Protokoll der Sitzung vom 06.12.2012

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Schön, dass Sie das auch mitgekriegt haben.)

Und das Netz zur qualifizierten Versorgung sowie Betreuung dieser Schwerkranken hier in Mecklenburg-Vorpom- mern ist alles andere als flächendeckend vorhanden, denn Mecklenburg-Vorpommern erreicht nicht den real angenommenen Versorgungsradius von 25 Kilometern. Es fehlt Fachpersonal, es fehlen Finanzmittel und dadurch auch Anbieter. Zusätzlich fehlt es an entsprechenden Umsetzungs- und Begleitungsmaßnahmen. Wir werden deshalb dem Antrag der LINKEN zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD –

doch keine Ahnung, Sie haben doch gar

keine Ahnung. Sie sind so ein Tiefflieger,

vollkommener Tiefflieger, echt Wahnsinn. –

Drei Reden im Jahr

und dafür kriegen Sie so viel Geld! –

So was Blindes,

so was Blindes hab ich auch selten gesehen.)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will gern ein bisschen in die Vergangenheit zurückfassen und noch mal darauf aufmerksam machen, wer der Vorreiter bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in der Bundesrepublik Deutschland gewesen ist. Ich will daran erinnern, dass es an der Universität Greifswald mal ein Modellprojekt gegeben hat zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung unter der Leitung von Herrn Dr. Diemer. Viele von Ihnen werden Herrn Dr. Diemer noch kennen. Er ist zwar nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern, aber hat das Thema Palliativmedizin hier bei uns im Land stark vorangetrieben. Das, was wir heute als generellen Rechtsanspruch im Gesetz finden, ist das, was damals in Greifswald im Rahmen eines Modellvorhabens fünf Jahre lang, und ich glaube, noch etwas länger erprobt worden ist.

Also da gab es dieses spezialisierte ambulante Palliativteam,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Palliative Care?)

was die Region Greifswald und Umgebung betreut hat. Wenn ich mich recht erinnere, ist es damals der Rostocker Abgeordnete Christian Kleiminger gewesen, der sich massiv dafür eingesetzt hat, dass dieser Rechtsanspruch heute im Gesetz steht, also dass jeder Versicherte diesen Anspruch hat auf ambulante spezialisierte Palliativversorgung. So viel dazu.

Vieles ist hier von unserer Ministerin und von Herrn Schubert schon gesagt worden, aber ich glaube, man muss noch mal auf ein paar Dinge aufmerksam machen. Also was ich vermisst habe, sowohl bei Frau Stramm als auch gerade bei Frau Gajek, ist die Antwort auf die Frage, wie die – in Anführungszeichen – sogenannte Fürsorge durch das Land denn aussehen soll, denn wir bewegen uns ja hier im Bereich der Selbstverwaltung.

(Vincent Kokert, CDU: Ja.)

Wir haben auf der einen Seite die Kassenärzte, wir haben auf der anderen Seite im Bereich der Pflege die Krankenkassen. Das sind heute Träger der Selbstverwaltung und Grundsatz der Selbstverwaltung ist ja der, dass sie letztendlich ihre Dinge in Eigenverantwortung regeln, nicht dürfen, sondern regeln. Sie sind diejenigen, die das zu vertreten und zu verantworten haben und zu vereinbaren haben.

Ich will in diesem Kontext darauf aufmerksam machen, dass für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung auch nur Mediziner zugelassen sind, die eine entsprechende Qualifikation haben. Also nicht jeder Hausarzt kann sagen, ich mache jetzt spezialisierte ambulante Palliativversorgung, sondern wer das letztlich abrechnen will, braucht eine spezielle Qualifikation, und nur so geht es.

Und wenn man quasi solchen Anträgen zustimmt, dann muss man zwei Fragen beantworten: Man muss sagen, wie das inhaltlich funktionieren soll, und man muss auch die Frage beantworten, warum man der Meinung ist, an dieser Stelle in die Selbstverwaltung durch das Land eingreifen zu sollen. Also es ist schon darauf aufmerksam gemacht worden, wir sind ja gerade durch die LINKEN damit konfrontiert worden, dass wir als Regierungskoalition aufgefordert worden sind, als es um die Ver

handlungen der Leistungsvergütung in der häuslichen Krankenpflege ging, uns zurückzuhalten, explizit mit der Begründung, das sei alles Angelegenheit der Selbstverwaltung.

(Vincent Kokert, CDU: Ja.)

Also irgendwie ist das jetzt kein kohärentes Handeln, finden wir.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Vielleicht kann gleich auch noch mal was dazu gesagt werden, warum auf der einen Seite man sich darauf zurückzieht und sagt, lass das die Organe der Selbstverwaltung machen, und auf der anderen Seite, jetzt, wenn es um die Palliativversorgung geht, quasi die Forderung aufgemacht wird, das Land soll sich fürsorgerisch darum kümmern, ohne dass ausgeführt wird, wie das Kümmern denn aussehen soll, immer in dem Kontext, dass das Land rechtlich gar keine Möglichkeiten an der Stelle hat.

Und eins finde ich auch ein bisschen unseriös, weil in ihren Ausführungen hat Frau Stramm den Eindruck vermittelt, als ob Menschen in bestimmten Regionen von Mecklenburg-Vorpommern keine Palliativversorgung zur Verfügung steht. Das stimmt nicht. Also wenn man sich das Konzept der Palliativversorgung ansieht, gibt es ja die unterschiedlichsten Module, die da eine Rolle spielen. Fangen wir mal an mit den Palliativstationen in den Krankenhäusern. Hospize sind ein Modul der Palliativversorgung, ehrenamtliche Hospizvereine sind ein Modul der Palliativversorgung, die normale Palliativversorgung

durch Hausärzte ist ein Modul der Palliativversorgung, und dann sicherlich letztendlich auch diese spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist ein weiteres Modul. Und eine gute Palliativversorgung zeichnet sich dadurch aus, dass möglichst dort alle Module in erreichbarer Nähe für jemanden zur Verfügung stehen und diese Module auch gut miteinander vernetzt arbeiten. Daran kann man erkennen, ob eine Palliativversorgung letztendlich gut funktioniert und gut aufgebaut ist.

Also sich darauf zu reduzieren und zu sagen, Palliativversorgung funktioniert nicht, weil in einigen Regionen nach eigener Auffassung die spezialisierte ambulante Palliativversorgung noch nicht vertraglich geregelt ist, greift einfach deutlich zu kurz, und das bitte ich doch zur Kenntnis zu nehmen. Und Sie wissen alle, die sich mit dem Thema beschäftigen, dass gerade die Landesregierung durch den Runden Tisch Palliativversorgung bestrebt ist, diesen Prozess voranzubringen. Sowohl, was die flächendeckende Versorgung betrifft, als auch, was die Vernetzung und Koordination der handelnden Akteure in den einzelnen Regionen betrifft, gibt es da erhebliche Initiativen. Ich finde, deswegen greift der Antrag inhaltlich zu kurz, und er ist sachlich auch einfach falsch.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der ist falsch.)

Ich finde, wenn man solche Anträge stellt, dann muss man auch klar sagen, wie man sich das Handeln der Landesregierung vorstellt. Also jetzt sich hinzustellen und zu sagen, wir identifizieren hier weiße Flecken und fordern die Landesregierung zur Fürsorge auf in einem Bereich, wo sie explizit gesetzlich nicht zuständig ist,

das, finde ich, geht nicht, und deswegen wird der Antrag von uns abgelehnt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wollen wir mal gucken, was Frau Stramm dazu sagt.)

Dann hat das Wort jetzt noch die Abgeordnete Stramm von der Fraktion DIE LINKE.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da bin ich jetzt mal gespannt. Am besten den Antrag zurückziehen, da kommen Sie am saubersten raus, Frau Stramm.)

Ganz sicher nicht.

Zunächst erst mal …

(Beate Schlupp, CDU: Anrede!)

Frau Stramm …

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete!

(Torsten Renz, CDU: Oh!)

Zunächst erst einmal, Herr Heydorn, DIE LINKE ist lernfähig.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber nicht bei der Gesundheitspolitik, wie ich gerade feststelle. – Torsten Renz, CDU: Am besten noch mal von vorne anfangen. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Und zu Ihnen, Herr Schubert: Es tut mir leid, wenn Sie Äpfel und Birnen vergleichen und den Unterschied zwischen ambulanter und stationärer und palliativmedizinischer Versorgung nicht kennen oder nicht kennen wollen, es ist mir müßig.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und zu Ihnen, Frau Schwesig: Ich würde mich nicht auskennen in der palliativmedizinischen Versorgung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern – dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass ich meine Schwiegereltern alle beide ohne ambulante palliativmedizinische Versorgung unter die Erde bringen musste und dass ich morgen dieser Landtagssitzung nicht beiwohnen kann, weil mein Freund und ein guter Bekannter unserer Familie leider verstorben ist.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da kann doch wohl keiner was dafür.)

Nein, da kann keiner was dafür.

Und zu Ihnen, Herr Nieszery: Ich glaube nicht, weil Sie vorhin sagten, bei den Menschen ist es so, wir wüssten nicht,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Frau Stramm ich kenne mich aus in dem Bereich, ich kenne mich aus in dem Bereich. Ich kenne mich da sehr gut aus.)

wer zu Hause sterben möchte. Natürlich, die Menschen möchten im Krankenhaus im Dreibettzimmer sterben und die weiße Wand angucken.