Protokoll der Sitzung vom 25.10.2012

dass die Fotovoltaikförderung zurückgezogen wurde oder gekürzt wurde, dann hätte ich mir schon gewünscht, dass sie dann vielleicht einen Vorschlag macht, wie die Effizienz von Fotovoltaik hätte erhöht werden können oder erhöht werden kann. Und dazu braucht es Entwicklungen, eine Fotovoltaikanlage muss heute Kraftwerkseigenschaften besitzen, um effizient zu sein. Aber Sie unterstellen eben dann, man steht auf der Bremse und so weiter, aber um das geht es nicht, um das geht es in der Tat nicht. Kein Mensch steht auf der Bremse.

Es geht aber um den geregelten Ausbau der Windeignungsgebiete beispielsweise oder der erneuerbaren Energien. Wir in Mecklenburg-Vorpommern werden sogar davon profitieren, da bin ich fest von überzeugt, weil es geht nicht darum, in Mecklenburg-Vorpommern den Windausbau zu reduzieren oder zu bremsen, sondern eher dort, wo der Wind eben nicht so effizient produziert werden kann. Also davon werden wir profitieren und um das geht es eigentlich.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Und welche Vorschläge haben Sie, Herr Waldmüller?)

Es besteht die Gefahr, dass bei der Durchführung der Energiewende vermeidbare Mehrkosten entstehen, die letztlich auf den Bürger umgelegt werden können.

Und, meine Damen und Herren, die Energiewende ist aufgrund von zwei Fragen unumgänglich und das wurde heute schon gesagt, Herr Borchert hatte das auch erwähnt. Ich sage es in anderen Worten: einmal aufgrund der Endlichkeit der Ressourcen und natürlich auch aufgrund des Energiehungers, des Energiebedarfes, der weltweit auch steigt, keine Frage.

Und das wichtigste politische Projekt, was wir, glaube ich, mit in Deutschland haben, ist heute die Energie. Aber es ist nicht nur eine Energiewende, sondern es ist auch das wichtigste wirtschaftspolitische Projekt. Insbesondere für Mecklenburg-Vorpommern als Herstellerland müssen wir darauf achten, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die hohe Wertschöpfung auch im Land behalten, und dafür werden wir uns natürlich einsetzen.

Aber gleichzeitig ist das EEG einer der wichtigsten Bestandteile für die erneuerbaren Energien, aber bitte unter einer Prämisse: Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft darf wegen dem ungeregelten Ausbautempo nicht leiden, meine Damen und Herren. Wenn manchmal behauptet wird, das ist heute nicht behauptet worden, aber wenn manchmal behauptet wird, dass der Wegfall der Ausnahmen, wenn also die Ausnahmeregelungen für die Unternehmen dazu führen würden, dass die EEGUmlage nicht erhöht werden müsste, das wird ja zum Teil kolportiert, aber das ist nicht der Fall, sondern auch ohne diese Ausnahmeregelung wäre die EEG-Umlage erhöht worden.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Aber nicht so stark.)

Ich gebe zu, natürlich nicht in der Form. Und auch unsere Position ist die, dass wir sagen, dass diese Ausnahmeregelung in der Tat ausgeufert ist, wobei der Grund, der Sinn und Zweck, warum diese Ausnahmeregelung geschaffen worden ist, durchaus nachvollziehbar ist und aufrechterhalten werden muss. Aber in diesem Umfang sind auch wir der Meinung, dass selbstverständlich eine Überprüfung erfolgen muss und korrigiert werden muss.

Trotz der Diskussion hinsichtlich des ErneuerbareEnergien-Gesetzes hat weder die Bundesregierung noch irgendein anderer Akteur die Absicht, das ErneuerbareEnergien-Gesetz infrage zu stellen. Und deshalb verstehe ich auch den Antrag nicht, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie erwecken mit Ihrem Antrag den Eindruck, als stünde das ErneuerbareEnergien-Gesetz grundsätzlich zur Debatte.

(Zurufe von Rudolf Borchert, SPD, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Lesen Sie doch den Antrag: „Das Erneuerbare-EnergienGesetz als Grundlage der Energiewende erhalten und weiter entwickeln“. Das steht doch gar nicht zur Disposition, ob das erhalten oder weiterentwickelt wird. Das steht doch überhaupt nicht zur Disposition! Klar ist doch, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz weder vonseiten des Bundes noch vonseiten der Länder infrage gestellt wird. Gerade aufgrund der steigenden Kosten bleibt zu hinterfragen, ob die derzeitige Ausrichtung des EEG auf den quantitativen Ausbau der erneuerbaren Energien zum Ziele führen kann.

Meine Fraktion ist der Auffassung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energieträger im Einklang mit dem Ausbau

der Netzstruktur und der Entwicklung von Speichermöglichkeiten sowie dem Zusammenspiel mit konventionellen Energien erfolgen muss. Es hat keinen Sinn, inflationär Erneuerbare-Energie-Anlagen zu errichten, ohne dass der Strom abgeleitet wird oder verbraucht werden kann. Und aus diesem Grund muss das EEG einer grundlegenden Reform unterzogen werden, denn nur so kann die Energiewende auch in den kommenden Jahren umgesetzt und die Akzeptanz der Verbraucher erhalten werden. Und die Akzeptanz, die ist heute noch gar nicht erwähnt worden, aber die Akzeptanz ist, denke ich mal, mit eines der größten Kriterien, die eben eingehalten werden müssen.

Derzeit ist die Teilhabe, der Nutzen für den Bürger, ich sage mal, doch ein wenig eingeschränkt. Da haben wir auch noch Hausaufgaben zu machen, inwiefern für die Bürger selbst oder für die Kommunen, zumindest für die Bürger in der Kommune ein Nutzen entsteht und wie wir das noch besser mit der Bürgerbeteiligung hinbekommen.

Mit der Neuausrichtung des EEG muss anstelle der bisher isolierten Betrachtungsweise der einzelnen erneuerbaren Energien eine Gesamtbetrachtung der Energiewende und ihrer Wirkungszusammenhänge vollzogen werden.

(Rudolf Borchert, SPD: Ja.)

Das ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Einzelinteressen der Länder müssen zu einem Gesamtinteresse koordiniert und gebündelt werden. Ich glaube, dass wir als Mecklenburg-Vorpommern, wenn das so geschieht, sogar profitieren und nicht diese Ängste haben müssen, die geschürt werden, dass wir davon ausgeschlossen werden. Im Gegenteil, das Gegenteil wird der Fall sein.

Das EEG muss künftig als Grundlage dafür dienen, dass die erneuerbaren Energien möglichst rasch markt- und wettbewerbsfähig werden.

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

Des Weiteren muss der Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netze koordiniert werden und in Abstimmung mit dem Ausbau der konventionellen Energieträger als Regel- und Reservekraftwerke erfolgen.

Meine Damen und Herren, dass eine Reform dieser Größenordnung einer grundlegenden politischen Debatte und einer sorgfältigen Vorbereitung bedarf, steht außer Frage, deshalb sieht das Bundesumweltministerium einen intensiven Dialog mit den Ländern, der Wirtschaft und allen Betroffenen vor. Im Ergebnis dieses Dialoges soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der als Grundlage für die Neuausrichtung der Energiewende dient. Bei diesem Verfahren muss sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich im Interesse der Unternehmen und der Menschen unseres Landes einbringen.

Aus diesem Grund bedarf es Ihres Antrages, meine Damen und Herren der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht. Mit Ihrem Antrag greifen Sie ein aktuelles Thema auf, welches allerdings schon von allen Akteuren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene in hinreichendem

Maß berücksichtigt und umgesetzt wird, und deswegen lehnt meine Fraktion diesen vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat nun für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Petereit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Energieversorgung ist Daseinsvorsorge, dieser Fakt sollte selbst in den Systemparteien unstrittig sein. Diese Vorsorge bedeutet für den Staat, dass er Leistungen vorzuhalten hat, die es unabhängig vom Vermögen ermöglichen, das Leben zu führen.

Wie wir inzwischen wissen, wird auf der Grundlage des EEG die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien um 47 Prozent auf 5,277 Cent im nächsten Jahr steigen. Bei einem Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden bedeutet dies Mehrkosten von gut 60 Euro. Der Trend, der sich hier fortsetzt, wird von den Verbrauchern nicht mehr akzeptiert. Während die Privathaushalte immer kräftiger zur Kasse gebeten werden, lassen sich immer mehr Unternehmen von der Umlage befreien.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt warnte vor der derzeitigen Förderpraxis für erneuerbare Energien. Diese laufe aus dem Ruder und habe jedes vernünftige Maß gesprengt.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 eine Kostenlawine losgetreten, deren Sogwirkung jetzt kaum noch jemand ausweichen kann. Seit der Einführung des EEG sind die Strompreise von durchschnittlich 14 auf 25 Cent gestiegen. Insofern wird uns nicht nur die Energiewende noch viele Jahre beschäftigen, sondern auch die damit einhergehende Armut aus der Steckdose. Wir Deutschen bezahlen schon jetzt die höchsten Strompreise in Europa. Die Strompreise für Privathaushalte sind seit der Jahrtausendwende um 77 Prozent gestiegen. Die darin enthaltenen Steuern und die EEG-Abgaben belaufen sich inzwischen auf jährlich fast 24 Milliarden Euro. Innerhalb der vergangenen 15 Jahre ist dieser Anteil um sage und schreibe 1.000 Prozent gestiegen.

Ein Versuch, die Progression der EEG-Umlage zu stoppen, scheiterte jüngst an der Zweidrittelmehrheit im Bundesrat, denn überall sitzen sie, die Profiteure des EEG. Dazu kommen noch die unübersehbaren Haftungsrisiken der Netzanbindung von Offshorewindparks, da nach einer politischen Übereinkunft mit den dort engagierten Firmen ebenfalls den Privaten die Stromkosten aufgebrummt werden sollen.

Wenn Bundesminister Altmaier dann den Einkommensschwachen auch noch eine kostenlose Energiesparberatung anbietet, dann überschreitet er damit die Grenze zum offenen Zynismus,

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

mal abgesehen davon, dass seine prophezeiten 30 Prozent Einsparung jeglicher Grundlage entbehren.

Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Wir sind nicht gegen erneuerbare Energien. Der Kampf um die Öl- und

Gasvorkommen der Erde und die Endlichkeit der fossilen Energieträger zeigen, wie wichtig eine vorausschauende Energiepolitik für die Zukunft eines Staates ist. Ihm fällt die Aufgabe zu, eine flächendeckende Versorgungsinfrastruktur und eine regional vielseitige, dezentrale Erzeugerstruktur zu errichten. Wichtigste Grundlage für die Versorgungssicherheit sind heimische Energieträger und eben erneuerbare Energiegewinnung.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Wir werden uns allerdings nicht auf das EEG einschwören lassen, das bereits jetzt mit sozialem Sprengstoff vollgestopft ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Energiekonzerne Milliardengewinne einfahren konnten, ohne für die Zukunft der Energieversorgung in Verantwortung genommen zu werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Und ebenso ist es weder nachvollziehbar noch gerecht, warum für jede neue Staatsaufgabe neue Steuern oder Abgaben zur Gegenfinanzierung erfunden werden müssen. Für Griechenland und Pleitestaaten können Milliarden lockergemacht werden, aber die Energiewende wird auf Kosten des kleinen Mannes vollzogen. Das lehnen wir ab und deswegen lehnen wir auch den Antrag der GRÜNEN ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Schulte von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verzeihen Sie mir, dass ich hier ein bisschen am Sortieren bin, aber ich denke mir, vor dem Hintergrund dessen, was hier heute Vormittag zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeführt worden ist, verzichte ich darauf, die Rede, die ich eigentlich hier vorbereitet hatte, zu halten. Ich möchte, eingehend auf meine Vorredner, ein, zwei Punkte aufgreifen und da vielleicht mehr auf den Gesichtspunkt – das liegt bei mir ja auch nahe als wirtschaftspolitischer Sprecher meiner Fraktion –, mehr auf die wirtschaftspolitischen Gesichtspunkte eingehen, wie das zum Beispiel der Kollege Borchert auch unter energiepolitischen Gesichtspunkten getan hat.

Lassen Sie mich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst mit einer Aussage anfangen zu Ihnen, Herr Kollege Jaeger, und das möchte ich vielleicht hier gleich am Anfang meines Redebeitrages tun: Ich bedanke mich außerordentlich für diesen Antrag bei Ihnen. Ich werde Ihnen gleich erklären, warum ich diesen Antrag heute ablehnen werde, und das sind andere Gründe, als die, aus denen das der Kollege Borchert eben getan hat. Aber dieser Antrag ist wichtig gewesen, weil wir uns ja zum jetzigen Zeitpunkt – das betrifft nicht nur den Landtag Mecklenburg-Vorpommern, das ist ja eine bundesweite Diskussion – natürlich darüber im Klaren werden müssen: Wohin wollen wir eigentlich, und zwar nicht nur unter energiepolitischen, sondern auch unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten, in den nächsten 10, 20 Jah- ren? Wir, und das ist meine feste Überzeugung, legen heute – und nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt – die Grundlagen dafür, wie sich die Wirtschaft dieses Landes

in der Zukunft substanziell weiterentwickeln wird. Dafür ist dieser Antrag, und das gilt auch für den Redebeitrag von Ihnen, Herr Kollege Jaeger, sicherlich ein wertvoller Beitrag.

Ich werde deswegen trotzdem diesen Antrag ablehnen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Ich glaube nicht – und das ist ja letztendlich die Zielrichtung Ihres Antrages, nämlich Befürchtungen aufzugreifen, dass das EEG im Rahmen dieser Wahlperiode durch die aktuelle Bundesregierung aufgegriffen und geändert wird –, ich glaube nicht, dass die derzeitige Bundesregierung, und das kann man dann auch durchaus positiv sehen, die politische Kraft hat, überhaupt Veränderungen zum EEG vorzunehmen.

(Rudolf Borchert, SPD: Das stimmt.)

Das glaube ich schon alleine vor dem Hintergrund nicht – das ist weniger Kritik an den Kollegen von der CDU –, das glaube ich alleine schon vor dem Hintergrund nicht, dass die CDU auf Bundesebene mit der FDP dort eine gemeinsame Verständigung erreichen wird, und ich werde das auch im Folgenden noch ausführen.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist der Ablehnungsgrund?)

Deswegen, sehr geehrter Kollege Suhr, um das deutlich zu machen, würde ich es begrüßen, wenn wir hier in diesem Land, unabhängig von diesem Antrag heute, auch in Zielrichtung dessen, was nach den Bundestagswahlen im September nächsten Jahres stattfinden würde, vielleicht in einen energiepolitischen Dialog über Parteigrenzen hinaus eintreten könnten, weil ich einfach glaube, dass das, was kommen wird, gar nicht mal eine Frage ist, was hier zwischen Ihnen und uns oder vielleicht auch mit der Fraktion DIE LINKE in diesem Land diskutiert wird. Da gibt es sicherlich eine breite Basis von Gemeinsamkeiten. Ich glaube aber, dass es viel schwerer sein wird, nach den nächsten Bundestagswahlen, egal, wer dann die Regierung bilden wird, die Position, ich vereinfache das jetzt mal und sage, der norddeutschen Länder – und da beziehe ich Sie genauso mit ein wie die Kollegen von der Fraktion DIE LINKE –, entsprechend in eine neue Energiepolitik, in eine neue Wirtschaftspolitik, auch vor dem Hintergrund des EEG, mit einzubringen. Und das, denke ich, sollte dann vielleicht gemeinsam vorbereitet werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will das noch mal deutlich machen, warum ich nicht glaube, dass es tatsächlich zu einer substanziellen Änderung des EEG noch in dieser Wahlperiode kommen wird. Da nehme ich einfach mal die Äußerung des Bundesumweltministers Altmaier. Der hat ja – wenn ich mich nicht irre, ist es jetzt im Oktober sogar gewesen – einen Fahrplan für eine EEG-Novelle vorgelegt oder für einen energiepolitischen Dialog.