Protokoll der Sitzung vom 26.10.2012

als Verantwortlicher eines Ministeriums.

(Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als Aufsichtsratsvorsitzender.)

Und, Herr Saalfeld, ja, ich spreche hier als Abgeordneter. Ich sage das auch in aller Klarheit und ich sage das hier in aller Deutlichkeit: Wer hier in diesem Lande nicht weiß, wie die Verwaltungsorganisation ist, der muss sich damit auseinandersetzen. Ja, Frau Gerkan, Sie müssen da mal ins Organigramm gucken und müssen sich dann mal anschauen,

(Zuruf von Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wer eigentlich, welches Ministerium für die Leitsätze und letzten Endes damit auch im Verantwortungsbereich für den Immissionsschutz und für den Abfall zuständig ist. Und das Gleiche gilt dann auch für die linke Seite. Da gibt es eben auch bestimmte Verantwortungen.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Und ich will mich da auch überhaupt nicht rausreden, aber wenn Sie mir vorwerfen, ich würde in einem Unternehmen qua Amt, qua Amt als Aufsichtsratsvorsitzender tätig sein, dann will ich Ihnen an dieser Stelle noch mal betont unterstreichen, dass dieses Unternehmen eine für mich sehr saubere Trennung bedeutet zwischen dem, was ich in Funktion mache, und auch bei der Überwachung im Rahmen von Genehmigungsverfahren umgesetzt wird. Und deswegen noch mal: Man sollte immer möglichst bei der Wahrheit bleiben,

(Peter Ritter, DIE LINKE, und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

man soll sich dabei immer schön im Spiegel,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)

immer schön im Spiegel wiedererkennen, Herr Ritter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, genau, Herr Backhaus, immer schön bei der Wahrheit bleiben! – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, bei der Wahrheit bleiben.)

Und wenn Sie dazu in der Lage sind, dann können wir uns auf Augenhöhe wieder begegnen. Achten Sie darauf!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Es sind jetzt keine Redebeiträge mehr auf meiner Liste. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck- sache 6/1232 …

(Unruhe bei Dr. Till Backhaus, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Meine Herren, ich möchte …

Damit die Abstimmung dann auch korrekt erfolgt, wiederhole ich noch mal: Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1232 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der SPD und der CDU und keinen Enthaltungen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1232. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1232 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Internetfähigen Computer als soziokulturelles Existenzminium anerkennen, Drucksache 6/1223.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Internetfähigen Computer als sozio- kulturelles Existenzminimum anerkennen – Drucksache 6/1223 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 9. Februar 2010 dem Gesetzgeber Folgendes unmissverständlich mitgeteilt, ich zitiere: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ Zitatende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, noch in den 90er-Jahren war das Internet eher etwas für Computerfreaks und vor allem für die jüngere Generation. Die Nutzung des Internets war zwar auf dem Vormarsch, das breite gesellschaftliche Leben hatte es jedoch noch nicht bestimmt. Mit anderen Worten, es ging auch recht gut ohne Internet. Heute, wissen wir, sieht die Sache anders aus. Ob Google, Facebook, Twitter, YouTube oder eBay, ob Onlinebanking, E-Mails checken, Nachrichten lesen oder einfach nur zu kommunizieren, die Digitalisierung der Gesellschaft ist in vollem Gange und hat bereits unsere Arbeits- und Lebensbedingungen nachhaltig verändert. Über 75 Prozent der deutschen Bevölkerung im Alter von über 14 Jahren verfügen bereits über einen Internetzugang. Das ist die Lebenswirklichkeit im Zeitalter der Digitalisierung. Für die Teilhabe an einer digitalisierten Gesellschaft ist ein persönlicher Internetzugang heute eine unverzichtbare materielle Voraussetzung.

Die gesellschaftliche Teilhabe an der modernen Lebenskultur und Struktur einer digitalisierten Gesellschaft zeichnet sich unter anderem durch soziale Kontakte, Einkäufe, Informationen, Weiterbildungen oder Jobsuche im Internet aus und es ist erst dann gewährleistet, wenn auch ein persönlicher Computer mit Internetzugang vorhanden ist. Die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes setzen Flexibilität und Mobilität auch über weite Entfernungen voraus. Erwerbslose Menschen mit geringem Einkommen oder einer Behinderung sind besonders auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen, das ist bekannt. Genauso sind diese Menschen auch auf das Internet angewiesen, da das Geld zumeist knapp ist, um Freunde im Café zu treffen, Zeitungen zu abonnieren oder Kontoführungsgebühren zu bezahlen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch im Bereich der öffentlichen Institutionen lässt sich die Digitalisierung beobachten. Informationen, Formulare, Kontaktdaten oder gar Gesetzestexte sind bereits online verfügbar. Selbst die Kontaktaufnahme via Chat oder E-Mail ist häufig sogar erwünscht und nicht selten tragen Stellenangebote die Bemerkung: „Schicken Sie uns Ihre Bewer

bung per E-Mail zu.“ Aber wie soll das funktionieren ohne eigenen Computer mit Internetzugang?

Nachrichten und Informationssendungen der öffentlichrechtlichen Anstalten wie auch Verbraucherportale setzen auf starke Internetpräsenz. Mit Verweisen auf tagesschau.de oder ZDF-Mediathek wird stets ein Internetzugang vorausgesetzt. Laut (N)ONLINER Atlas der Initiative D21, Deutschlands größter Studie zur Internetnutzung, waren zu Beginn der Datenerhebung in 2001 etwa 37 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren online. Durch die Einführung der Breitbandtechnologie stieg diese Zahl rasant an. Schon 2005 waren bereits über 55 Prozent online und in diesem Jahr, wie gesagt, fast 76 Prozent.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Trends sind nicht nur positive Entwicklungen verbunden, die Studien haben auch ergeben, dass die digitalisierte Gesellschaft stark gespalten ist, was vor allem auch auf eine soziale Spaltung zurückzuführen ist. Während insgesamt immer mehr Menschen online gehen, reduziert sich das Offlinesein immer deutlicher auf Menschen in prekären Lebenslagen. Bei Haushaltseinkommen unter 1.000 Euro ist mit 54 Prozent nur etwas über die Hälfte online. Bei Haushaltseinkommen zwischen 1.000 und 2.000 Euro sind es 66 Prozent, zwischen 2.000 und 3.000 Euro bereits über 83 Prozent und bei einem Haushaltseinkommen von mehr als 3.000 Euro sind es sogar knapp 93 Prozent.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist also, dass sich mit steigendem Einkommen auch die Internetnutzung erhöht oder im Umkehrschluss, je geringer das Einkommen, desto weniger Internetnutzer. Das ist leider die Realität, auch in unserem Land. Und es kommt noch ein weiterer Fakt hinzu, dass nämlich der Onlineanteil auch mit der Höhe des Bildungsabschlusses ansteigt. Während bei Personen mit Abitur oder Studium der Anteil bei über 90 Prozent liegt, ist mit knapp über 60 Prozent bei Personen mit formal einfacher Bildung, Volks- oder Hauptschule ein vergleichsweise sehr geringer Anteil von Internetnutzern zu verzeichnen. So belegen die ostdeutschen Bundesländer allesamt die untersten Ränge des Rankings.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fakten bedeuten also, dass der Zugang zum Internet und den damit verbundenen Angeboten gegenwärtig stark vom Bildungs- und vom Einkommensniveau abhängt und somit auch von der sozialen Herkunft, und das darf nicht sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Auch Menschen mit niedrigen Einkommen müssen einen Zugang zu diesen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Teilhabemöglichkeiten haben. Nun argumentieren einige so, dass doch jeder in den Jobcentern oder in den Bibliotheken freien Zugang zum Internet hätte, und das auch noch kostenlos. Diesen rate ich, sich einmal die Situation in den Jobcentern oder Büchereien anzusehen. Mit Warteschlangen, Zeitbeschränkungen für die Nutzung, starren Öffnungs- beziehungsweise Schließzeiten sind diese formalen Möglichkeiten der Internetnutzung keine praktischen Lösungen für den Alltag. Natürlich ist es ausreichend, um gelegentlich mal die eine oder andere Information einzuholen, aber es ist nicht ausreichend, um am Alltagsleben einer digitalisierten Gesellschaft teilhaben zu können.

Darüber hinaus werfen sich noch eine Reihe weiterer Fragen auf, zum Beispiel: Was ist mit denen, die kein Auto haben, kein Fahrrad oder sogar gesundheitliche Probleme und damit in ihrer Bewegung eingeschränkt sind? Viele leben vor allem in unserem Bundesland in infrastrukturschwachen Regionen, weit entfernt von öffentlichen Institutionen.

Uns reichen also diese formalen Zugangsmöglichkeiten nicht aus. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für die tatsächlichen Zugangsmöglichkeiten ein, die auch realitätstauglich sind und den Menschen wirklich helfen. Und mal Hand aufs Herz: Wer von Ihnen würde im Falle von plötzlicher Erwerbslosigkeit nicht zunächst lieber selbstständig, anonym und ungestört in den Jobbörsen und Stellenangeboten des Internets recherchieren wollen, bevor er staatliche Hilfe annimmt? Und auf die Zusätze bei den Stellenangeboten: „Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung per E-Mail“, habe ich schon verwiesen.

Die Benutzung des Internets wird also mehr und mehr ein Grundbedarf. Daher muss es für alle Bürgerinnen und Bürger einen uneingeschränkten beziehungsweise zeit- und ortsunabhängigen Zugang geben. Die Kosten für die Internetnutzung sind bereits im Regelsatz berücksichtigt. Das ist gut, aber eben nicht ausreichend. Die dem SGB II zugrundeliegende Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2008 sieht für Kommunikationsdienstleistungen wie Internet und Onlinedienste ganze 2,26 Euro vor.

(Jörg Heydorn, SPD: Pro Tag.)

2,26 Euro. Kommen Sie damit aus am Tag, Herr Heydorn? Was soll man dazu sagen? Tucholsky würde sagen, das Gegenteil von Gut ist nicht Böse, sondern gut gemeint. Vor allem aber stellt sich doch die Frage: Was nützt ein Internetanschluss, wenn es für dessen Nutzung gar keinen Computer gibt, Herr Heydorn? Aus der Stichprobe für Datenverarbeitungsgeräte und Software geht ein Regelsatz von 3,44 Euro pro Monat hervor. Würden Sie damit auskommen? Aber nein, wir haben ja unsere Geräte hier zum Teil kostenlos erhalten. Also das ist alles bei Weitem nicht ausreichend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für die 3,44 Euro lässt sich die notwendige Software nicht erwerben und erst recht nicht ein eigener Computer. Gut gemacht sieht also wirklich anders aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, die Regelbedarfe nach SGB II und SGB XII erhöhen sich dadurch, das ist uns völlig klar, die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe sozial Benachteiligter aber auch. Und deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen etwas unüblichen, aber dennoch herzlichen Dank an unseren Praktikanten Jan Heidergott, der sich stark in dieses Thema eingearbeitet hat und die Grundlage für diese Rede geliefert hat. – Herzlichen Dank, Jan.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Sozialministerin Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Internet ist aus unserer Lebenswelt nicht mehr wegzudenken. Es ist eine der wichtigsten Informationsquellen geworden. Herr Ritter hat dazu ausgeführt und an der Stelle auch meinen Respekt, wenn in dieser ganzen Debatte Regelsätze, wenn das ein Praktikant gemacht hat. Ich persönlich finde, das ist eine ziemlich komplizierte Materie. Wenn man da mal einsteigt, wie so ein Regelsatz ermittelt wird, also das ist dann schon eine gute Leistung. Ich bin mal gespannt auf den zweiten Teil der Rede, ob der auch so sachlich ist.

Zur Frage dieser Informationsquelle und der positiven Bedeutung und auch Wichtigkeit für alle Menschen hat Herr Ritter ausgeführt. Und ich schließe mich dem an, will aber hier sagen, dass ich die uneingeschränkte Nutzung des Internets auch kritisch sehe. Das bezieht sich aber nicht nur auf SGB-II-Empfänger, sondern es bezieht sich auf alle Bevölkerungsgruppen, das will ich ausdrücklich sagen.

Ich habe vor 14 Tagen eine Klinik besucht für Kinder und Jugendliche, die sich mit Abhängigkeiten beschäftigt, und das ist eine Klinik, die sich schon sehr frühzeitig mit Medienabhängigkeit beschäftigt hat, und dieser Besuch und diese Problematik hat mir sehr zu denken gegeben. Ich will es nur voranschicken, dass ich glaube, dass man das nicht alles nur beschönigen kann. Für die soziale Teilhabe ist nicht nur das Internet wichtig, sondern wichtig, dass eben auch wirklich soziale Teilhabe und Begegnung weiterhin mit echten Menschen stattfindet, wenn ich das mal so sagen darf.

Aber das spielt für die Bewertung, ob es zum soziokulturellen Existenzminimum gehört oder nicht, keine Rolle, denn es ist nicht nur eine Frage, wie gesagt, wo sind die Chancen und Risiken von Mediennutzung, nicht nur eine Frage der Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, sondern aller, das will ich ausdrücklich betonen. Aber mir war es wichtig, das auch noch mal zu sagen, weil wir sicherlich in der Debatte vor allem die positiven Seiten und die Notwendigkeit der sozialen Teilhabe vor dem Hintergrund von Mediennutzung beleuchten. Und ich wollte nur daran erinnern, dass es, glaube ich, eine würdige Diskussion ist, vielleicht auch mal im Gesundheitsausschuss, wo sind auch Risiken.

Zurück zu den positiven Seiten: Das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Und Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz gibt einen solchen Leistungsanspruch dem Grunde nach vor. Natürlich gewährleistet der internetfähige Computer ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen und politischen Leben. Und der in pauschalierter Form gezahlte Regelsatz ermöglicht es den Leistungsberechtigten, in eigener Verantwortung entsprechend den Wünschen, Bedürfnissen, Neigungen frei zu entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben. Sie müssen niemand Rechenschaft ablegen, für welche Anschaffung sie welche Geldleistung aufgewandt haben. Und das ist jetzt, finde ich, der spannende Punkt an der Diskussion.

Wir sind uns einig, dass der Internetzugang – und dazu gehören nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch der Computer – zum soziokulturellen Existenzminimum gehört. Die Frage ist: Wie sichert man ihn dann ab im Rahmen der Grundsicherung? Und wir hatten in der Vergangenheit die Variante, dass einzelne, gerade größere Anschaffungen eben Sonderbedarfe waren, ich erinnere auch an die sogenannte weiße Ware wie Kühlschränke. Und man ist dann – und das wurde alles einzeln beantragt und auch bewilligt – später, wie ich finde, zu einem richtigen Ansatz gekommen, dass man gesagt hat, diese ganzen Einzelabrechnungen sind auch ziemliche Bevormundungen, man müsste eigentlich weg vom Warenkorb, weg davon, dass wir als Politik sagen, das und das braucht jemand, hin dazu, dass wirklich die Leute frei entscheiden können, und deswegen ist man ja zum Regelsatz nach Verbrauch gekommen.