Ich dachte, ich hätte gestern schon ausgeführt, dass die Zwischenrufe kurz und prägnant erfolgen sollen.
Und wenn man noch Redezeit hat, soll man die Argumente, die man vorzutragen wünscht, dann in seiner Rede vortragen.
Meine Damen und Herren, für mich stellt sich das so dar: Sie fühlen sich ertappt und haben keine Argumente
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Sehr richtig. Jo, sehr schön! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och nein!)
Aber das wird Ihnen nicht gelingen, Frau Gajek. Das werden Sie an der Stelle nicht schaffen. Und wenn man,
wenn man jetzt noch mal auf den Sachverhalt zurückkommt, ist Folgendes zu konstatieren: Alle Fachleute und Verbände aus dem Bereich der Pflege sind bei dieser Anhörung zugegen, sie sind zugegen. Es ist der Deutsche Berufsverband für die Krankenpflegeberufe da. Das sind diejenigen, die das Thema Pflegekammer in unserem Land stark fordern und voranbringen wollen. Es sind die Wohlfahrtsverbände da, es sind die privaten Anbieter von Pflegeleistungen da. Also alle, die in dem Bereich involviert sind, sind zugegen und können sich zu dem Thema umfassend äußern und die politische Diskussion wird angestoßen und befördert.
Und die Möglichkeiten daraus eröffnen sich jedem, da muss man jetzt nicht mit so einem unnützen Antrag in den Landtag kommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was für ein Antrag, den die GRÜNENFraktion dem Landtag hier vorgelegt hat! Die Landesregierung soll die Einrichtung einer Pflegekammer unter Beteiligung aller betroffenen Akteure prüfen
und eine repräsentative Befragung zur Einschätzung der Pflegenden über die Notwendigkeit der Einrichtung einer Pflegekammer veranlassen. Was für ein Quark!
Und ich meine hier nicht die eventuelle Einrichtung einer Pflegekammer, sondern die Forderungen in Ihrem Antrag. Hauptaufgabe einer Pflegekammer soll sein, die beruflichen Belange der Mitglieder der Pflegeberufe zum Wohle der Allgemeinheit zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Es handelt sich also um eine Art Standesvertretung.
Soweit mir bekannt ist, wurde im Freistaat Bayern zuerst der Weg zu einer Pflegekammer beschritten. Eine Pflegekammer, so der fromme Wunsch, soll den Pflegeberuf im Sinne einer Selbstverwaltung regulieren. Demnach soll die Pflegekammer für die beruflich Pflegenden Richtlinien und Vorschriften erlassen. Damit sind die Kammern ein Kontrollorgan des Berufsstandes. Weiterhin sollen die
Pflegekammern die Anerkennung der Ausbildungsrichtlinien und die Abnahme des Staatsexamens übernehmen. Voraussichtlich treten Sie auch für eine Pflichtmitgliedschaft der Pflegenden ein, und begründet wird dieses dann sehr wahrscheinlich mit der verbindlichen Arbeit nach außen und nach innen.
Die Einrichtung einer Pflegekammer wird vor dem Hintergrund der massiven Verwerfungen im Sozialbereich und hier vor allem im Bereich der Pflege erwogen. In Bayern selbst steht die Pflegekammer jetzt argumentativ vor dem Aus. Fachleute halten die Einrichtung einer Pflegekammer für einen vollkommen untauglichen Versuch zur Entlastung der Pflege. Weder der Fachkräftemangel noch die anderen vielfältigen Probleme im Pflegebereich werden durch die Einrichtung einer Pflegekammer behoben. Wir lehnen deshalb den Antrag der GRÜNEN ab.
Frau Gajek, erst mal war ich erstaunt, als ich diesen Antrag gelesen habe, wie der auf die Tagesordnung gekommen ist.
und haben keine Anträge gehabt für den nächsten Landtag – und wenn ich mir wirklich die Tagesordnung ansehe, da ist ja auch kein sozialer Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN –
und die Chance genutzt – die CDU hat ihren Antrag im September zurückgezogen – und haben jetzt die Pflegekammer auf einmal als wichtiges Problem gesehen und dann einen Antrag daraus formuliert. Also das kann …
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht Problem. Lösung! – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir kennen nicht Ihre Probleme, Herr Schubert.)
in der Regel war es eigentlich immer so, dass die jeweiligen Fraktionen Anträge aus anderen Bundesländern kopiert haben und die dann in unserem Landtag eingebracht haben.
Aber insofern werde ich mal auf den Antrag eingehen. Also die Forderungen, die Sie hier in dem Antrag aufmachen, glaube ich, haben wir insofern erfüllt mit dem Fragenkatalog, der jetzt vorliegt