Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Grundgedanke dieses Gesetzentwurfs ist der, dass Wiederholungsstraftaten sich verhindern ließen,
wenn man in der Haft die Persönlichkeitsprobleme der Gefangenen beheben könnte durch allerlei Therapiemaßnahmen. Das beruht auf einer maßlosen Überschätzung der Möglichkeiten der Psychologie. Wie oft wurden gefährliche Gewalttäter als therapiert entlassen, die dann sofort wieder schwere Straftaten begangen haben. Außerdem braucht man für therapeutische Maßnahmen, soweit sie denn Sinn machen sollten, Zeit. Die hat man aber nicht, wenn man lächerlich geringe Freiheitsstrafen verhängt.
Der Radiomoderator Marcus J., dessen Nachnamen man gar nicht erwähnen darf, weil dieser Staat die Persönlichkeitsrechte solcher Leute besser schützt als die Kinder, hat gestanden, ein anfangs 12-jähriges Mädchen insgesamt 26 Mal sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen war ein Fan gewesen, dessen Vertrauen er skrupellos ausgenutzt hatte. Was bekam er dafür? Drei Jahre und zwei Monate Haft. Darauf wird die Untersuchungshaft von mittlerweile auch einem Jahr angerechnet und da er kein politischer Gegner, sondern aus Sicht dieses politischen Systems nur ein sich an Kindern vergreifender Sexualverbrecher ist, ist zu erwarten, dass er die Strafe auch nicht ganz abbüßen wird.
Wie wollen Sie denn in der kurzen Zeit jemanden so therapieren, dass die Bevölkerung vor Wiederholungstaten geschützt ist? Dieses Kuschelurteil muss er doch eher als Ermunterung verstehen und als Signal, dass er sich bestenfalls eine Lappalie geleistet hätte. Drei Jahre und zwei Monate! Für unerwünschte politische oder historische Meinungen kassiert man in der BRD locker das Dreifache, wie etwa der Rechtsanwalt Horst Mahler.
Wiederholungstaten verhindert man, indem man die Täter – und zwar richtige Gewalttäter und keine Meinungs- und Gedankenverbrecher – lange wegsperrt. Herr J. hätte mindestens zehn Jahre verdient, lebenslänglich wäre auch in Ordnung gewesen. Dann würde er sich nie wieder an einem Kind vergreifen und man könnte diesen ganzen Psychoquark vergessen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie greifen Kinder laufend an mit Ihren Gedanken.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, der letzte Beitrag hat deutlich gemacht, dass das, was Frau Borchardt in ihrem Beitrag schon angesprochen hat, und das, was ich auch bei der Justizministerin herausgehört habe, dass das in der Tat droht, nämlich dass diese Auseinandersetzung um ein – Sie haben es als ein modernes Justizvollzugsgesetz beschrieben, ich würde dazu sagen Auseinandersetzung um ein liberales Justizvollzugsgesetz, in dem die Resozialisierung im Vordergrund steht –, dass dies keine bequeme Auseinandersetzung ist, dass es aber eine Auseinandersetzung ist, der sich die demokratischen Fraktionen insbesondere auch gegen die NPD stellen sollten und wo wir mutig hineingehen sollten, sehr geehrte Damen und Herren.
Und ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen, es ist keine Auseinandersetzung, in der wir Resozialisierung nach vorne stellen, deshalb, weil wir uns auf die Seite der Straftäter stellen, sondern weil es im gesellschaftlichen Interesse ist, ein Gesetz zu machen, an dessen Ende eine Wiedereingliederung, und zwar eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Straftätern steht. Das muss das prioritäre Ziel dessen sein, was wir jetzt mit diesem Gesetzesvorhaben umsetzen.
Und vor diesem Hintergrund will ich an dieser Stelle signalisieren, dass die Bündnisgrüne-Fraktion diesen Entwurf als einen positiven Entwurf sieht, in dem wir eine ganze Reihe von Ansätzen erkennen, die wir ausdrücklich teilen können – ich will das an drei Punkten einmal deutlich machen – und durchaus auch einen Gesetzesentwurf sehen, an dem es sich, finde ich, lohnt, mit der ausreichenden Zeit – ich kritisiere die Landesregierung da nicht, aber ich will anmahnen, wir brauchen die Zeit dazu –, in ausreichender Zeit mit einer entsprechenden Anhörung, mit einer Auswertung dieser Anhörung uns tatsächlich intensiv damit zu befassen, ob man ihn möglicherweise nicht auch noch an der einen oder anderen Stelle verbessern kann. Auch dazu will ich gleich etwas sagen.
Positiv ist ausdrücklich, dass im Gegensatz zu anderen Bundesländern dieser Gesetzentwurf eine getrennte Regelung des Untersuchungshaftvollzugs, des Justizstrafvollzugs und des Erwachsenenstrafvollzugs sowie des Sicherungsvollzugs vorsieht. Positiv ist, das haben hier mehrere Redner schon gesagt, ich will es noch mal wiederholen, dass ausdrücklich das prioritäre Vollzugsziel das der Resozialisierung ist, und positiv ist auch, dass wir uns in diesem Zusammenhang Gedanken darüber machen, wie wir die Aufnahme- und Diagnoseverfahren und die Vollzugs- und Wiedereingliederungsplanung so gestalten können, dass wir dann anschließend wieder von erfolgreicher Wiedereingliederung reden können, und zwar nachhaltig, also auch langfristig davon reden können.
Ich möchte aber hier an dieser Stelle ausdrücklich anmerken, dass wir Beratungsbedarf sehen und Diskussionsbedarf sehen, insbesondere zum Paragrafen 10 des Strafvollzugsgesetzes. Da geht es nämlich darum, ob man, und da gibt es drei Möglichkeiten, auf der einen Seite hergehen kann und sagen kann, die Unterbringung der Gefangenen im offenen oder geschlossenen Vollzug sieht man als gleichberechtigte Voraussetzung, oder
orientiert man darauf, dass man den geschlossenen Vollzug als prioritär sieht, oder orientiert man als Priorität auf den offenen Vollzug.
Es ist eine unbequeme Debatte. Ich sage das aus kommunalpolitischer Erfahrung heraus. Als der offene Vollzug in der Hansestadt Stralsund in der entsprechenden Justizvollzugsanstalt umgesetzt werden sollte, hatte man natürlich die Bürger und Bürgerinnen sofort in den Büros der Abgeordneten, der kommunalen Abgeordneten, und es gehört einiges dazu, sich dann an dieser Stelle durchzusetzen und klarzumachen, dass dies der richtige Weg ist. Und es gehört auch einiges dazu, wie wir das kürzlich erfahren haben, dazu zu stehen, wenn offene Vollzugsmaßnahmen möglicherweise auch einmal nicht optimal laufen und möglicherweise jemand, der in den Genuss dieser Lockerungen kommt, diese in negativer Form ausnutzt.
Und wir haben uns auch intensiv darüber zu unterhalten und uns darüber auseinanderzusetzen, Frau Borchardt hat das angesprochen, wie konkret fassen wir denn die Bedingungen für die Inhaftierten, was Post- und Paketverkehr, was die Empfangszeiten, was die Zugänglichkeiten für Familien und Kinder et cetera angeht. Darüber, finde ich, sollten wir uns in der Tat intensiv unterhalten.
Ich möchte als letzten Punkt deutlich machen und unterstreichen, was Frau Borchardt ebenfalls an mehreren Einzelaspekten aufgeführt hat, zuletzt an dem Punkt der Zielsetzung der Einzelunterbringung. Dieser Gesetzesentwurf muss sich auch an dem messen lassen, was wir anschließend tatsächlich praktisch umsetzen können. Und ich glaube, dass die Einschätzung, dass dies kostenneutral ist, nicht richtig ist. Ich finde, der Ausschuss muss sich damit ausdrücklich befassen. Er muss sich mit der Frage befassen, kann er in ausreichendem Maße Haftvollzugsräumlichkeiten zur Verfügung stellen, um die theoretisch im Gesetzesentwurf formulierten Ziele auch tatsächlich in die Praxis umzusetzen, geht das mit dem vorhandenen Personal und wie begegnen wir der Situation, wie sie sich im Augenblick in den Justizvollzugsanstalten darstellt, dass das Personal den Anforderungen in vielfältiger Hinsicht gar nicht mehr gewachsen ist und die Folge dessen zum Beispiel Krankheitsausfälle in Größenordnungen sind.
Also die Frage der praktikablen Umsetzung spielt für unsere Fraktion in der Auseinandersetzung eine große Rolle. Aber wir signalisieren ausdrücklich, wir unterstützen die Ausrichtung. In den Details hoffe ich auf eine konstruktive Auseinandersetzung und auf eine Aufnahme von guten Vorschlägen aus der Expertenanhörung, aber auch aus den Fraktionen. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1337 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen, mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, das ist die Drucksache 6/1338.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 6/1338 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich ist es doch besser, ich mache es etwas kürzer, aber so kurz vor Weihnachten, in der Adventszeit und in der Phase, die dann vor uns steht zwischen Weihnachten und Neujahr, ist ja auch Anlass dazu, sich mal wieder über das Thema Fisch zu unterhalten, denn zwischen Weihnachten und Neujahr oder zu Weihnachten wird sehr viel Fisch gegessen.
Und vielleicht ist es ganz interessant für Sie, in Deutschland verarbeiten wir tatsächlich 2,2 Millionen Tonnen Fisch. 1,2 Millionen Tonnen verbrauchen wir selber, 1,2 Millionen Tonnen,
Ja, na ja, so verfressen sind wir gar nicht – Frau Präsidentin, Entschuldigung –, weil der andere Gesichtspunkt, der mir dabei sehr wichtig ist, ist einfach auch nur auf- zunehmen, dass wir leider in Deutschland selber nur 278.000 Tonnen Fisch produzieren. Das heißt, wir Deutschen verbrauchen zwar tatsächlich um die 15,4 Kilogramm Fisch – da gibts Regionen auf dieser Erde, die sehr viel mehr Fisch essen – und auf der anderen Seite gehören wir mit zu den Nationen der Erde, die auch Verantwortung für die Weltmeere und deren Probleme übernehmen.
Warum sage ich das am Anfang? Jawohl, MecklenburgVorpommern ist das gewässerreichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Ich glaube, wir können stolz darauf sein, dass wir 76.000 Hektar Binnenwasserfläche haben, über 2.000 Seen. Liebevoll sagen wir dazu ja, das Land mit den blauen Äugelein. Und auf der ande
ren Seite haben wir die schönste und längste Ostseeküste der Bundesrepublik Deutschland mit fast 1.700 Kilometern Küstensaum.
Wenn wir uns das anschauen, wie sich das aufglie- dert, dann vertrete ich auch mit den Kleingärtnern, den Umweltverbänden und den Anglern, die im Übrigen 90.000 Aktive aus dem eigenen Land darstellen, sicherlich eine der größten Interessengruppen. Nicht zuletzt haben wir immerhin 294 Haupterwerbsbetriebe der Fischerei. Wir haben nach wie vor eine kleine Hochsee- fischerei und es gibt ja hoffentlich unter Ihnen in der Zukunft weitere Interessenten, die erfolgreich die Angelscheinprüfung absolvieren werden. Ich kann das nur jedem empfehlen. Und ich glaube, wenn wir uns anschauen, dass allein im Landesfischereiverband oder im Sportfischerverband Mecklenburg-Vorpommern gut 40.000 Anglerinnen und Angler organisiert sind, dann haben die in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine wertvolle Arbeit für dieses Land geleistet – eben nicht nur geangelt oder Fisch entnommen, sondern auch sehr viel für den Natur- und Umweltschutz geleistet. Nicht umsonst sind sie anerkannter Naturschutzverband.
Und wenn man sich anschaut, dass wir in diesem Bereich im Übrigen Zuwachs haben – überall klagen wir über den demografischen Faktor –, dann ist das Angelparadies Mecklenburg-Vorpommern sehr beliebt. Wir haben allein im letzten Jahr 4.200 neue Mitglieder im Landesanglerverband begrüßen können. Gleichzeitig haben wir im Jahr 2011 – ich finde das interessant, im Übrigen ja besonders wichtig für die Mecklenburgische Seenplatte – fast 105.000 Fischereiabgabemarken und damit die Berechtigung zum Angeln an den Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns herausgegeben. Das heißt, Mecklenburg-Vorpommern ist auf der Beliebtheitsskala, was das Angeln anbetrifft, nach wie vor sehr hoch anerkannt und das wollen wir als Angelparadies Mecklenburg-Vorpommern auch weiter so unterstützen.
Ein zentrales Anliegen, was ich nach wie vor sehe, ist, dass wir natürlich die Fischereischeinpflicht haben, dass man möglichst eine solide, vernünftige Ausbildung macht und sich informiert, wie man mit dem Geschöpf Fisch umgeht und letztendlich damit die Besonderheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern kennenlernt. Und auf der anderen Seite ist es auch so, dass wir, und ich habe immer dafür gekämpft, dass wir das Alter, in dem man eine Fischereischeinprüfung ablegt, von zehn auf vierzehn Jahre hochsetzen,
damit wir im Übrigen mehr Kinder und Jugendliche an die Natur, aber auch an das Gewässer, an das Geschöpf heranführen und weil auf der anderen Seite die Strafmündigkeit – unter uns: das wissen die Juristen hier besser als ich – erst mit vierzehn Jahren beginnt. Wir haben immer wieder in den Verwaltungen im Übrigen Probleme damit gehabt, dass Kinder geangelt haben und mit zehn Jahren tatsächlich aufgegriffen worden sind und es durch die Fischereiüberprüfung zu Problemen gekommen ist. Das wollen wir ändern, dass tatsächlich dann ohne Fischereischein bis zum 14. Lebensjahr geangelt werden darf und mit dem 15. Lebensjahr die große Fischereischeinprüfung gemacht werden muss.
Wenn man sich das mal angeschaut hat, die Prüfungsfragen – wir haben über 1.000 Prüfungsfragen –, dann ist