortlich wären in hohem Grade.
mit Migrationshintergrund haben, ist das schon sehr erstaunlich, was Sie für eine Angst vor diesen wenigen Leuten haben, dass Sie denen so eine Macht zumessen.
(Udo Pastörs, NPD: Wir haben keine Angst, das sind Fakten. Angst haben Sie vor uns. – Heinz Müller, SPD: Wir schlottern schon.)
Aber es ist natürlich festzustellen, dass die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu einem hohen Teil zum einen nicht tarifgebunden sind und zum anderen, dass wir es hier mit Tarifverträgen zu tun haben, die teilweise weit unter 8,50 Euro liegen. Wir haben zahlreiche solche Verträge und die haben eine Spannbreite von 3 Euro, was war das hier, ich habe mir mal ein paar rausgeguckt,
3,67 Euro in einigen Bereichen der Floristikbranche, 3,67 Euro wohlgemerkt, bis hin, also ich habe mir jetzt nur die unter 8,50 Euro angeguckt, bis hin für Menschen, die eine dreijährige Berufsausbildung im Gartenbau- verband oder im Gartenbaubetrieb hinter sich haben, 8,06 Euro. Aber das Schärfste daran ist, sogar erforderlich für eine Lohnuntergrenze ist es bei Berufen, die hohe Qualifikationen erfordern, zum Beispiel beim Augenoptikerhandwerk. In den unteren Berufsgruppen gibt es einen Mindestlohn von 6,77 Euro und bei den Architekten und Ingenieuren im Büro freiberuflicher Träger, bei Menschen, die noch nicht volljährig sind, also ganz frisch Ausgebildete müssen das ja sein, einen Mindestlohn von 5,12 Euro.