So sollten, um einen lokalen Nährstoffkreislauf sicherzustellen, neue Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nur noch unter der Voraussetzung genehmigt werden, dass der anfallende Wirtschaftsdünger im eigenen oder in landwirtschaftlichen Betrieben in einem Umkreis von 20 Kilometern – das können wir auch noch in den entsprechenden Ausschüssen diskutieren – ausgebracht und verwertet werden kann.
Ein nächster Punkt, auf den ich vorhin noch nicht zu sprechen kam, sind Antibiotika. Bei diesem Thema geht es wirklich ums Eingemachte, nämlich die menschliche Gesundheit. Und auch die hartgesottensten Befürworterinnen und Befürworter der industriellen Tierhaltung dürften an diesem Punkt nachdenklich werden. Rupert Ebner, ehemaliger Vizepräsident der bayerischen Landestierärztekammer, sagte im September 2011 der „Süddeutschen Zeitung“: „In neun von zehn Praxen, in denen ein Landwirt den Tierarzt um eine Flasche Penizillin bittet“, meine Damen und Herren, „bekommt ein Tier
Die im Jahr 2011 verabreichten 1.734 Tonnen Antibiotika bedeuten gegenüber dem Jahr 1997 eine Verdopplung. Zudem handelt es sich dabei um die 40-fache Menge an Antibiotika, wie sie in der Humanmedizin zum Einsatz kam. Das System der industriellen Tierhaltung, und dies wird mit derartigen Zahlen klar, lässt sich nur durch hohe Gaben an Medikamenten aufrechterhalten, die den dortigen Haltungsbedingungen, der Tiergesundheit und letztendlich, und dies macht die Sache besonders brisant, auch der menschlichen Gesundheit nicht förderlich sind. Später werde ich noch auf ein paar weitere Details eingehen.
Zum Thema multiresistente Keime: Schwedische Wissenschaftler haben 2011 gezeigt, dass die in den Ställen eingesetzten Antibiotika über die Exkremente der Tiere in den Boden und die Gewässer gelangen und dort bei Bakterien zu Resistenzen führen können. Es können darüber hinaus aber bereits Resistenzen entstehen können, Entschuldigung. Und die sind nicht irgendwo, sie befinden sich auch bereits bei uns in den Küchen.
Untersuchungen von Geflügelfleisch in Nordrhein-West- falen und deutschlandweite Stichproben des BUND wiesen multiresistente Keime, zum Beispiel Staphylococcus aureus auf Hähnchenfleisch, nach. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern berichtet zudem über die Verbreitung von multiresistenten Keimen über die Abluft von Tierhaltunganlagen. So wurden diese Keime noch in bis zu 500 bis 1.000 Metern Entfernung von der Anlage entfernt in Wohnbebauung gefunden.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass in Schweden die Grenzwerte für Antibiotikarückstände in Tierexkrementen deutlich niedriger liegen als bei uns. Auch in Dänemark gibt es bereits seit 1995 ein integriertes System zur Überwachung von Antibiotikaresistenzen und seit 2000 ein Monitoringsystem für den Antibiotikaverbrauch in der Nutztierhaltung.
Die jüngsten Festlegungen von Ministerin Aigner im deutschen Arzneimittelgesetz reichen bei Weitem nicht aus. Die Bundesregierung verfehlt damit die Ziele, die die Europäische Arzneimittel-Agentur 2011 vorgegeben hat. Diese möchte, dass die erhobenen Daten Aufschluss geben über den Antibiotikaeinsatz pro Tierart und pro Produktkategorie und dabei auch die Dosierung und die Behandlungsdauer für jedes Antibiotikaprodukt entsprechend berücksichtigen.
Doch warum gehen Schweden und Dänemark anders mit der Problematik um? Ist man dort überempfindlich oder ist es nicht vielmehr so, dass die begründete Vorgehensweise der Skandinavier Anlass sein sollte, auch hier in Deutschland bestehende Regelungen zu überprüfen? Wir meinen, ja. Die Senkung der Antibiotikagaben werden wir allerdings nur hinbekommen, wenn wir die Haltungsbedingungen in den Tierhaltungsanlagen verändern.
Meine Damen und Herren, ich komme noch mal zurück zur Landgesellschaft. Was noch nicht gesagt worden ist, ist, dass es hier einen eindeutigen Interessenkonflikt gibt.
Sehr geehrter Herr Minister Backhaus, Sie sitzen dort im Aufsichtsrat, sind dort zuständig für die Planung in dieser gemeinnützigen GmbH und sind zuständig für die Planung der Tierhaltungsanlagen und gleichzeitig oberster Aufsichtsherr
Für konventionelle und nicht tiergerechte Haltung von Nutztieren darf es keine finanzielle Förderung aus öffentlichen Mitteln geben. Zu groß sind die gesamtgesellschaftlichen Lasten, die beispielsweise durch konzentrierte Stickstoffausträge und Medikamentenrückstände in den Gewässern und im Grundwasser zu schultern sind. Insgesamt sind die Förderbedingungen des Landes noch weit von der Förderung tiergerechter Nutztierhaltung entfernt,
(Beifall Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Till Backhaus, SPD: Wie? Wie soll das aussehen? Erklären Sie das mal!)
wir legen Ihnen dieses Arbeitsprogramm, was wir heute mitgebracht haben, vor und wir würden uns freuen, wenn
wir gemeinsam mit Ihnen die einzelnen Punkte weiter durchgehen könnten. Von daher plädiere ich dafür, es federführend in den Agrarausschuss zu überweisen und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss und in den Energieausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die ganzen Anfeindungen will ich überhaupt nicht eingehen, die halte ich für völlig daneben und ich will mich an solchen Dingen auch nicht beteiligen.
Ich will nur eins richtigstellen: Sie sind auf den Antrag eingegangen, den der Kreistag Vorpommern-Greifswald in der vergangenen Sitzung verabschiedet hat. Wenn Sie richtig informiert wären, dann wüssten Sie, dass es diesen ersten Punkt im Beschlusstext nicht mehr gab, auch schon vor der Einbringung in den Kreistag, weil wir im Interesse – sowohl die GRÜNEN als auch wir –, im Interesse einer breiten Mehrheit gesehen haben, dieser Punkt ist nicht mehrheitsfähig, also haben wir gesagt, wir verzichten darauf.
(Dr. Till Backhaus, SPD: Aber Sie haben es doch versucht. Sie haben es versucht. Das haben Sie hier dargestellt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ist das verboten? – Dr. Till Backhaus, SPD: Nee.)
Ja, natürlich. Ich habe ja auch gar nicht gesagt, dass wir nicht auch unterschiedliche Auffassungen haben,
aber wir sind ja auch lernfähig und haben im Interesse einer breiten Mehrheit – ich wiederhole das noch mal – auf diesen Punkt verzichtet.
Ansonsten steht in diesem Antrag nichts, was dem geltenden Recht widerspricht, sondern wir fordern einfach nur die Verwaltung und die Behörden im Landkreis auf, das zu nutzen an Spielraum, was auch da ist, nämlich dass bei solchen Anlagen, die nach dem BundesImmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, zwingend Raumordnungsverfahren verlangt werden
sollen, dass wir Brandschutzgutachten haben wollen und Keimgutachten – das sind alles keine Dinge, die das Gesetz verbietet –, und wir bitten die Landrätin oder wir fordern sie auf, die Landrätin, mit dem Regionalen Planungsverband sich ins Benehmen zu setzen und diese Dinge einfach zu berücksichtigen.
Das ist der Inhalt dieses Antrages und der widerspricht keinem Gesetz, sondern der entspricht unserer Verantwortung als Bürgerinnen und Bürger dieses Kreises. Aber ich möchte noch auf ein paar andere Dinge eingehen, die jetzt hier im Laufe der Diskussion auch genannt worden sind.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sehen sehr wohl, und ich denke, das haben Sie sowohl im Vortrag von Herrn Professor Tack als auch von Regine Lück gemerkt, wir sehen sehr wohl, dass es ökonomische Zwänge gibt für die Landwirte in diesem Land, und nicht nur hier in Mecklenburg-Vorpommern,
sondern weit darüber hinaus, die Sie vermeintlich zu Dingen zwingen, die Ihnen vielleicht selber gar nicht so angenehm sind. Denn ich unterstelle niemandem – das habe ich noch niemals getan, Herr Dr. Backhaus, und tue das auch jetzt nicht –, dass bewusst Landwirte Tiere quälen. Darum geht es überhaupt nicht.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Till Backhaus, SPD: Worum geht es denn?)