Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hier haben wir also den Antrag, dass die Landesregierung die Einrichtung einer Pflegekammer prüfen soll, zum zweiten
Mal, das erste Mal mit einem etwas längerem Titel von den Koalitionsfraktionen unter der Dokumentennummer 1136 und nun mit kürzerem Titel von den GRÜNEN unter der Dokumentennummer 1236.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass wir, die LINKEN, diesen Gedanken bereits in unserer pflegepolitischen Agenda formulierten,
Die demokratischen Fraktionen scheinen sich also in dieser Forderung einig zu sein. Über die Einrichtung von Pflegekammern wird seit Jahren diskutiert.
Meines Wissens existiert aber in keinem Bundesland eine derartige Einrichtung. Gerade haben sich in Bayern die meisten Pflegekräfte gegen die Einrichtung einer Pflegekammer ausgesprochen.
Während der öffentlichen Anhörung im Landtag zu diesem Thema kamen die Befürworter einer Pflegekammer sichtlich in Begründungsschwierigkeiten. Eine Pflegekammer wäre eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, sie hätte Hoheitsbefugnisse. Sie würde alle professionell Pflegenden erfassen, also neben Altenpflegern auch Krankenschwestern, Entbindungspfleger und andere Berufe. Jeder, der professionell pflegen wollte, benötigte die Erlaubnis der Kammer. Eine Pflegekammer hätte große Kompetenz. Einrichtungen, die bisher Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben wahrgenommen haben, wie das Landesprüfungsamt oder das Sozialministerium, müssten Kompetenzen abgeben.
Auch die Einbeziehung der Arbeitgeber und der anderen betroffenen Interessenvertreter dürfte nicht konfliktlos sein. Da die Befragung der Betroffenen und ein Prüfbericht der Landesregierung zum Mai nächsten Jahres für die Entscheidungsfindung dienlich wären, unterstützt meine Fraktion diesen Antrag. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will jetzt nicht noch in die Argumentation einsteigen und das Für und Wider von Pflegekammern darlegen. Jeder, der die Diskussion bundesweit verfolgt, merkt, dass diese sehr kontrovers geführt wird, und beide Seiten haben gute Argumente auf ihrer Seite. Das ist hier in unterschiedlichen Reden schon dargelegt worden und insofern habe ich dem nichts hinzuzufügen. Aber was ich schon verwunderlich finde, ist, dass wir uns heute hier mit diesem Antrag zu beschäftigen haben.
Also ich meine, Frau Gajek und die GRÜNEN sind jetzt ein Jahr im Parlament und deswegen, finde ich, müssten ihnen eigentlich die Gepflogenheiten bekannt sein.
Und es ist ja in der Regel so, dass Anträge, Fachanträge eingebracht werden ins Parlament, die dann in die Fachausschüsse überwiesen werden. Das heißt, hier wird ein Antrag eingebracht, dann wird der Antrag in den Fachausschuss übersandt
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das hat aber Ihr Kollege gar nicht mitbekommen. – Udo Pastörs, NPD: Bla, bla, bla!)
und da muss sich doch zwangsläufig die Frage aufdrängen: Warum kommen Sie heute mit solchen Anträgen hier in den Landtag? Das erschließt sich mir nicht.
(Bernd Schubert, CDU: Dazu werde ich nachher gleich was sagen. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihr dreht euch das aber auch immer!)
da gibt es jetzt eine Anhörung zum Landespflegegesetz und da seien zwei wenig zielführende Fragen zum Thema Pflegekammer formuliert. Ich will Ihnen gerne mal, meine Damen und Herren, diese beiden Fragen vorlesen.
Die eine Frage heißt: „Wem kann eine Verkammerung der nicht medizinischen Gesundheitsberufe nutzen?“ Das ist Frage Nummer eins. Und die Frage Nummer zwei heißt: „Was kann unter Beachtung der Selbstverwaltung eine Verkammerung bringen?“
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh nein, das ist doch viel zu verkürzt!)
Jeder, der da eingeladen ist als Fachmann beziehungsweise Fachfrau zu dieser Anhörung, hat die Möglichkeit,