Um Klartext zu reden: Wenn wir erst warten, bis das Bundesgesetz verabschiedet ist, werden wir es zeitlich nicht mehr schaffen, dass das Landesgesetz, was notwendig ist, um die Kommunen zu entlasten, pünktlich zum 01.01. in Kraft tritt. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für ein rechtzeitiges Handeln bewusst und legt daher hiermit rechtzeitig die für die Umsetzung notwendigen Regelungen vor.
Der Gesetzentwurf ist in der Formulierung so gefasst, dass die vorgeschlagenen landesrechtlichen Regelungen unabhängig von der bundesgesetzlichen Regelung bestehen können. Soweit sich nach Abschluss des bundesrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens weiterer Ände
rungsbedarf für landesrechtliche Regelungen ergeben sollte, bitte ich um Verständnis, dass dieser aufgrund der Besonderheit des vorliegenden Verfahrens der verspäteten Bundesgesetzgebung dem weiteren Gesetzgebungsverfahren oder einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, dieser Gesetzentwurf, den ich Ihnen heute vorlege, hat zusammengefasst folgende Botschaft: Wir wollen, dass das Geld pünktlich auf der kommunalen Ebene ankommt, und deshalb bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.
Im Ältestenrat ist ver- einbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1213 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor- pommern, Drucksache 6/1231.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/1231 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor rund zweieinhalbtausend Jahren sagte der Athener Perikles: „Wer an den Dingen der Stadt keinen Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger.“ Perikles ist einer der frühesten demokratischen Politiker und er war Verfechter einer lebhaften Bürgerbeteiligung. Ob er heute ein Stuttgart-21-Gegner wäre, das vermag ich nicht zu beantworten.
Mit Sicherheit würde er aber heute seine Aussage noch ergänzen, denn nach zweieinhalbtausend Jahren Demokratiegeschichte stehen wir in der Gegenwart vor einer etwas komplexeren Situation.
Was, meine Damen und Herren, was, wenn der Bürger gar nicht still ist, wenn er an den Dingen seiner Stadt
der Demokratie nicht ganz so dienlich seien, also eher schlechte Gesetze sind. Und in der Tat müssen wir uns heute fragen, ob unsere Gesetze noch zeitgemäß sind.
Gestern erhielt ich von der Landesregierung eine Antwort auf meine Kleine Anfrage, die uns alle nachdenklich stimmen muss.
Dem Innenministerium sind in den vergangenen zehn Jahren 29 Bürgerbegehren angezeigt worden, für die die Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten und Gemeinden auch ausreichend Unterschriften gesammelt haben. Jetzt raten Sie mal, wie viele von diesen Bürgerbegehren danach von der Verwaltung und den Gemeindevertretungen für unzulässig erklärt wurden!
(Manfred Dachner, SPD: Also „unzulässig“ ist ein falsches Wort. – Torsten Renz, CDU: Wir lesen auch Kleine Anfragen.)
19 von 29! 19 von 29! Meine Damen und Herren, zwei Drittel der Bürgerbegehren wurden amtlich für wertlos erklärt, und das, nachdem die Bürgerinnen und Bürger unterschrieben haben,
nachdem sich die Antragsteller viele, viele Stunden, Tage und Wochen mit demokratischem Herzblut engagiert haben.
Mit dieser Gesetzeslage – Herr Renz, zu Heiner Geißler komme ich nachher noch, ganz speziell für Sie –,
mit dieser Gesetzeslage werden den engagierten Bürgerinnen und Bürgern der Glaube und die Überzeugung an
Meine Damen und Herren, was hier in unserem Bundesland passiert, ist mit Verlaub eine Frustrationsmaschinerie, der wir besser heute als morgen Einhalt gebieten sollten. Der von uns GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.
dass es sich hier nicht um ein revolutionäres Machwerk handelt. Nein, das war auch nicht unsere Absicht. Wir GRÜNE legen dem Hohen Haus hier eine behutsame und moderate Gesetzesänderung vor, um das seit 1994 nicht mehr wesentlich geänderte Verfahren zur Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene an die Erfordernisse unserer Zeit anzupassen.
Meine Damen und Herren, Sie werden in unserem Gesetzentwurf keine Änderung finden, die es nicht in einem anderen Bundesland schon gibt. Richtig, das ist keine Revolution, das können Sie uns jetzt vorwerfen, aber es handelt sich hier um eine notwendige Gesetzesevolution. Wir wollen ein Update der Kommunalverfassung,
insbesondere deswegen, weil die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch bei der letzten großen Novelle der Kommunalverfassung leider ausgespart blieben und nicht angefasst wurden und eben – wie ich es vorhin schon sagte – in ihrer heutigen Form schon fast seit 1994 unverändert bestehen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, das Verfahren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Gemeinden und Städten bürgerfreundlicher zu machen.