Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf entsprechende Effekte für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach sich zieht, um die Ziele, die ich eben hier beschrieben habe, entsprechend zu erfüllen. Ich wünsche uns konstruktive Diskussionen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Anerkennung ausländischer Qualifikationen erleichtern und das begrüßen wir ausdrücklich.
Ich will auch anerkennend erwähnen, dass MecklenburgVorpommern zu den ersten Bundesländern gehört, die nach dem Bundestag eine entsprechende Länderregelung vorlegen. Warum dieses Gesetz nun aber einmal mehr im Eilverfahren durch die parlamentarischen Gremien gepaukt werden soll, erschließt sich mir allerdings nicht. Beratungsbedarf gibt es zu diesem Gesetzentwurf unserer Meinung nach nämlich durchaus. Doch zunächst das Positive:
Eine einheitliche Regelung des Prüfungsverfahrens war dringend notwendig, zum einen für Menschen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen, die in unser Land kommen wollen, aber auch für all diejenigen, die bereits hier leben und deren Abschlüsse bisher nicht anerkannt wurden. Ein Recht auf Anerkennung ihrer Qualifikation erhalten sie mit diesem Gesetz jedoch nicht, aber immerhin einen Rechtsanspruch auf eine Prüfung der Gleichwertigkeit, und das ist ein erster Schritt,
Der Fachkräftebedarf wird in unserem Land immer weiter ansteigen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern sind dabei nicht die alleinige, aber doch ein Teil der Lösung. Im Gesundheitssektor, bei den Erzieherinnen und Erziehern, bei den Lehrerinnen und Lehrern, in der freien Wirtschaft, in sehr vielen Bereichen können diese Fachkräfte helfen, die drohenden oder bereits vorhandenen Personallücken zu schließen, und wir können außerdem von ihren besonderen Erfahrungen, neuen Ideen und auch anderen Perspektiven profitieren. Damit können also alle Seiten nur gewinnen.
Ein faires, transparentes und effektives Anerkennungsverfahren wäre darum ein Standortvorteil für Mecklenburg-Vorpommern. Diese Chance sollten wir nutzen! Darum werden wir natürlich kritisch verfolgen, ob das Recht auf Prüfung der Qualifikation auch wirklich zu einer verbesserten Anerkennungspraxis führen wird.
Wir begrüßen besonders, dass Herkunft und Staatsangehörigkeit künftig kein Kriterium bei der Prüfung mehr sein dürfen. Nicht zuletzt können natürlich auch Deutsche von dem Gesetz profitieren, wenn sie im Ausland Qualifikationen erworben haben.
Positiv ist auch, dass für die Verfahrensdauer ein klarer und überschaubarer Zeitraum von drei Monaten festgelegt wurde. Wir begrüßen ebenfalls, dass für Erzieherinnen und Erzieher ebenso wie für Lehrerinnen und Lehrer nun ein Rechtsanspruch auf Feststellung ihrer Qualifikation besteht.
Diskussionsbedarf hingegen sehen wir bei den Ausnahmen für Architekten, Ingenieure und für Heilberufe. Hier müssen wir prüfen, ob die Anerkennungsverfahren der jeweiligen Kammern wirklich ausreichend sind.
In mehreren Punkten, und damit komme ich jetzt zur Kritik, halten wir den Gesetzentwurf allerdings für halbherzig. Die vorliegende Rechtsgrundlage ist wichtig, aber
natürlich müssen die Bürgerinnen und Bürger auch in die Lage versetzt werden, dieses Recht in Anspruch nehmen zu können. Die Hürden dafür aber bleiben hoch. Das fängt schon bei den ersten Schritten an: Der Normalbürger kann zum Beispiel kaum selbstständig ermitteln, welche Berufe auf Bundesebene und welche auf Landesebene reglementiert sind. Versuchen Sie mal, dafür eine entsprechende und auch verständliche Liste zu finden! Die Informationslage ist in vielen Punkten noch völlig unübersichtlich. Hier gibt es für die praktische Ausgestaltung also ein großes Potenzial in Sachen Bürgerfreundlichkeit und Transparenz und wir werden uns im Bildungsausschuss erklären lassen, wie die Landesregierung diese Herausforderung für Mecklenburg-Vorpom- mern lösen will.
Zudem enthält der Gesetzentwurf einige bürokratische Fallstricke. So sollen Antragsteller zum Beispiel nachweisen, dass sie auch tatsächlich eine Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern aufnehmen wollen. Aus unserer Sicht ist diese Hürde absolut unnötig und signalisiert etwas anderes als eine Willkommenskultur. Immerhin ist so ein Antrag aufwendig und kostenpflichtig, daher wird es wohl kaum zu einer Antragsflut von Menschen kommen, die hier gar nicht arbeiten möchten.
Das Verfahren birgt insgesamt viele Schwierigkeiten für zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder auch Selbstständige. Darum hätten wir uns grundsätzlich gewünscht, dass der Gesetzentwurf auch einen Anspruch auf eine prozessbegleitende unabhängige Beratung vorsieht. Der Sachverstand dafür ist im Land vorhanden. Institutionen wie Migra e. V. verfügen über fundierte Praxiserfahrungen in der Arbeitsmarktberatung für Migrantinnen und Migranten.
Auf zwei Punkte möchte ich abschließend hinweisen: Das Antragsverfahren wird gebührenpflichtig sein. Die Antragssteller müssen zudem die Kosten für die Übersetzung von Zeugnissen und Urkunden übernehmen. Wir mahnen daher ausdrücklich eine maßvolle Gebührenerhebung an und werden uns dazu im Bildungsausschuss unterrichten lassen. Es wäre niemandem gedient, wenn die Menschen ihr Recht nicht wahrnehmen können, weil sie schon alleine der Antrag finanziell überfordert.
Schließlich sieht der Gesetzentwurf Ausgleichsmaßnahmen vor, um gegebenenfalls fehlende Teilqualifikationen nachholen zu können. Das begrüßen wir natürlich, insbesondere die Tatsache, dass die ausgleichenden Maßnahmen konkret benannt werden sollen. Aber, und Hikmat Al-Sabty hat bereits darauf hingewiesen,
dafür müssen dann selbstverständlich auch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Zu langen Wartefristen für solche Lehrgänge und Prüfungen darf es nicht kommen. Modularisierte Angebote, die individuell und flexibel gegebenenfalls auch über Landesgrenzen hinweg angeboten werden können, wären da eine ideale Lösung. Solche Angebote werden sich jedoch nicht von selbst ergeben, sondern müssen politisch gewollt sein und durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen ermöglicht werden.
Kurzum, der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Wir wünschen uns, dass die Landesregierung auf dieser Grundlage eine bürgerfreundliche, zügige und möglichst unbürokratische Verfahrensweise etabliert. Unsere Verbesserungsvorschläge werden wir dazu in den entsprechenden Ausschüssen einbringen
(Torsten Renz, CDU: Ich denke, der Landtag beschließt das?! Frau Berger, ich denke, der Landtag beschließt das?!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen, dürfte Sie nicht überraschen.
Schon die in Deutschland von der EU aufgezwungene Anerkennung beruflicher Auslandsqualifikationen hat zu einer deutlichen Absenkung des Qualitätsstandards besonders in den technischen Berufen geführt. Ich verweise hier auf die Ausbildung als Meister im Handwerk.
Ich verweise hierzu auch auf die Veränderungen aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments vom 7. September 2005. Wer sich mit dem hier vorgelegten Gesetzestext näher beschäftigt, dem fällt auf, dass dieses Papier einen Anwerbecharakter für ausländische Arbeitnehmer hat, also mehr oder weniger auch dazu dient, Ausländern außerhalb des EU-Raums den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Wir als NPD-Fraktion sind gegen so ein Gesetz, weil wir unter anderem der Auffassung sind, erstens, dass das Anwerben von qualifizierten Arbeitskräften genau das Gegenteil bewirkt,
was die Bundesrepublik Deutschland immer vorgibt anzustreben, nämlich bei der wirtschaftlichen Entwicklung auch außereuropäischer Staaten helfen zu wollen. Und mit diesem Gesetz betreiben Sie praktisch das Abwerben qualifizierter Kräfte aus ihren Heimatländern in Afrika zugunsten der deutschen Wirtschaftssteigerung und Wirtschaftsleistung, wie Sie sich das ja erträumen.
Und zweitens, weil wir der Auffassung sind, dass zunächst einmal das Potenzial durch Weiterqualifizierung deutscher arbeitsloser Arbeitnehmer ausgeschöpft ge
die wiederum mit dem Effekt der Lohndrückerei bereits heute schon ein großes Problem für die Lohnentwicklung in Deutschland und ganz besonders hier in MecklenburgVorpommern darstellen.
Des Weiteren ist uns in dem vorgelegten Gesetz der Begriff der Gleichwertigkeit der Qualifikation so unpräzise formuliert, dass es unmöglich erscheint, den Ausbildungsstand eines afghanischen Kfz-Schlossers mit dem eines deutschen Mechanikers auf der Grundlage der geforderten Dokumente überhaupt vornehmen zu können,
um nur ein Beispiel zu nennen. Und es ist geradezu das Gegenteil von Integrationsbestrebung, wenn die Be…, wenn, wenn die Beherrschung