Wir sind uns einig, dass der Internetzugang – und dazu gehören nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch der Computer – zum soziokulturellen Existenzminimum gehört. Die Frage ist: Wie sichert man ihn dann ab im Rahmen der Grundsicherung? Und wir hatten in der Vergangenheit die Variante, dass einzelne, gerade größere Anschaffungen eben Sonderbedarfe waren, ich erinnere auch an die sogenannte weiße Ware wie Kühlschränke. Und man ist dann – und das wurde alles einzeln beantragt und auch bewilligt – später, wie ich finde, zu einem richtigen Ansatz gekommen, dass man gesagt hat, diese ganzen Einzelabrechnungen sind auch ziemliche Bevormundungen, man müsste eigentlich weg vom Warenkorb, weg davon, dass wir als Politik sagen, das und das braucht jemand, hin dazu, dass wirklich die Leute frei entscheiden können, und deswegen ist man ja zum Regelsatz nach Verbrauch gekommen.
Und wie läuft es? Im Grunde wird diese Grundsicherung, der Regelsatz danach bemessen, was die unteren 15 Prozent derjenigen, die arbeiten gehen und ein Einkommen haben, ausgeben. Das wird aufgelistet und das, was sie dann ausgeben, wird sozusagen als Grundsicherung genommen. Und da sind natürlich dann einzelne Bestandteile drin, je nachdem, wie sich die Verbraucher in den unteren 15 Prozent Einkommen verhalten haben. Aber diejenigen, die den Regelsatz bekommen, müssen natürlich nicht die und die Euro für das ausgeben, sondern sind insgesamt mit dem Regelsatz frei, zu entscheiden, was sie ausgeben, wobei ich ausdrücklich sagen muss, diese Freiheit ist stark eingegrenzt, weil niemand wirklich glauben kann, dass man mit dem Regelsatz irgendwelche großen Sprünge machen kann. Deswegen kann auch nur eins sein: Die Grundsicherung, egal wie man sie ausgestaltet und welche Höhe sie hat, darf immer nur eine Überbrückung sein.
Am Ende muss unser Ziel bleiben, dass die Menschen eben gerade nicht von Grundsicherung dauerhaft leben müssen. Und bei dieser Bemessung des Regelsatzes will ich ausdrücklich vorwegschicken, dass ich es nicht für richtig halte, dass nur die 15 Prozent der unteren Einkommen genommen worden sind, sondern wir haben immer vertreten, auch in den Verhandlungen zum neuen Regelsatz, dass wir die unteren 20 Prozent nehmen müssen und auch die Aufstocker rausnehmen müssten. Das war und blieb immer strittig, deswegen könnte der Regelsatz an der Stelle auch anders sein. Inwieweit das okay ist, werden noch Gerichte entscheiden. Bisher haben jedenfalls Gerichtsentscheidungen auch den Regelsatz bestätigt, aber es gibt Sozialgerichte, Ländersozialgerichte, die den Regelsatz dann doch wieder dem Verfassungsgericht vorgelegt haben. Diese Frage eben, ob die Bemessungsgrundlage ausreicht, bleibt weiter strittig.
In diesem Verbrauch, der jetzt zugrunde gelegt worden ist, ist auch ein Verbrauch für Kommunikationsmittel drin und ein Verbrauch für die Anschaffung von Geräten. Und bei dem Verbrauch von Kommunikationsmitteln wurde ja schon vorgetragen, dass man für Internet und Onlinedienste 2,28 Euro ansetzt, weil diese 2,28 Euro ausgegeben worden sind, aber man muss der Vollständigkeit halber sagen, dass es außerdem in diesem Regelsatz noch Beiträge für Kommunikationsleistungen, Telefon, Fax und Telegramm für 25,05 Euro insgesamt gibt, und deswegen kann man schon zu der Entscheidung kommen, dass diese 25 Euro insgesamt sicherlich nicht üppig sind, aber dass es schon möglich wäre, über eine Flat-
rate die laufenden Kosten zu bestreiten, immer unter der Voraussetzung, dass es um den notwendigen Bedarf geht.
Was viel schwieriger ist: Wie komme ich dann zu einem internetfähigen Anschluss? Das hat Herr Ritter ja auch vorgetragen. Da gibt es natürlich die Möglichkeiten bei Jobcentern und Bibliotheken, immer zeitlich eingeschränkt, das ist klar, wenn mehrere sich das teilen müssen, aber auch hier sind Beträge enthalten im Regelsatz. Und da wurde jetzt vorgetragen der Betrag 3,44 Euro für den Computer selbst. Ja, das stimmt, aber es gibt insgesamt einen Betrag für regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für einen Erwachsenen, die fangen beim Buch an, gehen über den Fernseher bis hin zum Computer, und die bemessen sich insgesamt auf 39 Euro. Und denjenigen steht natürlich frei, zu entscheiden, wollen sie überhaupt den Computer oder wollen sie lieber etwas anderes.
Allerdings will ich auch sagen, die Erfahrungen zeigen, und da rede ich gar nicht über den Computer, sondern eher über notwendige Sachen oder auch dringend notwendige Sachen wie Waschmaschine und Kühlschrank, dass es ganz schwierig ist für diejenigen Menschen, die mit diesen Regelsätzen klarkommen müssen, sich etwas anzusparen. Und deswegen hatten wir auch in der Debatte über die Neubemessung der Regelsätze zum Beispiel den Vorschlag: Wollen wir nicht doch wieder zur alten Regelung kommen? Damals war weiße Ware im Gespräch, dass wir den Kühlschrank, die Waschmaschine lieber extra sozusagen befürworten, extra bescheiden und dann auch das nicht mehr als kleine Eurostücke sozusagen im Regelsatz haben, damit diejenigen wirklich die Chance haben, an das Gerät zu kommen.
Ich glaube, vor dem Hintergrund der Strompreise wäre es sowieso wünschenswert, dass man da noch mal ein Auge drauf hat. Darüber wurde diskutiert im Bundestag und im Bundesrat bei der Bemessung der Regelsätze. Dafür gab es keine Mehrheit, wieder diesen Weg zu gehen. Deswegen müsste man ja jetzt, wenn man sagt, ein Sonderbedarf für Computer – jeder kriegt extra einen Computer –, auch diesen Weg gehen. Dafür gibt es derzeit keine Mehrheiten. Und man muss sich über eins bewusst sein, dann muss man die Anteile aus dem Regelsatz rausnehmen, weil sonst ist es auch nicht mehr rechtskonform. Und dann würden wir den Regelsatz senken. Das wäre natürlich auch problematisch.
Deswegen kann man nur die grundsätzliche Diskussion, ob bestimmte Geräte wieder extra beschieden werden, also ob sie als Anteil im Regelsatz sein sollen, diese grundsätzliche Diskussion kann man meines Erachtens nur im Rahmen der Neubemessung der Regelsätze, die ja dann auch wieder ansteht, wenn die Einkommensverbraucherstichprobe kommt, debattieren, weil es darf auch nicht dazu führen, dass dann am Ende im Regelsatz etwas gestrichen wird, seien es auch nur 3 oder 5 Euro. Denn schließlich gibt es Menschen, die würden sich im Rahmen dieses Regelsatzes nicht für einen PC entscheiden, weil sie vielleicht sagen, die Zugänge, die sie haben, reichen ihnen aus, oder weil sie es vielleicht auch gar nicht wollen. Das gibt es ja auch. Und die zu bestrafen und denen was rauszustreichen, ist nicht richtig.
Diese Meinung hatte ich übrigens auch zum Beispiel bei den Dingen, die Frau von der Leyen rausgestrichen hat wie Schnittblumen. Die Idee des Regelsatzes ist,
dass wir nicht den Menschen vorschreiben, was sie davon kaufen, sondern dass wir uns genau angucken, was verbrauchen die anderen. Das wird zusammengerechnet und geht in den Regelsatz.
Zum Schluss möchte ich sagen, ich glaube, dass vielen in der Linkspartei es ein Anliegen ist, an der Stelle hinzuschauen, dass die Teilhabe gesichert wird. Was ich aber am Ende nicht verstehe, ist, dass Sie dann, wenn Sie ganz konkret was erreichen können, nie mit an Bord sind. Und ich habe eben darüber gesprochen, dass diese Fragen, die sich hier beim Computer stellen, wir schon sehr intensiv diskutiert hatten beim Thema „weiße Ware“, wo wir uns sicherlich einig sind, dass wir dort das gleiche Thema oder die gleiche Problematik haben. Dann verstehe ich nicht, dass immer dann, wenn wir was erreichen, die Linkspartei nicht mehr an Bord ist.
Ich will sagen, dass die Neubemessung der Regelsätze dazu geführt hat, dass zum 1. Januar 2011 der Regelsatz um 5 Euro gestiegen ist, zum 01.01.2012 um 10 Euro und er jetzt auch ab 01.01.2013 für Alleinstehende um weitere 8 Euro steigt. Das sind zusammen 296 Euro in 2011, 2012, 2013 für einen Einzelnen. Dann kommt es natürlich darauf an, wenn man in einer Familie ist, erhöht sich das. Und ich finde, da es ein kleiner Regelsatz ist, zählt jeder Euro. Und dass Sie da dann nicht an Bord sind, wenn Sie was konkret erreichen können für die Leute, macht es ein bisschen unglaubwürdig, wenn Sie immer andere Anträge in dieser Frage stellen.
Wir sind uns darüber einig, dass am Ende das alles nicht üppig ist. Aber gerade weil es nicht üppig ist, zählt jeder Euro. Und dass es dann am Ende SPD, CDU und FDP sind, die diese Verbesserungen auf den Weg bringen, muss auch der Linkspartei zu denken geben. Der Antrag, so, wie er jetzt vorliegt,
Herr Ritter! Frau Schwesig! Ich bitte, von Dialogen abzusehen, und ansonsten gibt es hier vorne noch das Redner/-innenpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein internetfähiger Computer soll als soziokulturelles Existenzminimum nach SGB II anerkannt werden. Mit anderen Worten: Jeder SGB-II-Empfänger beziehungsweise Personen in Bedarfsgemeinschaften sollen mit einem eigenen Computer ausgestattet werden, wobei der Antrag an diesem Punkt nicht so ganz deutlich wird. Soll es denn nun der Internetzugang sein, der ja bereits anerkannt ist – das wissen wir auch –, oder darf es denn gern noch ein bisschen mehr sein?
Ich habe eben mal schnell nachgeschaut, was ak- tuelle PC-Technologie für den Hausgebrauch ist: zu- mindest ein Windows-8-Premium-PC mit mindestens 4x3.000-Megahertz-Prozessor, 2.000-Gigabyte-Festplatte, 16.384 MB DDR3-Arbeitsspeicher, mit Full-HD-LEDMonitor und Blu-Ray-Laufwerk. Diese PC sind interaktiv nutzbar, also auch für die Nutzung der viel gescholtenen PC- und Konsolenspiele konzipiert, bergen also von vornherein Suchtpotenzial. Und ohne Officepaket geht es auch nicht. Die Installationen übernehmen wir gern auch noch.
Im Ernst, meine Damen und Herren von den LINKEN, als Erstes stellt sich doch einmal die Frage nach der sozialen Gleichbehandlung. Ihre Forderung schließt nur SGB-II-Empfänger ein. Zu den sogenannten Aufstockern und Menschen aus dem Niedriglohnbereich habe ich auch in Ihrer Antragsbegründung fast nichts gefunden. Ihre gezogene Grenze an dieser Stelle ist für mich nicht nachvollziehbar und an sich ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die jede Woche 40 Stunden arbeiten gehen und kaum mehr Geld zur freien Verfügung haben als ein SGB-II-Empfänger.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja schon wieder das mit den 10 Euro Mindestlohn, Frau Friemann-Jennert! – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Torsten Renz, CDU)
Und was passiert mit den Menschen, die aus nachvollziehbaren Gründen von einer Teilhabe zumindest anteilig ausgeschlossen sind – Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, die nicht mehr so einfach ihre Wohnung verlassen, um eine Zeitung zu kaufen oder andere Dinge zu tun?
Diese geforderte soziale Schräglage setzt sich in Ihrem Antrag weiter fort. Sie wissen ganz genau, dass eine Breitbandversorgung mit Internet noch nicht in allen Landesteilen möglich ist. Dies gilt insbesondere im ländlichen Raum. Ihre Forderung geht in diesen Orten faktisch ins Leere. Wir sollen also Menschen etwas zusagen, was sie gar nicht umsetzen können – keine gute Idee, finde ich.
Und nun zur weiteren inhaltlichen Dimension Ihres Antrages: Dass ein Computer auch zur Jobsuche benutzt werden kann und ein ergänzendes Instrument darstellt, ist wohl unbestritten. Allerdings stehen hierfür in der Tat öffentliche Nutzungsmöglichkeiten bereit.
Und auch das sollte man nicht außer Acht lassen: Der Mehrheit der Betroffenen sollte es auch möglich sein, mal bei Freunden, Bekannten, Verwandten von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Und weil es auch zur Wahrheit dazugehört, frage ich mich manchmal, woher insbesondere Menschen aus dem SGB-II-Bereich das Geld haben, sich auch ohne Ihre Forderung einen bisweilen ziemlich hochwertigen PC zu gönnen. Aber wir haben auch gehört …